Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

@BloodGod Für die Einlegung einer Beschwerde beim Amtsgericht hast du übrigens nur eine Woche Zeit. Du solltest dich also beeilen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Ich dachte 2 Wochen?
 
Das ist der einfache Weg der Justiz um Überlastung abzubauen. Mal geht's in die eine Richtung, mal in die andere Richtung.

Ich würde mich ja dafür interessieren, wie die Zeugin das gehört haben möchte, und ob dabei eine Straftat (z. B. Mithören ohne Ankündigung/Erlaubnis) begangen wurde. Die Spielchen lassen sich durchaus auch in beide Richtungen spielen.
 
Ich verstehe immer noch nicht diesen ganzen Fahrerlaubnis Quatsch in dem Strafbefehl. Eventuell kann ein Anwalt hier sogar einfach einen Verfahrensfehler geltend machen. :D
 
BloodGod schrieb:
Ich dachte 2 Wochen?
Screenshot 2024-09-16 095527.jpg
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007
Ich denke das ist tatsächlich Copy & Paste.
Habe das jetzt alles einen Anwalt zukommen lassen, der will sich nach Durchsicht melden.

Hilft ja alles nichts…
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007, henpara, konkretor und 9 andere
ist richtig scheiße aber ich würde das auch nicht so auf mir sitzen lassen wenn ich es nicht so begangen hätte.

guter Einwand übrigens von @Avatoma - wäre interessant zu erfahren wie die Zeugin das gehört haben will bei einem Telefonat.
 
@BloodGod
Vergiss nicht zu erwähnen was Du uns hier in Deinem ersten Post erzählt hast.
60 Anrufe.
Drohung per Whatsapp.
Das lässt sich ja alles belegen und wirft für mich schon mal ernste Zweifel auf, dass das so gelaufen ist wie in dem Brief von heute beschrieben.

Hast Du ihn tatsächlich geblockt?

Cool bleiben. Anwalt war mMn richtig.

@Froki kuck mal.
 
FrankenDoM schrieb:
Hast Du ihn tatsächlich geblockt?
Ja schon ganz am Anfang, aber er hat ja mit unbekannt angerufen, dass kannst du nicht komplett blocken…
 
BloodGod schrieb:
dass kannst du nicht komplett blocken…
Doch, natürlich. Nennt sich ACR und lässt sich beim Provider beantragen. Hat bei mir 2 Minuten bei der Telekom gedauert.
 
BloodGod schrieb:
Ich werde hier rein gar nichts beweisen können… seien wir doch mal ehrlich.
Der Gegner aber ggf. auch nicht. Bei einer ordentlichen Hauptverhandlung werden strengere Maßstäbe angelegt, als bei einem Strafbefehl. Der Strafbefehl ist, wenn man es so sieht, ein "Versuch" der Staatsanwaltschaft. Wenn Du ihn nicht akzeptierst, kommt es zur Hauptverhandlung

leesmercenary schrieb:
Das ist doch "nur" ein Strafbefehl der StA.
"Nur" ist gut. Wenn man den akzeptiert, ist man genauso vorbestraft wie bei einer echten Hauptverhandlung. Und aus diesem Grund sollte der TE jetzt dringend einen Anwalt einschalten. Strafen bis 30 Tagessätze werden zwar unter bestimmten Bedingungen nicht im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen (z.B. wenn es die einzige Straftat ist). Aber bei einem weiteren Strafverfahren irgendwann im Leben haben Gericht und Staatsanwaltschaft Zugriff darauf.

Jetzt sollten Kosten egal sein, und anstatt hier im Forum rumzumachen, ist dringend ein Anwalt angeraten. Das wäre spätestens bei der Vernehmung als Beschuldigter angezeigt gewesen.

Lipovitan schrieb:
Für die Einlegung einer Beschwerde beim Amtsgericht hast du übrigens nur eine Woche Zeit. Du solltest dich also beeilen.
Man sollte das Dokument schon komplett lesen:
1726483367243.png


Die eine Woche ist für Beschwerden über bestimmte Aspekte des Strafbefehls (z.B. Höhe des Tagessatzes) gedacht. Der Einspruch gegen den Strafbefehl als Ganzes ist etwas anderes.

leesmercenary schrieb:
ch verstehe immer noch nicht diesen ganzen Fahrerlaubnis Quatsch in dem Strafbefehl. Eventuell kann ein Anwalt hier sogar einfach einen Verfahrensfehler geltend machen
Das ist kein Quatsch, sondern die Rechtsbehelfsbeleherung ist einfach ein Formtext, der bei allen Strafbefehlen gleich ist. Und da neben der Geldstrafe auch andere Auflagen Bestandteil eines Straffbefehls sein können (z.B. Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis) werden die halt in dem Text mit erwähnt. Die Mehrheit der Strafbefehle werden Verkehrsdelikte sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007, henpara, Pym und 8 andere
MrMorgan schrieb:
und man das Urteil ohne
Es ist kein Urteil gegen den TO ergangen.

Er hat einen Strafbefehl bekommen.

Beim Strafbefehlsverfahren findet lediglich eine "summarische Prüfung" statt, d. h. das Gericht muss nicht von der Schuld des Beschuldigten überzeugt sein, sondern es ist schon ausreichend, wenn die Schuld des Beschuldigten wahrscheinlich ist.

BloodGod schrieb:
Aber den Anwalt muss man ja dann trotzdem bezahlen, oder muss das auch die Gegenseite bezahlen wenn man gewinnt und/oder das Verfahren eingestellt wird?
Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Deine Rechtsanwaltskosten.

Bei einer Einstellung mangels Tatverdacht zum Beispiel trägst Du Deine Rechtsanwaltskosten selbst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007, TomH22 und Madcat69
Froki schrieb:
Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse Deine Rechtsanwaltskosten.

Dann fange ich mal zu beten an 🙏
 
Lipovitan schrieb:
Für die Einlegung einer Beschwerde beim Amtsgericht hast du übrigens nur eine Woche Zeit. Du solltest dich also beeilen.

Gegen einen Strafbefehl muss man Einspruch einlegen. Hierfür hat man zwei Wochen Zeit ab Zustellung des Strafbefehls.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__410.html

BloodGod schrieb:
Habe das jetzt alles einen Anwalt zukommen lassen, der will sich nach Durchsicht melden.
Das ist die richtige Entscheidung!

Deine Mutter sollte sich auch überlegen, in dem Zivilverfahren einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

TomH22 schrieb:
Aber bei einem weiteren Strafverfahren irgendwann im Leben haben Gericht und Staatsanwaltschaft Zugriff darauf.
https://www.koerperverletzung.com/vorstrafe/
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007, TomH22, Madcat69 und 2 andere
Froki schrieb:
Deine Mutter sollte sich auch überlegen, in dem Zivilverfahren einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Hm? Jetzt auf einmal doch?
Da gibt’s doch noch kein Urteil, nichts. Aussagen etc sind ja nun schon alle komplett durch.
 
BloodGod schrieb:
Hm? Jetzt auf einmal doch?
Wie ist dann der Stand der Sache?

Deine Mutter hat auf die Klage erwidert?

Hat der Klager hierauf noch etwas vorgetragen?

Hat das Gericht irgendetwas angeordnet, durch einen Beweisbeschluss zum Beispiel?
 
Zurück
Oben