Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Die Mahnung kam ja erst, dass wird sicher nicht die letzte gewesen sein.
 
Achso, das hatte ich nicht gesehen, dass da eine Mahnung kam. Ich würde dem kurz und knapp schreiben, dass er nicht berechtigt ist die Fahrtkosten zu berechnen. Sowas gehört halt zum Unternehmensrisiko(zumal es keinerlei Absprachen gab anhand deiner Beschreibung), auch würde ich schreiben, dass du alle Belästigungen seinerseits dokumentiert hast + Vorbehalt Einschaltung eines Anwalts. Glaub mir, wie schnell Ruhe ist.
 
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Ich frage mich gerade, ob der Typ nicht eher in seiner Sache bestärkt wird, wenn man nicht reagiert?

Ein kurzer Text mit Widerspruch und als Einschreiben versendet vor Ablauf der Frist, dann hat man etwas in der Hand und dafür braucht man keinen Anwalt. Wenn die Rechnung als bestritten gilt, dann ist es für ihn schwieriger, weitere Schritte einzuleiten.
 
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Warum sich aktuell verrückt machen und stressen? Abhaken und damit fertig bis ein Mahnbescheid kommt.
Alternativ Nummer entsperren, nur mit Zeugen und Lautsprecher telefonieren und ggfs. Anzeige wegen Nötigung und/oder Beleidigung.
 
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Wenn man mit einem Widerspruch reagiert, heißt das nicht, dass man sich verrückt machen und stressen lässt.
 
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Ich vermute der Handwerker wird die Forderung dann an eine Inkasso Firma abtreten, oder eine Art von Factoring betreiben. Dann wäre der die Forderung los und hätte mehr Geld als aktuell (da hat er nämlich nix)

Ich frage mich ob er die Anfahrt auch verrechnet hätte wenn es zu einem Auftrag gekommen wäre.

Ansonsten würde ich mich langsam mal nach einem Anwalt umschauen, aber ein Widerspruch wäre schon mal nicht verkehrt gewesen.
Wie der Handwerker nun reagiert ist schwer zu sagen, nicht jeder geht wegen 200€ vor Gericht. Allerdings zeigen die Anrufe ja schon, das er ggf. auch unkonventionell reagieren könnte und ggf. mit dem Basebalschläger vor der Tür steht.. (hat es alles schon gegeben)
 
Würde nur auf die RG schreiben, zu meiner Entlastung zurück.

Einem Inkasso würde ich nachdem Auftrag fragen.
 
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Madcat69 schrieb:
und ggfs. Anzeige wegen Nötigung und/oder Beleidigung.
Eine Strafanzeige wegen des Verdachtes des versuchten Betruges könnte auch noch in Betracht kommen. ;):)
 
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brettler schrieb:
Ich vermute der Handwerker wird die Forderung dann an eine Inkasso Firma abtreten, oder eine Art von Factoring betreiben.
DER Handwerker bekommt das sicher nicht hin.
Und selbst wenn, ein Inkasso kauft ja nicht jede x-beliebige Fanasierechnung auf.
Wenn der Typ ungerechtfertigte Rechnungen ans Inkasso verkauft, bekommt er plötzlich Probleme.
 
Nächster Akt, der Handwerker hat mich jetzt angezeigt, ja richtig gelesen mich, meine Mutter soll jetzt aussagen gegen mich:
(Interessanterweise habe ich selber kein Schreiben erhalten)

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Ich habe ihn lediglich am Telefon abgesagt und bestimmt nachgefragt warum er denn nicht mal ein Zollstock oder Ähnliches dabei hatte und nichts ausgemessen hat…


Das wird ja immer verrückter…
 
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Ja, kann sie ankreuzen:
„Ich möchte nicht aussagen.“

Wird sie auch so ankreuzen.
 
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Spätestens jetzt solltest du zum Anwalt gehen bzw. zumindest ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, da wird nicht die Welt kosten. Am bestens gleich selbst Anzeige erstatten(Kann man Online machen) Das kann dei Mutter dann auch mit bestätigen. Du hast ja bestimmt auch noch die ganzen Logs vom Telefon etc. Manche Bekloppte lernen es nicht anders.
 
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Ich wüsste nichts was ich hier auch nur im entferntesten falsch gemacht haben soll…

Ich sehe es nicht ein wegen einer Google Bewertung, darum geht‘s hier ja immer noch im Endeffekt, auch nur einen einzigen penny hinzulegen.
 
BloodGod schrieb:
Die Gespräche, wenn ich sie mal annehme beginnen fast immer mit: „Jetzt hör mal zu du Pisser…“
Wenn man von jemandem beleidigt wird, kann man den recht einfach anzeigen. Persönlicher Erfahrung nach stellen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung "zwischen Geschäftspartnern" wegen "mangelnden öffentlichen Interesses" gerne ein (mit dem Hinweis, dass einem der Zivilklageweg offen steht.)
BloodGod schrieb:
  • seitdem penetrante Anrufe
Wegen Nötigung oder Bedrohung kann man Personen ebenfalls anzeigen. Bei Bedrohung wird evtl. auch mehr öffentliches Interesse unterstellt.
Sollte dich, @BloodGod, jemand beleidigt, genötigt und/oder bedroht haben, dann könntest du ja mal überlegen, eine Anzeige zu erstatten.
 
Was Nötigung ist, hängt maßgeblich vom Inhalt der Telefonate ab.

Anzeige erstatten lässt sich auch online. So spart man sich, mit Polizeibeamten "ins Gespräch" zu kommen.

Zu einem Rechtsanwalt würde ich jetzt noch nicht gehen. Welchen Mehrwert soll der konkret schaffen?


Ich persönlich würde jetzt vermutlich erstmal richtig Öl ins Feuer gießen und meine Rezension um die zugeschickte Rechnung, die hohen Mahngebühren und die Strafanzeige erweitern. Sollen sich doch möglichst viele Dritte ein Bild davon machen, was gerade nachweisbar passiert. Ob das clever ist, das mag wiederum ein Rechtsanwalt beurteilen. :D
 
Ich hab in Rechtskunde gerlernt, dass es keine Beleidigung ist, wenn es wahr ist.

Spaß beiseite, dass du noch kein entsprechendes Schriftstück erhalten hast, finde ich merkwürdig.

Und man soll Menschen nichts Schlechtes wünschen, doch was der Typ abzieht, grenzt an unschöne Dinge.

Ich drücke dir die Daumen, dass sich alles noch zum Guten wendet.
 
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Avatoma schrieb:
Zu einem Rechtsanwalt würde ich jetzt noch nicht gehen.
Da kann ich dem Kollegen nur zustimmen.
Confused Johnny schrieb:
ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, da wird nicht die Welt kosten.
Die Welt vielleicht nicht, aber günstig ist anders.

Confused Johnny schrieb:
Am bestens gleich selbst Anzeige erstatten
Da könnte man darüber nachdenken. Diverse Straftatbestände fallen mir da schon ein ...

simpsonsfan schrieb:
dass einem der Zivilklageweg offen steht.)
Privatklagewege wäre richtiger und hat mit dem Zivilgericht nix zu tun.

Avatoma schrieb:
Ich persönlich würde jetzt vermutlich erstmal richtig Öl ins Feuer gießen und meine Rezension um die zugeschickte Rechnung, die hohen Mahngebühren und die Strafanzeige erweitern.
Davon würde ich abraten.

spfccmtftat schrieb:
Ich hab in Rechtskunde gerlernt, dass es keine Beleidigung ist, wenn es wahr ist.
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt eine Bestrafung gemäß. §§ 185 ff. StGB grundsätzlich aus. Der Täter kann sich jedoch in diesen Fällen der Formalbeleidigung gemäß § 192 StGB strafbar machen, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
spfccmtftat schrieb:
Spaß beiseite, dass du noch kein entsprechendes Schriftstück erhalten hast, finde ich merkwürdig.
Die prüfen noch den Anfangsverdacht.
 
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