Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Froki schrieb:
einfach gelagerter Sachverhalt.
Du darfst aber bitte nicht vergessen, dass du vom Fach bist, wenn ich das richtig rauslese. Für einen Laien wird es langsam blöd.
 
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Ponderosa schrieb:
Kann man sich da eventuell bei den Verbraucherzentralen beraten lassen,
Im Grunde schon.

Allerdings darf die Verbraucherzentrale keine gerichtliche Rechtsvertrtung leisten; dies ist nur außergerichtlich möglich
Ergänzung ()

Samurai76 schrieb:
Wobei ich mich entsinne, dass im Zivilrecht die Verfahrenskosten der Erstinstanz immer 50/50 auf beide Parteinen aufgeteilt werden und jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt.
Vor bundesdeutschen Zivilgerichten ist es so, dass die unterlegene Partei die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts trägt; die Kosten ihres eigenen Rechtsanwaltes dann natürlich auch.
 
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Also reicht eine schriftliche Antwort von mir aus? Ok, dass kriege ich schon hin.

Rein theoretisch:
Was würde passieren, wenn wir weiterhin rein gar nichts machen, verlieren wir dann automatisch? Wie hoch wären inzwischen eigentlich die Kosten insgesamt, also ca?

cartridge_case schrieb:
Was wurde eigentlich aus dieser Anzeige?
Nichts, jedenfalls kam da keine Post mehr zu.

hallo7 schrieb:
der Rechnung wurde deswegen widersprochen etc. ausreichen sollte.
Einen Widerspruch gab es nie von mir, es wurde mir hier ja sehr vehement geraten einfach nichts zu tun und die Sache souverän auszusitzen , was ich bisher auch (geradezu bravourös) gemacht habe. 😏
 
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BloodGod schrieb:
Was würde passieren, wenn wir weiterhin rein gar nichts machen, verlieren wir dann automatisch?
In diesem Fall würde ein Versäumnisurteil gegen Deine Mutter ergehen, mit der Folge, dass sie die Forderung des Klägers zu tragen hätte, zusätzlich der Gerichtskosten.

BloodGod schrieb:
Einen Widerspruch gab es nie von mir,
Den bedurfte und bedarf es auch nicht.
Ergänzung ()

BloodGod schrieb:
Wie hoch wären inzwischen eigentlich die Kosten insgesamt, also ca?
Die Gerichtskosten belaufen sich momentan auf € 114,00. Hinzu kommen dann noch die € 198,50 (Forderung) und die Verzugszinsen.

BloodGod schrieb:
Also reicht eine schriftliche Antwort von mir aus?
Antworten muss schon Deine Mutter, als Beklagte.

Das AG Braunschweig hat Deiner Mutter eine Frist bis zum 01.08.2024 gesetzt. Bis dahin muss Deine Mutter dem AG mitgeteilt haben, ob sie sich gegen die Klage verteidigen möchte.

Wenn Ihr keinen Rechtsanwalt nehmen möchtet, dann wendet Euch bitte an die Rechtsantragsstelle des AG Braunschweig. Die dürfen zwar keine Rechtsberatung erteilen, können aber Anträge für Deine Mutter rechtssicher aufsetzen. Der Rechtspfleger hilft Euch auch, einen Antrag auf Klageabweisung zu formulieren.

https://www.amtsgericht-braunschwei...e_zjs/zentraler-justizservice-zjs-204521.html

Haltet bitte die beiden vom AG gesetzten Fristen ein.
 
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Ich würde da nichts ohne Anwalt machen. Ihr müsst halt jetzt die Verteidigungsanzeige schreiben lassen. Wiegesagt bei 200€ sind die Anwaltskosten fast peanuts.
 
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Confused Johnny schrieb:
Wiegesagt bei 200€ sind die Anwaltskosten fast peanuts.
Ohne Terminsgebühr wären das € 99,60, mit einer Terminsgebühr € 169,58.
 
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Ja.

Die unterlegene Partei trägt die Gerichts- und Anwaltskosten.
 
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Froki schrieb:
Wenn Ihr keinen Rechtsanwalt nehmen möchtet, dann wendet Euch bitte an die Rechtsantragsstelle des AG Braunschweig. Die dürfen zwar keine Rechtsberatung erteilen, können aber Anträge für Deine Mutter rechtssicher aufsetzen. Der Rechtspfleger hilft Euch auch, einen Antrag auf Klageabweisung zu formulieren.

Man kann ja mal hingehen, das aufgeben und gucken, was die schreiben. Dafür braucht man doch erstmal keinen Anwalt?

Soweit ich weiß muss der, der etwas möchte, den Beweis führen. Ich weiß nicht, ob der Kläger das hier ausreichend getan hat.

Ich persönlich wäre ja weiterhin recht entspannt. Geht die Sache halt vor's Amtsgericht. Kann man mal üben, wie das ist, wenn es wirklich um die Wurst geht.
 
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Wie ging es weiter?
 
Habe geantwortet mit der Hilfe von jemanden aus dem Forum hier und jetzt erwarte ich gespannt wie der nächste Schritt aussieht.
 
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Korrekt
 
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Nur als Hinweis:
Der Vollständigkeit halber weise ich nur drauf hin, dass das Forum keine Rechtsberatung anbietet.
Sollte in der PN also etwas "falsches" stehen und deswegen der Vorgang, scheitern, dann ist das dein Problem @BloodGod .
"Richtige" Antworten gibt nur nur ein Fachanwalt in dem Bereich.

Ansonsten wünsche ich viel Erfolg.
 
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Alles gut, sollte ich verlieren gebe ich nur mir selber die Schuld 👍
 
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Ne, alles vollkommen ruhig, keine Post, nichts.
 
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"Gut Ding will Weile haben." ;):)

So ein Verfahren vor dem Zivilgericht dauert halt.

Hier hilft nur: Abwarten. :D
 
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