News Amazons „Cyber Monday“ als Lockwerbung eingestuft

FunnyName schrieb:
5. Wenn Amazon teilw. Produkte zu unwirtschaftlichen Preisen verkauft (und das war 2010 mit Sicherheit der Fall), ratet mal wer letztendlich die Rechnung zahlt!?
Obendrein ist es Rechtlich nicht zulässig.

Zur Kalkulation der Menge....der Artikel war ja sogar noch auf Lager.....nur nicht mehr zum besagten Preis.....
 
Na jetzt haben sies doch geschafft, so schnel lwirds keinen mehr geben... Ich mein wie wenig überlegen die Leute...
Amazon hat vllt 10.000 Artikel bereit gestellt, nur bei den Millionen Nutzern die darauf geiern ist doch klar, das es innerhalb weniger Sekunden weg ist... lächerlich.
Selbst bei 100.000 Artikel wäre eine PS3 für 130€ innerhalb von keinen 2minuten ausverkauft... von daher ist das wohl nicht mehr umsetzbar.

Naja was solls, fand die Angebote sowieso eher Mau, weil ich das was interessant war bereits hatte, und mir das resellen für die paar kröten mehr zu aufwendig ist...
 
Ich kann schon verstehen dass man solche Lockangebote unterbinden möchte. Aber dann muss man auch Konsequent sein und auch in anderen Läden durchgreifen. Wie oft sieht man denn Läden die groß Plaakate mit "Sale" und "75%" ins Schaufenster kleben und wenn du reinkommst sind da villeicht 4 oder 5 Schals 75% reduziert und der Rest nur geringfügig. Das ist auch nur ein Lockmittel um die Leute in die Läden zu kriegen.
Oder wenn die bei Lidl im Prospekt eine Hose anbieten, schön die verfügbaren Größen dranschreiben, diese dann aber nur in zwei Größen gibt. Auch nur ein Lockangebot.
 
Jede Reduzierung eines bisherigen Angebotes ist doch eigentlich ein Lockangebot.
Verbraucher und Konsumentschutz ist schön und gut, aber irgendwo gibt es auch Grenzen.
Wenn ich das Produkt nur wegen des günstigen Preises kaufen wollte, es aber nicht um den gewünschten Preis bekommen hab, dann muss doch jeder mit sich selbst vereinbaren können ob er etwas anderes kauft oder halt mehr zahlt.
Wenn Amazon nur 50 Stück um den reduzierten Preis verkaufen will, dann sollen die das doch tun. Vielleicht sollten sie nur hinschreiben wie viele Stück es sind und nicht wie viel Prozent.
 
Nasenbär schrieb:
Ich kann schon verstehen dass man solche Lockangebote unterbinden möchte. Aber dann muss man auch Konsequent sein und auch in anderen Läden durchgreifen.

Du kannst jederzeit eine Beschwerde beim Verbraucherschutz einreichen. Nach meiner Erfahrung hat man auch immer Chancen, wenn man mit den Angestellten redet, dass sie einen die Ware bestellen (Aldi+Co). In Elektronikläden habe ich schon Nachfolgeprodukte zum gleichen Preis gekommen ... (bei Amazon gibt es sowas natürlich nicht). Man sollte nur bestimmt aber trotzdem höflich sein.
Die von dir angesprochen Sales in Modegeschäften sind allerdings Ausverkäufe und denke werden anders geregelt sein. Das ist ja Ware, die keiner in den letzten 4 Monaten haben wollte und nun raus soll.
 
Naja bei den Discountern ist es oft so dass da nichts nachzubestellen ist. Die leifern das Zeug in einer Woche an die Läden und mehr haben die meist davon nicht. In der nächsten Woche gibts ja schon die nächste Aktion.
Und ob jetzt Ausverkauf oder nicht, wenn Amazon das ganze als Sale tarnen würde wirds ja auch nicht besser ;)
Aber du hast schon recht, oft kann man mit den Verkäufern auch reden und anderweitig ein rabatt aushandeln.
Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass uns tagtäglich Lockangebote begegnen, meist interessiert es nur niemanden.
 
Halle ich wohl bisher immer Glück gehabt. Hast recht, es gibt etliche Lockangebote, die niemanden interessieren. Dass es bei Amazon so war war natürlich auch ihre Schuld, da sie das alles sehr groß und lang angekündigt haben, sprich eine große Zahl Menschen darauf aufmerksam gemacht haben. Andererseits ist mir das auch egal, wenn ich anderweitige Rabatte dafür bekomme.
 
@MajinChibi:
Lockwerbung? Meinst du Lockangebote? Wenn ja solltest du dich mal mit dem Begriff und dessen Definition vertraut machen. Das würde ich auch einigen anderen hier mal empfehlen...
 
ShaleX schrieb:
Selbst bei 100.000 Artikel wäre eine PS3 für 130€ innerhalb von keinen 2minuten ausverkauft... von daher ist das wohl nicht mehr umsetzbar.

Ausverkauft war die Ware ja nicht. Amazon wollte nur keine größere Stückzahl zu besagtem Preis verkaufen.

Und wenn sie von vornherein wissen dass es nicht wirtschaftlich ist eine angemessene Menge zu 130€ anzubieten dann muss man eben überlegen bei welchem Preis man das ganze machen kann. Dann kann man eben auch nicht groß mit den 130€ werben.


Fipsi16 schrieb:
Jede Reduzierung eines bisherigen Angebotes ist doch eigentlich ein Lockangebot.

MajinChibi schrieb:
Ist nicht jede Werbung eine "Lockwerbung"? Dachte das wäre sinn der Sache...

Nicht im rechtlichen Sinn. Ein Lockangebot ist es nur dann wenn man eine viel zu kleine Menge zum angegebenen Preis anbietet nur damit man mit diesem Preis werben kann und Kunden anlockt welche letztlich den Artikel dann aber gar nicht zu diesem Preis bekommen.

Wenn Aldi ein Angebot hat welches nach 10 Minuten vergriffen ist dann war es ein Lockangebot, wenn es 2 Tage lang verfügbar war dann ist es in Ordnung.
 
mxpower schrieb:
Nein, ist es nicht. Die Ware war ja nicht weg, sondern nur wieder teurer zu kaufen.
Da hätte ich einen kleinen Workaround für Amazon. Einfach so wie Saturn machen. Rest des Angebotstages ist die Ware ausverkauft und am nächsten Tag halt wieder für den normalen Preis zu haben.

@MajinChibi:
Klar ist es Sinn der Werbung die Leute in den Laden zu locken. Es ist aber ein großer Unterschied ob die Leute das beworbene Produkt kaufen können oder ob die ersten 10 das Angebot bekommen und die anderen haben Pech gehabt und sind umsonst zum Laden gefahren.
 
MajinChibi schrieb:
Ist nicht jede Werbung eine "Lockwerbung"? Dachte das wäre sinn der Sache...

Nö. "Lockwerbung" wäre etwa sowas wie "Kommt zu XYZ, hier isses saubillig!"

Ein Angebot ist dagegen konkret. Es wird eine bestimmte Ware in einem bestimmten Zeitraum zu einem bestimmten Preis versprochen. Das hat etwa die Verbindlichkeit eines Preisschildes am Regal. Da kann die Verkäuferin an der Kasse auch nicht sagen - nö, der Preis hat sich in den letzten Sekunden geändert. Ja, tatsächlich geht hier sogar eine falsche Auspreisung am Regal zu Lasten des Verkäufers. Steht am Regal 10 Euro statt 100, muß die Ware auch für 10 Euro verkauft werden.

Zum Lockangebot - und damit verboten - wird es, wenn dieses Versprechen nicht eingehalten wird, obwohl der Kunde zum angegebenen Zeitpunk da war, die Ware aber schon ausverkauft oder nie im Angebot war, oder, wie im Falle Amazon, ein viel zu geringes Kontingent zum ausgelobten Preis verfügbar war.
 
wenn ich ein bestimmtes produkt möchte, kaufe ich es mir auch, da spielt der preis eine untergeordnete rolle!
 
NoD.sunrise schrieb:
Nicht im rechtlichen Sinn. Ein Lockangebot ist es nur dann wenn man eine viel zu kleine Menge zum angegebenen Preis anbietet nur damit man mit diesem Preis werben kann und Kunden anlockt welche letztlich den Artikel dann aber gar nicht zu diesem Preis bekommen.

Wenn Aldi ein Angebot hat welches nach 10 Minuten vergriffen ist dann war es ein Lockangebot, wenn es 2 Tage lang verfügbar war dann ist es in Ordnung.

Und genau da liegt ja das Problem.
Woher soll man vorher wissen wie lange das Angebot verfügbar sein wird.
Wenn man zu viele Produkte anbietet dann macht man mehr "Verlust" als nötig, wenn man zu wenige anbietet ist es Lockwerbung.
In einem physischen Shop ist es natürlich was anderes. Denn da können keine 200.000 Leute gleichzeitig rein um alles leer zu kaufen, somit ist das mit der längeren Zeit kein Problem.
Außerdem sind die Angebote bei Aldi, MediaMarkt und Co. auch nicht immer unbedingt 30min verfügbar.
Da gibt es bei einigen Angeboten so lange Schlangen vor der Öffnung des Geschäfts sodass man gar nicht mehr anstellen braucht.

Man muss die ganze Sache auch mal aus Sicht von Amazon sehen. Was Amazon den Kunden bietet, kann kein anderes Unternehmen bieten. Amazon macht rießigen Umsatz, aber nur wenig Gewinnt (im Verhältnis zum Umsatz). Von daher verstehe ich das vorgehen von Amazon auch.

Mich würden die Stückzahlen von den Angeboten bei Amazon mal interessieren. Denn ich hätte zB gerne das FishEye Objektiv gekauft, war aber an beiden Tagen weg. Wenn es nur ein paar hundert Stück waren, dann ist es definitv zu wenig. Wenn sie aber einige tausend Stück um den Preis angeboten haben, dann würde ich das in Ordnung finden.

Amazon macht das einmal im Jahr um den Kunden etwas zu bieten.
Ich finde man sollte für solche Angebote extra Regelungen schaffen. Denn sowohl am Black-Friday als auch am Cyber-Monday läuft das alles etwas anders.
Vielleicht sollten sie es in Zukunft einfach als Rausverkauf markieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fipsi16 schrieb:
Und genau da liegt ja das Problem.
Woher soll man vorher wissen wie lange das Angebot verfügbar sein wird.
Wenn man zu viele Produkte anbietet dann macht man mehr "Verlust" als nötig, wenn man zu wenige anbietet ist es Lockwerbung.
In einem physischen Shop ist es natürlich was anderes. Denn da können keine 200.000 Leute gleichzeitig rein um alles leer zu kaufen, somit ist das mit der längeren Zeit kein Problem.
Außerdem sind die Angebote bei Aldi, MediaMarkt und Co. auch nicht immer unbedingt 30min verfügbar.
Da gibt es bei einigen Angeboten so lange Schlangen vor der Öffnung des Geschäfts sodass man gar nicht mehr anstellen braucht.

Wie schon x mal in diesem Thread erklärt wurde: Kalkulation. Man muss eben näherungsweise abschätzen wie hoch die Nachfrage bei welchem Preis in etwa wäre. Das lässt sich schon machen und wenn man falsch kalkuliert hat dann muss man entweder in den sauren Apfel beisen und mehr Artikel zu dem Preis verkaufen (am Vorrat scheitert es bei Amazon ja nicht) oder mit den rechtlichen Konsequenzen leben.

Bei Aldi stürmen genauso 200.000 Leute die diversen Filialen wenn die eine Playstation für 130€ ausschreiben. Die Aktionen dort gehen doch auch nicht von einer einzelnen Filiale aus sondern müssen Bundesweit geplant werden.
Wenn bei Aldi etwas nach 30min vergriffen ist dann war die Aktion genauso illegal, habe ich aber schon ewig nicht mehr erlebt - bei den aller ersten Aldi PCs ja, aber sonst...

Im moment verfährt Amazon doch so dass sie einzelne Produkte zu absoluten Hammerpreisen anbieten so dass sich dies auch garantiert im kompletten Internet rumspricht, wohlwissend welchen Ansturm sie damit provozieren und wohlwissen dass ihr Vorrat innerhalb kürzester Zeit aufgebraucht sein wird.
 
Bei Wikipedia steht es doch gut beschrieben:

Ein Lockvogelangebot oder Lockangebot ist eine Werbemaßnahme für ein besonders preisgünstiges Angebot, das nicht in ausreichender Menge vorrätig ist, so dass viele der damit angelockten Kunden auf teurere Produkte ausweichen.
Wenn es sich bei einem Lockvogelangebot um ein Irreführungsangebot hinsichtlich der Vorratsmenge handelt, handelt der Betreffende wettbewerbswidrig gemäß § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Dort ist geregelt, dass der Anbieter ein ausreichende Vorratsmenge im Hinblick auf seine Werbung mit preisgünstigen Angeboten vorhalten muss; der Verbraucher erwartet, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt in einer Menge vorhanden sind, die die zu erwartende Nachfrage deckt. Ist dies nicht der Fall, so wird der Verbraucher irregeführt.
Grundsätzlich entbindet der Zusatz „So lange der Vorrat reicht“ das werbende Unternehmen nicht von seiner Pflicht, die Ware in ausreichender Menge vorzuhalten; es handelt sich bei dieser Floskel um eine „rechtlich irrelevante Banalität“.

Bei einem "Cyber-Monday" erwartet man eine einigermaßen reelle Chance, an jenem Tag das Angebote erwerben zu können. Natürlich kann der Artikel im Laufe des Tages ausverkauft sein, aber nicht schon nach wenigen Sekunden. Wenn das nachweislich wiederholt passiert, ist das nach unseren Gesetzen unlauterer Wettbewerb. Nach Ermessen des Gerichtes hätte es in diesem Fall min. 3 Stunden verfügbar sein müssen.
 
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