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„Amazon regelmässig Preisfehler, nachprüfbar bei mydealz und anderen solcher Portale. auch hier wird "Storno" synonym verwendet für Anfechtung und Widerruf, je nachdem, was bei welcher Zahlungsart nun eben notwendig“

Recht eindeutig mit dem Widerruf bezogen auf den Händler
 
Respekt. Das jemand der nach eigener Aussage so fit ist, diesen Satz nicht versteht und tatsächlich der Meinung ist, es müsse sich zwingend um den einseitigen Widerruf eines Vertrages hier handeln... Obwohl das Wort Vertrag nicht mal dort steht...

PS: Und immer wieder genial, was andere lEute meinen, was man selbst gesagt hat. Das man vll was falsch verstanden hat? Nö, der andere muss das so meinen wie ich das sehe und das ist falsch!
 
Zeitzeuge schrieb:
Bevor sie weitere unrichtige Aussagen treffen, sollten sie überlegen was sie da schreiben. und auch vorschreiben!
Sehr wohl liegt mir das komplette Schreiben als Email seitens Ck vor, da es mir als Mail zugegangen ist!
Warum sollte ich mich also raushalten?
Du warst doch gar nicht gemeint, hast dich verschaut
 
Mustis schrieb:
Respekt. Das jemand der nach eigener Aussage so fit ist, diesen Satz nicht versteht und tatsächlich der Meinung

Überhaupt das Wort stornieren als synonym für das Anfechten und dem Widerruf im Zusammenhang mit den Händler zu nehmen, ist schlichtweg großer Unfug

Ich kann nur sagen, dass deine rechtlichen Aussagen in diesem Thread größtenteils falsch sind!

Lass es sein, sonst wird es noch peinlicher als ohnehin für dich
 
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https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/reiserecht/hotelbuchung/stornierung
Es wird synonym verwendet. Und bevor du jetzt wieder selektiv zitierst: Das dort steht, dass es im Vertragsrecht nicht gebräuchlich ist, liegt genau daran: Abhängig vom kontext ändert es ggf. seine Bedeutung. Sowas in einer Rechtsverordnung wäre eher schlecht. Das ändert nichts daran, dass ich, wenn ich schreibe ich möchte den Vertrag stornieren, damit auch rechtssicher eine Anfechtung kenntlich machen kann.

Er ist keiner und liegt regelmässig nachweislich danaben was ihn nicht davon abhält sich stets im Recht zu sehen. Und nachdem er mich zu diesem Thema schon per PN belästigt hat, was ich dann beendet habe, kann er nicht anders und muss nun doch hier dazukommen...
 
SpookyFBI schrieb:

Nein aber jemand der Seid und Seit unterscheiden kann, siehe dein Post #145
Ergänzung ()


Mustis schrieb:
es müsse sich zwingend um den einseitigen Widerruf eines Vertrages hier handeln... Obwohl das Wort Vertrag dort nicht mal mehr steht


„Der Begriff Stornierung ist im Vertragsrecht oftmals als Synonym für die Möglichkeit der Anfechtung, des Widerrufs einer Willenserklärung, des Rücktrittes von Vertrag oder aber der Kündigung zu verstehen“

Das steht in deinem verlinkten Text!
Wie war das noch mal mit dem Satz „Vertrag steht nicht mal mehr dort“...

Das der Widerruf in diesem Zusammenhang selbstverständlich sich nur auf den Verbraucher bezieht, hast du nicht gecheckt?
Ein Händler kann den Vertrag anfechten aber nie widerrufen
Im übrigen habe ich mich hierzu nur geäußert, weil du, Spooky and Blubbs größtenteils Unsinn geschrieben habt

Der Fall selbst zeigt eindeutig wie die Kunden dies aufgenommen haben!
Dazu brauche ich nicht noch die Gemüter zu bestärken, respektive zu erhitzen
 
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Und du willst rechtlich bewandert sein... wow.

Fangen wir an:
1. eine Willenerklärung ist ein Vertrag bzw. gehe ich diesen damit ein. Fechte ich eine Willenserklärung an, kann das auch ein Vertrag sein.
2. Auch ein Verbraucher kann nicht generell einseitig einen Vertrag widerrufen, somit sind diese Aussagen ganz sicher nicht nur auf den Verbraucher bezogen. Das müsste dann auch explizit dort stehen.
3. Es stand NIE zur Debatte, einen Vertrag einseitig zu widerrufen. NIE UND NIRGENDS. Aber wenn, wie angemerkt wurde, Amazon viele Bezahlarten anbietet, die keine sofortige Zahlung notwendig machen, umhin nicht soofort mit dem Bestellvorgang des Kunden ein Vertrag entsteht, diese dann bestehende vertragsanbahnung seitens Amazon widerrufen werden kann ohne das eine Anfechtung eines Vertrages notwednig ist, da dieser bei vielen der bei Amazon üblichen Bezahlmethoden da eben noch gar nicht besteht.
4. Du bist weder befugt, noch in der Lage, stichhaltig zu begründen, warum ich, blubbs oder Spooky falsch liegen. Du bist ja nicht mal in der Lage, dass unter 3. beschriebene nachzuvollziehen.
5. Einige nicht alle Kundne haben das so aufgenommen. Selbst dem Ersteller des Deal auf Mydealz war klar, dass hier ein Storno äußerst wahrscheinlich gewesen ist. Wieder konstruierst du einen Fakt, der tatsächlich schlicht nicht gegeben ist.

Da du den Wink mit dem ganzen Zaun nicht verstanden hast, als ich deine Unterhaltung mit mir beendet habe und es jetzt auf diesem Wege wieder versuchst, wird auch dies unterbunden.
 
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Natürlich kann ein Verbraucher einseitig den Vertrag widerrufen!
Zum Beispiel beim Onlinekauf, nämlich innerhalb 14 Tage oder bei Darlehensverträge sowie Finanzierungen, sofern es keine 0% Finanzierung ist
Genau auf diesem Punkt beziehen die sich mit dem Widerruf! Sicherlich gibt es noch weitere Punkte, wo der Verbraucher einseitig den Vertrag widerrufen!

Ein Händler kann nie etwas rechtlich widerrufen!

Zu dem restlichen Quatsch äußere ich mich nicht mehr und da jetzt andere User genau wissen, welche Posts rechtlich bedenklich sind
 
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Ribery88 schrieb:
Nein aber jemand der Seid und Seit unterscheiden kann, siehe dein Post #145
Klugscheißer trifft es wohl dann... es war eine einfache Frage von mir an dich.
naja.. mich darf man ja beleidigen, habe ich hier schon erfahren müssen
 
Der ganze Beitrag sollte am besten dicht gemacht werden. Hier geht es doch gar nicht mehr um eine Lösung.
Gruselig was hier so geschrieben wird.
 
Glückwunsch an alle die es geschafft haben mit ihrer Endlosdiskussion das Thema in diese Bahnen zu lenken

Caseking kann gerne noch ein abschließendes Posting schreiben.
 
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