Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Ganz grundsätzlich würde ich, nachdem diese Geschichte so derart ausgeartet ist und beide Fälle vor Gericht gelandet sind, den Ball in der Öffentlichkeit sehr flach halten. Also keinerlei Aussagen mehr über den aktuellen Sachverhalt mehr tätigen. Das kann man in allgemeiner Form nach Abschluß des Verfahrens dann gerne machen, wie es letztendlich ausgegangen ist. Wie schon von einigen angemerkt, kann das immensen Schaden zum Nachteil anrichten. Ich denke da nur an die Aussagen, das der Gegenpartei erfundene Zeuge und Behauptungen vorgeworfen werden (auch wenn es sich wirklich so verhält). Das kann auch nach hinten losgehen. So etwas sollte der beauftragte Anwalt (der mMn. viel zu spät eingeschaltet wurde) innerhalb des Verfahrens regeln.

Ein Anwalt hätte spätestens nach Eintreffen der Vorladung zur Vernehmung durch die Polizeibehörden hinzugezogen werden müssen. Spätestens ab dem Zeitpunkt ist das keine Spaßveranstaltung mehr gewesen.
 
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TomH22 schrieb:
Mir stellt sich die Frage, ob nicht immer noch Raum für einen außergerichtlichen Vergleich besteht (der ggf. auch das Strafverfahren einbezieht, da habe ich aber keine Ahnung ob das überhaupt möglich ist, dafür reicht mein Wissen nicht aus....).

Wäre möglich.

Beleidigung ist ein Antragsdelikt.

Bei fehlendem oder zurückgezogenem Strafantrag liegt automatisch ein Verfahrenshindernis vor und das Verfahren wird eingestellt.
 
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Meine Google Bewertung die den ganzen „Krieg“ hier ja komplett ausgelöst hat wurde heute von Google wegen Verleumdung entfernt… Nunja.
Ich bin da aber wohl nicht mal ansatzweise der einzige dem das passiert, erst vor paar Tagen den Artikel gelesen:
https://www.mobiflip.de/shortnews/google-maps-ruiniert-bewertungen-werden-zur-verleumdung/

Das ganze Bewertungssystem geht wohl komplett den Bach herunter, wenn ich mir auch mal die Kommentare unter dem Artikel so angucke…
 
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Wie die von Amazon, kannst du in der Regel in die Tonne treten.
 
@knoxxi Bei Amazon hängt es davon ab, wieviele Bewertungen ein Produkt hat. Bei einer eher großen Anzahl sind sicher nicht alle gefälscht.
Man kann auch bei solchen Produkten die relative Anzahl an 1 Stern Bewertungen als groben Qualitätsindikator benutzen, auch im Vergleich zu ähnlichen Produkten. Wenn etwa ein USB Kabel eine höhere Quote an schlechteren Bewertungen hat, als die Mitbewerber.

1-2% 1 Stern Bewertungen hat man auch bei anerkannt guten Produkten.

Bei Google sehe ich oft nur eine sehr geringe Anzahl Bewertungen, und dann eine relativ hohe Anzahl an schlechten Bewertungen, die oft auch recht drastische Wortwahl verwenden.

Ich habe eben mal die Bewertungen einer örtlichen Dönerbude angesehen. Ich würde den Laden selber als einen der Besseren hier in der Gegend einschätzen, da ich da öfter Döner hole, weiß ich das sie eine eher konstante Qualität haben (bei Döner schwankt ja oft z.b. die Konsistenz des Fleisches erheblich).

Er hat immerhin 101 Bewertungen, überwiegend im positiven Bereich. Der Laden hatte vor zwei Jahren noch einen anderen Besitzer, da gab es nur 4 Bewertungen. Ich vermute daher, dass sich der neue Inhaber bemüht, viele Bewertungen zu bekommen, inwiefern dass das Ergebnis verzerrt, sei mal dahingestellt.


Es gibt aber auch ein paar Ein-Stern Bewertungen, bei denen ich verstehen könnte, wenn der Inhaber dagegen vorgeht. Hier kommt denke ich hinzu, dass vielen Menschen der Unterschied zwischen einem "Werturteil" und einer "Tatsachenbehauptung" nicht klar ist.

Einer Bewerter schreibt z.b. die Soßen seien "ungenießbar". Das impliziert zum menschlichen Verzehr ungeignet oder zumindest extreme Qualitätsmängel. Wenn beides nicht der Fall ist, kann das durchaus als "falsche Tatsachenbehauptung" interpretiert werden. Würde der Bewerter schreiben "mir haben die Soßen überhaupt nicht geschmeckt" oder "sie schmeckten mir zu parfürmiert", usw. wäre das weitaus unproblematischer.

Auch wenn ein Bewerter dem Restaurant "versuchten Betrug" unterstellt, wenn das Wechselgeld falsch rausgegeben wurde. ist das problematisch. Es ist durchaus möglich, das ein einfacher Irrtum vorlag, weil der Kassierer sich verrechnet hat.

Ein weiterer Bewerter stellt die Behauptung auf, dass die Besitzer eigene Bewertungen schreiben. Möglich ist dass, aber er sollte es dann auch beweisen können...

Selbst wenn eine Behauptung stimmt, kann sie im Kontext einer Bewertung problematisch sein. So schreibt ein Bewerter sein Arbeitskollege hätte von dem Verzehr des Döners Bauchschmerzen bekommen. Das wird vermutlich sogar wahr sein, aber liegt es daran, dass der Döner schlecht ist, oder daran dass der Kollege Döner einfach nicht gut vertragen hat? Im Kontext einer Restaurantbewertung kann diese Aussage als Behauptung eines Qualitäts- oder gar Hygenemangels interpretiert werden, was problematisch ist.

Ich selber habe auch einen empfindlichen Magen, und an manchen Tagen bekomme ich von einem Döner auch mal leichte Bauchschmerzen, vor allem wenn ich ihn später abends esse. Das ist aber definitiv nicht Schuld der Dönerbude...

Klar, wie im vom @BloodGod verlinkten Artikel postuliert, ist es plausibel das Anwälte ein Geschäftsmodell daraus gemacht haben, gegen schlechte Bewertungen vorzugehen, und Google dann nicht viel anderes übrig bleibt, als die Bewertungen zu löschen oder eben gegen jeden dieser Löschanträge einzeln zu prozessieren.

Das ist aber eben leider ein prinzipbedingtes Problem wenn Menschen ohne entsprechende Fachkenntnisse Inhalte mit großer Reichtweite und damit potenziell geschäftsschädigender Wirkung verbreiten.
 
Das Problem ist ein Strukturelles, welches zeigt, wie weit sich Gesetzgeber und Gerichte von der Realität entfernt haben:
Wenn jemand bei einer Google-Bewertung schreibt "Mistladen, das essen schmeckt nicht, geht da nicht hin", dann glaubt niemand, dass da jemand eine repräsentative Untersuchung durchgeführt hat, die empirischen Grundlagen entspricht. Rein rechtlich jedoch wird so getan, als ob es sich um eine objektive Generalbehauptung handelt.

So ist's bei Forenbeiträgen hier ja auch. Natürlich ist jeder Beitrag, den jemand hier rein tippt, die subjektive Meinung des Kommentators. Dies muss aber dennoch nochmal deutlich kenntlich gemacht werden, um sicher der Meinungsfreiheit zu unterliegen.

Und diesen völlig absurden Irrsinn verstehen normale Menschen - zurecht - nicht.


Gelöscht Bewertungen kann man ja auch nochmal schreiben. Ggf. dann mit etwas angepasstem Text. Also ich z. B. würde klar vermutlich klar meine eigene Meinung herausstellen und dann in den Inhalten noch viel deutlicher und krasser werden. Einfach so for the lulz.
 
Avatoma schrieb:
Wenn jemand bei einer Google-Bewertung schreibt "Mistladen, das essen schmeckt nicht, geht da nicht hin"
Dann wird das zurecht gelöscht (hoffentlich), denn das bringt niemandem außer eventuell dem Autor etwas. Wenn ich dagegen schreibe. „Mir hat es da nicht geschmeckt, die Pommes waren nicht knusprig und fast kalt, die Currysauce beinahe geschmacklos und das Schnitzel hatte mehr Panade als Flesch“ dann kann man auch nachvollziehen was der Grund der Kritik ist.
 
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Wie ging es denn weiter?
 
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