Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Du hättest bereits nach dem ersten Brief einen Anwalt hinzuziehen sollen, spätestens aber,
BloodGod schrieb:
Hach ja und das alles immer noch wegen Lappalien sondergleichen… es geht hier ja nicht wirklich um etwas, der eigentliche Streitwert ist lächerlich gering….
Wenn alles eine Lappalie ist und der eigentliche Streitwert lächerlich ist, warum hast du dann du ursprüngliche Rechnung von knapp 180 Euro nicht bezahlt, dann hättest du all diesen Ärger nicht.
 
Goldsmith schrieb:
warum hast du dann du ursprüngliche Rechnung von knapp 180 Euro nicht bezahlt
Weil es nie ein Angebot Schreiben gab und die Anfahrt im Nachhinein als Racheakt der Google Bewertung berechnet wurde und absurd hoch war.

Ich bin immer noch der festen Meinung das man sich nicht alles gefallen lassen sollte.
Und ich dachte im Traum nicht daran am Anfang das es mal diesen Weg gehen würde… (hat hier eigentlich niemand geglaubt…).
 
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BloodGod schrieb:
Bekomme ich dann die 80€ wieder komplett zurück?
Wenn Deine Mutter in dem Rechtsstreit obsiegt, kann sie die verauslagten Zeugengebühren von dem Handwerker erstattet verlangen.
Ergänzung ()

BloodGod schrieb:
Ich bin immer noch der festen Meinung das man sich nicht alles gefallen lassen sollte.
Völlig richtig!
 
Und was passiert wenn wir die 80€ nicht bezahlen und stattdessen den Verzicht abschicken.
Werde ich dann als Zeuge nicht vorgeladen?
 
Doch. Du wurdest als Zeuge benannt und wirst dann auch vorgeladen.

Lag dem Schreiben vom Gericht eine Zeugengebührenverzichtserklärung bei?
 
Froki schrieb:
Lag dem Schreiben vom Gericht eine Zeugengebührenverzichtserklärung bei?
Hm, nicht explizit, aber steht doch auf der ersten Seite, Zitat:
„Auslagenvorschuss von 80,00 EUR oder eine Zeugengebührenverzichtserklärung vorzulegen.

Die Ladung der Zeugen ist von der Einzahlung des Auslagenvorschusses bzw. Vorlage der Zeugengebührenverzichtserklärung abhängig.“

Also passiert gar nichts wenn ich verzichte?
 
@Froki

Was genau macht die Zeugengebührenverzichtserklärung?
Angeben das der Zeuge auf die Erstattung von Auslagen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall verzichtet?
 
Ja. Genau das.
 
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Wie ist den die allgemeine Empfehlung?
Zahlen oder eher nicht? Werde wohl tatsächlich an diesem Tag freinehmen und 100km ist das Gericht auch weg von mir.
 
BloodGod schrieb:
Hm, nicht explizit, aber steht doch auf der ersten Seite, Zitat:
„Auslagenvorschuss von 80,00 EUR oder eine Zeugengebührenverzichtserklärung vorzulegen.

Die Ladung der Zeugen ist von der Einzahlung des Auslagenvorschusses bzw. Vorlage der Zeugengebührenverzichtserklärung abhängig.“

Also passiert gar nichts wenn ich verzichte?
Wenn du weder die 80€ zahlst, noch die Verzicht Erklärung schickst, dann wird der zeugte nicht geladen. Kann somit weder zu deinen gunsten, noch Ungunsten aussagen.
 
BloodGod schrieb:
Wie ist den die allgemeine Empfehlung?
Zahlen oder eher nicht?

Das könnte schon zu sehr in Richtung Rechtsberatung gehen.
=> Anwalt fragen
Ergänzung ()

Micha- schrieb:
Wenn du weder die 80€ zahlst, noch die Verzicht Erklärung schickst, dann wird der zeugte nicht geladen. Kann somit weder zu deinen gunsten, noch Ungunsten aussagen.

Wird dann nur der eine Zeuge nicht geladen, oder die Zeugen beider Parteien?

Kenne mich nur im Straf(prozess)recht aus.
 
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Alles klar 👌
 
DKK007 schrieb:
Wird dann nur der eine Zeuge nicht geladen, oder die Zeugen beider Parteien?
Nur der Zeuge, für den weder der Zeugengebührenvorschuss eingezahlt wird, noch dessen Zeugengebührenverzichtserklärung vorgelegt wird, wird nicht geladen.
 
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Goldsmith schrieb:
Du hättest bereits nach dem ersten Brief einen Anwalt hinzuziehen sollen, spätestens aber,

Wenn alles eine Lappalie ist und der eigentliche Streitwert lächerlich ist, warum hast du dann du ursprüngliche Rechnung von knapp 180 Euro nicht bezahlt, dann hättest du all diesen Ärger nicht.

Warum lässt Israel sich nicht einfach zerstören? Warum gibt die Ukraine nicht einfach auf? Warum lässt du nachts nicht deine Türe offenstehen, falls jemand was aus deinem Haus haben möchte?

Wenn man immer dem Bösen nachgibt, dann gewinnt das Böse eben auch immer. Deshalb ist es wichtig, sich zur wehr zu setzen - und war nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen, sondern aus Zivilcourage.


Ich halte nach wie vor nichts davon, immer verfrüht einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. In meines Erachtens 9 von 10 Fällen bleibt man dann ohne Not auf Kosten sitzen. Was hätte der RA hier auch von Anfang an anders raten oder tun sollen?


@Froki

Danke dir für die Klarstellung.
 
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@BloodGod

Überlege mal ob es wen gibt, der Deine Mutter als Zeugin vor Gericht vertreten könnte. Indem er oder sie z.B. eine Erklärung oder Stellungnahme der Mutter vorlesen würde. Würde sich jemand dafür finden, wäre die nächste Frage an Deinen Anwalt, ob das in Deinem Fall vorteilhaft wäre.
 
Pym schrieb:
Überlege mal ob es wen gibt, der Deine Mutter als Zeugin vor Gericht vertreten könnte. Indem er oder sie z.B. eine Erklärung oder Stellungnahme der Mutter vorlesen würde.
Der Unmittelbarkeitsgrundsatz gebietet grundsätzlich die persönliche Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung. Die Vernehmung darf nicht durch die Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ersetzt, sondern nur ergänzt werden (vgl. § 250 S. 2 StPO) ---> Vorrang des Personalbeweises vor dem Urkundenbeweis.

Unter den engen Voraussetzungen des § 251 StPO kann die Vernehmung eines Zeugen in einem Strafverfahren ausnahmsweise durch die Verlesung eines Protokolls über eine Vernehmung oder einer Urkunde, die eine von ihm erstellte Erklärung enthält, ersetzt werden.

In dem Zivilverfahren muss die Mutter des TO nur dann an der mündlichen Verhandlung teilnehmen, wenn ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Ansonsten kann sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, der für sie die notwendigen Verfahrensanträge stellt. Die Mutter des TO ist in diesem Verfahren keine Zeugin, sondern als Beklagte Prozesspartei.
 
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Wenn ich das nun richtig verstanden habe muss meine Mutter am Tag der Verhandlung gar nicht vor Ort sein und auch eine Aussage ist nicht Nötig —- da Angeklagte und keine Zeugin.

Also alles gut 👌
 
BloodGod schrieb:
da Angeklagte und keine Zeugin.
Beklagte, nicht Angeklagte, da Zivilverfahren. Die Beklagte oder ein Bevollmächtigter müssen anwesend sein. Du musst jetzt klären, ob der Bevollmächtigte ein Anwalt sein muss, oder auch jemand anders sein kann.

Avatoma schrieb:
Ich halte nach wie vor nichts davon, immer verfrüht einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Wie man aber auch hier wieder sieht, fehlt es vielen Menschen aber an juristischen Basiswissen, um beurteilen zu können, wann der Zeitpunkt gekommen ist, ab dem man nicht mehr ohne professionelle Hilfe weitermachen sollte.

BloodGod schrieb:
Weil es nie ein Angebot Schreiben gab und die Anfahrt im Nachhinein als Racheakt der Google Bewertung berechnet wurde und absurd hoch war.
Das ist Deine Meinung bzw. Wahrnehmung, die nicht unbedingt der objektiven Wahrheit entsprechen muss. Erfahrungsgemäß liegt bei zivilrechtlichen Meinungsverschiedenheiten die Wahrheit oft irgendwo in der Mitte zwischen den Meinungen der Parteien. Zum anderen ist die juristische Einordnung der Handlungen der Beteiligten oft eine andere, als die Beteiligten erwarten.

BloodGod schrieb:
Ich bin immer noch der festen Meinung das man sich nicht alles gefallen lassen sollte.
Das sollte man auch nicht, wir kennen hier aber auch nur Deine Sichtweise der Dinge. Der Handwerker wird genauso denken, das er sich nicht alles gefallen lassen sollte.

BloodGod schrieb:
Komplett gelogen…
Sehe ich nicht so. Der Anwalt führt aus, dass die Baustellenbegutachtung stattgefunden hat (das hat sie ja grundsätzlich, er war ja da), und dass es im folgenden zu einem Telefonat zwischen Dir und dem Handwerker kam, welches nicht positiv verlief und zum Abbruch der Geschäftsbeziehung führte. Ob das Telefonat wirklich den Tatbestand der Beleidigung erfüllt hat, ist hier (Zivilverfahren) egal. Dadurch kam kein Kostenvoranschlag mehr zustande, aber der Handwerker hat die Kosten für die Baustellenbegutachtung berechnet. Der strittige Punkt ist ja nur ob er dazu berechtigt war, und ob die Höhe angemessen ist.

Ob das vorher, wie behauptet, telefonisch vereinbart wurde, und dabei auf seiner Seite ein Zeuge vorhanden war, können wir jetzt nicht wissen, da kennen wir nur Deine Sichtweise der Dinge. Das ganze Thema Google Bewertung wird vom gegnerischen Anwalt nicht aufgegriffen.
Ergänzung ()

Avatoma schrieb:
Wenn man immer dem Bösen nachgibt, dann gewinnt das Böse eben auch immer.
Ich finde diese Zuschreibung „das Böse“ bei einer zivilrechtlichen Meinungsverschiedenheit doch sehr problematisch. Wir kennen hier nur die Sichtweise von Bloodgod und es geht auch nicht um Großkonzern gegen kleinen Kunden, sondern kleiner Handwerker gegen Privatperson. Meine Frau hat viele Jahre bei einem kleinen Handwerksbetrieb gearbeitet, und daher weiß ich aus ihren Erzählungen, das es auch auf Seite der Kunden oft abstruse Erwartungshaltungen gibt.
 
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TomH22 schrieb:
Sehe ich nicht so. Der Anwalt führt aus, dass die Baustellenbegutachtung stattgefunden hat (das hat sie ja grundsätzlich, er war ja da), und dass es im folgenden zu einem Telefonat zwischen Dir und dem Handwerker kam, welches nicht positiv verlief und zum Abbruch der Geschäftsbeziehung führte.
Ja, habe ich auch erst so gelesen nachdem ich mich etwas beruhigt hatte, hier liegt tatsächlich keine Lüge vor.

Es geht tatsächlich nun darum, dass er mir angeblich am Telefon davon erzählt haben soll, dass es direkt eine Absprache zu den Anfahrtkosten gegeben hat…

Und ja das ist definitiv gelogen, dann hätte ich sofort aufgelegt und den nächsten Handwerker angerufen (btw: es waren bei uns 7 Handwerker und keiner wollte die Anfahrt berechnen..) und das seine Ehefrau urplötzlich während seiner Dienstzeit mit im Auto saß und das Gespräch mit angehört haben soll halte ich auch für sehr sehr hanebüchen…musst Du zugeben.

Dreh und Angelpunkt der ganzen Sache ist und bleibt aber tatsächlich die Google Bewertung, erst dann ging ja alles los.
Ohne die Bewertung wäre nichts passiert, davon bin ich überzeugt.
Völlig unkompliziert und direkt: Hier es geht es einzig und allein um (ekelige) Rache.
 
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