Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?

Dann habe ich das inhaltlich missverstanden.
Ich bitte um Entschuldigung!

In der Sache sind wir uns somit wieder einig, dass Richter Vergleiche bevorzugen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hagen_67, Kobe, knoxxi und 2 andere
@ThomasK_7 Ich war tatsächlich nicht sicher, ob es sich da um ein Missverständnis handelt … Dass nach irgendeiner Erfahrung auf dieser Welt Richter keine Vergleiche mögen würden, kann doch eh niemand ernsthaft behaupten? 😅

@TomH22 "Abweisen" heißt nicht, dass die Klage nicht angenommen wird oder so was. Ob unzulässig oder unbegründet, in beiden Fällen wird sie "abgewiesen".
 
Thorle schrieb:
Selbst ein Urteil in letzter Instanz empfinden die als nicht gerecht,
Weil die nicht verstanden haben, dass es vor Gericht kein Recht gibt, sondern lediglich ein richterabhängiges Urteil. ;);)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007, rallyco und knoxxi
Ne, alles ruhig. Zum Glück 🍀
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: redjack1000, Confused Johnny, cartridge_case und eine weitere Person
nik_ schrieb:
Gibt es was Neues?
Das kann jetzt etwas dauern.

Dem Antragsteller ("Handwerker") wurde vom Mahngericht jetzt mitgeteilt, dass die Antragsgegnerin Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben hat. Gleichzeitig wurde der Antragsteller aufgefordert, weitere Gerichtskosten für die Durchführung des streigen Verfahrens einuzahlen.

Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen; wenn der Antragsteller seinen Anspruch weiter verfolgen möchte, muss jetzt das streitige Verfahren durchgeführt werden.

Dazu wird der Antragsteller, der dann als Kläger bezeichnet wird, wenn er die geforderten weiteren Gerichtskosten eingezahlt hat, vom Amtsgericht aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen und evtl. vorhandene Beweismittel, die seinen Anspruch stützen, vorzulegen bzw. Zeugen zu benennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007, Hirtec, Col. Jessep und 4 andere
Das wird sicher nichts mehr kommen, der hat vermutlich gehofft, dass du es mit der Angst bekommst und einknickst. Typische Luftpumpe
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: h00bi
Die große Kunst und Herausforderung bei derlei Themen ist die psychische und finanzielle Kraft das einfach durchzustehen und abzuwarten.

Wir wissen nicht was als nächstes passiert. Ich habe oft genug erlebt, dass auch die Leute geklagt haben, die überhaupt gar keinen Anspruch hatten und das tief in ihrem Inneren auch wussten bzw. sich haben verklagen lassen, anstatt vorher zu regulieren.
Aber - na und? Sollen sie doch. Davon einfach nicht zu sehr beeindrucken lassen.


Meines Erachtens macht der OP das hier bisher richtig gut und vor allem freut mich, wie gut er wohl seine Familie überzeugen konnte, auf ihn zu hören.
 
Froki schrieb:
Außergerichtlich: Nein.

Inkassounternehmen dürfen zwar bestrittene Forderungen bearbeiten, sind jedoch nicht befugt ihren Auftraggeber im Falle einer Klage vor Gericht zu vertreten.
So weit ich weiß, führt ein Widerspruch gegen eine Forderung allerdings schon dazu, dass sie als "zweifelhafte Forderung" verbucht wird und dann zum einen nicht bei Auskunfteien wie der Schufa eingetragen werden darf (außer die Forderung würde irgendwann rechtskräftig) und Inkassounternehmen dürften dann auch wenig Interesse haben, tätig zu werden, und dass jemand die Forderung kauft, ist auch eher unwahrscheinlich. Denn beides würde für Inkassounternehmen/Forderungskäufer ein finanzielles Risiko darstellen, insbesondere natürlich wenn eine Forderung besonders fragwürdig ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007
Da wird in diesem Fall in die SCHUFA sowieso nichts eingetragen, weil weder der Handwerker noch das Inkassobüro Mitglied der SCHUFA sind und nur die Mitglieder der SCHUFA dürfen eintragen.
Gleiches dürfte für eine Reihe anderer seriöser Auskunfteien gelten.
 
Danke für den link, aber ich sehe dadurch keine Eintragungsrechte für den einzelnen Handwerksbetrieb. Bei dieser Rahmenvereinbarung geht es dem Text nach um vereinfachte Auskunftsansprüche.
Das ist eine übliche Praxis.
 
Was bedeutet dieses Schreiben?

ec9c4bc8-166b-4b3e-b22f-10f9cdc49d42.jpeg


Ist er tatsächlich nun den nächsten Schritt gegangen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: cartridge_case
Ein Automatismus.
Das bisher zuständige zentrale Mahngericht hat die Sache an den jetzt zuständige Amtsgericht übergeben.
Der Handwerker bekommt gleiches Schreiben mit der Aufforderung, innerhalb von 6 Monaten Klage zu erheben, wenn er seinen Anspruch weiter verfolgen will.
Die Sache mit dem Mahnbescheid hat sich jetzt erledigt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007, Hirtec, Kobe und 3 andere
Es steht auch mehr oder weniger kryptisch drauf: "Soweit der Antrag in der Anspruchsbegründung hinter dem Mahnantrag zurückbleibt, gilt die Klage als zurückgenommen."

Kommt vom Handwerker nichts mehr, dann wars das.

Im Prinzip ist das Schreiben nur die offizielle Bestätigung von dem was @Froki im Beitrag #147 erörtert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007
BloodGod schrieb:
Was bedeutet dieses Schreiben?
Das bedeutet, dass das Verfahren zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das örtlich zuständige Amtsgericht abgegeben wurde.

BloodGod schrieb:
Ist er tatsächlich nun den nächsten Schritt gegangen?
Jein.

In Zeile 45, die befindet sich auf der Rückseite des zweiseitigen Antragsvordrucks zum Mahnbescheid, kann der Antragsteller bereits bei Beantragung des Mahnbescheids ankreuzen, ober er im Falle eines Widerspruchs die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.

Hat der Antragsteller, hier ein Kreuz gemacht, wird die Sache, nach Eingang eines Widerspruchs, an das örtlich zuständige Prozessgericht (Streitgericht) abgegeben.

Dieses fordert jetzt den Kläger (zuvor Antragsteller) auf, die weiteren Gerichtskosten einzuzahlen und seinen Anspruch (Klagebegründung) zu begründen. Hierfür werden ihm zwei Wochen Zeit gewährt. Kommt er dem nicht nach, tritt Verfahrensstillstand ein.

Das Prozessgericht bestimmt dann Termin zur mündlichen Verhandlung, wenn der Beklagte dies beantragt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007, Avatoma, cartridge_case und eine weitere Person
Ich würde hier nach wie vor Ruhe bewahren und abwarten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: prh, Hirtec und Froki
  • Gefällt mir
Reaktionen: cartridge_case
Nope
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM und cartridge_case
Zurück
Oben