Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Wie es der unglaubliche Zufall will , hat meine Mutter soeben einen Brief erhalten:

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Was zum Teufel bedeutet das mit den 80€??
 
Zuletzt bearbeitet:
Du magst vielleicht zuerst den Ort und das Datum des Verfahrens raus nehmen, das ist nämlich öffentlich. Ich hab's mir im Kalender aber mal notiert. :D

Zum Inhalt:
Ich verstehe das so, dass der Kläger ggf. Zeugen Auslagen erstatten muss, z. B. für entgangene Arbeit etc., und da das Gericht nicht in Vorleistung geht, muss der Kläger das eben vorstrecken...
 
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Jetzt zwingen sie meine Mutter tatsächlich zum Gericht? Kann sie das noch irgendwie abwenden? Ich will meine Mutter sehr sehr ungern zwingen zum Gericht zu gehen, dass geht mit Sicherheit völlig schief, glaubt mir…

Die fängt an zu weinen und gibt alles zu und jedes Vergehen seit ihrer Kindheit zu, egal ob sie es nun begangen hat oder nicht…
 
@BloodGod

Dein Anwalt kann dir da sicher den besten Rat geben.

Da sie als enge Verwandte zwar keine besonders gute Zeugin ist, aber du nicht so viele Pfeile im Köcher hast, wüsste ich, was ich raten würde.

Generell: Als Zeugin muss sie, wenn sie eine Aussage tätigt, die Wahrheit sagen. Das bedeutet auch, dass keine unwahre Aussage zu deinem Nachteil fallen darf. Vielleicht ist das Schwert schärfer als ihre Gerichtsangst?
 
Der Anwalt ist nur für meine Bedrohung zuständig…

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Komplett gelogen… meine Mutter hat ja nie mit ihm telefoniert, nicht ein einziges mal. Angeblich hat meine Mutter mit ihm nun telefoniert und sogar seine Frau soll jetzt anwesend gewesen sein als Zeugin.

Den Anruf Nachweis will ich sehen wo meine Mutter nun angerufen wurde…
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann meine Mutter da wirklich nicht hinschicken, dass geht einfach nicht.

Sie hat seit dem Tod meines Vaters vor 2 Jahren extreme Panikattacken in der Öffentlichkeit und war schon dreimal im Krankenhaus weil sie zusammengebrochen ist da der Bankmitarbeiter zu ihr etwas unhöflich war, sie ist deswegen sogar schon länger in psychiatrischer Behandlung.

Kann ich zu so einen späten Zeitpunkt noch einen Anwalt nehmen in diesem Fall? Oder kann ich die Aussage irgendwie machen?
 
BloodGod schrieb:
Ist jetzt beim Anwalt, der meinte es dauert bis zu 2-3 Monate bis er Akteneinsicht bekommt…
BloodGod schrieb:
kann ich zu so einen späten Zeitpunkt noch einen Anwalt nehmen in diesem Fall?

Verwirrung allerorten ... denkste der Prozessgegner hat kein Recht auf Zeugen...?
 
Es gibt zwei Verfahren:
1. Verfahren gegen meine Mutter wegen den Anfahrtkosten — kein Anwalt.
2. Verfahreb gegen mich persönlich, da ich ihn am Telefon angeblich bedroht habe —- Anwalt.

dms schrieb:
denkste der Prozessgegner hat kein Recht auf Zeugen...?
Er hat während seiner Arbeit bei mir angerufen aus dem Auto und plötzlich war seine Frau mit dabei während seiner Arbeitszeit? Is klar…
Und mit meiner Mutter gab es wie gesagt zero Gespräche am Telefon, kein einziges, dass lief alles vollkommen und ausschließlich über mich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Smily schrieb:
Nur als Hinweis:
Der Vollständigkeit halber weise ich nur drauf hin, dass das Forum keine Rechtsberatung anbietet.
Sollte in der PN also etwas "falsches" stehen und deswegen der Vorgang, scheitern, dann ist das dein Problem @BloodGod .
"Richtige" Antworten gibt nur nur ein Fachanwalt in dem Bereich.

Ansonsten wünsche ich viel Erfolg.
Ich hol das mal wieder hervor. Weil jetzt geht es viel zu weit, und überschreitet die Kompetenz eines Forums um Längen. Niemand hier weiß, wer hier Recht hat.
Wenn es Streit gibt, dann kommt beim zweiten Fall halt auch ein Anwalt hinzu.
 
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Hast schon recht, werde am Montag den Anwalt kontaktieren, ist heute natürlich nicht mehr erreichbar.

Hach ja und das alles immer noch wegen Lappalien sondergleichen… es geht hier ja nicht wirklich um etwas, der eigentliche Streitwert ist lächerlich gering….
 
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Da sowohl deine Mutter, als auch du sicherlich Gedächtnisprotokolle zu sämtlichen Gesprächen inklusive Datum, Uhrzeit und Teilnehmerzahl erstellt habt, sollten beide Verfahren doch easy durchgehen.
 
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BloodGod schrieb:
Also reicht eine schriftliche Antwort von mir aus? Ok, dass kriege ich schon hin.

Rein theoretisch:
Was würde passieren, wenn wir weiterhin rein gar nichts machen, verlieren wir dann automatisch? Wie hoch wären inzwischen eigentlich die Kosten insgesamt, also ca?


Nichts, jedenfalls kam da keine Post mehr zu.


Einen Widerspruch gab es nie von mir, es wurde mir hier ja sehr vehement geraten einfach nichts zu tun und die Sache souverän auszusitzen , was ich bisher auch (geradezu bravourös) gemacht habe. 😏

Bei LTO gibt es einen Prozesskostenrechner.

https://www.lto.de/juristen/rechner/prozesskostenrechner

Der Faktor für den Streitwert ergibt sich aus dem Gesetz. Meist ist der zwischen 2,0 und 3,0.

Den Streitwert selbst kennst du ja schon aus dem Gerichtsschreiben, sonst gäbe es für abstrakte Dinge eine Streitwerttabelle.

Beim Anwalt musst du bedenken, dass der nicht unbedingt verpflichtet ist, die Anwaltskosten nach RVG abzurechnen.
Insbesondere bei einem niedrigen Streitwert wird gerne mit Kostenpauschalen über eine Honorarvereinbarung gearbeitet.
Da ist der Anwalt dann verpflichtet dich aufzuklären.
( https://www.lto.de/recht/juristen/b/bgh-zu-honorarvereinbarung )

Alles was über den RVG Satz hinausgeht, trägt weder die Rechtsschutzversicherung noch die gegnerische Partei.
Da müsstest du selbst für aufkommen.


Ergänzung ()

Utensil1538 schrieb:
Jetzt wäre ein Anwalt hilfreich um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Das aber auch nur, wenn du selber Zeugen zu den Tatvorgängen benennen kannst, die bestätigen das Du keine dieser Äußerungen in einem hitzigen Wortgefecht geäußert hast. So etwas geht ziemlich schnell, besonders wenn man ggfls. diese innere Einstellung gegenüber gewissen Bevölkerungsgruppen hat.

Gab es denn ein Urteil?

Ich habe bisher nur was von einem Strafbefehl gelesen.
Und da setzt der Richter einfach seine Unterschrift drunter wenn die StA den beantragt.

Das Problem ist, dass der nach zwei Wochen rechtskräftig wird, wenn dem nicht widersprochen wurde.

Wird der Strafbefehl nicht gezahlt, droht Ersatzfreiheitsstrafe ohne Verhandlung !!!

Zum Thema Strafbefehl:
https://www.ardmediathek.de/video/d...4ZGU5NWYtMWViOS00MDZhLWJmOTItM2ZlYWI4Yjk5OWUz

Leider sieht der Strafbefehl für viele Menschen, die sich damit nicht auskennen auf den ersten Blick vielleicht wie ein normaler Strafzettel aus, ohne dass sie sich der Folgen bewusst sind.

@BloodGod
Stand in deinem Strafbefehl eigentlich ein Hinweis, dass eine Ersatzfreiheisstrafe drohen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
BloodGod schrieb:
Hach ja und das alles immer noch wegen Lappalien sondergleichen… es geht hier ja nicht wirklich um etwas, der eigentliche Streitwert ist lächerlich gering….
Über den Streitwert könntest du dich aufgrund der schlechten Bewertung noch wundern. Für eine gütige Einigung ist es ja scheinbar zu spät und da die Sache beim Anwalt liegt, würde ich dir empfehlen, nicht mehr öffentlich darüber zu schreiben. Andere Menschen lesen auch und suchen im Netz nach ihrem Anliegen.
 
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@.one +1

Wenn alles vorbei/ geklärt ist, kannst du noch mal was schreiben, ansonsten würde ich jetzt die Anwälte/Gerichte arbeiten lassen.
 
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BloodGod schrieb:
Was zum Teufel bedeutet das mit den 80€??
Sowohl Deine Mutter, als auch der Handwerker haben je einen Zeugen benannt.

Damit das Gericht die Zeugen vernimmt, muss jede Seite einen Zeugengebührenvorschuss in Höhe von € 80,00 bei Gericht einzahlen, oder eine Zeugengebührenverzichtserklärung des Zeugen vorlegen.

Ansonsten wird der Zeuge nicht zu dem Termin geladen.

BloodGod schrieb:
Jetzt zwingen sie meine Mutter tatsächlich zum Gericht?
Nur, wenn das Gericht ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat.

Falls dem nicht so ist, kann sie sich vor Gericht auch von jemandem vertreten lassen, der dann ihre Interessen vor Gericht vertritt.

Avatoma schrieb:
Da sie als enge Verwandte zwar keine besonders gute Zeugin ist, aber du nicht so viele Pfeile im Köcher hast, wüsste ich, was ich raten würde.
Hier geht es nicht um das Strafverfahren, sondern wie dem Aktenzeichen 112 C ... zu entnehmen ist, um das Zivilverfahren.

In diesem Verfahren ist die Mutter des TO Beklagte und nicht Zeugin.

Ich vermute mal, das der TO hier als Zeuge geladen werden soll.

BloodGod schrieb:
Kann ich zu so einen späten Zeitpunkt noch einen Anwalt nehmen in diesem Fall?
Da wirst Du nicht umhin kommen.

Du kannst zwar die Interessen Deiner Mutter in dem Termin - mit einer Vollmacht von ihr - vertreten, selbst dann, wenn Du als Zeuge vernommen werden sollst.

BloodGod schrieb:
Und mit meiner Mutter gab es wie gesagt zero Gespräche am Telefon, kein einziges, dass lief alles vollkommen und ausschließlich über mich.
Deshalb bist Du ja in dem Zivilverfahrten auch Zeuge.

.one schrieb:
Für eine gütige Einigung ist es ja scheinbar zu spät
Nein.

Die Richterin wird vor der Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung erst noch eine Güteverhandlung durchführen. Scheitert diese, geht es in dies mündliche Verhandlung mit anschließender Beweisaufnahme.

@BloodGod ,

Deine Mutter sollte sich einen Rechtsanwalt für das Zivilverfahren nehmen.

Ich befürchte nämlich, dass die Lebensgefährtin des Handwerkers, die von diesem benannte Zeugin ist, wie sie dies auch in dem Strafverfahren gegen Dich schon ist.
 
Jetzt habe ich mir das ganze noch mal ganz in Ruhe und neutral ohne Aufregung durchgelesen.

Im Endeffekt steht da drin das der Kläger ja mit dem Zeugen der Angeklagten (also meine Wenigkeit) telefoniert hat und dort die Aussage zu den Anfahrtkosten etc getroffen wurde.

Da war meine Mutter ja definitiv nicht anwesend, was genau soll da nun aussagen? Sie war bei den Gesprächen etc nicht dabei…
Die 80€ werden wir nicht bezahlen und somit eine Verzichterklärung schicken (unnötig umständlich, aber nun ja). Hm, oder werde ICH dann nicht als Zeuge geladen? 🤔

Es würde jetzt definitiv Sinn machen, wenn ich in den nächsten Tagen einen Brief erhalten würde wo ich als Zeuge vorgeladen werde. In den Brief an meine Mutter werde ich ja namentlich nirgendwo erwähnt.

Und zusätzlich kommt nach dazu, dass der Anwalt in meinem Fall der Bedrohung schon sagte, dass seine Ehefrau als ganz ganz schwache Zeugin überhaupt dienen kann, weil Ehefrau.

Werde am Montag den Anwalt die Sache schildern und fragen ob wir auch beim Freispruch alles bezahlt bekommen.
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass er mit den ganzen Lügen und Ehefrauen etc. so einfach durchkommt.

Bin inzwischen eher gespannt als besorgt wie die ganze Sache nun ausgeht. Bis Dezember ist ja noch bissel hin.
 
Zuletzt bearbeitet:
BloodGod schrieb:
Es würde jetzt definitiv Sinn machen, wenn ich in den nächsten Tagen einen Brief erhalten würde wo ich als Zeuge vorgeladen werde.
Die Vorladung als Zeuge auszusagen bekommst Du, nachdem bei Gericht entweder der Zeugengebührenvorschuss eingegangen ist, oder dem Gericht die Zeugebührenverzichtserklärung von Dir zugegangen ist.
 
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Ah ok, interessant. Warum wird im ganzen Brief dann nirgends mein Name auch nur erwähnt?

Bekomme ich dann die 80€ wieder komplett zurück?
 
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