Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Evil E-Lex schrieb:
Nach einer Verpflichtung zur Aussage liest sich das für mich nicht.
Die vom TO im Beitrag Nr. 71 gezeigte Aufforderung zur Zeugenaussage seiner Mutter gibt nur einen Teilausschnitt dieser Aufforderung wieder. Der Teilausschnitt ist nicht vollständig. ;)

Ich vermag daher nicht zu sagen, welche Aussagen und Auflagen dieses Aufforderungsschreiben zur Zeugenaussage noch enthält.

Und Du wirst das auch nicht können. ;)

Sollten die StA und die Polizei wissen, dass es sich bei der Zeugin - wir wissen, dass es die Mutter des TO ist - um die Mutter des TO handeln, wovon ich nach derzeitigem Kenntnisstand aussgehe, wäre eine Erzwingung zur Zeugenaussage unzulässig, da sie als Mutter des Beschuldigten ein gesetzlich verbrieftes Aussageverweigerungsrecht hat.

Auch aus diesem Grund durfte die Polizei, so wie die Polizei schon früher in einfach gelagerten Fällen auf eine Zeugenvorladung verzichtet hat, die Zeugin sogleich unter Hinweis auf die notwendigen Belehrungen um eine schriftliche Stellungnahme gebeten und hierzu einen Fragebogen übersandt haben

Der User brettler hat hier unrichtigerweise vorgetragen, dass

brettler schrieb:
Niemand muss bei der Polizei aussagen oder erscheinen zur Aussage.
und das ist nicht richtig, sondern falsch, so zumindest sagt es das Gesetz in § 163 III StPO. :rolleyes:

Dort heißt es: "Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt."

Ich habe mir lediglich erlaubt, brettlers unrichtige Aussage zu korrigieren. ;)

Nicht jeder Zeugenvorladung der Polizei liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde. ;)

Das habe ich aber auch bereits zuvor geschrieben:

Froki schrieb:
Liegt ein solcher Auftrag der Staatsanwaltschaft nicht vor, bleibt es wie bisher: Zeuginnen und Zeugen brauchen nicht bei der Polizei zur Zeugenaussage zu erscheinen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Froki schrieb:
Ich habe mir lediglich erlaubt, brettlers unrichtige Aussage zu korrigieren. ;)

Nicht jeder Zeugenvorladung der Polizei liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde. ;)
Das wollte ich auch nicht in Zweifel ziehen.
 
Ich glaube, wir sind hier durch. ;):)

Warten wir mal ab, was kommt ... :schluck:
 
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Ich denke mal hier einfach „ich widerspreche insgesamt“ ankreuzen und gut ist, oder?
 
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BloodGod schrieb:
Ich denke mal hier einfach „ich widerspreche insgesamt“ ankreuzen und gut ist, oder?
Ja.

Hat der Handwerker den Erlass des Mahnbescheides selbst beantragt, @BloodGod , oder hat er das durch einen Dritten (z. B. Rechtsanwalt) machen lassen?
 
Soweit ich erkennen kann er selber.
 
Der Handwerker hätte besser daran getan, anwaltlichen Rat einzuholen.

Ausgehend von dem mir bekannt gewordenen Sachverhalt, dürfte der Handwerker nicht auf ein obsiegendes Urteil hoffen, wenn er seine Forderung weiter verfolgt.

Eine Vergütungspflicht für einen Kostenvoranschlag setzt voraus, dass diese wirksam vereinbart wird und angemessen ist. Hierbei ist eine stillschweigende Absprache über die Vergütung im Sinne von § 632 I BGB bei einem Kostenvoranschlag regelmäßig nicht anzunehmen, wie sich bereits aus der Zweifelsregelung des § 632 III BGB ergibt, nach der ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist. Insoweit bedarf es einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Abrede.
 
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Wenn er clever wäre, dann hätte er die ganze Aktion auch anders gespielt. Es geht ja wohl ursprünglich um die negative Google-Bewertung. Da kann ein netter Anruf oder ein netter Brief viel bewirken, Rumstänkern mit Drohungen etc. in aller Regel halt nicht.

Tatsächliche und vermutete rechtliche Probleme löst man idealerweise primär nicht rechtlich, sondern über Hebel, Trigger etc.
 
Es gibt aber auch Menschen, die meinen sie sind im Recht und selbst Anwälte können die vor einem Klageweg nicht abhalten. Selbst ein Urteil in letzter Instanz empfinden die als nicht gerecht, wenn es gegen ihre vorherrschende Meinung geht. Trotzdem standhaft bleiben.
 
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Avatoma schrieb:
Da kann ein netter Anruf oder ein netter Brief viel bewirken, Rumstänkern mit Drohungen etc. in aller Regel halt nicht.
Ich bin ehrlich gesagt sehr geschockt, wie aus dieser Lappalie sich so ein Ablauf ergibt. Wenn ich mir mal überlege, wie viel Zeit und Nerven beide Parteien für bis jetzt aufgewandt haben...
 
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Das passiert immer dann, wenn Emotionen ins Spiel kommen, und die Vernunft ausgeschaltet wird. Ich würde mir an der Stelle des TE überlegen, die 178 EUR einfach zu zahlen. Wegen dieser Summe einen Zivilprozess zu betreiben, ist den Aufwand nicht wert. Erfahrungsgemäß enden die meisten Prozesse mit einem Vergleich.
Im vorliegenden Fall kann es natürlich ganz spannend werden, weil das aggressiv drohende Verhalten des Klägers das Gericht höchstens zu seinen Ungunsten beeindrucken wird.

Gerichtsverhandlungen zu solchen Themen sind meist ganz anders, als man sich das gemeinhin vorstellt. Es wird erst mal einen Gütetermin geben, indem den Parteien ein Vergleich angeboten wird. Wenn das scheitert, wird der Richter den Parteien Beweisauflagen machen (sprich Beweise verlangen, meist scheitert es nämlich daran). Bis dahin wird vertragt (meist mehrere Monate).
Das Spiel wiederholt sich ein paar mal. Kann eine Partei stichhaltige Beweise vorlegen, dann ergeht ein Urteil zu ihren Gunsten. Liegen bis zum Ende keine eindeutigen Beweise vor (meistens der Fall) ergeht ein gerichtlich angeordneter Vergleich.
 
Ich würde unter keinerlei Umständen einfach nachgeben und Geld bezahlen, nur damit ich Ruhe habe. Damit unterstütze ich doch letztlich das ungerechtfertigte Verhalten irgendwelcher Leute.

Ein Vergleich muss nicht angenommen werden. Mache ich auch in aller Regel nicht. Finden die Richter oft nervig und trotzdem wurde bisher jedes Mal zu meinen Gunsten entschieden.


Wenn man hier ein Risiko suchen will, dann ist das ja auch gar nicht das Zivilverfahren über das Angebot, sondern das Strafverfahren wegen der Beleidigungen/Drohungen/Nötigungen etc. Und da hilft es vermutlich nicht, wenn man nun auch noch zahlt.

Deine Lösung ist also meines Erachtens gar keine Lösung.
 
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Ich habe Sympathie für den Ausdruck Gerichtlich angeordneter Vergleich :D Allerdings müssen wir nicht verhehlen: Fällt die Beweislast, wie sehr wahrscheinlich, zu Ungunsten des Klägers aus, wird der "Vergleich" so aussehen, dass man seine Klage schlicht abweist.
 
Gott, wie peinlich, das hört wohl nie auf, dass "manche" … andere kleinmachen wollen. "Offensichtlich keine Ahnung von Jura", "Bloß Student, komm erst mal in der Praxis an", "Alles klar. Ein Berufsanfänger. :D" Himmel^^

Dabei erfordert es schon nicht viel Beobachtungsgabe, um als Stammforist zu erkennen, wer Avatoma ist.
 
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Avatoma schrieb:
Ich würde unter keinerlei Umständen einfach nachgeben und Geld bezahlen, nur damit ich Ruhe habe. Damit unterstütze ich doch letztlich das ungerechtfertigte Verhalten irgendwelcher Leute.
Das muss letztendlich jeder für sich selbst entscheiden. Ich habe halt bei den wenigen Zivilverfahren in meinem Leben gerlernt, dass emotionale Gründe wie "sich im Recht fühlen", "dass dem Anderem nicht durchgehen lassen" nicht ausschlaggebend für eine Zivilverfahren sein sollten, sondern alleine eine wirtschaftliche Kosten/Nutzen Analyse. Zusätzlich kommt hinzu, dass jeder Interaktion mit Anwälten, Gericht, usw. in der Regel wieder emotionalen Stress hervorruft den ich auch als Verlust von Lebensqualität betrachte.

Avatoma schrieb:
Finden die Richter oft nervig und trotzdem wurde bisher jedes Mal zu meinen Gunsten entschieden.
Wie häufig hast Du denn prozessiert und um welche Themen ging es da?
Ich weiß jetzt nicht was Deine Rolle ist. Falls Du beruflich als Anwalt oder einer vergleichbaren Rolle (Verbraucherschützer, usw.) machst, sollest Du immer bedenken, dass es einen riesigen Unterschied macht, ob man mit professioneller Distanz an das Thema herangehen kann oder persönlich/emotional betroffen ist. Ich habe als Arbeitgeber ein paar Arbeitsgerichtsverfahren führen müssen. Da bin ich immer ganz nüchtern rangegangen und habe mir vorher überlegt auf welchen Vergleich ich eingehe. Das war kein Problem.

Aber ich habe leider auch ein sehr emotionales Gerichtsverfahren mit einem Ex-Geschäftsführer und noch Gesellschatfter führen müssen. Das war so extrem belastend, dass ich am Ende nicht mehr persönlich zu den Terminen erscheinen konnte und ich habe dann einen teuren Vergleich angeboten, um meine Gesundheit zu schützen. Das ist natürlich eine andere Sache, als der wütende Handwerker, der ein paar Euro fordert.

Avatoma schrieb:
Wenn man hier ein Risiko suchen will, dann ist das ja auch gar nicht das Zivilverfahren über das Angebot, sondern das Strafverfahren wegen der Beleidigungen/Drohungen/Nötigungen etc.
Strafverfahren ist eine ganz andere Sache. Da ha man es aber als Geschädigter überhaupt nicht in der Hand ob überhaupt ein Verfahren eröffnet wird. Anderseits hat man auch kein Kostenrisiko (sofern man nicht als Nebenkläger auftritt). Im vorliegenden Fall wird es vermutlich im Besten Fall zu einer Einstellung gegen Geldauflage kommen.
(Durchgestichen wegen Missverständnis....)

cbkk schrieb:
Fällt die Beweislast, wie sehr wahrscheinlich, zu Ungunsten des Klägers aus, wird der "Vergleich" so aussehen, dass man seine Klage schlicht abweist.
Wenn die Darstellung des TE stimmt, kann es schon sein, dass die Forderung an den Haaren herbeigezogen ist. Da es ja anscheinend schon zum Mahnbescheid gekommen ist, kann man hier natürlich erst mal abwarten, ob das Amtsgericht die Klage überhaupt annimmt. Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis geht es bei der Frage der Zulässigkeit aber ja primär darum, ob die Klage formal den Anforderungen entspricht, und nicht darum, wie substanziell die Forderung des Kläger ist.
 
Zuletzt bearbeitet: (Beitrag geändert wegen Missverständniss)
Das Strafverfahren wird im besten (und wahrscheinlichsten) Fall gar nicht erst eröffnet, mangels Beweise. Mehr als Aussage gegen Aussage kommt da ja eh nicht raus, das weiß auch die StA (sofern es nicht irgendwas substantielles gibt von dem wir nichts wissen).

Auch beim Rest kann man jetzt wieder mal abwarten.
 
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Sorry, ich habe in dem ganzen recht unübersichtlichen Thread übersehen, dass der Handwerker noch Anzeige erstattet hat. Ich war nach dem Erföffungspost:

BloodGod schrieb:
BTW: Die Gespräche, wenn ich sie mal annehme beginnen fast immer mit: „Jetzt hör mal zu du Pisser…“

davon ausgegangen, dass es umgekehrt ist.
 
@ThomasK_7

Es wäre nett, wenn du meine Beiträge liest und nicht nur überfliegst, um danach sinnverzerrend zu zitieren. Danke.

Richter finden es meiner Erfahrung nach nervig, wenn kein Vergleich zustande kommt, sondern sie ein Urteil fällen und eine entsprechende Begründung schreiben müssen. Das steht so auch in dem Teil, den du weggekürzt hast.

@TomH22

Was du sagst ist korrekt und dennoch bin ich kein Fan von einer privaten ständigen Kosten-Nutzen-Analyse. Den Druck muss man natürlich individuell aushalten können und wollen. Hier sehe ich ganz lange keine Notwendigkeit für den TE einen Anwalt zu nehmen. Selbst wenn der Handwerker klagt muss das noch nicht zwingend stein.

Meine Erfahrung bezieht sich sowohl auf den beruflichen Kontext, vor allem aber auf den privaten Kontext, in welchem ich für mich und im Freundeskreis immer mal wieder Themen habe, wie sie auch hier im Thread und im Forum besprochen werden. Wie zuvor gesagt: Der Schlüssel ist ganz oft nicht die Nerven zu verlieren, sich emotional zu entfernen, und an Fakten zu hangeln. Das ist, da bin ich ganz bei dir, nicht die Stärke der meisten Menschen.


Meiner Erfahrung nach sind Amtsrichter bei solchen Streitigkeiten nachsichtig mit den Parteien, vor allem dann, wenn eine Partei keinen Rechtsbeistand hat. Die hier womöglich notwendigen Paragraphen haben ja andere netterweise beigesteuert. Man muss die meiner Erfahrung nach aber gar nicht wissen, sondern kann die Themen auch abstrakt beschreiben, z. B., dass es doch gesetzlich so sei, dass über ein Angebot mit Kostenfolge erst informiert werden müsse. Der Richter weiß dann schon, was gemeint ist. Auch schriftliche Einlassungen müssen keinen hohen Künsten der Juristerei genügen. Viele Schriftsätze sind sowieso richtig schlecht zusammenkopiert.


Es ist sicherlich sinnvoll, wenn man jemanden mit juristischen Kenntnissen im Hintergrund hat; eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt sollte man sich individuell überlegen. Aber auch das ist ja, nach RVG, nicht unbedingt eine Kostenfalle.
 
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