Artefakte mit Grafikkarte von Saturn

noch mal vielen Dank für schnellen netten Antworten :)
Ich suche im Prinzip eine schöne Lösung für mich und Saturn, damit ich die SSD nicht wieder aus dem Notebook ausbauen muss. Ich bin nicht der Typ, der alles "rechtlich" klären will.

suche also eher ein sanfte Lösungsstrategie, wie ich nachher handeln sollte, wenn ich vor Ort bin.
 
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Gibt es im privaten Bereich eigentlich auch DoA?
Defekt bei Lieferung quasi?
 
Das Recht auf Umtausch hast du. Aber du musst auch ALLES zurückgeben, was dabei war.
Die SSD ist nun mal Bestandteil des Verkaufs an dich. Da hilft alles nichts.
 
Der Irrglaube der in Deutschland ganz weit verbreitet ist: Das Recht auf Umtausch.
Es gibt im Einzelhandel per Gesetz kein Recht auf Umtausch. Tauscht ein Händler etwas um dann ist das immer freiwillig und kulant. Um die Kunden jetzt nicht zu vergraulen machen das die meisten Einzelhändler einfach.

Soll defekte Ware nachgebessert werden ist das was völlig anderes.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung, glaube ich.)
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cruse schrieb:
der Artikel wurde geliefert, er hat ihn in der Hand. Der Artikel ist defekt! Ein großer unterschied...
Der Kaufvertrag bezieht sich auf einen "neuen" Artikel... der wurde nicht geliefert. Dann könnte ich ja nen BMW verkaufen und nen Käfer liefern. Es geht um den Zustand des Artikels und nicht darum ob etwas geliefert wurde.
 
Sanft bedeutet das du dich in deinen rechten beugen wirst, denn solche Läden sind die Pest wenn es um Flexibilität bei defekten geht.

Mein sich ständig aufhängenendes Sony Handy könnte ich nur mit der unumstritten Definition per Gesetz zurückwickeln
 
@ TE , zu Beginn des Thread hatte ich schon ne Vorahnung dasses ein Haswell-System ist.

Reduziere mal im BIOS den PCI Express BUS der Grafikkarte von AUTO/GEN3 auf GEN2 das ist PCIe 2.0.

Vielleicht hast sogar ein OEM-PC (DELL,HP,Fujitsu etc.) da kanns sein dass die Einstellung im BIOS nicht
vorhanden ist.
 
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DeadCow schrieb:
Der Kunde erwarb einen neuen Artikel und dieser wurde nicht geliefert
Der Artikel war neu, nur wahrscheinlich defekt.
Und Saturn ist Händler, die müssen nicht einmal jemanden haben, der einen PC anschalten kann. Du kannst die Karte auch beim Metzger kaufen, wenn der die Aktion GTX1060 + Schinken hat. Wenn die Karte defekt ist, und er sie nicht bewußt als defekt verkauft hat ...

Ich meine ein Recht auf Austausch hast du nicht. Aber absolut keine Gewähr auf Richtigkeit meiner Aussage. Bringt dir eh nix.
Letzten Endes, vielleicht den Marktleiter verlangen. Eigentlich ein typischer Grafikkartenfehler.
 
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Bei einem Defekt hast du Anrecht auf eine Nachbesserung seitens des Händlers (u.U. auch bis zu 3x). Eine Nachbesserung muß in "beiden zumutbarer Zeit erfolgen --> was aber bisweilen doch einige Wochen dauern kann.
 
DeadCow schrieb:
Der Kaufvertrag bezieht sich auf einen "neuen" Artikel... der wurde nicht geliefert. Dann könnte ich ja .
er hat ein paket aus dem Saturn erworben, es zuhause eingebaut und dabei festgestellt das er defekt ist. wo in diesem ablauf wurde etwas nicht geliefert ?
 
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Smily schrieb:
Der Artikel war neu, nur wahrscheinlich defekt.

Und Defekte Ware ist nach Definition des Gesetzes keine Neuware. Auch wenn der Verkäufer davon nichts weiß. Aber lassen wir das. deutsches Recht ist wie deutsches Steuerrecht,undurchschaubar. ;)
 
kachiri schrieb:
Und Umtausch ist halt: Komplette Kauf wird widerrufen und deshalb muss die SSD zurück, die halt zum Paket Grafikkarte gehört.

Nein, das ist so nicht richtig. Wenn die SSD als "Gratisgeschenk" dazu gegeben wurde, dann muss der Kunde dieses nicht wieder zurückgeben, wenn er das eigentliche Produkt (hier die Grafikkarte) reklamieren will.
Das ist schlicht das Risiko des Händlers, wenn er solche Aktionen fährt.

Außerdem will der Kunde im vorliegenden Fall ja gar nicht etwa die GPU einfach zurückgeben und nur die SSD behalten, sondern er möchte einen Ersatz für seine defekte Karte haben.
Und das MUSS Saturn definitiv leisten.
Kann aber halt mit einer gewissen Wartezeit verbunden sein, weil Saturn das Ding erst zum Hersteller schicken muss.

Wobei es ziemlich erbärmlich ist, dass ein solches "Fachgeschäft" nicht mal einen Rechner da hat, wo solche Fälle vor Ort getestet werden können.
Unser MediaMarkt hier hat sowas. Die haben sogar Testgeräte für diversen anderen Kram.
Wenn die ständig darauf verweisen würden, dass sie alle defekten Geräte erst einschicken müssen, würden ihnen die Kunden die Bude abfackeln, glaub ich.
 
Lies dich mal ein

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Ich würde nach Nachbesserung gemäß bgb439 aufrufen.
Ist die selbe Karte noch am Lager, ist es unter dem Aspekt der Zumutbarkeit (Wochenlanger Austausch) eine Option vor Ort Austausch zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wird (glaube ich) vieles verwechselt.
Umtausch kommmt am ehesten dem Widerruf des Kaufvertrags nahe. Mit anderen Worten: ich möchte es doch nicht mehr haben, ich gebe dir die KOMPLETTE Ware zurück und du mir mein Geld. Das muss der Händler nicht.

Reklamation bzw. Nachbesserung von Mängeln bedeutet der Händler oder Hersteller muss reparieren. Also: ich habe etwas gekauft, möchte es nutzen es ist aber kaputt. Händler/Hersteller repariere das kaputte Ding, den Rest der funktionstüchtigen Ware behalte ich derweil.
Das muss der Händler/Hersteller wiederum, allerdings nur innerhalb einer bestimmten gesetzlich festgelegten Frist.
 
Bitte keine Rechtsberatung bei CB abholen...Hier wird immer so viel Unsinn geschrieben.

Das was @Roche schreibt ist richtig.
Die Draufgabe oder auch exklusiver Naturalrabatt muss bei Auflösung des Vertrages zurückgegeben werden. Das willst du ja gar nicht.

@jo89: Unsinn...Er will den Vertrag nicht widerrufen, das hat er klar geschrieben. Er nimmt sein Gewährleistungsrecht in Anspruch und davon ist die Draufgabe unbeeinflusst. Gewährleistung gilt auch nicht gegenüber dem Hersteller sondern dem Verkäufer.
In deinem Text ist einfach so unglaublich viel falsch...
 
@CHaos.Gentle Das habe ich auch so verstanden. Ich wollte das nur klarstellen weil ich den Eindruck hatte, dass hier einige Begriffe verwechselt oder falsch verwendet werden und somit Verwirrung entsteht.

Lange Rede kurzer Sinn: Der TE soll das Teil zum Saturn zurück tragen und sagen "ist nachweislich kaputt, ich hätte gerne funktionierenden Ersatz".
 
Die SSD ist im Notebook meiner Mom verbaut. Und die ist selbstständig und verdient damit Geld.
Das Neueinrichten, die ganze Software neuzuinstallieren usw. ist ein riesiger Aufwand. Zumal ich dann die Daten per sicheres Löschen entfernen muss...

Also irgendwie muss man doch mit Saturn verhandeln können oder? hm

falls sich jemand für den Hardwarefehler interessiert:
 

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Aber leider benutzt du dabei selbst komplett falsche Begriffe...

Gesetzlich gibt es NUR Gewährleistung...

@vASNator: Geh einfach mit der kaputten Karte zum Händler und sage denen, dass die Karte kaputt ist. Sollte der Händler die Karte nicht ersetzen können, müssen Sie dir dein Geld zurückgeben...dann kann es sein, dass sie dir den Kaufpreis der SSD vom Kaufpreis der Karte abziehen...das ist leider deutsches Recht.
Wenn er die SSD haben will, sagst du, dass du von dein Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen willst und nicht vom Vertrag zurücktreten.
 
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@Roche
Ich rede von einen "Widerruf". Und da ist das Paket SSD und GPU in dem Fall EINS und beides gehört zurück. Risiko des Händlers wäre schön für den Kunden, weil er sich dann einfach ein Aktionsprodukt kauft, den Gratisartikel behält und den eigentlichen Artikel zurückgibt.

Ich würde hier einfach darauf pochen, dass SATURN nachbessert: Sprich Karte zum Hersteller, der wird sie reparieren oder "ersetzen" und die Austausch-GPU gibt es dann nach x Wochen zurück. Dann wird er die SSD problemlos behalten können.

Andere Option ist Austausch, wenn die Karte noch auf Lager ist, machen die das in der Regel auch. Geht aber nicht, wenn die nicht mehr verfügbar ist.


Das was SATURN hier macht, ist doch eigentlich das, was die meisten Kunden wünschen: Einen zügigen Umtausch der Ware gegen quasi Neuware. Geld zurück unkompliziert. Ich weiß nicht wo das Problem ist.

Ich finde es auch nicht wirklich armseelig, dass SATURN anscheinend nicht die Computerfachleute hat. Die lokalen Läden leben nicht von Computer-Hardware und haben häufig nur ein Minimum an Ware im Laden stehen... Wenn ich darauf wert lege, dass mein Händler Ahnung von Computern hat, gehe ich nicht zu MediaMarkt oder SATURN.


Nochmal zur "Gratis"-Dreingabe: Die ist defacto (buchhalterisch) nicht gratis. Das ganze wird als "Paket" gewertet. Da wird halt Produkt A mit Produkt B als "Bundle" verkauft und entsprechend reduziert, dass es so wirkt, dass Produkt B "gratis" ist, weil das Gesamtpaket genau um den Preis von Produkt B reduziert ist. Aber defacto zahlst du Preis Y für das Bundle X und wenn du ein Teil des Bundles zurückgibst, muss das Bundle komplett zurück.
 
@CHaos.Gentle Dann hätte ich dazu sagen müssen das ich den Verkäufer meine wenn ich von Händlern oder Herstellern spreche. Das ist natürlich richtig.
 
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