Hmmm,
also es ging ursprünglich um den Kauf einer PaySafeKarte in Höhe von €5, richtig?
Den Kaufvorgang hast du abgebrochen, hattest aber die Kontodaten des Verkäufers, zwecks einer sog. Konto-A-Konto überweisung, richtig?
Nun hattest du einen gebrauchten Artikel (PC) hier im Angebot, worauf der vermeindliche (seiner Ansicht nach) geprellte ehemalige Verkäufer, nun (Schein)Käufer auf dein Angebot einging, um an deine realen Daten zu kommen, um dich nun mittels Betruges und Urkundenfälschung anzuzeigen, weil du angeblich Geldbeträge von seinen Konto abgebucht hättest, richtig?
Mal eben überlegen - selbst wenn ich die Kontodaten einer Person habe, kann ich damit nur Geld dorthin überweisen, es sei denn, ich habe seine Unterschrift, kann sie somit fälschen und starte den Vorgang direkt in einer Bank, am Schalter.
Diese zugriffe aufs Konto, so wie man es von einer Onlinebestellung her kennt, ist eigentlich ein "sicheres" Verfahren, welches nur durch Händler bzw. zuständige Personen(gruppen) funktioniert.
Für alle anderen Vorgänge dieser Art, braucht man eine Vollmacht, die aber auch eigentlich genaustens überprüft wird.
Möchte aber nicht ausschließen, dass es auch noch Mittel und Wege gibt, diese Schutzmechanismen zu unterwandern, aber ich gehe nun mal vom OttoNormalbürger aus.
Verfahrensweg ist meistens folgender :
Geschädigter geht zur Polizei und erstattet gegen den vermeindlichen Täter eine Anzeige. Seine Anschuldigungen muss der Geschädigte vor Ort in Form von Beweisen untermauern, sprich Unterlagen im Original (die dann kopiert werden) mitbringen.
Die Anzeige wird aufgenommen und der Beschuldigte EMA Technisch ermittelt.
Der Vorgang (die Akte, Anzeige) wird an die zuständige Dienststelle des Beschuldigten übermittelt. Dorthin wird dann in den meisten Fällen (außer bei Gefahr im Verzug) der Beschuldigte zur Anhörung vorgeladen.
Dort geht der Beschuldigte hin, muss sich Ausweisen und wird zu dem Vorfall vernommen/befragt/angehört (Aussage kann verweigert werden, drauf achten das die vollständige Belehrung stattfindet). Dieser Vorgang wird zur der Akte genommen und in Kopie an die Dienststelle des Geschädigten gesandt.
Nun wird der Vorgang in den meisten Fällen an die jeweiligen nächsten Stellen gereicht, in der Zwischenzeit werden noch Informationen aus diversen Datenbeständen über beide Parteien eingeholt, abgeglichen und ggf. zu den Akten zugefügt.
Irgendwann liegt diese Akte bei einen Rechtspfleger, wird auf vollständigkeit überprüft und ggf. ein Verfahren eröffnet oder wegen nichtigkeit das Verfahren eingestellt.
Bei einen Verfahren ist meistens der Ort der Anzeige auch Gerichtsbarkeitsort, sprich sollte es soweit kommen, müsstest du dann dort hin.
Eine Gegenanzeige kannst du spätestens bei der Vernehmung stellen/machen. Sollte es sich sowieso bei der Prüfung des Sachverhaltes herausstellen, dass der vermeindliche Geschädigte bewußt falsche Aussagen (somit eine Anzeige) getätigt hat, wird automatisch eine Anzeige gegen ihn wegen Falschaussage getätigt.
Entschädigung müsstest du meines Wissens nach dann als Nebenkläger über einen RA geltend machen, kann mich da aber auch täuschen.
Alles in allen, ist die Geschichte etwas konfus und ein bischen aus der Luft gegriffen - also wie es zustande gekommen sein soll - aber es gibt ja so vieles im Leben
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Warte einfach ab, bis du die Vorladung zur Vernehmung hast. Wenn du da nicht alleine hin magst oder im Vorfeld gezielte Informationen haben möchtest, nimm dir einen RA. Denn mit der beschuldigung der Urkundenfälschung ist nicht zu spaßen, kann Arbeit und Zukunft kosten und ist der Fleck erst einmal auf der Weste...