Das stimmt so nicht, Droitteur. Solange der Vertrag rechtskräftig besteht, kann auch nur aus diesem heraus ein Anspruch abgeleitet werden. Ein Gesetz tritt erst ersatzweise heran, sollte es am Vertrag Mängel geben. Es interessiert die Gesetzgebung auch nicht, ob irgendwer irgendwo im Internet wilde Nummern mit P-Zeichen postet.
Wenn jemand nicht fernsehen schauen kann, ist das in Deutschland kein Schaden. Auch unabhängig davon, wie dabei der individuelle Befriedigungsgrad ausgeprägt ist. Da ein Fernseher ein beliebig austauschbares Gut ist, kann auch keine Mangelbeseitigung durch einen Dritten geltend gemacht werden. Wenn nun jemand suizidal auf ein bestimmtes Modell fixiert ist, ist dies ein psychologisches Phänomen, kein juristisches. Etwaige Ansprüche sind an die Krankenkasse zu richten.
Etwas anders stellt sich sowas dar, wenn sehr einzigartige Leistungen mangelhaft erbracht wurden, die auch im weiteren täglichen Leben Beeinträchtigungen bringen. Zum Beispiel beim Hausbau. Wenn dann der Auftragnehmer bei der Mangelbeseitigung scheitert, kann ich mir jemand anderes suchen und die Kosten als Schaden geltend machen. Aber nicht bei einer Mattscheibe...
Wenn jemand nicht fernsehen schauen kann, ist das in Deutschland kein Schaden. Auch unabhängig davon, wie dabei der individuelle Befriedigungsgrad ausgeprägt ist. Da ein Fernseher ein beliebig austauschbares Gut ist, kann auch keine Mangelbeseitigung durch einen Dritten geltend gemacht werden. Wenn nun jemand suizidal auf ein bestimmtes Modell fixiert ist, ist dies ein psychologisches Phänomen, kein juristisches. Etwaige Ansprüche sind an die Krankenkasse zu richten.
Etwas anders stellt sich sowas dar, wenn sehr einzigartige Leistungen mangelhaft erbracht wurden, die auch im weiteren täglichen Leben Beeinträchtigungen bringen. Zum Beispiel beim Hausbau. Wenn dann der Auftragnehmer bei der Mangelbeseitigung scheitert, kann ich mir jemand anderes suchen und die Kosten als Schaden geltend machen. Aber nicht bei einer Mattscheibe...