Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Möchten Du, @BloodGod , und Deine Mutter die Angelegenheit damit auf sich beruhen lassen, oder die Sache zu einem für Dich befriedigenden Abschluss bringen? :D:skull_alt::D
 
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cartridge_case schrieb:
Was sollen die denn zum aktuellen Zeitpunkt machen?
Schritte, @cartridge_case , einleiten, um das gerichtliche Verfahren zu beenden, um damit sicherzustellen, dass der Handwerker während des Laufs der Verjährung nicht erneut versucht seine vermeintliche Forderung durchzusetzen.
 
So sehr mich die Antwort brutal interessiert, aber wir driften hier grad sehr Richtung Rechtsberatung.
Ich bin hier weder die Feuerwehr, Polizei oder hab irgendwas zu sagen, also könnt ihr mich auch gern ignorieren ;)
 
Froki schrieb:
Schritte, @cartridge_case , einleiten, um das gerichtliche Verfahren zu beenden, um damit sicherzustellen, dass der Handwerker während des Laufs der Verjährung nicht erneut versucht seine vermeintliche Forderung durchzusetzen.
Bisher hieß die Empfehlung, abzuwarten und zu gucken, was kommt, um dann gezielt zu handeln. Warum sollte jetzt eine Abkehr von dieser Philosophie und eine Einleitung von Schritten sinnvoll sein, wenn nichts Neues kommt?
 
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h00bi schrieb:
Also mich würde ja brennend interessieren, welche Schritte das wären, mit denen man verhindern kann dass mich jemand verklagt
Im Grunde kann man eine Klage nicht verhindern. Es gibt berechtigte Klagen und leider auch unberechtigte Klagen.

h00bi schrieb:
Ich seh das auch nicht als Rechtsberatung,
Ich auch nicht, zumal das weitere Vorgehen ja vom Gesetz her vorgeschrieben ist und ein Jeder dies selbst nachlesen kann (vgl. §§ 688 ff. ZPO).

Pym schrieb:
Warum sollte jetzt eine Abkehr von dieser Philosophie und eine Einleitung von Schritten sinnvoll sein, wenn nichts Neues kommt?
Rechtsklarheit vielleicht?

Ich unterstelle, dass ein Antragsteller seinen Anspruch gegenüber dem Prozeßgericht nicht begründet hat und er seinen Anspruch nicht weiter verfolgen möchte.

Ein Antragsgegner sollte sich in diesem Fall, zumal er die geltend gemachte Forderung nicht schuldet, an das Prozeßgericht wenden und einen Termin zur mündlichen Verhandlung beantragen (vgl. § 697 III 1 2. Halbsatz ZPO).

Der Vorsitzende Richter setzt dem Antragsteller dann mit der Terminbestimmung zur mündlichen Verhandlung eine letzte Frist zur Einreichung seiner Anspruchsbegründung (vgl. § 697 III 2 ZPO). Kommt der Antragsteller dieser Frist zur Anspruchsbegründungt nicht nach, so droht die Abweisung der Klage.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
 
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cbkk schrieb:
Die Antragsgegnerin kann genauso die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Was dann manchmal auch ein bisschen mehr Spaß macht als bloß Widerspruch einzulegen 😋
Als ich dasselbe hier vor ein paar Monaten schon mal ins Spiel gebracht hatte, fand das irgendwie nicht so viel Anklang 😂
 
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Da war die Der-TE-hat-immer-Unrecht-Fraktion auch noch stärker vertreten.
 
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Ich verstehe Avatoma so, dass es sich allgemeiner um eine Anspielung auf die … eben eher konservativen Kräfte handelt, die man regelmäßig in Foren ihre Wirkung entfalten sieht. Mal in der einen oder der anderen Form und mal an der einen, mal an der anderen Stelle. Die genannte Fraktion, eine gewisse Mentalität auch, ist ein super Beispiel, um das metaphorisch so aufzugreifen, dass jeder, der schon mal unter ihr gelitten hat, sofort weiß, was gemeint ist 😅 Konkret würde ich dir aber zustimmen, ich erinnere mich jetzt nicht daran, dass diesmal jemand an der Version und den Erfolgsaussichten des TE gezweifelt hat.
 
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Wie das Schicksal es will ist heute Post gekommen:
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Hier der wahnwitzige Streitwert:
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Und wie sollte man jetzt weiter vorgehen? @Froki
 
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Nimm Anwalt, das wird bei dem Streitwert fast nichts kosten. Allein aus Prinzip sollte man gegen solche Heinis dagegen halten.. 200€...
 
Rechtsschutz vorhanden?
Falls ja, würde ich die jetzt aktivieren.
 
Ich würde auch vorschlagen, ab jetzt mit anwaltlicher Beratung weiterzumachen. Denn ab jetzt Fehler machen heisst evtl Geld zahlen, auch für die Gerichtskosten. Wobei ich mich entsinne, dass im Zivilrecht die Verfahrenskosten der Erstinstanz immer 50/50 auf beide Parteinen aufgeteilt werden und jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt. Kann der Richter dort anders entscheiden? Bin ich nicht sicher. Aber dein Anwalt dürfte bei diesem Fall nicht viel zu tun haben ausser einen, evtl einen zweiten Brief an das Gericht zu schreiben. Kommt halt drauf an, wie der Kläger erklärt und mit was Begründet.
 
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