AMD Garantie für 6900XT

Es ist völlig egal ob eBay selbst Hilfe bietet oder nicht.

Du hast die Grafikkarte inkl. Rechnung gekauft, also schreib den Verkäufer einfach an, teil ihm mit, dass die Rechnung fehlt und er sie dir noch eben einscannen und per Mail schicken soll.

Das ist der einfachste und zielführendste Weg.
 
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Ich würde da jetzt auch nicht nachgeben. Es geht ja nicht um 50€.
Notfalls einen Anwalt einschalten, sofern Rechtsschutz vorhanden ist. Name und Anschrift des Verkäufers dürftest du ja haben
 
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Zur rep einschicken wirst du nur bei AMD können.
 
Wenn im Angebot mit Rechnung stand, ist diese Bestandteil des Vertrages.
Nicht nachgeben und auf Erfüllung des Vertrages bestehen.
 
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Ich würde da auch nicht locker lassen, ob man aber erfolg hat mit Juristischen schritten und das einem der ganze stress und aufwand wert ist steht auf nem anderen Blatt. Der Verkäufer kánn behaupten das er sie hinzugelegt hat und der Käufer das übersehen hat. Beide Parteien können es nicht direkt beweisen, dann stehts aussage gegen aussage.
Was würde den ne reperatur kosten? Wird überhaupt noch repariert?
 
Es geht um 1300€ das ist es schon wert. Wenn der Verkäufer nicht so dumm war und die email zur Rechnung zu löschen sollte es kein Problem geben, außer er hat sie über Umwege bekommen.

Hmm, ob wirklich repariert wird ist fraglich, aber vielleicht bekommt er ein Angebot für eine neue. Zu uvp oder billiger 😅
 
warum sollte der Verkäufer eigentlich die Rechnung nicht nachreichen ? Fragen kostet erstmal nichts.

Dann nochmal eine Frage. Du sagst der Rechner startet garnicht mehr mit der XT. Also die Stromversorgung sollte dann eigentlich nicht das Problem sein. Falsch angeklemmt, würde ja eher dafür sorgen das das Netzteil wegen Überlastung abschaltet. Da die Überlastung aber erst eben bei Last eintritt, sollte der Rechner aber ganz normal booten. Im Desktopbetrieb, reichte auch falsch angeklemmt.
 
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Ich würds mal mit einem anderen hochwertigen Netzteil versuchen.
War die Karte noch versiegelt?

Rechnung bringt dir eh nichts da du nicht der ursprüngliche Käufer bist. Die schicken die reparierte oder austausch Karte dann an deinen Ebay Verkäufer, der wird sich freuen.
Vielleicht kannst du deinem Seller für nen kleinen Obolus ja überreden das er die Garantieabwicklung für dich erledigt für nen Fuffi oder so macht der das bestimmt.
 
Wenn die RX 6900XT ein Referenzdesign von AMD ist, hast Du selbst mit der Rechnung des Verkäufers keine Chance, das steht ganz klar in den Garantiebedingungen von AMD. Das heißt, den Garantie-Fall kann nur der Verkäufer von e-Bay auslösen, sofern er die Grafikkarte auch wirklich von AMD gekauft hat und nicht auch über eine weitere Person erworben wurde.

Bei einem AMD Referenzdesign kann nur der Erstkäufer einen Garantie-Fall beanspruchen, völlig egal, was er bei seiner Verkaufsanzeige hineingeschrieben hat!
 
Hast du mal den Verkäufer gefragt ob er den Support Fall bei AMD aufmachen kann und dir dann die Karte schickt? Ist normal bei guten privaten Verkäufern möglich und selbst schon erlebt / gemacht. Für den Aufwand kannste vielleicht bissl Trinkgeld anbieten.

mfg
 
ich glaub gelesen zu haben, dass der Verkäufer nicht reagiert...
 
pvcf schrieb:
ich glaub gelesen zu haben, dass der Verkäufer nicht reagiert...
Ah, richtig lesen ist wohl heute bei mir nicht mehr drin. Sorry.
 
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Bild 2 sieht für mich so aus als ob die Stecker nicht richtig drin sind..
Prüf das mal nach.

Aber im endeffekt selber Schuld wenn man Privat bei nem Scalper einkauft, wie einige schon gesagt haben hilft dir die Rechnung auch nicht weiter da nur Garantie für Erstkäufer.

Mal so aus Interesse gefragt , die 1080ti ist doch noch gut genug um die "Situation auszusitzen" ?.
Hätte ich keine 6800XT bei AMD erwischt, hätte ich auch abgewartet bis die Situation sich bessert.. und ich hatte nur eine "980ti".
 
Hier stand blödsinn.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Garantiehandhabe spricht nicht gerade für AMD und ich sehe auch keinen Sinn dahinter ausser dass es dem Hersteller eine Tür für die Verweigerung geöffnet wird.Gut ist jetzt nicht das Thema hier und hilft dem TE auch nicht weiter aber man sollte wissen,dass nicht alles was auch in den AGB steht Gesetz ist.Manche AGB sind rechtlich nicht haltbar und genau da würde ich auch ansetzen.Wenn das eine Referenzkarte von AMD direkt ist und vertrieben wird dürfte es absolut keine Rolle spielen ob Erstbesitzer oder Viertbesitzer innerhalb der gegebenen Garantiezeit seitens AMD.Da können die noch soviel in ihre AGB schreiben.Was einzig korrekt ist,dass die Garantie verweigert wird wenn an der Karte gefummelt wurde oder ein Defekt aufgrund unsachgemässen Gebrauchs aufgetreten ist und das muss der Hersteller erst mal feststellen und nachweisen.Normalerweise gibt es eine neue Karte und gut ist für alle Seiten.Wenn sich hier AMD querstellt wäre das ein fettes - - .
 
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Tornavida schrieb:
Wenn das eine Referenzkarte von AMD direkt ist und vertrieben wird dürfte es absolut keine Rolle spielen ob Erstbesitzer oder Viertbesitzer innerhalb der gegebenen Garantiezeit seitens AMD.Da können die noch soviel in ihre AGB schreiben.
Das Spiel sehr wohl eine Rolle, weil AMD seine Referenz Grafikkarten nur über Digital River vertreibt und nicht über irgendwelche Online Händler. Und als Zweit- / Dritt- oder Viertbesitzer kannst Du einen Garantie Fall geltend machen, aber nur AMD entscheidet dann, ob man dies aus Kulanz annimmt. Man hat aber kein Anrecht auf Garantie!

Wenn man aber hier im Thread mitgelesen hat, scheint mir AMD nicht sehr Kulant zu sein. Der TE kann nur versuchen über den Erstkäufer einen Garantie-Fall zu eröffnen, ansonsten sehe ich da wenig Chancen.
 
Zotac2012 schrieb:
Und als Zweit- / Dritt- oder Viertbesitzer kannst Du einen Garantie Fall geltend machen, aber nur AMD entscheidet dann, ob man dies aus Kulanz annimmt. Man hat aber kein Anrecht auf Garantie!

Ist das die Leseart von AMD oder vom Gesetz?
Für mich klingt es sehr merkwürdig, dass die Garantie an einem bestimmten Käufer gebunden ist, und nicht an das Produkt.
 
pvcf schrieb:
Für mich klingt es sehr merkwürdig, dass die Garantie an einem bestimmten Käufer gebunden ist, und nicht an das Produkt.
Ist es aber leider nicht. Garantie nur für den Erstkäufer ist absolut üblich, auch wenn es nicht jeder Hersteller so handhabt. Gesetzlich gibt es hier auch keine Handhabe, da Garantie eh komplett freiwillig ist. Anders sieht es natürlich für die Gewährleistung aus, da stellt sich nur die Frage wie das beim Kauf im Ausland aussieht, der Shop ist ja nicht deutsch.
 
Also meines wissen nach, muss der Verkäufer "nach Deutschland" sich dem deutschen Recht unterwerfen, insofern er dahin verkauft.

Die Richter des Landgerichts Karlsruhe haben in dieser Frage am 16.12.2011 (Az.: O 27/11 KfH III) entschieden, dass deutsches Recht auch für ausländische Online-Händler gilt, wenn diese ihre Waren über deutsche Verkaufsplattformen anbieten, und sich damit gezielt an deutsche Kunden wenden.
Dafür reichte da die Tatsache das die Seite in deutsch verfügbar bar. Aber solange er keine Unterlagen vom Scalper bekommt, ist das eh alles hinfällig. Solange weiss er ja nicht ob "Gewährleistung" überhaupt in Frage kommt.
 
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