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Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?
Nächster Akt, der Handwerker hat mich jetzt angezeigt, ja richtig gelesen mich, meine Mutter soll jetzt aussagen gegen mich:
(Interessanterweise habe ich selber kein Schreiben erhalten)
Allerdings darf die Verbraucherzentrale keine gerichtliche Rechtsvertrtung leisten; dies ist nur außergerichtlich möglich
Ergänzung ()
Samurai76 schrieb:
Wobei ich mich entsinne, dass im Zivilrecht die Verfahrenskosten der Erstinstanz immer 50/50 auf beide Parteinen aufgeteilt werden und jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt.
Vor bundesdeutschen Zivilgerichten ist es so, dass die unterlegene Partei die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts trägt; die Kosten ihres eigenen Rechtsanwaltes dann natürlich auch.
Also reicht eine schriftliche Antwort von mir aus? Ok, dass kriege ich schon hin.
Rein theoretisch:
Was würde passieren, wenn wir weiterhin rein gar nichts machen, verlieren wir dann automatisch? Wie hoch wären inzwischen eigentlich die Kosten insgesamt, also ca?
Einen Widerspruch gab es nie von mir, es wurde mir hier ja sehr vehement geraten einfach nichts zu tun und die Sache souverän auszusitzen , was ich bisher auch (geradezu bravourös) gemacht habe. 😏
In diesem Fall würde ein Versäumnisurteil gegen Deine Mutter ergehen, mit der Folge, dass sie die Forderung des Klägers zu tragen hätte, zusätzlich der Gerichtskosten.
Das AG Braunschweig hat Deiner Mutter eine Frist bis zum 01.08.2024 gesetzt. Bis dahin muss Deine Mutter dem AG mitgeteilt haben, ob sie sich gegen die Klage verteidigen möchte.
Wenn Ihr keinen Rechtsanwalt nehmen möchtet, dann wendet Euch bitte an die Rechtsantragsstelle des AG Braunschweig. Die dürfen zwar keine Rechtsberatung erteilen, können aber Anträge für Deine Mutter rechtssicher aufsetzen. Der Rechtspfleger hilft Euch auch, einen Antrag auf Klageabweisung zu formulieren.
Ich würde da nichts ohne Anwalt machen. Ihr müsst halt jetzt die Verteidigungsanzeige schreiben lassen. Wiegesagt bei 200€ sind die Anwaltskosten fast peanuts.
Wenn Ihr keinen Rechtsanwalt nehmen möchtet, dann wendet Euch bitte an die Rechtsantragsstelle des AG Braunschweig. Die dürfen zwar keine Rechtsberatung erteilen, können aber Anträge für Deine Mutter rechtssicher aufsetzen. Der Rechtspfleger hilft Euch auch, einen Antrag auf Klageabweisung zu formulieren.
Man kann ja mal hingehen, das aufgeben und gucken, was die schreiben. Dafür braucht man doch erstmal keinen Anwalt?
Soweit ich weiß muss der, der etwas möchte, den Beweis führen. Ich weiß nicht, ob der Kläger das hier ausreichend getan hat.
Ich persönlich wäre ja weiterhin recht entspannt. Geht die Sache halt vor's Amtsgericht. Kann man mal üben, wie das ist, wenn es wirklich um die Wurst geht.
Nur als Hinweis:
Der Vollständigkeit halber weise ich nur drauf hin, dass das Forum keine Rechtsberatung anbietet.
Sollte in der PN also etwas "falsches" stehen und deswegen der Vorgang, scheitern, dann ist das dein Problem @BloodGod .
"Richtige" Antworten gibt nur nur ein Fachanwalt in dem Bereich.