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Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?
- Ersteller BloodGod
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leesmercenary
Lieutenant
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https://www.strafverteidigungen.eu/...chkeiten,Auslagen selbst (z.B. Anwaltskosten).
Kommt wohl drauf an, nach welchem Paragraphen das Verfahren eingestellt wird.
Kommt wohl drauf an, nach welchem Paragraphen das Verfahren eingestellt wird.
Das ist der einfache Weg der Justiz um Überlastung abzubauen. Mal geht's in die eine Richtung, mal in die andere Richtung.
Ich würde mich ja dafür interessieren, wie die Zeugin das gehört haben möchte, und ob dabei eine Straftat (z. B. Mithören ohne Ankündigung/Erlaubnis) begangen wurde. Die Spielchen lassen sich durchaus auch in beide Richtungen spielen.
Ich würde mich ja dafür interessieren, wie die Zeugin das gehört haben möchte, und ob dabei eine Straftat (z. B. Mithören ohne Ankündigung/Erlaubnis) begangen wurde. Die Spielchen lassen sich durchaus auch in beide Richtungen spielen.
leesmercenary
Lieutenant
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Ich verstehe immer noch nicht diesen ganzen Fahrerlaubnis Quatsch in dem Strafbefehl. Eventuell kann ein Anwalt hier sogar einfach einen Verfahrensfehler geltend machen.
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BloodGod schrieb:Ich dachte 2 Wochen?
FrankenDoM
Vice Admiral
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@BloodGod
Vergiss nicht zu erwähnen was Du uns hier in Deinem ersten Post erzählt hast.
60 Anrufe.
Drohung per Whatsapp.
Das lässt sich ja alles belegen und wirft für mich schon mal ernste Zweifel auf, dass das so gelaufen ist wie in dem Brief von heute beschrieben.
Hast Du ihn tatsächlich geblockt?
Cool bleiben. Anwalt war mMn richtig.
@Froki kuck mal.
Vergiss nicht zu erwähnen was Du uns hier in Deinem ersten Post erzählt hast.
60 Anrufe.
Drohung per Whatsapp.
Das lässt sich ja alles belegen und wirft für mich schon mal ernste Zweifel auf, dass das so gelaufen ist wie in dem Brief von heute beschrieben.
Hast Du ihn tatsächlich geblockt?
Cool bleiben. Anwalt war mMn richtig.
@Froki kuck mal.
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Ja schon ganz am Anfang, aber er hat ja mit unbekannt angerufen, dass kannst du nicht komplett blocken…FrankenDoM schrieb:Hast Du ihn tatsächlich geblockt?
FrankenDoM
Vice Admiral
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Das ist klar, aber nachweisbar ist das ja trotzdemBloodGod schrieb:aber er hat ja mit unbekannt angerufen, dass kannst du nicht komplett blocken…
knoxxi
Captain
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Doch, natürlich. Nennt sich ACR und lässt sich beim Provider beantragen. Hat bei mir 2 Minuten bei der Telekom gedauert.BloodGod schrieb:dass kannst du nicht komplett blocken…
Micha-
Lt. Commander
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Und? Ist das verboten?FrankenDoM schrieb:Das ist klar, aber nachweisbar ist das ja trotzdem
FrankenDoM
Vice Admiral
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Der Gegner aber ggf. auch nicht. Bei einer ordentlichen Hauptverhandlung werden strengere Maßstäbe angelegt, als bei einem Strafbefehl. Der Strafbefehl ist, wenn man es so sieht, ein "Versuch" der Staatsanwaltschaft. Wenn Du ihn nicht akzeptierst, kommt es zur HauptverhandlungBloodGod schrieb:Ich werde hier rein gar nichts beweisen können… seien wir doch mal ehrlich.
"Nur" ist gut. Wenn man den akzeptiert, ist man genauso vorbestraft wie bei einer echten Hauptverhandlung. Und aus diesem Grund sollte der TE jetzt dringend einen Anwalt einschalten. Strafen bis 30 Tagessätze werden zwar unter bestimmten Bedingungen nicht im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen (z.B. wenn es die einzige Straftat ist). Aber bei einem weiteren Strafverfahren irgendwann im Leben haben Gericht und Staatsanwaltschaft Zugriff darauf.leesmercenary schrieb:Das ist doch "nur" ein Strafbefehl der StA.
Jetzt sollten Kosten egal sein, und anstatt hier im Forum rumzumachen, ist dringend ein Anwalt angeraten. Das wäre spätestens bei der Vernehmung als Beschuldigter angezeigt gewesen.
Man sollte das Dokument schon komplett lesen:Lipovitan schrieb:Für die Einlegung einer Beschwerde beim Amtsgericht hast du übrigens nur eine Woche Zeit. Du solltest dich also beeilen.
Die eine Woche ist für Beschwerden über bestimmte Aspekte des Strafbefehls (z.B. Höhe des Tagessatzes) gedacht. Der Einspruch gegen den Strafbefehl als Ganzes ist etwas anderes.
Das ist kein Quatsch, sondern die Rechtsbehelfsbeleherung ist einfach ein Formtext, der bei allen Strafbefehlen gleich ist. Und da neben der Geldstrafe auch andere Auflagen Bestandteil eines Straffbefehls sein können (z.B. Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis) werden die halt in dem Text mit erwähnt. Die Mehrheit der Strafbefehle werden Verkehrsdelikte sein.leesmercenary schrieb:ch verstehe immer noch nicht diesen ganzen Fahrerlaubnis Quatsch in dem Strafbefehl. Eventuell kann ein Anwalt hier sogar einfach einen Verfahrensfehler geltend machen
Es ist kein Urteil gegen den TO ergangen.MrMorgan schrieb:und man das Urteil ohne
Er hat einen Strafbefehl bekommen.
Beim Strafbefehlsverfahren findet lediglich eine "summarische Prüfung" statt, d. h. das Gericht muss nicht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein, sondern es ist schon ausreichend, wenn die Schuld des Beschuldigten wahrscheinlich ist.
Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Deine Rechtsanwaltskosten.BloodGod schrieb:Aber den Anwalt muss man ja dann trotzdem bezahlen, oder muss das auch die Gegenseite bezahlen wenn man gewinnt und/oder das Verfahren eingestellt wird?
Bei einer Einstellung mangels Tatverdacht zum Beispiel trägst Du Deine Rechtsanwaltskosten selbst.
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Froki schrieb:Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Deine Rechtsanwaltskosten.
Dann fange ich mal zu beten an 🙏
Lipovitan schrieb:Für die Einlegung einer Beschwerde beim Amtsgericht hast du übrigens nur eine Woche Zeit. Du solltest dich also beeilen.
Gegen einen Strafbefehl muss man Einspruch einlegen. Hierfür hat man zwei Wochen Zeit ab Zustellung des Strafbefehls.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__410.html
Das ist die richtige Entscheidung!BloodGod schrieb:Habe das jetzt alles einen Anwalt zukommen lassen, der will sich nach Durchsicht melden.
Deine Mutter sollte sich auch überlegen, in dem Zivilverfahren einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
https://www.koerperverletzung.com/vorstrafe/TomH22 schrieb:Aber bei einem weiteren Strafverfahren irgendwann im Leben haben Gericht und Staatsanwaltschaft Zugriff darauf.
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Froki schrieb:Deine Mutter sollte sich auch überlegen, in dem Zivilverfahren einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Hm? Jetzt auf einmal doch?
Da gibt’s doch noch kein Urteil, nichts. Aussagen etc sind ja nun schon alle komplett durch.
Wie ist dann der Stand der Sache?BloodGod schrieb:Hm? Jetzt auf einmal doch?
Deine Mutter hat auf die Klage erwidert?
Hat der Klager hierauf noch etwas vorgetragen?
Hat das Gericht irgendetwas angeordnet, durch einen Beweisbeschluss zum Beispiel?