Amazon Privatverkauf - Rückgaberecht?

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Lieutenant
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Jan. 2011
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Hallo liebes Forum,
ich bräuchte mal schnell eure Hilfe, vor einem halben Jahr habe ich bei Amazon mein zwei Jahre altes iPhone 4 verkauft, jetzt, 6 Monate später, will der Käufer es zurückschicken, weil es defekt ist. Muss ich ihm nun wirklich das Geld zurückgeben? Immerhin bin ich doch Privatverkäufer, oder?
Vielen Dank für die Hilfe!
Gruß,
Jan
 
Lies Dir die Bedingungen durch, die Du eingegangen bist, als Du Teilnehmer des Amazon Market Places wurdest. Vorweg. So was, wie Privatverkäufe, wie man sie bei eBay kennt, durch ein Hinweis auf die nicht Gewährung von Gewährleistung, so was gibt es bei Amazon nicht.
 
Das ist ja schlimm, ich werde also wohl oder übel das komplette Geld erstatten müssen und bekomme dafür ein kaputtes iPhone zurück?
 
Ach Blubbs, erzähl doch nicht wieder Blödsinn.

Das ist ja schlimm, ich werde also wohl oder übel das komplette Geld erstatten müssen und bekomme dafür ein kaputtes iPhone zurück?

Nein, musst du nicht. Hast du schon irgendetwas von Amazon bekommen? Ein bisschen mehr Details bitte.
 
Was ist daran schlimm? Du hast ja bewusst Amazon als Plattform zum Verkauf genutzt.

Dann stelle es richtig, smuper. Gewährleistungsansprüche hat man bei Amazon. Auch bei einem Market Place Deal.
 
Mal ganz abgesehen davon, dass Amazon sich nicht über geltendes Recht stellen kann, zeige mir bitte den Punkt in den Bedingungen.

Kleiner Tipp: A-Z Garantie fällt schon mal raus.

Problematisch ist einzig die Nachweisbarkeit eines Privatverkaufs auf der Amazon Plattform.
 
Ich habe von Amazon eine E-Mail bekommen das ein Rücksendeantrag für meinen Amazon Account eingegangen ist, jetzt kann ich den genehmigen oder zu dem Käufer Kontakt aufnehmen.
 
Und genau das ist der Punkt. Es gibt keine Privatverkäufe bei Amazon. Gewährleistung muss immer gewährt werden.
 
1. Als Teilnehmer können sich registrieren lassen:

a) Alle voll geschäftsfähigen natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Um sich als Verkäufer für die Amazon.de Marketplace-Plattform registrieren zu können, muss der Teilnehmer eine natürliche oder eine juristische Person sein, die nach den für den Sitz der Gesellschaft geltenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß eingerichtet ist und besteht.

Och Blubbsi ...
 
Oh man. Was sagt das aus? Das sind die Bedingungen, die man erfüllen muss, um überhaupt teil nehmen zu können.

Du kannst als Teilnehmer beim Amazon Marketplace keine Gewährleistung ausschließen.

Man kann es in seiner Beschreibung zum Artikel erwähnen. Ja. Aber scheinbar hat der TE selbst dies damals nicht getan.
 
Ich werde dem Käufer mal antworten das eine Rücknahme ausgeschlossen ist, da ich Privatverkäufer bin, mal sehen was passiert.
Edit: Achja und in meinem Verkäuferkonto steht übringens unter Unternehmenstyp: Privatperson..
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtig. Ignoriere BlubbsDE!

Ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast oder nicht spielt keine Rolle, weil der Käufer dir beweisen muss das der Mangel seit Anfang an bestand (bei Privat verkäufen). Wärst du auch ein Händler (gewerblich), hätte der Kunde nach sechs Monaten schlechte Karten (weil Beweislastumkehr nicht mehr gilt). Daher lehn ab.

Abgesehen davon hat man gar kein Rückgaberecht/Widerrufsrecht nach sechs Monaten (sofern nicht vereinbart), höhstens ein Nachbesserungs Anspruch und wenn dieser dann (mindestens zweimal) scheitert ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, bis dahin ist es aber ein langer Weg. Erst muss der Käufer dir beweisen das der Fehler von Anfang an bestand.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe das genau so wie My Name Nobody, selbst als gewerblicher Verkäufer hättest du nach 6 Monaten vermutlich keine schlechten Karten.
Zumal er eine sofortige Rückgabe des Artikels sowieso nicht fordern kann ohne das du zwei mal die Chance auf Nachbesserung hattest.
Was hier vermutlich aber sowieso keine Rolle spielen wird.
 
Grds. gibt es aber nicht die Logik "Privatverkauf"=keine Gewährleistung, denn ohne weiteres haftet jeder Verkäufer für Sachmängel.

Inweiweit das hier von amazons Nutzungsbedingungen überlagert wird, müsste man prüfen, das weiß der Support von amazon oft selbst nicht so genau.

Das wichtige wurde aber schon geschrieben, der Käufer muss nachweisen, dass die Kaufsache bei Übergabe das Versandunternehmen bereits mangelhaft war.
Das sollte man auch amazon unmissverständlich mitteilen.
 
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