Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Froki schrieb:
Wie ist dann der Stand der Sache?

Der letzte Stand ist, dass ich den Text mit meiner Aussage bzw. meiner Mutter abgeschickt hatte, ist ja nun schon paar Wochen her.
Danach kam absolut gar nichts mehr.
 
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So, der Anwalt meinte ich soll lieber jemanden aus dem Ort nehmen wo das Verfahren stattgefunden hat, da dann der Richter etc besser eingeschätzt werden kann.

Außerdem kommt das ganze in das erweiterte Führungszeugnis, was ich bei mir auf der Arbeit definitiv vorliegen haben muss für gewisse IT Projekte.
Er selbst würde wohl knapp 1.500€ - 2.000€ nehmen, holy fuck…
 
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Tja, da bist du wohl an jemanden geraten der im blame game abgezockter ist. Das macht der so nicht das ersten Mal.
 
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TomH22 schrieb:
Die eine Woche ist für Beschwerden über bestimmte Aspekte des Strafbefehls (z.B. Höhe des Tagessatzes) gedacht. Der Einspruch gegen den Strafbefehl als Ganzes ist etwas anderes.
Froki schrieb:
Gegen einen Strafbefehl muss man Einspruch einlegen. Hierfür hat man zwei Wochen Zeit ab Zustellung des Strafbefehls.
Ja, pardon! Eine Krankheit von mir nur das Ende zu lesen beim Rechtsbehelf. Konnte ja keine Ahnen das er so lang wird.

Danke für die Korrektur!
 
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BloodGod schrieb:
Außerdem kommt das ganze in das erweiterte Führungszeugnis, was ich bei mir auf der Arbeit definitiv vorliegen haben muss für gewisse IT Projekte.
Er selbst würde wohl knapp 1.500€ - 2.000€ nehmen, holy fuck…
Du könntest prophylaktisch Deinen Arbeitgeber über das Rechtsverfahren mit dem Handwerker informieren, so dass er informiert ist, wie er später den eventuellen Eintrag im Führungszeugnis richtig zu interpretieren hat. Gleichzeitig mindert es Deine psychische Belastung ein wenig, nehme ich an.

Die 1.500 bis 2.000 Euro an Anwaltskosten würde ich an Deiner Stelle in Kauf nehmen, wenn Du es Dir leisten kannst. Zumal Du bei einem Freispruch am Ende dafür nicht aufkommen musst.
 
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@cartridge_case Ja, aber nur bei einem eindeutigen Freispruch, nicht wenn das Verfahren zb eingestellt wird…
 
GGfls. wäre hier auch der Weg über den Verbraucherschutz denkbar. Ist sicherlich günstiger, da es ja erstmal nur um den Einspruch geht.
 
Verbraucherschutz bei Straftaten?
 
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Tja fast jeder hat dir hier schon beim ersten Polizei schreiben geraten zum Anwalt zu gehen. Sowas selbst zu deikseln kann nur schief gehen. Die Anwaltskosten sind bei 200€ doch fast Peanuts. Zumal man das auch hätte klären können mit dem RA. wenns knapp ist.

Wie sieht es denn jetzt aus mit dem Anwalt? Schau dass du jetzt irgendwo unter kommst. Die Zeit drängt.

Und warum habt ihr nicht beide ausgesagt, ihr wart doch beide vor Ort? Oder irre ich mich da,?



Wünsche viel Glück
 
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Confused Johnny schrieb:
Wie sieht es denn jetzt aus mit dem Anwalt? Schau dass du jetzt irgendwo unter kommst. Die Zeit drängt.

Und warum habt ihr nicht beide ausgesagt, ihr wart doch beide vor Ort? Oder irre ich mich da,?

Ja, bin nun beim Anwalt, Einspruch wurde inzwischen auch schon eingelegt.

Und nein, beim Telefon Gespräch war ich komplett alleine in meiner Wohnung. Meine Mutter wohnt knapp 100km weit weg von mir.
 
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@BloodGod Ich drücke Dir die Daumen!

BloodGod schrieb:
Ich sollte eine Aussage zur Bedrohung machen (Brief von Polizei, kein Gericht oder ähnliches), dieses habe ich wahrheitsgemäß getan und wahrheitsgemäß geschildert was passiert ist.
Eine Zwischenfrage für Unkundige: Wie reagiert man in so einer Situation am besten?

a) Aussage wahrheitsgemäß tätigen
b) Aussage verweigern
c) Aussage in Absprache mit einem Anwalt tätigen
 
Spannend bis hierhin. Aber wie ging/geht es weiter?
 
Ist jetzt beim Anwalt, der meinte es dauert bis zu 2-3 Monate bis er Akteneinsicht bekommt…
 
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