News Amazons „Cyber Monday“ als Lockwerbung eingestuft

Doch, wieso denn nicht? Er kann doch Werbung für Artikel machen die er nich hat? Wieso ist das für dich jetzt auf einmal nen Problem? Für die meisten Kunden macht es kein Unterschied ob ihre Chancen den Artikel zu dem preis zu bekommen nun 10000000:1 stehen oder von vornerein 0 sind
Das wäre schwachsinnig und würde ja auch kein Laden machen. Aber wenn sie Werbung für ein Angebot mit begrenzter Stückzahl machen, sollte es jedem Kunden klar sein, dass es nicht sein muss, dass er etwas für den günstigen Preis bekommt.
Und es ist aber für den einen Kunden, der das Angebot abgreift ein Unterschied und für Amazon. Außerdem der Unterschied zwischen Wahrheit und Lüge, falls das überhaupt jemand interessiert...
 
haha. Ja das heißt für mich als Unternehmen dann halt einfach nur dass ich einen statt 0 Artikel zu verkaufen haben muss.
"Begrenzte Menge" ist natürlich auch dehnbarer Begriff. Auch hab ich ja nicht gesagt in WELCHER Filiale der Artikel nun zu ergattern ist, na wo isser denn!

Mal ernsthaft. Ob ob es sich dann um 0 oder 1 Artikel handelt ist doch vollkommen egal dann. Willste du mir sagen dass DAS den feinen Unterschied nun ausmacht?

Das wäre schwachsinnig und würde ja auch kein Laden machen.
Klar würden das die Läden machen. Was meinste wie schnell sich das "schnäppchen" rumsprechen würde. Da würden dir die leute den laden einrennen, selbst wenn du die beschissenste Lage überhaupt hast
 
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Bei einem Onlineshop, definitiv! Beim Einzelhandel ist es was anderes, aber darum geht es hier ja auch nicht.
 
Also Onlineshop darf sowas, der Einzelhandel aber nicht? Begründung?

Und jetzt brauchste nicht mit hinfahren argumentieren, der Onlineshop bekommt nämlich auch immerhin deine Daten, da du dich mittlerweile eh überall anmelden musst.
Ich mein wenn du sagst beim Laden muss ich hinfahren entstehen kosten, dann sag ich dir dass ich vielleicht extra nach hause gefahren bin um rechtzeitig am PC zu sein. Sind dann auch kosten entstanden.
Vielleicht hab ich auch nen Zeittarif und bin auch extra nur wegen dem Schnäppchen ins Internet (online) gegangen. Oder ich hab mich gar in ein Internetcafe gesetzt und für ne Stunde bezahlt

Wer sagt mir dass es dem Laden nicht in erster Linie um die Daten ging?
 
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1. Cyber Monday - ich war dabei und bin leer ausgegangen. Ich bin noch immer eingeschnappt und beleidigt deswegen! Jetzt bekommt Amazon, was sie verdient haben!
2. Cyber Monday - ich war dabei und habe ein Schnäppchen gemacht. Ich fand die Aktion super! Danke ihr Loser, wegen euch wird's jetzt wohl zukünftig keine Schnäppchen mehr geben. Scheiß Verbraucherzentrale! Armes Deutschland!
3. Cyber Monday - ich war dabei und bin leer ausgegangen. So ist es nunmal, vielleicht habe ich beim nächsten Mal mehr Glück
 
t4ub3 schrieb:
Ahja, weil beim CyberMonday auch so viele Produkte dabei waren, die man unbedingt "braucht". Und wenn einer für 130€ ne PS3 ergattert und sie dann für 180€ bei Ebay vertickt, hat er selber was davon und ein anderer hat auch noch ein gutes Angebot erwischt. Wo ist das Problem?

Daß du nichts verstanden hast?

Ich rede davon, daß - zum Bleistift - die PS3 bei Amazon regulär zu teureren Preisen verkauft wird, als nötig, um die Verluste des Schnäppchens wieder einzuspielen. DIESE Kunden bezahlen also das Schnäppchen wirklich.

Das nennt sich auch "Mischkalkulation". Sollte eine Krämerseele, als die du dich hier unfreiwillig geoutet hast, eigentlich kennen. ;)
 
Also Onlineshop darf sowas, der Einzelhandel aber nicht? Begründung?
Beim Onlineshop gibt es keine "Filialen"? Das hat doch nix mit den Daten zu tun.

edit:
Ich rede davon, daß - zum Bleistift - die PS3 bei Amazon regulär zu teureren Preisen verkauft wird, als nötig, um die Verluste des Schnäppchens wieder einzuspielen. DIESE Kunden bezahlen also das Schnäppchen wirklich.
Und du glaubst, dass die PS3, wen nes keinen CyberMonday gäbe, bei Amazon dauerhaft günstiger wäre? Das ist ja wohl sehr naiv.
 
t4ub3 schrieb:
Jedes Werbeplakat, was ich auf der Straße sehe ist auch ein Lockmittel. Na und?

Falsch, jedes Werbeplakat ist simple Werbung, nichts anderes. Lies dir die Gesetzestexte und Rechtsprechung zu Lockangeboten durch dann kannst du weiter blubbern.

t4ub3 schrieb:
Dann hätte er aber nix, wofür er werben könnte.

Und wer bestimmt, was eine angemessene Menge ist? Die CB-Community? Die Leute, die 2010 leer ausgegangen sind? Die, die was abbekommen haben?

Nein, die angemessene Menge ist die Menge die ich haben muss um das Angebot 25% des Angebotszeitraumes verkaufen zu können. Da Amazon innerhalb von Sekunde ausverkauft war bei den Angeboten, aber der gleiche Artikel im normalen Shop immer noch zum Normalpreis verkauft wurde ist das Urteil hier passend.
Oder würdest du gerne einen PC im Sonderangebot kaufen und im Geschäft sagt man dir den gab es nur heute morgen von 8.05 bis 8.07 Uhr obwohl auf der Werbung steht den gibt es bis nächste Woche Freitag. Aber wir haben den gleichen PC zum normalen Preis hier stehen, nur 100% teurer als das Sonderangebot.

Bei einem Sonderangebot muss der Händler kalkulieren, wenn er den Abverkauf nicht kalkulieren kann kann er kein Sonderangebot machen, ganz simpel. Macht er es hat er für genügend Waren zu sorgen, im Zweifelsfall muss er schleunigst die benötigten Mengen besorgen. Bei einem Angebot das über eine Woche geht ist es ausreichend wenn Montags und Freitags genügend Waren zum Verkauf da sind, damit sind die 25% Verfügbarkeit völlig gedeckt, denn sie müssen nicht am Stück sein sondern über den gesamten Zeitraum.

Also kommt von eurer Palme runter und regt euch ab. Das Urteil ist zum Cybermonday 2010 gerechtfertigt.
 
Und WIESO ist das der feine Unterschied? Wieso sollten im Einzelhandel andere Regelungen gelten als bei Onlineshops? Verstehe ich nicht
Wenn man den finanziellen und zeitlichen Aufwand mal außen vor lässt (nur um das kurz zu vereinfachen), würde ich sagen, bei jeder Filiale müsste ein Produkt zu dem Angebotspreis verfügbar sein. Aber wie bereits gesagt, finde ich, dass man das schlecht vergleichen kann, da einfach andere Rahmenbedingungen herrschen.
 
t4ub3 schrieb:
Und wer bestimmt, was eine angemessene Menge ist? Die CB-Community? Die Leute, die 2010 leer ausgegangen sind? Die, die was abbekommen haben?

Die Gesetze und die Gerichte bestimmen die angemessene Menge, das Ganze ist nämlich rechtlich geregelt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lockvogelangebot

Und das ist gut so! Ihr solltet mal bedenken dass diese Regelung eben nicht nur den Cyber Monday von Amazon betrifft sondern jegliche Werbung.
Wenn jeder ohne diese Beschränkungen werben dürfte dann würden wir Kunden im Chaos untergehen - in keinem Werbeprospekt wüsste man was nun wirklich zu dem angegebenen Preis verfügbar ist, Preisvergleiche im Internet würden hinfällig da alles durch Lockangebote völlig verfälscht würde. Was wirklich Sache ist beim Preis würde man immer erst erfahren wenn man wirklich versucht einen Artikel gerade zu kaufen.

Und wenn sich daher also alle an dieses Gesetz zu halten haben dann auch Amazaon und das an allen Tagen des Jahres.
 
Klassikfan schrieb:
Klagen können also nur Mitbewerber/Konkurrenten.

Oder der Staat.

DJServs schrieb:
Endlich hams die mit allem unzufriedenen neider geschafft, garkeine rabattaktionen mehr. damit jeder schön den vollpreis zahlen muss und keiner mehr von günstigen preisen profitieren kann. dankesehr dafür...

Tja, du hast es nicht kapiert...Endkunden können dagegen nichts tun. ;)

KarlEgon schrieb:
3. Cyber Monday - ich war dabei und bin leer ausgegangen. So ist es nunmal, vielleicht habe ich beim nächsten Mal mehr Glück

4.Ich bin seit Jahren treuer & zufriedener Amazon Premium Kunde (werde es auch bleiben) und finde es trotzdem gut das die nicht alles dürfen und es ist auch kein Argument das das andere auch tun. ;)

@topic

Manch einer hier der jetzt rumgeifert das sich nur die Neider beschweren, würde permanent rumheulen wenn es diese Regellung nicht gäbe und er quasi nicht ein Top Angebot abräumen könnte...weil es schlichtweg keine Ware gibt....sondern nur die Lockangebote dafür.

AoW nennt sich das in meiner Branche...Angebot ohne Ware...das wäre dann die Regel.

"Damals":
Media Markt...Windows 7 erscheint...ich war gerade zufällig da, wollte DVDs kaufen.
Von den 25 Leuten die anstanden, bekamen 15 ein Win 7 zum Angebotspreis....die Aktion war somit um 10.15 Uhr (Öffnung 10 Uhr!) beendet, Nachbestellungen gab es nicht.
 
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NoD.sunrise schrieb:
Dann muss man die Preise eben so kalkulieren dass es für eine angemessene Menge ausreicht und nicht die Kunden (und ehrliche Mitbewerber) derart verarschen.
Schreibe doch bitte eine Bewerbung an Amazon für die Stelle "Glaskugelschauer". Vielleicht kannst Du Amazon verraten, wie viel Produkte sie für den CyberMonday brauchen. :freak:

Rach78 schrieb:
Vermutlich beschäftigt sich das Landgericht Berlin auch nur deshalb mit dem Fall weil sie selber nicht zum Zug gekommen sind 2010 und nun einfach sauer sind, wa?
ist bestimmt nur nen Rachefeldzug ;)
Danke für den Schmunzler :-D

Rach78 schrieb:
der Onlineshop bekommt nämlich auch immerhin deine Daten, da du dich mittlerweile eh überall anmelden musst.
Interessant. Wie bekommst Du ohne Anmeldung (Adresse) dein Paket zugeliefert?

KarlEgon schrieb:
3. Cyber Monday - ich war dabei und bin leer ausgegangen. So ist es nunmal, vielleicht habe ich beim nächsten Mal mehr Glück
Applaus. Der beste Beitrag zur kompletten Thematik. Vielleicht fehlt noch ein "Ich freue mich für die Gewinner, die damit hoffentlich glücklich werden und nicht Profit bei eBay rausschlagen".


B2T: Es war 2010 die erste CyberMonday Aktion in Deutschland. Entschuldigt bitte, dass bei Amazon Menschen arbeiten und sie sich verkalkuliert (auf Basis welcher Daten im gleichen Land?!) haben. Und Verzeihung für das "Korriegieren" für den CyberMonday in 2011.
 
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Ich finde das Urteil gut. Ich habe selber ein paar Schnäppchen machen können, aber manchmal hat man es nicht schaffen können, selbst wenn man in der Sekunde, in der Angebot kaufbrar war, geklickt hat. Daher ist dieses Urteil völlig klar.
UNd wenn Amazon das nicht mehr machen will, dann halt nicht. Wobei Amazon es 2011 ja auch noch gemacht hat, aber halt zu schlechteren Preisen und besserer Verfügbarkeit, weil das was das Urteil aussagt, durfte sich vermutlich Amazon in den Wochen nach Weihnachten 2010 sicherlich häufiger von Kunden anhören, die zu Recht stinksauer waren.
 
Wie manche hier rumheulen dass ihre Chance auf ein "Schnäppchen" weg ist, ist ja nicht mehr feierlich. Man könnte meinen manch einer muss um sein Leben fürchten wenn er nicht die Chance hat irgendwann mal 'nen TV oder eine PSx bei solchen Aktionen zu gewinnnen. Fakt ist:

1. Es geht ausschließlich um 2010 und da war diese Aktion unter aller Kanone
2. Es gibt kein Verbot gegen einen weiteren CyberMonday oder Ähnliches. Lediglich die Bedinungen sind anzupassen (und das ist in 2011 ja teilw. schon Geschehen) und Amazon wird vermutl. 'ne Strafe zahlen müssen.
3. Es gibt Gesetze und die sind erstmal zu beachten, egal ob sie jetzt eurer Meinung sinnvoll sind oder nicht. Dass die Regelung auch für Onlineshops zu großen Teilen sinnvoll ist, wurde hier schon mehrfach faktisch begründet (Klicks, Adressdaten, Kaufzurückhaltung in Erwartunghsaltung eines günstigeren Preises dank langfr. Werbung...etc.)
4. Auch Lidl, Aldi und Co. haben/würden wegen solcher Aktionen schon eine auf den Deckel bekommen
5. Wenn Amazon teilw. Produkte zu unwirtschaftlichen Preisen verkauft (und das war 2010 mit Sicherheit der Fall), ratet mal wer letztendlich die Rechnung zahlt!?
6. letztendlich landen doch gefühlte 80% der "Schnäppchen" auf ebay und das ist sowieso das Allerletzte. Auf der einen Seite diese "Geiz ist Geil, hauptsache billig" Mentalität, auf der anderen Seite noch aus jeder Gelegenheit ein paar Euro rausschlagen wollen und dann regen sich die Leute auf dass es sich nur noch ums Geld dreht im Leben... :rolleyes:

fel1x. schrieb:
Schreibe doch bitte eine Bewerbung an Amazon für die Stelle "Glaskugelschauer". Vielleicht kannst Du Amazon verraten, wie viel Produkte sie für den CyberMonday brauchen. :freak:

Das nennt sich Kalkulation und wenn sie dazu unfähig sind dann sollen sie 1. ihre BWL'er austauschen und 2. die Strafe dafür ertragen.
Was meinst du wie der Bäcker an der Ecke seine Brötchenpreise kalkuliert?! "Tut mir leid wir wissen noch nicht wieviele Brötchen wir heute verkaufen werden, deshalb kosten die ersten 100. 10 €?!"
Und dass sie Menschen sind und Fehler machen ist in Ordnung, aber dann müssen sie trotzdem für die Konsequenzen gerade stehen wenn dadurch Recht und Gesetz verletzt wird.
Fahr mal als Fahranfänger über 'ne rote Ampel weil du dich verschätzt und versuch mit der Begründung dann um die Strafe zu kommen. (sofern du erwischt wurdest)
 
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fel1x. schrieb:
Schreibe doch bitte eine Bewerbung an Amazon für die Stelle "Glaskugelschauer". Vielleicht kannst Du Amazon verraten, wie viel Produkte sie für den CyberMonday brauchen. :freak:

Ach du Witzbold - was glaubst du denn wie dieses Problem jedes andere Unternehmen löst?


FunnyName schrieb:
Das nennt sich Kalkulation und wenn sie dazu unfähig sind dann sollen sie 1. ihre BWL'er austauschen und 2. die Strafe dafür ertragen.

Danke.
 
FunnyName schrieb:
Das nennt sich Kalkulation und wenn sie dazu unfähig sind dann sollen sie 1. ihre BWL'er austauschen und 2. die Strafe dafür ertragen.
Kalkulation auf welche Daten? Die CyberMondays waren bisher nur in anderen Länder.
(Kleiner Spaß: BWL'er austauschen? Wer nix "wird", wird "Wirt"! ;-) )

FunnyName schrieb:
Was meinst du wie der Bäcker an der Ecke seine Brötchenpreise kalkuliert?! "Tut mir leid wir wissen noch nicht wieviele Brötchen wir heute verkaufen werden, deshalb kosten die ersten 100. 10 €?!"
Daily Buisness. Am Anfang geht - so glaube ich - einiges schief. In den nächsten Tagen und Wochen wirds besser.
Amazon 2010 auf die Fresse gefallen. 2011 verbessert. 2012 wird's der Renner (oh halt Stop... Zeit für die Glaskugel)
FunnyName schrieb:
Und dass sie Menschen sind und Fehler machen ist in Ordnung, aber dann müssen sie trotzdem für die Konsequenzen gerade stehen wenn dadurch Recht und Gesetz verletzt wird.
Sagte ich was anderes?
Kein außenstehender kann abschätzen, ob Amazon wirklich hochfrequentierte Artikel nur zehn-, hundert- oder tausendfach bereitgestellt hat. Das wird die Auswertung (dem Bundesamt) zeigen.

FunnyName schrieb:
Fahr mal als Fahranfänger über 'ne rote Ampel weil du dich verschätzt und versuch mit der Begründung dann um die Strafe zu kommen. (sofern du erwischt wurdest)
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, passt hier noch am besten hin. Bisher aber Unfall- und Blitzerfrei. So what?! :D


e//
NoD.sunrise schrieb:
Ach du Witzbold - was glaubst du denn wie dieses Problem jedes andere Unternehmen löst?
Anscheint nicht jedes Unternehmen gleich gut. Gab ja schon Empörung über "Angebote" von Discountern.
NoD.sunrise - Ach du *ich denk mir lieber eine passende Beschreibung*

(P.S: Leitet sich Dein Clan von No(i)D(er) (ähnlich in der Aussprache des Wortes "Neider") ab?)
 
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Weil du also nicht verstehst wie man sowas kalkuliert funktioniert es allgemein nicht?
Jedes Unternehmen das irgendwelche Werbeaktionen macht muss diese kalkulieren und keines hat dabei die absolute Sicherheit dass die Kalkulation nahe genug am wirklichen Ergebnis ist.

Im Falle von Amazon ist das sogar ein weit kleineres Problem, denn die haben sowohl die Lagerbestände um eine unerwartet hohe Nachfrage zu decken als auch das Finanzielle Polster wenn eine Werbeaktion mal daneben geht und man Verluste damit einfährt. Beim nächsten mal kalkulieren sie dann eben vorsichtiger.
 
Tidus2007 schrieb:
Das ist das selbe wie bei Angeboten im Laden, wenn weg dann weg.

Typische Antwort für jemanden, der sich nicht mit den dt. Gesetzen auskennt.

Angebote z.B. preisgesenkte Ware, muss mind. 3 Werktage zur Verfügung stehen. Nicht umsonst gibt es bei vielen Discountern bestimmte Angebote erst ab Donnerstags.
 
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