Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Confused Johnny schrieb:
Einfach nichts machen und den Spinner ignorieren,
es ist immer gut eine Rechnung zu "ignorieren"... nicht
 
Na ja, Messgerät oder Gliedermaßstab (kein Zoll) braucht nicht jeder Handwerker, wenn er grob abschätzen kann (an Hand von Fliesengröße etc.) Da wird Pi-mal-Daumen geschätzt und eine "Kostenschätzung" abgegeben mit Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Und ob die negative Bewertung gerechtfertigt war/ist, sollte man sich 2x überlegen:

https://ggr-law.com/persoenlichkeit...gegenüber dem Täter bzw. dem Bewertungsportal.
 
Ich hätte noch die klare Fragen an den Threadersteller:

  • Es gab einen Besichtigungstermin mit anschließendem Angebot?
  • War dieses Angebot schriftlich oder mündlich?
  • Wie wurde das Angebot beauftragt: Schriftlich oder mündlich?
  • Wurde die Leistung denn grundsätzlich (wenn auch nicht zufriedenstellend) erbracht?
 
@Utensil1538

Dort steht das, was jeder weiß: Eine unwahre Bewertung sollte nicht abgegeben werden.

Ich halte es für falsch wenn Menschen keine ehrlichen Bewertungen abgeben, weil sie irrtümlich der Auffassung sind, ihnen drohe dadurch großes Ungemach.
 
Es wurde kein Angebot abgegeben, weder mündlich noch schriftlich.
 
Hm? Viel mehr ist seitdem nicht passiert, mal kurz und knapp:
  • ich habe Angebot angefragt
  • Handwerker war da und hat nichts ausgemessen und war frech
  • Google Bewertung von mir
  • seitdem penetrante Anrufe (obwohl diese inzwischen seit 3 Tagen aufgehört haben)
  • kein Angebot, sondern stattdessen ein Schreiben/Rechnung zur Anfahrt, siehe Foto.
  • dat war‘s

Hatte ich aber eigentlich schon alles geschildert/geschrieben.
 
Hatte ich auch schon mal:
Hallo, ich benötige bitte eine Kostenschätzung für die Reparatur unseres Zaunes für die Versicherung.
Gerne, wir berechnen einen Pauschal i.H.v. für die Erstellung des KV.
Vielen Dank, ich verzichte auf ihr Angebot.

Warum sollte der Handwerker nach der schlechten Bewertung noch ein Angebot abgeben, wo er doch annehmen muss, das er nie beauftragt wird (auf Grund der schlechten Bewertung und des schlechten Gesprächsklimas). Daher hat er für seinen Aufwand vor Ort eine Rechnung zugesendet.

Die Frage wäre ob die Kosten für einen Kostenvoranschlag/Angebot im Vorfeld ggfls. mündlich vom Handwerker angegeben wurden?
 
Utensil1538 schrieb:
Die Frage wäre ob die Kosten für einen Kostenvoranschlag/Angebot im Vorfeld ggfls. mündlich vom Handwerker angegeben wurden?

Nein 👎
 
Utensil1538 schrieb:
Na ja, Messgerät oder Gliedermaßstab (kein Zoll) braucht nicht jeder Handwerker, wenn er grob abschätzen kann (an Hand von Fliesengröße etc.) Da wird Pi-mal-Daumen geschätzt und eine "Kostenschätzung" abgegeben mit Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Vor allem, da es an seiner Kostenkalkulation ja eh keinen großen Unterschied macht ob da jetzt ein qm mehr oder weniger ist. Natürlich nur, sofern keine Edel-Materialien benutzt werden. Als wir neuen Boden im Flur legen gelassen haben, kam der Bodenleger auch nur kurz vorbei, hat sich die Gegebenheiten angeschaut, hat die Türen gezählt und das wars. Seine Schätzung der Fläche auf dem Angebot wich nachher um 2 qm nach unten ab ;-)
 
Achso: Jetzt hab ich es erst gecheckt - es wurde nie Arbeiten ausgeführt, sondern er will Geld für die Besichtigung/Ortstermin (eigentlich zum Zwecke der - nicht erfolgten - Angebotserstellung) haben.

Wenn ihr Euch sicher seid, dass das niemals, weder mündlich noch schriftlich erwähnt wurde, ein noch einmal klar mitteilen, dass Euch für die erfolgte Besichtigung/Ortstermin vorab keine Kosten genannt wurden (was für eine Angebotserstellung einer solch kleinen Maßnahme auch eher unüblich wäre). Wenn er das eskalieren lassen möchte, dann umgehend Anwalt. Sehe da bei Euch sehr gute Chancen. Nervt halt alles... :(
 
Avatoma schrieb:
@MrMorgan

Warum nicht? Was soll in diesem Fall konkret passieren?
naja erstmal steht eine Rechnung im Raum. Ob begründet oder nicht sei mal dahingestellt.

Anstatt nichts zu machen (was Mahnverfahren nach sich ziehen kann) würde ich einfach zurückschreiben, das ich dieser Rechnung aus Grund X/Y/Z widerspreche und fertig.
 
@MrMorgan

Verstehe ich im Prinzip. Mit meiner Antwort würde ich in dem Fall aber Argumente liefern, die sich konkret angreifen ließen; ggf. verplappert sich bei sowas sogar jemand.

Einem Mahnverfahren kann ich mit einem Kreuz widersprechen, ohne, dass hierbei für mich direkte Konsequenzen entstehen.
 
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ja kann man so und so sehen hast recht.

Grundsätzlich bin ich "meistens" kein Freund von "nichts tun" ;)
 
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kingduevel schrieb:
Wenn ihr Euch sicher seid, dass das niemals, weder mündlich noch schriftlich erwähnt wurde, ein noch einmal klar mitteilen, dass Euch für die erfolgte Besichtigung/Ortstermin vorab keine Kosten genannt wurden
Der Handwerker dürfte hier in der Beweispflicht sein ...
 
Es geht nun mit einer Mahnung weiter:

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Und wer trägt die Anwaltskosten? Oder ist das wie bei KFZ? Wenn ich gewinne muss die gegnerische Partei alles bezahlen?
 
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