Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Leider nein.
 
Ne, leider gar nichts.
 
Hm? Der Rest darüber ist nur der Name meiner Mutter und des Klägers, mehr steht da nicht…
 
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Mehr ist da nicht drin.
 
Kann man sich da eventuell bei den Verbraucherzentralen beraten lassen, oder wurde das schon vorgeschlagen?
Sorry, ich habe jetzt nicht die 10 Seiten durchgelesen.
 
BloodGod schrieb:
Und wie sollte man jetzt weiter vorgehen?
Ist die Klagebegründung von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt abgefasst worden, @BloodGod , oder hat der Handwerker die, was ich vermute, unter seinem Namen eingereicht?
 
Da steht nirgends was von einem Anwalt, müsste also von ihm selber gekommen sein.
 
Das was ich lese sind ja lediglich die geltend gemachte Forderung und die Verfahrensanträge.

Wie begründet er dann seinen Anspruch?
 
Ahh, jetzt sehe ich es erst, hatte vorhin zu viel abgeschnitten, hier der oberste Satz:

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Meine Mutter gibt an da ist nichts mehr an Seiten… könnte erst am Wochenende hinfahren um das nachzuprüfen.

Evtl. hat sie eine Rückseite übersehen, ich rufe später mal an.

Edit:
Gerade erreicht, jetzt hat sie es gefunden:


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Jetzt erst einmal Ruhe bewahren.
 
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Joa, also ist die Antwort ja eigentlich recht einfach. Ich gehe davon aus, dass eine schriftliche Erwiderung a la, wir hatten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag ausgemacht - zu keinem Zeitpunkt wurden Kosten dafür erwähnt - der Rechnung wurde deswegen widersprochen etc. ausreichen sollte.

Natürlich nur falls das stimmt. Üblicherweise quittiert man ja eine Dienstleistung mit Anreisekosten vor Ort. Wenn das nicht passiert kann man das ja auch erwähnen. Ich nehm mal an es wurde beim Termin nichts unterschrieben (Kosten hin oder her).
 
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Ich hin mir nicht sicher, ob ich bei einem schriftlichen Vorverfahren selbst darauf antworten würde. Langsam aber sicher ist Rechtsberatung angesagt, denn dein ggü. schießt nicht mit Platzpatronen.
 
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