Amazon liefert nicht (Sendungsnummer vorhanden)-> Vorgehen?

Wischbob

Captain
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Hallo,
ich habe mal ein Problem.
Ich hab ziemlich lang nach einem neuen TV gesucht und schlussendlich auch gefunden.
Ich habe den TV dann bei Amazon bestellt und wartete auf die Lieferung.
Als sich der Sendungsstatus nicht änderte (Hat Logistikzentrum verlassen; Sendungsnummer liegt vor) habe ich nochmal bei verschiedenen Händlern geschaut, dort war der TV noch zu haben für ca. 100€ mehr.
Habe die Angebote aber nicht wahrgenommen, denn ich hatte NOCHMALS mit dem Amazon Support gechattet und mir wurde zugesagt, das er am nächsten Tage geliefert wird.
Als kein Anruf der Spedition kam, habe ich mich nach längeren Diskussionrunden zu einem Vorgesetzten durchstellen lassen.-
Wir haben vereinbart, noch zu warten (bis morgen) und dann nochmal Rücksprache zu halten.
Amazon bietet mir einen Nachlass auf einen neuen Fernseher an.
Der bestellte Fernseher ist wohl verschollen irgendwo bei Amazon bzw beim Übergang zur Spedition...

Das Problem nur:
Der TV den ich haben will, ist nicht mehr lieferbar! Nur bei anderen Händlern, die aber für dasselbe Modell mittlerweile 500€ mehr haben wollen als Amazon seinerzeit.
Mein Vorschlag , den nächst höheren zu schicken, lehnten sie ab (kostet ca. 1000€ mehr)
Ich bestehe aber auf genau dieses Modell (oder eben die nächst höhere Serie)

Ich habe ja nicht nur einen Bestelleingang, sondern auch eine Sendungsnummer. Somit ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Anwalt sagt, man hätte gute Chancen auf Schadensersatz (die Differenz zum anderen Händler)
Hatte jemand schon mal etwas ähnliches erlebt?
 
Im Prinzip ganz einfach... durch die Versandbestätigung gibts nen gültigen Kaufvertrag den Amazon nicht erfüllen kann oder will.
Entweder du lässt dich jetzt auf den Deal mit Amazon ein, der wohl Nachlass auf anderes Modell oder Rücktritt vom Kauf heißt, oder du machst Druck mit dem Anwalt und pochst auf Erfüllung oder das nächst höhere Modell (Verhältnissmäßigkeit bei 1000€ Aufpreis?).

Was sich für dich rechnet musst du entscheiden. Ich hatte auch schon mal so ne Situation, da habe ich mir nen Gutschein von Amazon eingesackt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wurden Bestellungen storniert mit der Begründung die Spedition hat mich nicht angetroffen, ich bekamm aber keine Verständigung. Dann bekam ich unzählige Mahnungen obwohl ich längst bezahlt habe. Ich habe mir darauf andere Alternativen gesucht. Und Amazon ist für die Lieferung verantwortlich und auch die Sendungsbestätigung zeigt ja das die Ware lagernd war und auch verschickt wurde. Ich würde an deiner Stelle auf die Einhaltung des Kaufvertrages bestehen.
 
Benzer schrieb:
Im Prinzip ganz einfach... durch die Versandbestätigung gibts nen gültigen Kaufvertrag den Amazon nicht erfüllen kann oder will.
Entweder du lässt dich jetzt auf den Deal mit Amazon ein, der wohl Nachlass auf anderes Modell oder Rücktritt vom Kauf heißt, oder du machst Druck mit dem Anwalt und pochst auf Erfüllung oder das nächst höhere Modell (Verhältnissmäßigkeit bei 1000€ Aufpreis?).

Was sich für dich rechnet musst du entscheiden. Ich hatte auch schon mal so ne Situation, da habe ich mir nen Gutschein von Amazon eingesackt.
Verhältnismäßigkeit wäre für mich in Ordnung ;)
Denke, wenn Amazon mir das nächst höhere Modell schickt, machen sie nur keinen Gewinn. Ich kenne den EK von MediaDeal, der liegt für das höhere Modell unter 2500€. Also für Amazon sicherlich noch weiter drunter.
Da sie mir ja angeboten haben, bei einem neuen TV auch etwas runterzugehen, sollte das eigentlich möglich sein.

Ich habe auf den ursprünglchen TV schon ne Gutschrift bekommen- wollte ich so garnicht. Die zählt aber natürlich auch nur, wenn er irgendwann ankommt.
Kronos60 schrieb:
Mir wurden Bestellungen storniert mit der Begründung die Spedition hat mich nicht angetroffen, ich bekamm aber keine Verständigung. Dann bekam ich unzählige Mahnungen obwohl ich längst bezahlt habe. Ich habe mir darauf andere Alternativen gesucht. Und Amazon ist für die Lieferung verantwortlich und auch die Sendungsbestätigung zeigt ja das die Ware lagernd war und auch verschickt wurde. Ich würde an deiner Stelle auf die Einhaltung des Kaufvertrages bestehen.
Ich sehe das genauso. Ich will ja auch keinen Euro Gewinn machen, es geht mir wirklich nur um den TV.
Und da finde ich es ärgerlich, das Amazon mir das erst zugescihert hat (1 Tag vor der "Lieferung", da hätte ich für schmales Geld eben noch denselben woanders bekommen -unter 100€ Aufpreis.Wäre zu verschmerzen gewesen)
 
Benzer schrieb:
Im Prinzip ganz einfach... durch die Versandbestätigung gibts nen gültigen Kaufvertrag den Amazon nicht erfüllen kann oder will.

Ist einfach falsch. In den AGB von Amazon steht ausdrücklich folgendes unter Rubrik Vertragsabschluß:
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an Amazon zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an Amazon aufgeben, schicken wir Ihnen eine Nachricht, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Wenn Sie bestimmte Amazon Services nutzen (z.B. Amazon Mobile Applikationen), kann die Bestellbestätigung über Ihr Message Center in Ihrem Kundenkonto übermittelt werden. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail oder einer Nachricht in Ihr Message Center in Ihrem Kundenkonto (Versandbestätigung) bestätigen.

Die entscheidenden Teile habe ich markiert. Wie kommt eigentlich jeder darauf, dass eine simple Bestellbestätigung der Abschluß eines Kaufvertrages ist?
 
BernardSheyan schrieb:
Ist einfach falsch. In den AGB von Amazon steht ausdrücklich folgendes unter Rubrik Vertragsabschluß:


Die entscheidenden Teile habe ich markiert. Wie kommt eigentlich jeder darauf, dass eine simple Bestellbestätigung der Abschluß eines Kaufvertrages ist?


Da liegst du falsch ;) Er schrieb doch durch die Versandbestätigung . Hast du sogar zitiert ;)

Das die Bestelbestätigung nicht reicht, hatte ich bereits im Eingangspost angeschnitten. Hat auch keiner mehr von geschrieben. Es ging um die Versandbestätigung mit Sendungsnummer
 
Stimmt, du hast recht. der Versand wurde ja bestätigt, Entschuldigung an Benzer, der natürlich recht hat.

Amazon hat also versendet und die Spedition nicht geliefert. Wie äußert sich die Spedition eigentlich dazu?

Ansonsten sollte das jetzt das Problem von Amazon sein deinen Fernseher zu dem Preis zu besorgen, den du bezahlt hast. Dass sie dir das nächsthöhere Modell zuschicken ist zwar möglich, jedoch recht unwahrscheinlich obwohl Amazon in der Richtung eigentlich recht kulant ist. Hast du sie schon mal darauf angesprochen?
 
Wischbob schrieb:
Mein Vorschlag , den nächst höheren zu schicken, lehnten sie ab (kostet ca. 1000€ mehr)
Ich bestehe aber auf genau dieses Modell (oder eben die nächst höhere Serie)

Verstehe nicht genau wieso Amazon das Ablehnen sollte. Du kaufst Fernseher A für 1.500€, der wird nicht geliefert und du bietest an Fernseher B für 2.500€ zu kaufen und natürlich den Differenzbetrag auszugleichen?

Oder erwartest du ernsthaft dass Amazon dir für den Kaufpreis von Fernseher A Fernseher B zur Verfügung stellt?

Ich würd einfach warten bis das Modell wieder lieferbar ist und sollte es nicht mehr hergestellt werden auf ein vergleichbares wechseln. Wegen so nem Unsinn zum Anwalt zu gehen halte ich doch für reichlich überzogen.
 
Es ist kein Unsinn... durch den gültigen Kaufvertrag hat er einen Anspruch auf den Fernseher. Ob 1000€ viel oder nicht viel sind, ist die Frage. Bei einem TV der im EK 2500€ kostet, sind 1000€ VK eher wenig.

@BernardSheyan: Kein Problem :D
 
Der Fehler liegt hier aber nicht in der Verantwortung von Amazon. Und Verhältnismäßigkeit ist eben das entscheidende Wort. Kein Richter wird es bei einem ollen TV als verhältnismäßig ansehen, dem Kunden ein Gerät zu überlassen, was 1000€ teurer ist.

Den Gang zum Anwalt kannst Du Dir sparen. Du solltest mit Amazon zusammen eine Lösung finden.
 
BlubbsDE schrieb:
Der Fehler liegt hier aber nicht in der Verantwortung von Amazon.

Bei wem denn sonst? Sollte Amazon der Händler sein (Verkauf und Versand durch Amazon, wovon ich ausgehe), dann liegt es in der Verantwortung von Amazon den TV beschaffen.

Das der TE keinen Anspruch auf eine teureres Modell hat, ist natürlich auch klar. Amazon könnte ein gleichwertiges Produkt anbieten, solltest du das nicht haben wollen, dann wirst du vom Kaufvertrag zurücktreten müssen.

Man hat Anspruch auf das vereinbarte Produkt oder ein gleichwertiges Produkt, wenn das ursprüngliche Produkt aus guten Gründen nicht mehr "möglich" ist (ob die Gründe ausreichen entscheidet im Zweifel ein Richter, der Einkaufspreis kann hier ebenfalls einen Grund darstellen, wenn er sehr viel höher geworden ist). Verhältnismäßigkeit wurde eh schon genannt.

Was kann man jetzt tun? Mit Amazon reden und eine Lösung finden oder den Rechtsweg bestreiten. Da der TE bereits rechtliche Beratung hatte, kennt er seine Optionen. Das Produkt bei einem anderen Händler kaufen und Amazon die Differenz in Rechnung stellen könnte klappen (aber alle Fristen und Hinweise beachten). Die Sache wird allerdigns kompliziert, wenn dir Amazon ein gleichwertiges Produkt anbietet (was bei TVs kein Problem darstellen sollte).
 
Oh, da hab ich ja was angefacht.-
ich versuche mal der Reihe nach zu antworten:

  • Natürlich muss Amazon mir nicht das nächsthöhere Modell schicken.Es war mein Vorschlag zur Kulanzlösung. "Mein" TV kostet 2k, der andere ca. 3k. Für den Endanwender. Wir reden hier also nicht von 1k "Kosten" für Amazon, da die den TV ja ne ganze Ecke günstiger im EK bekommen.
  • Warten wird nichts bringen, der TV ist ein Auslaufmodell. Grad die Größe war relativ schnell vergriffen (weil er eben gut ist)
  • Der nächsthöhere ist auch im Ausverkauf, die neuen Modelle kommen ca. Anfang #Mai.Allerdings zu utopischen preisen-ist aber immer so bei den Neuheiten. Also keine Option für mich.
  • Ich habe mich lange mit dem "richtigen" beschäftigt, und bin eben da hängengeblieben. Ich will ja genau diesen TV haben und hätte ihn vorab woanders bekommen können- Hab ich aber nicht angenommen, da Amazon zugesichert hat, das er kommt.
  • Laut Amazon ist nachhaltig noch nicht geklärt, ob der TV überhaupt an den Spediteur gegangen ist. Eventuell war es auch ein Anwender/Systemfehler und das Teil ist nie rausgegangen sondern hat nur ne Sendungsnummer. Oder er wurde geklaut--Whatever?! Auch nicht mein Problem.Momentan weiss weder Amazon,Hermes noch Ich wo der TV sich befindet.
  • Ich habe extra einen Tag vor vermeintlicher Lieferung nochmal nachgefragt, daraufhin sagte man mir das er auf jeden Fall unterwegs sei und den nächsten Tag ankommt. Da sie kein Zeitfenster nennen konnten, hab ich urlaub genommen (hab ich schriftlich)
  • Ich hab ne Rechtsschutz ;) Das ist das geringste übel. Ich denke schon, das bei einem Streitwert von 500€ ein Richter eben NCIHT sagt, das es Blödsinn wäre.... Das wäre ein Schadensersatzanspruch-
  • Ein gleichwertiges Modell ist schwierig. Das Modell drunter sit deutlich schlechter, kann man in diversen Tests lesen und anhand der Produktmerkmale nachweisen.-Bei anderen Hersteller fehlen Sachen, die nur diese Reihe auszeichnen. Eine gleichwertige Alternative wird da schwer- für mich nicht ersichtlich.

Ich hab aber auch keine Lust auf einen Rechtsstreit.Ich hoffe auf Amazon, entweder die Differenz zu einem anderen Händler erstatten (500€) was aber betriebwirtschaftlicjh für Amazon keinen Sinn macht.
Oder mir den "höheren" TV liefern. Da verlieren sie kein Geld, sondern verdienen einfach nichts am Verkauf.
Alternativ hoff ich natürlich immer noch, das er hier ankommt....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wischbob schrieb:
Oh, da hab ich ja was angefacht.-
ich versuche mal der Reihe nach zu antworten:

  • Ich hab ne Rechtsschutz ;) Das ist das geringste übel. Ich denke schon, das bei einem Streitwert von 500€ ein Richter eben NCIHT sagt, das es Blödsinn wäre.... Das wäre ein Schadensersatzanspruch-
  • Ein gleichwertiges Modell ist schwierig. Das Modell druinter sit deutlich schelchter, kann man in diversen Tests lesen und anhand der Produktmerkmale nachweisen.-Bei anderne Hersteller fehlen Sachen, die nur diese Reihe auszeichnen. Eine gleichwertige Alternative wird da schwer- für mich nicht ersichtlich.

Anspruch auf ein deutlich hochwertigeres Modell hast du nicht sondern, wenn überhaupt, auf ein gleichwertiges. Das hat auch nichts mit "Kulanzlösung" zu tun sondern ist nichts anderes als unverschämt von dir. Sollte Amazon dir ein gleichwertiges Modell von einem anderen Hersteller anbieten (und da wird es zu genüge geben, alternativen gibt es nämlich immer) verschwindet auch der vermeintliche Schadenersatzanspruch.

Vielleicht taucht der Fernseher aber ja auch wieder auf, man weiss ja nicht wo er verloren gegangen ist.
 
ChotHoclate schrieb:
Anspruch auf ein deutlich hochwertigeres Modell hast du nicht sondern, wenn überhaupt, auf ein gleichwertiges. Das hat auch nichts mit "Kulanzlösung" zu tun sondern ist nichts anderes als unverschämt von dir. Sollte Amazon dir ein gleichwertiges Modell von einem anderen Hersteller anbieten (und da wird es zu genüge geben, alternativen gibt es nämlich immer) verschwindet auch der vermeintliche Schadenersatzanspruch.

Vielleicht taucht der Fernseher aber ja auch wieder auf, man weiss ja nicht wo er verloren gegangen ist.
Und da ist der erste: Wenn ich eine Kulanzlösung anstrebe, ist das sicherlich keinesfalls unverschämt. Das ich darauf keinen Anspruch habe weiss ich und das habe ich auch schon geschrieben.-Ebenso hab ich geschrieben, das ein vergleichbares Modell für mich nicht auffindbar ist.
Bitte erst alles durchlesen, bevor du ohne Hintergrundwissen -was du dir hättest anlesen können im Thread- einfach ohne Rücksicht auf Verluste drauflos feuerst. Danke
 
Entschuldige bitte wenn du dich durch meinen Beitrag angegriffen fühlst, das war nicht beabsichtigt. Beim erneuten lesen liest er sich tatsächlich aggressiver als beabsichtigt.

Eine Kulanzlösung an sich ist sicherlich nicht unverschämt, du hast aber Angeboten dass man dir ein Gerät zukommen lässt dessen Verkaufspreis ein Drittel über dem des Urspünglichen liegt. Das empfinde ich persönlich als Unverschämtheit. Bezüglich der Vergleichbarkeit des Modelles ist die Frage woran du diese fest machst. Ist LG zu Samsung nicht vergleichbar weil sie ein anderes Design haben?

Ich habe mir den kompletten Thread durchgelesen und das nötige Hintergrundwissen somit, ändert aber nichts dran dass es in der Fernsehindustrie so etwas wie ein Alleinstellungsmerkmal nicht gibt und wenn doch, dann nicht im Mainstreambereich in dem wir uns hier bewegen.

Rechtlich gesehen wird es für dich schwierig werden eine Lieferung des Gerätes zu erwirken, noch viel schwieriger wird es werden Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dass ein Anwalt dir sagt du hättest gute Chancen ist vollkommen klar, er verdient an dir ja auch Geld.
 
Er hat jedoch recht, geht nur von anderen Annahmen aus. Denn was für Dich nicht vergleichbar ist, kann für eine andere Person durchaus als vergleichbar angesehen werden. Vor allem, wenn man bestimmte Ausstattungsmerkmale persönlich gewichtet.

BlubbsDE hat es ja schon treffend formuliert, die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. Letztlich hast Du einen Anspruch auf Lieferung der bestellten Ware und nur auf diese. Wenn hier aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit eine Unmöglichkeit der Leistungserfüllung vorliegt, hast Du keinen begründeten Anspruch mehr.

Letztlich bleiben doch nur zwei Möglichkeiten:

A) Du einigst Dich mit Amazon oder
B) Du gehst den Rechtsweg mit allen zeitlichen Konsequenzen und dem Roulette bezüglich des Ergebnisses.

Alle Spekulation oder Rechtsschwurbelei bringt hier im Forum letztlich nichts, denn A) hängt von Amazon ab und B) von etlichen Faktoren im Rechtsweg, aber garantiert nicht von Forumsmeinungen. ;)
 
ChotHoclate schrieb:
Rechtlich gesehen wird es für dich schwierig werden eine Lieferung des Gerätes zu erwirken, noch viel schwieriger wird es werden Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Naja das stimmt so nicht. Er hat einen rechtlichen Anspruch auf das Produkt bzw. auf ein gleichwertiges Produkt (falls, wie gesagt, das eigentliche Produkt nicht "möglich" ist). Weiters hat er auch Anspruch auf Schadensersatz, falls Amazon gar nichts anbietet. (Die Ebay Fälle mit Auktionsabbrüchen könnten hier als Referenz genommen werden)

Die Chancen seh ich ähnlich wie der Anwalt, es ist nur Zeitaufwendig und ein Restrisiko bleibt natürlich.
 
ChotHoclate:
Alles gut ;)

Ich werde ja sehen, was dabei herauskommt und lasse es euch wissen.
Alleinstellungsmerkmal: Na klar gibt es hier Fernseher, die vergleichbar sind. Aber eben nur vergleichbar. Ich habe nicht Wochen damit verschwendet und dann 2000€ ausgegeben, damit ich im Enddefekt einen TV bekomme der in etwa so ist, wie der den ich mir ausgesucht habe.
Hier geht es um Design, Sound und bestimmte Bildtechniken.Das hat nun mal nur diese Serie.

Klar ist vieles davon subjektiv. Aber die investierte Zeit und das Geld bestärken mich schon, das ich dieses Modell nicht vergleichbar mit anderen finde bzw gleichwertig mit anderen.
Und zu ChotHoclate nochmal:
Sicherlich ist der Verkaufspreis des von mir angebotenene Modells höher.
Aber eben nicht der "Verlust" seitens Amazon. je nach EK ist überhaupt kein Verlust vorhanden.
Natürlich kann das nicht die normale Praxis sein, aber hier haben wir einen Ausnahmefall finde ich:
  • Amazon liestet und verkauft als "Auf Lager"
  • Amazon meldet auf meine Nachfrage, das TV kommt (Darauhin sage ich anderen Händlern ab, die danach massiv den Preis erhöhen)
  • Amazon gibt erst auf Nachfrage zu, das der kleine Karton mit dem 65 Zoll Fernseher nicht auffindbar ist ;)

Was ich damit sagen will, es geht mir da auch ein bischen um ein entgegenkommen seitens Amazon wegen der Umstände.
Urlaub genommen, erst nach pochen auf Gespräch mit Vorgesetztem Informationen erhalten etc.
Und wie geschrieben natürlich um den TV ansich, da ich nicht bereit bin aufgrund eines Fehlers seitens Amazon noch Geld berappen zu müssen.(Bei Kauf bei anderem Händler)
 
hallo7 schrieb:
Naja das stimmt so nicht. Er hat einen rechtlichen Anspruch auf das Produkt bzw. auf ein gleichwertiges Produkt (falls, wie gesagt, das eigentliche Produkt nicht "möglich" ist).

Da es hier zum wiederholten Male falsch dargestellt wird: Er hat nur rechtlichen Anspruch auf EXAKT das bestellte Modell.

Gleichwertige Produkte sind allenfalls in beidseitiger Kulanzlösung möglich, rechtlichen Anspruch gibt es darauf keinen.
Ergänzung ()

Wischbob schrieb:
Sicherlich ist der Verkaufspreis des von mir angebotenene Modells höher.
Aber eben nicht der "Verlust" seitens Amazon. je nach EK ist überhaupt kein Verlust vorhanden.

Deine Kostenrechnerei ist etwas seltsam!
Selbstverständlich hat Amazon dann 1000€ Verlust, weil sie diesen TV dann ja keinem anderen mehr für 3000€ verkaufen können.
 
Zuletzt bearbeitet: (Schreibfehler entfernt)
kisser schrieb:
Gleichwertige Produkte sind allenfalls in beidseitiger Kulanzlösung möglich, rechtlichen Anspruch gibt es darauf keinen.

Naja, es hat nichts mit Kulanzlösung zu tun, wenn das Recht eine gleichwertige Vergütung vorsieht, im Falle einer nicht Erfüllbarkeit.

Kann aber auch sein, dass ich mich da vertu, sogut kenn ich das deutsche Recht dann doch nicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
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