@knoxxi Bei Amazon hängt es davon ab, wieviele Bewertungen ein Produkt hat. Bei einer eher großen Anzahl sind sicher nicht alle gefälscht.
Man kann auch bei solchen Produkten die relative Anzahl an 1 Stern Bewertungen als groben Qualitätsindikator benutzen, auch im Vergleich zu ähnlichen Produkten. Wenn etwa ein USB Kabel eine höhere Quote an schlechteren Bewertungen hat, als die Mitbewerber.
1-2% 1 Stern Bewertungen hat man auch bei anerkannt guten Produkten.
Bei Google sehe ich oft nur eine sehr geringe Anzahl Bewertungen, und dann eine relativ hohe Anzahl an schlechten Bewertungen, die oft auch recht drastische Wortwahl verwenden.
Ich habe eben mal die Bewertungen einer örtlichen Dönerbude angesehen. Ich würde den Laden selber als einen der Besseren hier in der Gegend einschätzen, da ich da öfter Döner hole, weiß ich das sie eine eher konstante Qualität haben (bei Döner schwankt ja oft z.b. die Konsistenz des Fleisches erheblich).
Er hat immerhin 101 Bewertungen, überwiegend im positiven Bereich. Der Laden hatte vor zwei Jahren noch einen anderen Besitzer, da gab es nur 4 Bewertungen. Ich vermute daher, dass sich der neue Inhaber bemüht, viele Bewertungen zu bekommen, inwiefern dass das Ergebnis verzerrt, sei mal dahingestellt.
Es gibt aber auch ein paar Ein-Stern Bewertungen, bei denen ich verstehen könnte, wenn der Inhaber dagegen vorgeht. Hier kommt denke ich hinzu, dass vielen Menschen der Unterschied zwischen einem "Werturteil" und einer "Tatsachenbehauptung" nicht klar ist.
Einer Bewerter schreibt z.b. die Soßen seien "ungenießbar". Das impliziert zum menschlichen Verzehr ungeignet oder zumindest extreme Qualitätsmängel. Wenn beides nicht der Fall ist, kann das durchaus als "falsche Tatsachenbehauptung" interpretiert werden. Würde der Bewerter schreiben "mir haben die Soßen überhaupt nicht geschmeckt" oder "sie schmeckten mir zu parfürmiert", usw. wäre das weitaus unproblematischer.
Auch wenn ein Bewerter dem Restaurant "versuchten Betrug" unterstellt, wenn das Wechselgeld falsch rausgegeben wurde. ist das problematisch. Es ist durchaus möglich, das ein einfacher Irrtum vorlag, weil der Kassierer sich verrechnet hat.
Ein weiterer Bewerter stellt die Behauptung auf, dass die Besitzer eigene Bewertungen schreiben. Möglich ist dass, aber er sollte es dann auch beweisen können...
Selbst wenn eine Behauptung stimmt, kann sie im Kontext einer Bewertung problematisch sein. So schreibt ein Bewerter sein Arbeitskollege hätte von dem Verzehr des Döners Bauchschmerzen bekommen. Das wird vermutlich sogar wahr sein, aber liegt es daran, dass der Döner schlecht ist, oder daran dass der Kollege Döner einfach nicht gut vertragen hat? Im Kontext einer Restaurantbewertung kann diese Aussage als Behauptung eines Qualitäts- oder gar Hygenemangels interpretiert werden, was problematisch ist.
Ich selber habe auch einen empfindlichen Magen, und an manchen Tagen bekomme ich von einem Döner auch mal leichte Bauchschmerzen, vor allem wenn ich ihn später abends esse. Das ist aber definitiv nicht Schuld der Dönerbude...
Klar, wie im vom
@BloodGod verlinkten Artikel postuliert, ist es plausibel das Anwälte ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben, gegen schlechte Bewertungen vorzugehen, und Google dann nicht viel anderes übrig bleibt, als die Bewertungen zu löschen oder eben gegen jeden dieser Löschanträge einzeln zu prozessieren.
Das ist aber eben leider ein prinzipbedingtes Problem wenn Menschen ohne entsprechende Fachkenntnisse Inhalte mit großer Reichtweite und damit potenziell geschäftsschädigender Wirkung verbreiten.