auf Steam Betrug reingefallen

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Da haben wir es ja schon... Schwebend unwirksam.
 
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SpookyFBI schrieb:
es gab mal eine Zeit, da waren die Kids mit 13/14 klein.. heute sind sie wesentlich größer.

Sollte der Händler diese Kids dann nach den Ausweis fragen wenn sie Alkohol und Kippen kaufen oder reicht Dir hier auch schon die Körpergröße als Legitimation aus?

SpookyFBI schrieb:
Und ob er dann überhaupt schon eigenen Steamaccount hätte haben dürfen

Darf ich in Zukunft keine iTunes Karten mehr verschenken oder eben Steam Karten, nur weil ich selbst keinen Account habe?
Bevor jetzt die Antwort kommt, ich hätte aber einen haben dürfen, richtig, ich darf meinem großen Bruder aber auch einen 20€ Steam Gutschein schenken wenn ich selbst keinen Account habe oder haben darf, den die Karte ist ja nicht ans Alter gebunden.
 
SpookyFBI schrieb:
es gab mal eine Zeit, da waren die Kids mit 13/14 klein.. heute sind sie wesentlich größer.
und es gibt mit Sicherheit Mädels, die wenn sie sich richtig schminken, aussehen als wären sie 18.
Dann müßte der Händler doch erst recht nach dem Ausweis fragen...
 
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rfcy schrieb:
Die Gutscheinkarten wurden wie bereits vermutet gestückelt gekauft, jedoch einer davon mit 5 x 50€ Karten, also insgesamt 250,00€ auf einem Kassenbon. Er ist 15 Jahre alt und hat das Geld selbst von seinem Sparkonto abgehoben.

Also hat er auf einmal 250€ beim Händler gelassen. Mit 15 Jahren, sofern er noch nicht Erwerbstätig ist (sprich Lehre macht und selber Geld verdient), dürfte das ein Problem für den Händler darstellen.
Das ist wohl der beste Ansatzpunkt um zumindest einen Teil des Geldes zu retten.

Da müssen jetzt die Eltern aktiv werden und ohne Anwalt ist es auch schwierig. Ein Verbraucherschutz Verein wäre noch eine Idee.
 
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Bei 15 Jahren und 250€ würde ich als Händler darauf bestehen, dass ein Erziehungsberechtigter dabei ist und eine Schriftform über Diese Freigabe anlegen. Habe nicht in die aktuellen Tabellen geschaut, aber mein Bauch hat sich über Diesen Betrag doch eine Meinung gebildet.
 
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hallo7 schrieb:
...Mit 15 Jahren, sofern er noch nicht Erwerbstätig ist (sprich Lehre macht und selber Geld verdient), dürfte das ein Problem für den Händler darstellen...
Selbst in der Lehre könnte er alleine damit verbundene Ausgaben ohne schwebende Unwirksamkeit tätigen. Alles was damit nicht verbunden ist, fällt auch nicht unter diese Generalfreigabe.
 
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FrankenDoM schrieb:
Sollte der Händler diese Kids dann nach den Ausweis fragen wenn sie Alkohol und Kippen kaufen oder reicht Dir hier auch schon die Körpergröße als Legitimation aus?
Es ging hier um Pappkarten... nicht um Alk oder ähnlichem... man verlangt auch nicht den Ausweis, wenn man Kinderschokolade kauft
 
Als Händler bin ich immer! in der Kontrollpflicht des Alters. Egal wie gross jemand ist oder aussieht. Man geht idR dann nur bei deutlich älterem Aussehen (>30-35) bewusst das Risiko ein und fragt nicht nach einem Ausweis, da das Risiko sehr gut einschätzbar scheint. Und egal, ob der 17 Jährige schon 3000 Euro im Monat selbst verdient, er braucht die aktive Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wie auch @areiland schrieb.

Und Pappkarten (z.B. Playstation) können explizit ab x Jahren sein, ganz unabhängig vom Gesamtbetrag, das dann nochmals eine 2. Ebene darstellt. Konkret hier sind 250 Euro ohne gesetzlichen Vertreter kein gültiges Geschäft.

Edit: Als Händler so ein Risiko einzugehen, ist an sich Wahnsinn pur, weil da richtig dicke Strafen hageln können.
 
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SpookyFBI schrieb:
Es ging hier um Pappkarten... nicht um Alk oder ähnlichem... man verlangt auch nicht den Ausweis, wenn man Kinderschokolade kauft

Wenn jemand u16 für 50 Euro Schokolade kauft, hoffentlich schon.
 
SpookyFBI schrieb:
ich habe noch nie gesehen, dass die besser betuchten Kinder nach Liste ihr Taschengeld bekommen haben.
die haben schon teilweise mit 14 mit 50.- DM Scheinen gewedelt.
Die können die Fuffis auch in den (Tigerenten-)Club schmeißen wenn sie wollen, nur einkaufen wird eben schwierig.
Ich komme aus dem Großraum Stuttgart und hatte einige solcher besser betuchten Freunde.
So sehr sie auch wollten, konnten sie mit ihrem vielen Taschengeld erst dann groß einkaufen, wenn Mama dabei war. Das einzige was niemand in Frage gestellt hat, war Kleidung.

HyperSnap schrieb:
Wie will man den nachweisen das der Händler die Gutscheine an einen Minderjährigen verkauft hat?
Kassenzettel.
Alternativ ist es denkbar, dass man über den Code Rückschlüsse auf den Händler ziehen kann.
SpookyFBI schrieb:
man verlangt auch nicht den Ausweis, wenn man Kinderschokolade kauft
Nein, Kinderschokolade unterliegt auch nicht dem Jugendschutz.
Wenn sich der 8 jährige Stöpsel aber mit seinem Besten Freund einen Karton Vollmilchschokolade kaufen möchte, kann es gut sein dass die Kassiererin einen darauf hinweist doch bitte mit Mama oder Papa wieder zu kommen.
Das hab ich am eigenen Leibe erfahren.

Wie überall gibt es auch im Handel Menschen, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und solche, denen alles egal ist was sie nicht direkt betrifft, weil: "Ist ja nicht mein Laden".
 
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Damit die Runde jetzt mal zu Ruhe kommt.. 250€ auf einem Kassenzettel finde auch ich etwas fragwürdig vom Händler...
 
"Kassenzettel.
Alternativ ist es denkbar, dass man über den Code Rückschlüsse auf den Händler ziehen kann
."

Wusste garnicht das da drauf steht "Kunde war Minderjährig und hat mit Bargeld gezahlt"^^
 
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HyperSnap schrieb:
"Kassenzettel.
Alternativ ist es denkbar, dass man über den Code Rückschlüsse auf den Händler ziehen kann
."

Wusste garnicht das da drauf steht "Kunde war Minderjährig und hat mit Bargeld gezahlt"^^
Bei dem Betrag muss ein Händler inzwischen einen Käufernachweis wegen eventuellem Steuerbetrug führen bei solchen Guthabenkarten. Also auch von der Seite für den Händler eine Fallgrube.
 
Das gute an den ganzen Umständen ist: Der Kunde (bzw. der Erziehungsberechtigte) braucht das nur behaupten. Nachweispflichtig und Beweispflichtig ist der Händler. Und bei Aussage gegen Aussage hat der Händler leider verloren. Jugendschutz geht vor.
 
HyperSnap schrieb:
Wusste garnicht das da drauf steht "Kunde war Minderjährig und hat mit Bargeld gezahlt"^^
Richtig. Wenn er Bar bezahlt hat, steht das da. :freak: Noch nie nen Kassenzettel gesehen?

Wenn der Bub einen Kassenzettel hat, steht dort was er wann wo gekauft hat. Jetzt kann er den natürlich theoretisch auch aus dem Abfall gefischt haben, aber davon geht man erstmal nicht aus.

Wenn es aussieht wie ein Hund, bellt wie ein Hund und sich benimmt wie ein Hund kann es auch eine Katze mit Verhaltensstörung sein. Vermutlich ist es aber eher ein Hund.
 
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Ich frag mich, ob ich in die Runde einwerfen sollte, dass die Eltern ihm scheinbar freien Zugang zum Sparbuch gegeben haben. Somit also eine Einwilligung stattgefunden hat, über das Geld frei verfügen zu können.
Schließlich dürfen Minderjährige auch Geld ansparen und auf einmal ausgeben.
Dann ist die Summe nämlich unerheblich. Es ist nicht vorgeschrieben, dass Minderjährige nur Summe X ausgeben dürfen. Der Taschengeldparagraph regelt grundsätzlich nicht die Höhe, sondern es geht um die Einwilligung der Eltern.

Hat er sich also die 500 Euro durch Taschengeld und Ferienjob (oder sogar Arbeit) angespart, kann er die ausgeben so viel er lustig ist, sofern eine freie Verfügbarkeit(somit Einwilligung der Eltern) darüber herrscht.

Dann bliebe einzig die Frage übrig, ob Steam-Guthabenkarten als Altersgerecht anzusehen sind.

Würde man seinem Kind 2000€ Taschengeld geben, kann er die auch für Altersgerechte Dinge ausgeben und braucht keine zusätzliche Einwilligung der Eltern (diese ist bereits geschehen, indem man dem Minderjährigen über den Betrag verfügen lässt.)

Geschäfte die mit frei verfügbarem Geld (also einwilligung der Eltern) getätigt wurden, sind von Anfang an rechtswirksam.
 
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Silverangel schrieb:
Ich frag mich, ob ich in die Runde einwerfen sollte, dass die Eltern ihm scheinbar freien Zugang zum Sparbuch gegeben haben. Somit also eine Einwilligung stattgefunden hat, über das Geld frei verfügen zu können.
Schließlich dürfen Minderjährige auch Geld ansparen und auf einmal ausgeben.
Echt? Interessant.
Rein weil es mich interessiert:
Ich hatte auch Zugriff auf mein Sparbuch, es war in meinem Kinderzimmer, aber es war komplett klar dass ich das nicht plündern darf.
Wie sähe das dann aus wenn ich es getan hätte?
Ich hatte einerseits Zugriff auf mein eigenes Hab und Gut, andererseits hat mein gesetzlicher Vormund klar gesagt dass das nicht zu meiner freien Verfügung steht.

Wenn ich meinem Kind 500€ Taschengeld in den Allerwertesten blase, würde ich deine Argumentation direkt abnicken, aber irgendwie erwarte ich schon fast dass Vater Staat einen da nicht tun lässt wie man will.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Affenzahn: Kommt drauf an was deine Eltern dir gesagt haben. Wenn dir gesagt wurde, du darfst drauf zugreifen, aber nur etwa Summe X ausgeben, dann ist die Einwilligung eben nur bis zu dieser Summe.

Haben sie es dir gegeben und gesagt, "mach damit was du willst, teils dir selbst ein", kannst du darüber frei verfügen und alles auf einmal ausgeben oder eben nicht. Das wäre dann dir überlassen.

Es gibt auch Zweckgebundenes Geld: Gibst du deinem Kind Geld um sich Kleidung zu kaufen, darf es das auch nur dafür ausgeben. Andere Geschäfte bedürfen dann wieder einer weiteren Einwilligung.(und könntest dann in Laden gehen und innerhalb ca. 14 Tage rückgängig machen)
 
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