PingPong1 schrieb:
Du bezahlst über 1000€ für die Grafikkarte und nach einem normalen Test hat sie eben nicht überzeugt. Fertig
Und "ein normaler Test" ist kein Bestandteil deiner Rechte im Rahmen des Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht soll dir als Online-Käufer dieselben Rechte sichern, wie sie ein Käufer im Laden hätte. Das wäre bei einer Grafikkarte vermutlich maximal das "Begutachten der äußeren Verpackung". Nicht mehr und nicht weniger.
Die meisten Online-Händler sind hier tatsächlich etwas "kulanter" unterwegs und akzeptieren in aller Regel auch geöffnete Originalverpackungen oder sogar die Tatsache, dass die Grafikkarte bereits in Betrieb genommen wurde.
Der Markt ist halt hart. Auch aus dem selben Grund, warum Rücksendungen, obwohl sie inzwischen in Rechnung stellt werden dürfen, von den meisten Händlern eben nicht berechnet werden.
Digital River scheint das eher egal zu sein und wie gesagt. Ich würde da absolut nicht ausschließen, dass sie sogar im Recht sind. Ich kann mir sogar sehr sehr gut vorstellen, dass das von deren Rechtsabteilung auch so abgesichert ist, dass es rechtens ist und man diese "Diskussionen" mit dem Kunden halt i.d.R. so lange streckt, bis dieser nachgibt...
Und dann sind es nur noch wenige Ausnahmen, wo man doch selbst nachgibt.
Alles andere. Das heißt der hier beschriebene Fehler, ist eher ein Thema für die Gewährleistung. Und da hat der Händler mehrere Möglichkeiten der Nachbesserung.
Und dann greift halt die "Nacherfüllung". In Deutschland in § 439 BGB geregelt. Lieferung einer mangelfreien Sache oder Beseitigung des Mangels an der gelieferten Sache...
Im Recht ist es immer so: Das was in Gesetzen geschrieben ist, ist das MINDESTE. Alles was darüber hinaus geht, sprich zusätzlich "bevorzugt" ist aber auch okay.
So sagt das Gesetz eben x Urlaubstage müssen es bei einer y-Tage-Woche mindestens sein. Bspw. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Es können aber durchaus 30 Tage sein. Es dürfen aber nicht weniger als 20 Tage sein...
Und da AMD (bzw. Digital River) das mit dem Widerrufsrecht wohl schon seit Jahren so extrem praktiziert und sich daran quasi nichts ändert, kann man eigentlich schon davon ausgehen, dass die sich auf rechtlich korrekten Pfaden bewegen.
Und wie gesagt: Man muss nicht auf eine Reparatur warten. Man hat die Wahl, ob Reparatur oder eben Neulieferung. Das ist so ein Punkt, wo sich tatsächlich viele Online-Händler (aber auch lokale Händler) rumdrücken.