auf Steam Betrug reingefallen

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SpookyFBI schrieb:
Seit wann steht auf Guthabenkarten, dass diese erst ab 13/14/16 Jahren gekauft werden dürfen?
und wenn ein Minderjähriger 500€ für sowas ausgibt, liegt das Problem eher woanders
13 Jahre steht i.d.R. hinten drauf, PSN 18.
Frag mich aber nicht inwieweit das rechtliche Relevanz hat
 
SpookyFBI schrieb:
jetzt setze mal deinen TV in Relation zu 1 Steam Guthaben.
Der TV, damals ~180DM - ist genauso drüber wie Steamguthaben im Wert von 50 oder 100€.
Das ist vom Händler eindeutig als zuviel zu identifizieren. Punkt.
Ergänzung ()

Edit: Als ich jünger war, wurde das bei uns in der Gegend übrigens auch genauso durchgeführt von den Händlern.

Kam man an und wollte etwas für z.B. 50DM kaufen, hat der Händler das verweigert und das Beisein eines Elternteils verlangt.
 
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Bei uns biste hin und hast dir mal eben im ProMarkt mit 14 nen Fernsehr für 1400DM gekauft.
Da hat noch nichtmal einer dumm angeschaut^^
 
HyperSnap schrieb:
Bei uns biste hin und hast dir mal eben im ProMarkt mit 14 nen Fernsehr für 1400DM gekauft.
Da hat noch nichtmal einer dumm angeschaut^^
Das kann natürlich Blöd enden für den Händler. Wenn er das macht, geht er das Risiko ein - bewusst. Genau darum geht es ja^^
 
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Fuchiii schrieb:
Der TV, damals ~180DM - ist genauso drüber wie Steamguthaben im Wert von 50 oder 100€.
Das ist vom Händler eindeutig als zuviel zu identifizieren. Punkt.
Wenn du mit 13 oder 14 schon 1,80m bist, fragt dich kein Händler.
 
Das ist die Freiheit, die der Händler hat. Er ist aber für daraus erwachsende Nachteile verantwortlich.


Ich fahre auch konsequent etwas schneller, als erlaubt ist. Das ist aber mein persönliches Risiko und falls ich doch einmal geblitzt werden oder bei einem Unfall ü130km/h eine Teilschuld deshalb erhalten sollte, dann kann ich mich nicht damit exkulpieren, dass die Autobahn hervorragend ausgebaut war, dass es jeder so macht oder das mir unzumutbar ist, irgendwelche kranken Unsinns-Geschwindigkeits-Phantasien der Grünen zu erfüllen. Es ist schlicht und ergreifend mein Risiko.
 
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SpookyFBI schrieb:
Wenn du mit 13 oder 14 schon 1,80m bist, fragt dich kein Händler.
Du willst jetzt unbedingt Recht haben..und suchst dir solange Argumente dafür, bis du irgendeine kleine NIsche findest durch die deine Meinung grad so durch passt.

Fakt ist jeder ab 16 hat einen Perso. Den kann man sich zeigen lassen, wenn nicht geht man als Händler bewusst dieses Risiko ein.
 
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Nö,
du suchst auch eine Nische...
es gab mal eine Zeit, da waren die Kids mit 13/14 klein.. heute sind sie wesentlich größer.
und es gibt mit Sicherheit Mädels, die wenn sie sich richtig schminken, aussehen als wären sie 18.
läßt du dir von denen auch den Perso zeigen, wenn du sie irgendwo einlädst etc pp?
 
Also würdest du denen auch Alcohol verkaufen..? Weil sie sind ja groß? oO
Ergänzung ()

SpookyFBI schrieb:
du suchst auch eine Nische...
Das ist keine Nische, sondern gültiges Recht - das ist ein Unterschied
Ergänzung ()

SpookyFBI schrieb:
läßt du dir von denen auch den Perso zeigen, wenn du sie irgendwo einlädst etc pp?
Mal davon abgesehen, dass ich keine Mädels zu mir einlade - aus dem Alter bin ich wirklich raus - ja, ich hab früher danach geschaut wie alt die waren - und, glaub mir, das gibts nicht erst seit gestern dass die älter aussehen als sie sind.
Ergänzung ()

Edit: suchst du eigentlich überall nur nach Möglichkeiten die Schuld nach gültigem Recht zu umgehen..?
 
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@SpookyFBI
Die Betrugsmasche sieht man hier sehr gut:

Kurz und knapp:
Du hast gewonnen... Glückwunsch.
bevor du dein Geld bekommst, musst du aber für unsere Unkosten aufkommen.
aus Sicherheitsgründen machen wir das mit STEAM karten, soll ja keiner was vom Gewinn mitbekommen.
Sag keinem etwas davon, sonnst könnte etwas schief gehen und du bekommst den Gewinn nicht.
Kauf am besten die STEAM Karten (10x50€) bei verschiedenen Läden, nicht das der Kassierer etwas merkt.
Gib uns die Codes durch, anschließend bekommst du deinen Gewinn.


Was der "Support-Mitarbeiter" ihm versprochen hat, wissen wir nicht, ist aber letztlich auch egal.
Es hat offensichtlich funktioniert.
Und da Kinder sehr leicht manipuliert werden können, schützt die der Staat.
Wenn dem Verkäufer der Schutz egal ist (ich verkaufe allen alles, weil Umsatz!) dann muss der Verkäufer dafür im zweifel auch gerade stehen. Und das ist gut so!
 
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@Fuchiii
ich wollte dir und den anderen mal den Blinkwinkel von der anderen Seite zeigen, aber verstanden habt ihr das nicht.
man kann natürlich generell auf seinen Standpunkt bestehen, ich habe mir zumindest den Taschengeldparagraphen angelesen... und verstehe auch wieso es ihn gibt.

und Noch was: ich Verkaufe nichts.
 
Den Standpunkt der anderen Seite kennt hier wohl jeder. Aber diese hat sich umfangreich rechtlich dazu beraten lassen, geht Risiken also bewusst ein.
 
Eigentlich müsste hier erstmal geklärt werden wie minderjährig der Bruder ist bevor hier weiter spekuliert wird^^
 
HyperSnap schrieb:
Eigentlich müsste hier erstmal geklärt werden wie minderjährig der Bruder ist bevor hier weiter spekuliert wird^^
Und ob er dann überhaupt schon eigenen Steamaccount hätte haben dürfen
 
Also wird hier nen 8 jähriger mit nem 17 Jährigen z.B. gleichgestellt oder was das wird rechtlich schon nicht funktionieren können denn beide sind minderjährig^^
Der 8 jährige weis vielleicht nicht was er da macht und Ich könnte weiterspinnen das da die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
 
Für den TE ist es irrelevant, es wurde alles im Zusammenhang damit angesprochen (oder zumindest sehr viel), wie sich was wann und wie verhält (verhalten sollte). Der TE kann sich seine Meinung bilden und aus den Ihm bekannten Fakten eine Strategie entwickeln oder das Lehrgeld verbuchen. Das stört uns nicht beim Diskutieren und hält den Rahmen schon groß, damit es länger dauert^^ Mehr bekannte Fakten Grenzen das alles zuviel ein und wir sind schnell im Rahmen einer Rechtsberatung, die es hier nicht gibt.
 
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Euer Ansatz ist falsch.

Die hier womöglich problematischen Verträge sind bei Minderjährigen womöglich schwebend unwirksam. Es liegt also im Interesse des Händlers zu prüfen, ob seine Käufer seinen Ansprüchen genügen. Dabei ist nicht relevant ob eine Nutzung der Ware durch die Käufer selbst womöglich AGB Dritter verletzt oder ob eine Aufsichtspflicht verletzt wurde.


Das Alter ändert womöglich etwas an der Stückelung. Das habe ich bereits (mehrfach?) ausgeführt.
 
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Hallo zusammen,

vielen Dank erstmal für eure Antworten und die interessante Diskussion. Die Gutscheinkarten wurden wie bereits vermutet gestückelt gekauft, jedoch einer davon mit 5 x 50€ Karten, also insgesamt 250,00€ auf einem Kassenbon. Er ist 15 Jahre alt und hat das Geld selbst von seinem Sparkonto abgehoben.

Mehr Infos zu der Masche findet man unter folgendem Suchbegriff:
steam i accidentally reported you
 
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