Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Sooo, inzwischen werde ich wohl doch einen Anwalt nehmen müssen, dass ganze ist völlig verrückt geworden…

Bei der Anzeige meiner Mutter ist bis jetzt noch nichts entschieden/passiert. Allerdings gab es nun einen Strafbefehl gegen mich da ich ihn ja angeblich bedroht habe.
Wenn man sich nun meine Seite der Sachlage anhört (Seite 1 hier im Thread/1. Beitrag) wird einem schnell klar was hier passiert…

Er hat alles komplett umgedreht/verdreht und jetzt bin ich hier plötzlich der absolut böse Bube.
Vor allem „Ehre verletzt“? Das habe ich das letzte mal auf den Schulhof vor knapp 30 Jahren gehört als ich 16 war.
Und das schlimmste dabei? Er ist damit durchgekommen vor Gericht(!), mit falschen Aussagen, falschen Zeugen etc pp. Wie in einem schlechten Krimi… unser Rechtssystem funktioniert echt 1A:

edit: Mal die Fotos sicherheitshalber gelöscht, man weiß ja nie…

Und das Alles wegen einer Google Bewertung… Irre 🤯
 
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jo ab zum ANwalt.

Aber es muss hier ja eine Verhandlung gegeben haben, wurdest du darüber nicht in Kenntnis gesetzt??
 
Ich sollte eine Aussage zur Bedrohung machen (Brief von Polizei, kein Gericht oder ähnliches), dieses habe ich wahrheitsgemäß getan und wahrheitsgemäß geschildert was passiert ist.

Muss ehrlich sein:
Habe das kaum ernst genommen, da hier ja von mir nichts falsch gemacht wurde und ich erst recht niemanden (auch nur ansatzweise!) bedroht habe und inzwischen sogar noch seine Frau dazu?
Davon stand zb gar nichts im Schreiben von der Polizei…

Wie konnte es nur dazu kommen das ich nach der ganzen Sache der (verurteilte) Bösewicht bin? Das macht mich echt fertig…
 
BloodGod schrieb:
Ich sollte eine Aussage zur Bedrohung machen (Brief von Polizei, kein Gericht oder ähnliches), dieses habe ich wahrheitsgemäß getan und wahrheitsgemäß geschildert was passiert ist.

Ja das wäre schon der Moment für den Anwalt gewesen. Das muss doch ein Anschreiben an Dich als Beschuldigten gewesen sein, keine reine Zeugenaussage.

BloodGod schrieb:
Muss ehrlich sein:
Habe das kaum ernst genommen, da hier ja von mir nichts falsch gemacht wurde und ich erst recht niemanden (auch nur ansatzweise!) bedroht habe und inzwischen sogar noch seine Frau dazu?
Davon stand zb gar nichts im Schreiben von der Polizei..

Davon steht auch im Strafbefehl nichts. Zwei Beleidigungen - keine Bedrohungen - gegenüber einer Person, der nutzte nur im zweiten Fall das Handy der Zeugin (Ehefrau?).
 
Ne, es gab definitiv kein Anwaltsschreiben vorher, ohne Mist. Nur das Teil von der Polizei.

Ah stimmt, ok. Dann wird mir wenigstens nicht auch noch vorgeworfen eine Frau bedroht zu haben. Wenigstens etwas…
 
BloodGod schrieb:
Ne, es gab definitiv kein Anwaltsschreiben vorher, ohne Mist. Nur das Teil von der Polizei.

Nein, Du hättest bei Erhalt des Schreibens der Polizei schon zum Anwalt gehen sollen.
Im Schreiben der Polizei müsstest Du ja schon als Beschuldigter aufgeführt gewesen sein.

BloodGod schrieb:
Ah stimmt, ok. Dann wird mir wenigstens nicht auch noch vorgeworfen eine Frau bedroht zu haben. Wenigstens etwas…
 
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Hast ja recht, aber hätte hätte bringt mich jetzt auch nicht weiter…

Wollte das mit dem Anwalt komplett vermeiden, da hier ja auch nun kosten entstehen… für mich hat er dann quasi „gewonnen“, wenn ich jetzt hunderte von Euro für einen Anwalt zahlen muss.
 
Ich hab die letzten 12 Seiten Thread nicht mehr parat, hast du denn überhaupt irgendwas mit "f*ck dich" und Kanacke und Molukke geäußert oder ist das komplett erfunden?
Weil eigentlich dürfte doch Aussage gegen Aussage stehen, oder hat er da Zeugen erfunden?
 
Corto schrieb:
hast du denn überhaupt irgendwas mit "f*ck dich" und Kanacke und Molukke geäußert oder ist das komplett erfunden?
Komplett erfunden.

Corto schrieb:
oder hat er da Zeugen erfunden?

Leider ja, geht wohl völlig problemlos und stellt vor dem Gesetz keine Probleme dar….
 
naja problem wird hier nur sein das du "vermutlich" zu wenig gemacht hast und man das Urteil ohne dein Zutun gesprochen hat (somit dem einräumen des ganzen deinerseits zu vergleichen)
 
BloodGod schrieb:
Leider ja, geht wohl völlig problemlos und stellt vor dem Gesetz keine Probleme dar….

Das ist so nicht korrekt, eine erfundene Zeugenaussage ist eine Straftat nach §153 StGB. Wenn das beweisbar ist, dann wird es durchaus unangenehm. Natürlich ist die Beweisbarkeit das Problem, keine Frage, aber der Gesetzgeber hat den Punkt durchaus bedacht.
 
Ich werde hier rein gar nichts beweisen können… seien wir doch mal ehrlich.
Weiß inzwischen nicht ob es wirklich gut war das meine Mutter hier die Aussage verweigert hat auf meinen Rat, wäre wenigstens eine Zeugin mehr in meinem „Lager“. Andererseits war sie auch nicht bei den Gesprächen dabei…
 
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Jetzt wäre ein Anwalt hilfreich um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das aber auch nur, wenn du selber Zeugen zu den Tatvorgängen benennen kannst, die bestätigen das Du keine dieser Äußerungen in einem hitzigen Wortgefecht geäußert hast. So etwas geht ziemlich schnell, besonders wenn man ggfls. diese innere Einstellung gegenüber gewissen Bevölkerungsgruppen hat.
 
Utensil1538 schrieb:
Jetzt wäre ein Anwalt hilfreich um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das aber auch nur, wenn du selber Zeugen zu den Tatvorgängen benennen kannst,

Dazu müsste ich mir auch Zeugen ausdenken, ich war bei den Gesprächen am Telefon jeweils komplett alleine in meiner Wohnung… mein Hund war noch bei mir.

Utensil1538 schrieb:
So etwas geht ziemlich schnell, besonders wenn man ggfls. diese innere Einstellung gegenüber gewissen Bevölkerungsgruppen hat.


Ich bin ja selber Ausländer und habe mein Leben lang immer wieder mal rechte Äußerungen gegen mich erlebt…daher würde ich so etwas wirklich nie! von mir geben, egal wie hitzig.
 
Das ist doch "nur" ein Strafbefehl der StA. Ein Gericht hat sich mit der Sache doch noch gar nicht beschäftigt? Das ist doch ein klassisches Vorgehen der Justiz, um der Überlastung entgegenzuwirken. Einfach einen Strafbefehl raushauen aufgrund einer Aussage des Klägers und hoffen dass der Fall damit abgeschlossen ist. Ist mir bei einem Dreieckbetrug auch mal passiert. Trotz meiner Aussage kam einfach ein Strafbefehl reingeflattert. Nach Einschalten des Anwalts wurde das ganze Verfahren dann eingestellt. :rolleyes:
Ergänzung ()

Warum steht in dem Strafbefehl eigentlich etwas von Fahrerlaubnis etc.? Haben die da einfach copy paste ohne das zu prüfen gemacht? :D
 
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naja, irgendeine Art Vorverhandlung muss es ja gegeben haben
 
Nein, IMHO wird nur schriftlich die Aussage angefordert - das hat ja stattgefunden - und dann der Strafbefehl beantragt.
 
Aus Wiki:

"Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und andere Behörden (die nicht als Zeugen geladen werden müssen), kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird. Nach aktuell herrschender Meinung muss die Schuld des Täters dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht."

Schätze mal so wird es hier gelaufen sein.
 
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leesmercenary schrieb:
Nach Einschalten des Anwalts wurde das ganze Verfahren dann eingestellt. :rolleyes:
Aber den Anwalt muss man ja dann trotzdem bezahlen, oder muss das auch die Gegenseite bezahlen wenn man gewinnt und/oder das Verfahren eingestellt wird?
 
@BloodGod Das weiß ich ehrlich gesagt nicht, der Anwalt war mein Onkel. Rechne mal damit, dass man bei Einstellung den Anwalt selbst bezahlen muss.
 
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