Amazon liefert nicht (Sendungsnummer vorhanden)-> Vorgehen?

Die Annahme hab ich einfach mal von der Gewährleistung abgeleitet. Ist dort die Nachbesserung/Nachlieferung nicht mehr möglich oder Unverhältnismäßig, kann eine Wandlung vorgenommen werden und eben eine gleichwertige Ware angeboten werden.

Ist natürlich ein anderes Recht und eine andere Ausgangsposition, aber irgendwie doch ähnlich. Amazon könnte ja auch ein kaputtes Modell liefern, der Käufer nimmt die Gewährleistung in Anspruch und am Ende steht eine Wandlung im Raum.

Also sehr viel könnte ;)
 
Nicht wirklich. Du kannst nicht einfach ein "ähnlich klingendes" Gesetz nehmen und das auf andere Umstände anwenden. Die von Dir zu Grunde gelegten Gesetze kommen aus dem Umstand eines Mangels und den daraus geltenden Ansprüchen für die Beseitigung des Mangels. Ein Mangel kann hier jedoch nicht vorliegen, da ja die Ware noch nicht einmal zugestellt wurde.
 
kisser schrieb:
Deine Kostenrechnerei ist etwas seltsam!
Selbstverständlich hat Amazon dann 1000€ Verlust, weil sie diesen TV dann ja keinem anderen mehr für 3000€ verkaufen können.
Einerseits ja, sie machen halt keinen GEWINN. Ich hatte aber mehrmals geschrieben, das m.M.n in diesem speziellen Fall seitens Amazon drüber nachgedaxcht werden könnte, auf KULANZ (oder wie auch immer man das nennen mag) solch eine Möglichkeit möglich sei.
Wollte damit nur sagen, das Amazon damit nicht draufzahlt. Ärgerlich- weil eben kein Gewinn- wäre es es für Amazon natürlich trotzdem.
Aber für mich ist es eben auch ärgerlich.
Zur Rechnerei: Das waren ja- wie geschrieben- nur Vermutungen. Ich kenne lediglich den EK eines kleineren Händlers. Daraus hab ich abgeleitet, das Amazon sicherlich noch besser im EK fährt.
Im Grunde werden wir sehen, was herauskommt :freak::rolleyes:


EDIT:
hab aus meiner Weiterbildung noch ein BGB hier ;)
Es stehen folgende Paragraphen im Raum:
§280,§252,§249
Ob und wie diese angewendet werden können, steht allerdings in den Sternen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Paragraphen haben meines Erachtens kaum Aussicht auf Anwendung. Erstens müsstest Du nachweisen, dass Dir a) durch Nichtlieferung ein Schaden entstanden ist. Zweitens müsstes Du meines Erachtens sehr kreativ bei der Begründung sein, warum Dir durch Nichtlieferung eines Fernsehers ein Gewinn entgangen ist (verdienst Du mit öffentlicher Wiedergabe von Informationen über Fernseher Geld?). Und drittens halte ich es für fragwürdig, ob Amazon hier überhaupt eine schuldhafte Pflichtverletzung nachzuweisen ist. Schließlich haben sie das Gerät nachweislich versandt und die Haftung für den Versand und damit die Erfüllung ist wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen.

Aber soviel zur Gehirnakrobatik. Wichtig ist, was im Endeffekt rauskommt. ;)
 
hallo7 schrieb:
Die Annahme hab ich einfach mal von der Gewährleistung abgeleitet. Ist dort die Nachbesserung/Nachlieferung nicht mehr möglich oder Unverhältnismäßig, kann eine Wandlung vorgenommen werden und eben eine gleichwertige Ware angeboten werden.

Auch das Recht auf Gewährleistung sieht eine gleichwertige Ware im Falle einer Nachlieferung nicht vor.
 
Was die ganze Sache noch etwas komplizierter macht, ist die Tatsache, dass Amazon zwar DHL als Logistikpartner nutzt (daher die Sendungsnummer), DHL selbst aber eine Spedition als Subunternehmer beauftragt. Da geht dann das Schwarze-Peter-Spiel los: Kunde fragt Amazon nach dem Verbleib der Sendung, Amazon fragt DHL, DHL fragt die Spedition und am Ende will keiner Schuld haben. Als Kunde kann man in diesem Fall froh sein, problemlos sein Geld zurückzubekommen.
 
Nein, das geht wiederum nicht. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung ZR 353/12 bereits festgelegt, dass a) der Onlinehändler der alleinige Vertragspartner des Käufers ist, b) der Verkäufer das Versandrisiko trägt und c) dieser das Risiko nicht auf den Versandunternehmer abwälzen darf. Kurz gesagt bedeutet dies: der Verkäufer kann meinetwegen einen Transportunternehmer mit 1000 Subunternehmern haben. Vertragspartner und damit Schuldner im Ernstfall ist und bleibt aber immer der Verkäufer.
 
OK, ich hätte vielleicht deutlich machen sollen, dass ich mit meinem Post die widersprüchlichen Informationen zum Sendungsstatus seitens Amazon erklären wollte. Der Händler hat natürlich auch ein Interesse daran, die Ware an den Kunden zu liefern und bei einer Kette an Lieferanten kann es halt etwas dauern, wenn es zu Problemen kommt. Ansonsten hast du natürlich vollkommen recht.
 
Kleine Anmerkung (hatte ich irgendwio mal kurz eingeworfen):
Logistikpartner ist Hermes.
Das Problem ist: Hermes selber kann mir keine Auskunft geben, da die die Sendungsnummer nicht tracken können.
Das läuft über das Grosskundengeschäft und Anfragen können nur über Amazon laufen.
Hermes hat selbst dann nämlich Subbies.
 
Was in keinem Gesetz steht und auch unter Garantie nicht eintreten wird, so sehr es sich hier mancher einbildet ist, dass Amazon einen um 50% teureren TV als Ersatz abgibt. Dabei ist es auch irrelevant, wie man es sich schönrechnet
 
Wie, du kannst die Sendungsnummer die Amazon dir gegeben hat nicht selbst bei myhermes.de tracken?
 
BernardSheyan schrieb:
Was in keinem Gesetz steht und auch unter Garantie nicht eintreten wird, so sehr es sich hier mancher einbildet ist, dass Amazon einen um 50% teureren TV als Ersatz abgibt. Dabei ist es auch irrelevant, wie man es sich schönrechnet

Und bei einem Deckungskauf bekäme er 500€ und dazu evtl noch Anwaltskosten. Da könnte es für Ama dann sehr wohl günstiger werden einfach den besseren TV zu liefern.

Ich hätte aber mal gerne gewusst um welchen TV es hier überhaupt geht.
 
Es gibt noch eine andere Möglichkeit zu deinem Recht zu kommen. Du kaufst das selbe Modell woanders und stellst die Differenz Amazon in Rechnung. Würde ich allerdings zuerst mit einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz absprechen. Und ob Amazon einen Gewinn macht oder nicht spielt keine Rolle sie haben es ja selber angeboten und den Kaufvertrag angenommen.
 
Pandora schrieb:
Und bei einem Deckungskauf bekäme er 500€ und dazu evtl noch Anwaltskosten. Da könnte es für Ama dann sehr wohl günstiger werden einfach den besseren TV zu liefern.

Ich hätte aber mal gerne gewusst um welchen TV es hier überhaupt geht.

Du hast aber schon gesehen, dass er einen TV für 2000€ bestellt hat und sich einen für 3000€ einbildet? WELCHE Firma schenkt dir kurz mal 1000€ weil der Logistiker das Gerät verbummelt hat?
 
Wischbob schrieb:
Das Problem ist: Hermes selber kann mir keine Auskunft geben, da die die Sendungsnummer nicht tracken können.
Das ist ein Laden... :rolleyes:
Bei mir erfolgte die Lieferung letzte Woche über DHL. Die Spedition hat mir Tage vorher eine SMS mit der Terminbestätigung geschickt. Hinterher habe ich dann festgestellt, dass ich die Nummer problemlos bei DHL tracken konnte. Sieht dort aus wie ein normales Paket.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat Amazon dir den Betrag bereits gutgeschrieben, oder? Damit ist für Amazon die Angelegenheit erledigt und eine kurzfristige Lösung in deinem Sinne eher nicht zu erwarten. Du wirst hier den Rechtsweg beschreiten müssen, um deine Forderungen durchzusetzen.
 
BernardSheyan schrieb:
Du hast aber schon gesehen, dass er einen TV für 2000€ bestellt hat und sich einen für 3000€ einbildet? WELCHE Firma schenkt dir kurz mal 1000€ weil der Logistiker das Gerät verbummelt hat?

Du hast jetzt mehrmals deine Sichtweise dargestellt. Danke ;)
Ich bilde mir im übrigen gar nicht sein sondern versuche eine Lösung für beide Seiten zu finden. Im übrigen hatte ich schon mal geschrieben, das die Endkundenpreise und die EK Preise 2 völlig verschiedene Sache sind. Als kleines Geheimnis sei gesagt, das Amazon für den 3000€ TV gar keine 3000€ bezahlt ;)

Zumal habe ich ebenso geschrieben, das gar nicht feststeht ob Amazon oder der Logistiker das Paket verbummelt hat..Die Vermutung liegt auf Amazon selbst.

Meinerseits hab ich nur einer Aufwandsentschädigung zugestimmt, die greift wenn der TV noch kommt.
Also es ist eine Gutschrift auf den Kaufpreis von TV Nummer 1.
Den Restbetrag haben sie noch nicht zurücküberwiesen.
 
Selbst der Juristen-Laie erkennt aber, dass aus einer Nicht-Lieferung eines Fernsehers kein Schaden entsteht. Das wäre bestenfalls der Fall, wenn du ein z.B. eine Sportbar o.ä. betreibst, absolut kein Ersatz zu finden wäre und du noch quantitativ entgangenen Umsatz nachweisen könntest. Puuuh. Es wird sich für dich auch kaum ein Gesetz finden lassen, dass sich für dich zuständig zeigt. Das ist nämlich der Vertrag zwischen dir und Amazon. Da bleibt dir nur, eine Frist zur Leistungserfüllung zu stellen. Verstreicht diese, kannst du vom Vertrag zurücktreten. Oder halt weiter Foren zuspammen ... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Schaden besteht in Form des nicht erfüllten Vertrages und darin, dass die anderweitige Befriedigung mehr kostet. Umgekehrt sagt doch auch kein Verkäufer, er verzichtet auf den Vertrag, wenn der Käufer zurücktreten möchte, weil er kein Geld mehr hat.

Gesetze hat der TE genannt. Man kann da weit mehr ins Detail gehen und insbesondere ist der Hinweis von Deliberation wichtig, dass Amazon vllt streng genommen bereits "erfüllt" hat und man vllt gleichzeitig nicht im Gewährleistungsrecht landet. Aber prinzipiell besteht ein Anspruch des Käufers auf die Kaufsache und ein Verkäufer kann sich nicht freihalten bloß mit der Behauptung, der Käufer hätte ja keinen Schaden.
 
Ich hatte schon einen ähnlichen Fall mit Amazon: Die haben mir damals auch eine Gutschrift für mein fünf Monate nach Kauf defektes Gerät erstellt, obwohl ich eine Ersatzlieferung wollte. Angeblich wäre das nicht möglich gewesen und man hat mich darauf verwiesen, das Gerät im Shop neu zu bestellen. Das Gerät war über Amazon selbst ab Lager lieferbar, allerdings zu einem höheren Preis. Ich hab dann zähneknirschend ein neues bestellt, da ich lieber ein funktionierendes Gerät haben wollte und keinen monatelangen Rechtsstreit.
 
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