Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

BloodGod

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

Bei meiner Mutter war am Haus vor knapp 1 Woche jmd zur Angebotserstellung für unsere Terrasse, dies lief nicht ansatzweise gut ab… nicht mal ausgemessen wurde, er hatte keinerlei Messgeräte dabei, nicht mal einen popeligen Zollstock… und dazu war er extrem frech zu meiner Mutter.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Ich habe eine schlechte Google Bewertung abgegeben, dann begann der Terror: über 60x! hat der Typ danach angerufen mit unbekannter Nummer und hat per WhatsApp mehrere Male mit einem Anwalt gedroht wenn ich die Bewertung nicht zurückziehe… richtig üble Nummer.

Jetzt kam plötzlich eine Rechnung für eine Anfahrt die vorher natürlich mit keiner Silbe erwähnt wurde, höchstwahrscheinlich aus Rache.

Hier mal ein Ausschnitt:

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Die Bewertung werde ich nicht zurücknehmen, einschüchtern lasse ich mich nicht. Auch die Rechnung werden wir definitiv nicht bezahlen…
BTW: Die Gespräche, wenn ich sie mal annehme beginnen fast immer mit: „Jetzt hör mal zu du Pisser…“

Wie sollen wir jetzt am besten vorgehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
IANAL
Wichtig ist jedenfalls, dass mich der Handwerksbetrieb im vorhinein informieren muss, wenn Anfahrtskosten entstehen. Er darf sie mir nicht einfach später in Rechnung stellen.
https://www.swr.de/swr4/tipps/rechtliche-irrtuemer-was-duerfen-handwerker-abrechnen-100.html
Der Unternehmer kann von dem Verbraucher Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und sonstige Kosten nur verlangen, soweit er den Verbraucher über diese Kosten entsprechend den Anforderungen aus Artikel 246 Absatz 1 Nummer 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche informiert hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312a.html
Das Münchener Urteil macht deutlich, dass Handwerker ein Recht auf Anfahrtskosten auch ohne vorherige Absprache haben.
https://www.handwerk.com/anfahrtskosten-ohne-absprache-berechnen

Mal so ein paar schnelle Suchmaschinentreffer.
 
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Jaja, Gesetze und Urteile müssen ausgelegt werden, das führt ja jetzt hier eher zu nichts. Da wäre z. B. zu klären, was der Leistungsumfang war.

Ich würde dem Handwerker gegenüber gar nichts machen. Entweder die Sache verläuft sich, oder es meldet sich ein Anwalt. Auch dann muss nicht zwingend gehandelt werden, je nachdem, was im Anwaltsschreiben so drin steht.

Was ich machen würde: Dokumentieren, was vereinbart war. Dokumentieren, was der Handwerker getan oder nicht getan hat.


Und dann lache ich nochmal über das, was er zum Thema DSGVO an Position 2 geschrieben hat. :D
 
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Der Handwerker muss beweisen, dass eine Vergütung für einen Kostenvoranschlag vereinbart wurde, denn ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten, § 632 III BGB.
 
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crashbandicot schrieb:
In Deinem Link ist ja auch ein Verweis dass sich die Rechtslage vor ein paar Jahren geändert hat auf

"
Egal ob Pauschale oder detaillierte Aufstellung: Verbraucher müssen die Anfahrt nur bezahlen, wenn sie vor Vertragsabschluss über die Höhe informiert wurden.
"

Das ist damit eine Bringschuld des Handwerkers
 
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BloodGod schrieb:
war am Haus vor knapp 1 Woche jmd zur Angebotserstellung
Angebote sind keine Kostenvoranschläge. Die Kosten der Angebotserstellung sind ohne besondere Vereinbarung ebenfalls grundsätzlich nicht vergütungspflichtig.
 
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Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast würde ich mit dem Wisch zum Anwalt gehen und ein schönes Schreiben aufsetzten lassen. Nicht aus Angst dass die Forderung gerechtfertigt ist, sondern nur um ihm ans Bein zu "pissen" (wenn er dich schon als solchen bezeichnet).
 
Moin,

hat er einen "AGB-Passus" auf seiner Webseite, dass Anfahrtskosten generell entstehen und wie hoch sie sind, egal ob am Ende eine Beauftragung stattfindet oder nicht?

Falls nicht: hart bleiben und nicht bezahlen.
 
Und nur weil er einen AGB-Passus hat, bedeutet das noch lange nicht das die ausreichend gewürdigt wurden.
 
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Warum wollt ihr so viel Aufwand ohne jeden Vorteil oder Notwendigkeit betreiben?
 
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TheGoodBadUgly schrieb:
Nicht aus Angst dass die Forderung gerechtfertigt ist, sondern nur um ihm ans Bein zu "pissen" (wenn er dich schon als solchen bezeichnet).
Und inwiefern pisst ihm das ans Bein? Er muss einen Brief mehr aus dem Briefkasten holen und hat geringfügig mehr Altpapier zu entsorgen?
Wow, dem haste es aber gezeigt.
 
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h00bi schrieb:
Und inwiefern pisst ihm das ans Bein? Er muss einen Brief mehr aus dem Briefkasten holen und hat geringfügig mehr Altpapier zu entsorgen?
Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen nicht einfach zu beantworten, aber wenn ich die Statements des Themenerstellers durchlese, und auch die Rechnung mit dem Hinweis zur DSGVO, kann ich mir vorstellen dass man da durchaus was machen könnte was mehr erfordert als nur den Brief wegzuschmeißen.
 
Ich würde sagen, der weiß genau dass er keine Handhabe hat. Sonst hätte er die DSGVO nicht erwähnt. Also Bier auf machen und das Wetter genießen. Wenn die Anrufe nicht von selber aufhören zum Anwalt gehen und den das regeln lassen.
 
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Anzeige wegen Belästigung z.B. bei der Onlinewache machen wäre auch eine Idee. >60 Anrufe und Beleidigungen muss man ja nicht auf sich sitzen lassen. Mindestens ein Anrufprotokoll z.B. aus der Fritzbox sollte aber bereitliegen.
 
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LikeAnIrish schrieb:
Ich würde sagen, der weiß genau dass er keine Handhabe hat. Sonst hätte er die DSGVO nicht erwähnt.
Ich vermute, die Pos. 2 ist gedacht, um durchaus verbreitete Unsitte einzudämmen, dass sich jemand ein (kostenloses) Angebot erstellen lässt, dann mit Daten (bspw. Messdaten und anderes) aus dem Angebot zu jemand anders (Internet oder wo auch immer rennt) und da bestellt, weil ein paar Euro billiger (weil der andere ja den Mess-Aufwand und Aufwand für Angebotserstellung gespart hat.) So etwas hab ich von ein paar Handwerker schon mitgekriegt. Die wiederum gehen aber teilweise dazu über, im Angebot überall (leicht) falsche Maße hinzuschreiben und mit "ca." zu versehen. Ist deutlich effektiver, als so einen sinnlosen Text wie in der hier gezeigten Pos. 2 ranzuschreiben.

Hier im konkreten Fall wurde ja aber überhaupt nichts ausgemessen, es wurde kein Angebot (und kein Kostenvoranschlag) erstellt und der Rechnungssteller ist beleidigend (Kann natürlich den Sachverhalt nur so annehmen, wie hier vom TE geschildert.) Ist also ne andere Situation.
Zahlen würde ich da auch nichts, wenn es ´mich betreffen würde.

@Froki
Froki schrieb:
Angebote sind keine Kostenvoranschläge.
Gut, das zu wissen. Aber warum hast du denn eigentlich (in Post #4) angefangen, was von Kostenvoranschlägen zu schreiben? :confused_alt::evillol:
 
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simpsonsfan schrieb:
Ich vermute, die Pos. 2 ist gedacht, um durchaus verbreitete Unsitte einzudämmen, dass sich jemand ein (kostenloses) Angebot erstellen lässt, dann mit Daten (bspw. Messdaten und anderes) aus dem Angebot zu jemand anders (Internet oder wo auch immer rennt) und da bestellt, weil ein paar Euro billiger (weil der andere ja den Mess-Aufwand und Aufwand für Angebotserstellung gespart hat.)
Und welche Abmessungen meiner Terrasse fallen denn unter den Schutz der personenbezogenen oder Personenbeziehbaren Daten von... ähm... der Terrasse? Mir als Terrassenbesitzer? Dem Handwerker?

Klar, die 5,76m Länge x 4,63m Breite, das muss im Kunzweg 5 in Bielefeld sein. Da wohnt der Schober Heinz. Geht ja gar nicht die Daten vom Heinz zu veröffentlichen!

Spaß beiseite, der Typ hat überhaupt keine Ahnung was das Geschreibsel auf dem wisch überhaupt bedeutet. Siehe #5.
Vermutlich schließt er in der Fußzeile "wegen dem neuen EU Recht auch sämtliche Garantie aus" ;)

Ich verstehe die genannte Unsitte, aber das hat nichts mit dem Datenschutz zu tun.
 
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Einfach nichts machen und den Spinner ignorieren, notfalls ein schönes Anwaltsschreiben wegen Drohung etc.. dann sollte ruhe sein.
 
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simpsonsfan schrieb:
Gut, das zu wissen. Aber warum hast du denn eigentlich (in Post #4) angefangen, was von Kostenvoranschlägen zu schreiben? :confused_alt::evillol:
Weil es sich nach der Sachverhaltsschilderung um einen Kostenvoranschlag handelte, der TO aber explizit von einem Angebot sprach habe ich letzteres mir erlaubt klarzustellen, unter Hinweis darauf, dass auch ein Angebot ohne besondere Vereinbarung ebenfalls grundsätzlich nicht vergütungspflichtig ist. ;):)

Da ich niemanden verwirren wollte und das auch zukünftig nicht möchte, werde ich zu rechtlichen Themen hier zukünftig nichts mehr vortragen. :D
 
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