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Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?
- Ersteller BloodGod
- Erstellt am
h00bi
Fleet Admiral
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- Aug. 2006
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- 21.322
Nein, auf keinen Fall sollte man sich hier von der Gegenseite zu sowas drängen lassen. Genau das ist es, was der Handwerker erreichen will. Er will dem TE irgendwie schaden und wenn man Geld in die Hand nimmt und einen Anwalt konsultiert, hat er quasi schon zu einem Teil gewonnen.Confused Johnny schrieb:Spätestens jetzt solltest du zum Anwalt gehen bzw. zumindest ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen
Es gibt hier NICHTS was ein Anwalt tun könnte außer zu sagen: "Sagen sie nichts". Egal was der Anwalt sagt, die Staatsanwaltschaft wird den Fall so oder so prüfen und ggf. verfolgen, aber vermutlich aufgrund mangelnder Beweise einfach fallen lassen.
LencoX2
Commander
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Rechnung und Mahnung sollte man Nicht unbeantwortet lassen. Ich würde empfehlen mindestens ein normales Schreiben aufzusetzen und zu widersprechen mit der Begründung, dass keine Anfahrskosten vereinbart waren und auch kein Kostenvoranschlag zugestellt wurden.
Darum fehlt die Basis für die Forderung und man widerspricht der Rechnung.
Darum fehlt die Basis für die Forderung und man widerspricht der Rechnung.
Was sollen eigentlich diese ganzen "Geh zum Anwalt" Tipps?
Abwarten, bis was wirklich handfestes kommt. Bis dahin schweigen, aber alles sicher dokumentieren.
Bis ggf. was vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft kommt. Darauf dann in jedem Fall reagieren.
Abwarten, bis was wirklich handfestes kommt. Bis dahin schweigen, aber alles sicher dokumentieren.
Bis ggf. was vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft kommt. Darauf dann in jedem Fall reagieren.
Goldsmith
Commodore
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@henpara
ist das nichts handfestes??
https://www.computerbase.de/forum/t...ion-wie-vorgehen.2194196/page-4#post-29410565
ist das nichts handfestes??
https://www.computerbase.de/forum/t...ion-wie-vorgehen.2194196/page-4#post-29410565
MrMorgan
Admiral
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Zeugenaussage würde ich hier sowieso verweigern sofern es nicht von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde.
Und bloß nicht von der Polizei einreden lassen man müsse hier eine Aussage abgeben (persönliche Erfahrung )
DIese Pflicht besteht nur wenn es von der Staatsanwaltschaft gefordert wird.
Und bloß nicht von der Polizei einreden lassen man müsse hier eine Aussage abgeben (persönliche Erfahrung )
DIese Pflicht besteht nur wenn es von der Staatsanwaltschaft gefordert wird.
LencoX2
Commander
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Würde es weiterlaufen zu Inkasso, Anwalt, Gericht etc. gibt es nicht mehr zu erklären, dass man widerspricht.Avatoma schrieb:Und was könnte konkret passieren, wenn man der Rechnung und/oder der Mahnung nicht widersprechen würde?
Kein Widerspruch könnte hingegen als stilles/teilweises Eingeständnis gedeutet werden.
@LencoX2
Dann reicht es aber meinem Verständnis nach doch, wenn man sich äußert, sobald man Post vom Gericht erhält?
Sofern man wirklich unbedingt Text produzieren wöllte, würde ich mich generell extrem kurz fassen. Meine Erfahrungen sind, dass Erklärungen, Ausführungen etc. der Gegenseite nur Futter liefern (können). Was ich tatsächlich schon gemacht habe, ist mitzuteilen, dass keine Ansprüche gegen mich bestehen. Das hängt aber genau so wie ein gutes Wording meines Erachtens stark vom Einzelfall ab.
Dann reicht es aber meinem Verständnis nach doch, wenn man sich äußert, sobald man Post vom Gericht erhält?
Sofern man wirklich unbedingt Text produzieren wöllte, würde ich mich generell extrem kurz fassen. Meine Erfahrungen sind, dass Erklärungen, Ausführungen etc. der Gegenseite nur Futter liefern (können). Was ich tatsächlich schon gemacht habe, ist mitzuteilen, dass keine Ansprüche gegen mich bestehen. Das hängt aber genau so wie ein gutes Wording meines Erachtens stark vom Einzelfall ab.
Utensil1538
Lt. Junior Grade
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- März 2024
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- 336
Momentan laufen hier gerade zwei Dinge parallel.
Rechnung an die Mutter
Anzeige gegen den TE
Rechnung an die Mutter
Anzeige gegen den TE
Evil E-Lex
Commander
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- Apr. 2013
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- 2.858
Exakt so machen. Wie in dem Text ersichtlich ist, handelt es nur um eine freundliche Bitte zur Zeugenaussage. Das ist keine Verpflichtung. Spannend wird's erst, wenn Post im gelben Umschlag kommt.BloodGod schrieb:Ja, kann sie ankreuzen:
„Ich möchte nicht aussagen.“
Wird sie auch so ankreuzen.
Nix.Avatoma schrieb:Und was könnte konkret passieren, wenn man der Rechnung und/oder der Mahnung nicht widersprechen würde?
Der "Handwerker" möchte ja etwas haben.
Ich habe noch keinen Fall erlebt, wo es einem "vermeintlichen" Schuldner vom Gericht negativ ausgelegt wurde, dass er auf eine unbegründete Rechnung/Mahnung im Vorfeld nicht reagiert hat.
Und in strafrechtlicher Hinsicht ist zu konstantieren, dass der TO bislang von der StA/Polizei noch nicht einmal kontaktiert wurde.
Weshalb?LencoX2 schrieb:Kein Widerspruch könnte hingegen als stilles/teilweises Eingeständnis gedeutet werden.
Spielen wir das mal grob durch:
Der Handwerker beantragt gegen seine Auftraggeberin, die Mutter des TO, den Erlass eines Mahnbescheides. Ein solcher wird vom Amtsgericht-Mahngericht lediglich formell geprüft und dann ohne weitergehende Prüfung erlassen und der Mutter zugestellt. Der Handwerker, als Antragsteller, erhält eine Kostenrechnung für den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides.
Die Mutter des TO bekommt diesen Mahnbescheid und legt schriftlich gegen diesen Widerspruch ein.
Begründen muss sie ihren Widerspruch nicht.
Der Handwerker bekommt eine Mitteilung über den Widerspruch und wird jetz spätestens gefragt, ob die Sache an das Streitgericht am Wohnort der Mutter abgegeben werden soll. Gleichzeitig erhält er wieder eine Kostenrechnung vom Mahngericht. Ohne die Begleichung dieser Kostenrechnung wird das Verfahren nicht an das Streitgericht abgegeben.
Unser Handwerker geht jetzt hin, zahlt diese zweite Gerichtskostenhälfte und beantragt die Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht.
Dieses fordert ihn dann auf, seinen Anspruch zu begründen. In diesem Fall muss der Handwerker beweisen, dass vür den Kostenvoranschlag die von ihm geltend gemachte Vergütung vereinbart war.
Dann erst würde die Mutter des TO aufgefordert mitzuteilen, ob sie sich gegen die Forderung des Handwerkers wehren möchte und gleizeitig wird sie für diesen Fall aufgefordert, auf die Forderung des Handwerkers zu erwidern.
Willst Du diesem Handwerker jetzt schon - im Vorverfahren - Argumente für seinen vermeintlichen Anspruch geben?
Ich würde seine Klagebegründung abwarten und mich dann mit allen mir sich bietenden Möglichkeiten zur Wehr setzen. Aber erst dann.
Und der TO kann momentan auch in Ruhe abwarten. Strafanzeigen, die noch keinen konkreten Anfangsverdacht begründen, haben keine unmittelbare Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Folge.
LencoX2
Commander
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- Feb. 2006
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@Froki So oder so schadet es nicht einen Widerspruch bereits fruehestmoeglich einzulegen.
Damit ist allen Seiten klar, dass man der Forderung widerspricht.
Nichts zu tun hingegen koennte alles nur in die Länge ziehen, da dritten nicht klar sein kann dass einer der Seiten die Forderung ablehnt. Geht das Ganze gerichtlich kostet es Zeit und Ressourcen.
I'm out.
Damit ist allen Seiten klar, dass man der Forderung widerspricht.
Nichts zu tun hingegen koennte alles nur in die Länge ziehen, da dritten nicht klar sein kann dass einer der Seiten die Forderung ablehnt. Geht das Ganze gerichtlich kostet es Zeit und Ressourcen.
I'm out.
@LencoX2
Die Frage, die ich mir halt immer stelle (auch lange vor diesem Thread): Wer hört denn wirklich bei aggressiver Forderungseintreibung auf, emotional gesteuert auch noch, wenn jemand die Forderung mit einem sinngemäßen "Ihre Rechnung und Forderung entbehrt jeder Grundlage. Ich weise diese zurück." beantwortet?
Für den Sachverhalt hier:
Wir wissen ja gar nicht, ob der TE nicht bereits in einem der Telefonate allen Forderungen widersprochen hat.
Die Frage, die ich mir halt immer stelle (auch lange vor diesem Thread): Wer hört denn wirklich bei aggressiver Forderungseintreibung auf, emotional gesteuert auch noch, wenn jemand die Forderung mit einem sinngemäßen "Ihre Rechnung und Forderung entbehrt jeder Grundlage. Ich weise diese zurück." beantwortet?
Für den Sachverhalt hier:
Wir wissen ja gar nicht, ob der TE nicht bereits in einem der Telefonate allen Forderungen widersprochen hat.
FrankenDoM
Vice Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 6.989
@LencoX2
Sorry, aber ich versteh die Antwort auf die Ausführungen von @Froki nicht.
Bei wem soll die Mutter zum jetzigen Zeitpunkt Widerspruch einlegen? Beim Handwerker? Der ist keine offizielle Stelle.
Der merkt doch ohnehin, dass die Mutter nicht zahlt.
Der Dritte der ins Spiel kommt ist das Amtsgericht und denen ist erstmal völlig egal ob die Mutter dem Handwerker irgendwas gesagt hat. Der Widerspruch muss auf das Schreiben vom Amtsgericht erfolgen und das egal ob ich vorher schon 27x vermeintlich widersprochen habe.
Ob es vor Gericht geht oder nicht entscheidet am Ende des Tages einzig und allein der Handwerker ob er klagen will oder irgendwann aufhört. Da kann die Mutter jetzt tun und lassen was sie will.
Sorry, aber ich versteh die Antwort auf die Ausführungen von @Froki nicht.
Bei wem soll die Mutter zum jetzigen Zeitpunkt Widerspruch einlegen? Beim Handwerker? Der ist keine offizielle Stelle.
Der merkt doch ohnehin, dass die Mutter nicht zahlt.
Der Dritte der ins Spiel kommt ist das Amtsgericht und denen ist erstmal völlig egal ob die Mutter dem Handwerker irgendwas gesagt hat. Der Widerspruch muss auf das Schreiben vom Amtsgericht erfolgen und das egal ob ich vorher schon 27x vermeintlich widersprochen habe.
Ob es vor Gericht geht oder nicht entscheidet am Ende des Tages einzig und allein der Handwerker ob er klagen will oder irgendwann aufhört. Da kann die Mutter jetzt tun und lassen was sie will.
Bei einer unberechtigten Forderung dürfte dem Rechnungssteller klar sein, dass der Rechnungsempfänger nicht zahlen wird.LencoX2 schrieb:Damit ist allen Seiten klar, dass man der Forderung widerspricht.
Ein Handeln gegen normale Mahnungen, also außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens, ist nicht notwendig.
Es führt zu keinen Rechtsfolgen , wenn der vermeintliche Verpflichtete nicht reagiert.