Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

BloodGod schrieb:
und das seine Ehefrau urplötzlich während seiner Dienstzeit mit im Auto saß und das Gespräch mit angehört haben soll halte ich auch für sehr sehr hanebüchen…musst Du zugeben.
Freiberufler, wie etwa Handwerker, haben oft keine klare Trennung von Arbeits- und Freizeit, und oft arbeitet bei Handwerkern die Ehefrau auch mit, z.B. als Bürokraft. Das ist also nicht grundsätzlich unplausibel. Das heißt natürlich nicht, dass es in Deinem Fall eine nachgeschobene Erfindung ist. Nur kann das Gericht die Aussage der Ehefrau auch nicht einfach als unglaubwürdig oder falsch werten, nur aufgrund der Tatsache, dass es die Ehefrau ist. Kann der Handwerker z.B. glaubhaft darlegen, dass er regelmäßig Kundentelefonate in Anwesenheit seiner Ehefrau führt, hast Du schlechte Karten.
 
Tatsächlich stellt sich mir hier die Frage:
Hätte ich nicht definitiv befragt/informiert werden müssen, wenn eine zweite Partei unseren Gesprächen „lauscht“? Darf sie da so einfach zuhören während dienstlichen Gesprächen ihres Mannes?
Datenschutz etc pp kommt mir da in den Kopf…

Wenn ich bei uns im Betrieb einen Auszubildenden habe der mit zuhört im Telefon Gespräch muss ich das zb den Kunden mitteilen, ist absolut verpflichtend.
 
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@TomH22

Naja, ich mach's mir da einfach: Ich schenke grundsätzlich dem Glauben, mit dem ich spreche. Wenn ein OJ lügt, dann ist das eben so; ich nehme aber nicht an, dass jeder OJ lügt und versuche alle Seiten zu beleuchten. Für mich ist das hier und auch in anderen Bereichen des Internets, aber auch im Privatleben, ein allgemeiner Austausch, keine tiefgründige Beurteilung einer tatsächlichen Lage.

Wenn ich auch im Privaten immer alles in Frage stellen würde, dann hätte ich gar keine Lust mehr auf Austausch. :)


Für den richtigen Zeitpunkt für professionelle Hilfe finde ich so Foren oder auch privaten Austausch ganz nett. Ich habe ja nicht grundlos gefragt, was ein Rechtsanwalt ggf. früher hätte anders steuern können (außer das obligatorische: "Ja, zahlen sie einfach, egal ob die andere Seite lügt, das schafft Frieden!") - und bisher habe ich darauf auch noch von niemandem eine Antwort erhalten.
 
Avatoma schrieb:
Wenn ein OJ lügt, dann ist das eben so; ich nehme aber nicht an, dass jeder OJ lügt und versuche alle Seiten zu beleuchten.
Was ist ein OJ?
Ich unterstelle hier dem TE keinesfalls dass er "lügt". In den meisten Fällen sind Menschen von ihrer Darstellung der Dinge überzeugt."Lügen" bedeutet ja, dass man etwas behauptet, von dem man weiß, dass es nicht stimmt. Insofern bin ich auch immer wieder abgestossen, von inflationären Gebrauch das Wortes Lüge im politischen und gesellschaftlichen Kontext. Aber das ist hier off-topic.

Avatoma schrieb:
Ich habe ja nicht grundlos gefragt, was ein Rechtsanwalt ggf. früher hätte anders steuern können (außer das obligatorische: "Ja, zahlen sie einfach, egal ob die andere Seite lügt, das schafft Frieden!")
Auch wenn der TE hier die Geschichte ungewöhnlich ausführlich dargelegt hat (was den Thread wirklich interessant macht...), erscheint mir nicht alles logisch und plausibel. Speziell dass der Strafbefehl anscheinend recht überraschend kam, kann ich nicht glauben. Normalerweise erhält man irgendwann mal Post von Staatsanwaltschaft oder Polizei daß man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, und es wird ein Aktenzeichen mitgeteilt. Dann spätestens ist der Gang zum Anwalt angeraten. Damit kann man zumindest sicherstellen, dass man nicht durch eigene Handlungen, z.B. Aussagen, die Situation verschlimmert.

Ich habe ein einziges Mal im meinem Leben eine Aussage bei der Kripo in einem Strafverfahren, wo ich "Opfer" war (ich wurde epresst) getätigt. Der Kripo Beamte war in extreme Weise manipulativ, und wollte mir im Protokoll Aussagen in den Mund legen, die ich so nicht getätigt habe. An diesem Tag habe ich für mich beschlossen, dass ich niemals wieder ohne Anwalt eine Aussage bei der Polizei tätigen werde, zumindest nicht in einem Strafverfahren.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hätte in diesem Fall aber sicher auch den Stresspegel des TE verringern können. Wir sehen jetzt ja, dass er sich auch Sorgen darum macht, dass die Mutter den Belastungen eines Erscheinens vor Gericht gewachsen ist. Hätte man es in diesem Fall wirklich soweit kommen lassen sollen? Ein guter Anwalt hätte den TE hoffentlich auch darauf hingewiesen, was auf seine Mutter zukommt. Solange die Mutter noch geschäftsfähig ist, muss übrigens ja auch sie den Anwalt für ihre Vertretung beauftragen, nicht der Sohn...

Mir stellt sich die Frage, ob nicht immer noch Raum für einen außergerichtlichen Vergleich besteht (der ggf. auch das Strafverfahren einbezieht, da habe ich aber keine Ahnung ob das überhaupt möglich ist, dafür reicht mein Wissen nicht aus....). Das Kind ist leider mittlerweile in den Brunnen gefallen, es geht nur noch um Schadensbegrenzung (Vorstrafe, Psychische Belastung der Mutter), nicht mehr darum, wer Recht hat oder nicht...


BloodGod schrieb:
Wenn ich bei uns im Betrieb einen Auszubildenden habe der mit zuhört im Telefon Gespräch muss ich das zb den Kunden mitteilen, ist absolut verpflichtend.
Es ist ein Unterschied ob Du jemanden explizit in das Gespräch einbeziehst, oder ob andere Anwesende (z.B. Großraumbüro) Teiles des Gespräches (in der Regel ja bei Headsets/Hörern nur das was Du gesagt hast) zufällig mitbekommen. Außerdem darfst Du auch ohne Einverständnis des Kunden den Inhalt eines Gespräches Kollegen und Vorgesetzten mitteilen, zumindest in dem Rahmen wo es betrieblich erforderlich ist und/oder nicht gegen Datenschutz, Geheimhaltungs, usw. Klauseln verstößt.

Wenn Dich ein Kunde beleidigen würde, dürftest Du auch darüber mit Kollegen und Vorgesetzen oder ggf. auch z.B. Vertrauensleuten, Betriebsarzt, usw. sprechen.
Diese könnten dann in einem Verfahren auch als Zeugen benannt werden. Die dürften dann zwar nicht den Inhalt des Gespräches bezeugen (sie waren ja nicht dabei...), aber Deine Reaktion ("er kam völlig aufgelöst den Tränen nahe zu mir...").

Es reicht also, wenn Der Handwerker nach dem Telefonat wütend zu seiner Frau gerannt ist und "Der hat mich doch jetzt tatsächlich **** genannt" gerufen hat.

BloodGod schrieb:
Darf sie da so einfach zuhören während dienstlichen Gesprächen ihres Mannes?
Datenschutz etc pp kommt mir da in den Kopf…
Wie gesagt, es geht nicht um zuhören, sondern um "zufällige Anwesenheit". Meine "intuitive" Meinung ist, dass ein Handwerker durchaus übliche Kundengespräche in seinen Räumlichkeiten (egal ob Privatwohnung, Büro oder Mischung von beiden) führen darf, und das dabei Personen wie Familienmitglieder, andere Kunden, usw. anwesend sein können. So wie im täglichen Leben sonst auch. Wenn sich in der Kassenschlange der Kunde vor Dir mit der Kassiererin streitet, bekommst Du das notgedrungen auch mit...

Und falls die Ehefrau, wie bei den meisten kleinen Handwerken, sowieso mindetens als Minijobberin mitbeschäftigt ist, gilt sie ohnehin als Betriebsangehörige.
 
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Auf gleichem Niveau zurückfeuern:
Als Einschreiben 'Ihre Forderungen weise ich als ungerechtfertigt in vollem Umfang zurück. Für die mir entstandenen Aufwendungen zur Abwehr ihrer Forderungen erlaube ich mir [Betrag]€ zu berechnen.'
Frist setzen, zurücklehen, abwarten...

So lange da kein Mahnbescheid vom Gericht kommt, muss man eigentlich gar nicht reagieren. Nur diesem Mahnbescheid muss man unbedingt widersprechen, da das Gericht ansonsten jede noch so ungerechtfertigte Forderung ungeprüft als vollstreckbaren Titel erlässt. Eine Begründung für den Widerspruch ist übrigens nicht erforderlich. Einfach 'Ich widerspreche der Forderung in vollem Umfang' ankreuzen, zurückschicken, fertig.

PS: Die 'Gespräche' mit jenem Herrn würde ich mal aufzeichen und im Zweifel Anzeige wegen Beleidigung stellen!
 
GerKel schrieb:
So lange da kein Mahnbescheid vom Gericht kommt, muss man eigentlich gar nicht reagieren. Nur diesem Mahnbescheid muss man unbedingt widersprechen, da das Gericht ansonsten jede noch so ungerechtfertigte Forderung ungeprüft als vollstreckbaren Titel erlässt
Über diesem Punkt sind wir in diesem Thread schon lange weg...
Das ist alles schon passiert, die Hauptverhandlung ist eröffnet, parallel ist ein Strafbefehl wegen Beleidigung ergangen. Ich weiß, die 17 Seiten zu lesen ist anstrengend...
 
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TomH22 schrieb:
Speziell dass der Strafbefehl anscheinend recht überraschend kam, kann ich nicht glauben. Normalerweise erhält man irgendwann mal Post von Staatsanwaltschaft oder Polizei daß man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, und es wird ein Aktenzeichen mitgeteilt.
Das ist tatsächlich das einzige was ich hier im Forum nicht mitgeteilt hatte, da kam ein Brief von der Polizei und ich sollte aussagen.

Naiverweise habe ich das überhaupt nicht ernst genommen und dachte das mit meiner wahrheitsgemäßen Aussage der Fall zu den Akten gelegt wird… ich bin auch nur ein Mensch und nicht immer auf Zack.
 
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BloodGod schrieb:
ich bin auch nur ein Mensch und nicht immer auf Zack.
Das ist auch verständlich und ok. Ich habe ja auf die Frage geantwortet, an welcher Stelle ein Anwalt den Lauf der Dinge hätte beeinflussen können. Und das ist meines Erachtens der Punkt, wo es möglicherweise etwas verändert hätte. Und natürlich hätte ein Anwalt die Sache einordnen können und Dich auf die Brisanz der Situation hingewiesen.
 
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Geht wie gesagt dann am Montag zum gleichen Anwalt für die Bedrohung und dann schauen wir mal. Verhandlung ist ja erst im Dezember.

Ich muss auch gestehen das ich viel früher zum Anwalt gegangen wäre wenn ich gewusst hätte das der komplett kostenlos ist bei einem Freispruch.
So hat es mir mein aktueller Anwalt jedenfalls auch versichert.
 
Wie gesagt, Deine Mutter muss den Anwalt beauftragen (zumindest formal...). Es kann auch sein, dass der Anwalt die Vertretung Deiner Mutter im Zivilvefahren ablehnt, wegen möglichem Interessenkonflkit zwischen Dir und Deiner Mutter bei den beiden Verfahren. Es kann ja sein, dass das Ergebniss was für Dich im Strafverfahren optimal ist, für Deine Mutter schlecht ist, und umgekehrt.
 
BloodGod schrieb:
Ich muss auch gestehen das ich viel früher zum Anwalt gegangen wäre wenn ich gewusst hätte das der komplett kostenlos ist bei einem Freispruch.
Grundsätzlich ja.

An diesem vertraglichen Anspruch des Anwalts auf Zahlung seiner Gebühren ändert auch das Urteil nichts: Kostenschuldner der Gebühren bleiben Sie. Ihr Anwalt ist auch keineswegs verpflichtet, Ihnen seine Kosten erst nach Abschluss des Verfahrens in Rechnung zu stellen. Fällig werden die Gebühren zwar nach § 8 RVG erst mit Erledigung oder Beendigung der Angelegenheit. Allerdings kann Ihr Anwalt einen Vorschuss verlangen. Da gerichtliche Verfahren häufig recht lang dauern, verfahren viele Rechtsanwälte entsprechend.
BloodGod schrieb:
So hat es mir mein aktueller Anwalt jedenfalls auch versichert.
Ja Anwälte versichern einem viel. Die Realität am Ende des Verfahrens ist oft eine andere. Auch kann es zu einem Vergleich kommen. Dann zahlen beide Seiten Ihre Anteil. Oder das Verfahren geht in eine andere Instanz. Das wird sicher noch heiter werden für Dich.
 
cyberpirate schrieb:
ÄDas wird sicher noch heiter werden für Dich.
Glaube ich nicht wirklich, es geht ja quasi um nichts großes, nicht mal ansatzweise….

Was ein gerichtliches Verfahren angeht ist das hier doch Ringelpiez mit anfassen.
 
Faszinierend, dass hier immer noch über einen aktuellen öffentlichen Gerichtsfall diskutiert wird. :D
 
Ist das verboten?
 
Nein, aber alles was Du hier sagst, kann im Zweifelsfall gegen Dich verwendet werden. Du solltest zumindest Deinen Anwalt über diesen Thread informieren….
 
Hm ok, dann werde ich aufhören zu berichten.
 
BloodGod schrieb:
Hm ok, dann werde ich aufhören zu berichten.
Ich würde erst mal alle Dokumente (Fotos) die das Aktenzeichen und ähnliches enthalten, aus dem Thread löschen. Noch findet eine Google Suche mit dem Aktenzeichen diesen Thread nicht, aber grundsätzlich können Suchmaschinen mit ihren OCR Funktionen den Text aus den Bildern extrahieren, und dann kann das noch passieren. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, das ein andere Verfahrensbeteiligter die Idee hat, nach dem Az zu suchen, aber nicht ausgeschlossen.
 
florian. schrieb:
auch die Wahrheit kann unterschiedlich interpretiert werden.

Manchmal könnte, zumindest gefühlt, ein fortlaufender Thread mit Eindrücken und Erkenntnissen aus dem jeweiligen zeitlichen Kontext auch, ähnlich einem expliziten Gedächtnisprotokoll, durchaus nützliche Impulse beinhalten.
 
BloodGod schrieb:
Was ein gerichtliches Verfahren angeht ist das hier doch Ringelpiez mit anfassen.
Wirklich? Für das Gericht vielleicht, für die Verfahrenbeteiligten sind selbst solche Verfahren in der Regel das komplette Gegenteil. Du und Deine Mutter hatten schon eine Menge psychischen Stress, Du läufst Gefahr vorbestraft zu sein, und hast obendrein noch da Risiko am Ende einen vierstelligen Betrag an Geld zu bezahlen.
 
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