Und du willst rechtlich bewandert sein... wow.
Fangen wir an:
1. eine Willenerklärung ist ein Vertrag bzw. gehe ich diesen damit ein. Fechte ich eine Willenserklärung an, kann das auch ein Vertrag sein.
2. Auch ein Verbraucher kann nicht generell einseitig einen Vertrag widerrufen, somit sind diese Aussagen ganz sicher nicht nur auf den Verbraucher bezogen. Das müsste dann auch explizit dort stehen.
3. Es stand NIE zur Debatte, einen Vertrag einseitig zu widerrufen. NIE UND NIRGENDS. Aber wenn, wie angemerkt wurde, Amazon viele Bezahlarten anbietet, die keine sofortige Zahlung notwendig machen, umhin nicht soofort mit dem Bestellvorgang des Kunden ein Vertrag entsteht, diese dann bestehende vertragsanbahnung seitens Amazon widerrufen werden kann ohne das eine Anfechtung eines Vertrages notwednig ist, da dieser bei vielen der bei Amazon üblichen Bezahlmethoden da eben noch gar nicht besteht.
4. Du bist weder befugt, noch in der Lage, stichhaltig zu begründen, warum ich, blubbs oder Spooky falsch liegen. Du bist ja nicht mal in der Lage, dass unter 3. beschriebene nachzuvollziehen.
5. Einige nicht alle Kundne haben das so aufgenommen. Selbst dem Ersteller des Deal auf Mydealz war klar, dass hier ein Storno äußerst wahrscheinlich gewesen ist. Wieder konstruierst du einen Fakt, der tatsächlich schlicht nicht gegeben ist.
Da du den Wink mit dem ganzen Zaun nicht verstanden hast, als ich deine Unterhaltung mit mir beendet habe und es jetzt auf diesem Wege wieder versuchst, wird auch dies unterbunden.