F
Fuchiii
Gast
Da haben wir es ja schon... Schwebend unwirksam.
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SpookyFBI schrieb:es gab mal eine Zeit, da waren die Kids mit 13/14 klein.. heute sind sie wesentlich größer.
SpookyFBI schrieb:Und ob er dann überhaupt schon eigenen Steamaccount hätte haben dürfen
Dann müßte der Händler doch erst recht nach dem Ausweis fragen...SpookyFBI schrieb:es gab mal eine Zeit, da waren die Kids mit 13/14 klein.. heute sind sie wesentlich größer.
und es gibt mit Sicherheit Mädels, die wenn sie sich richtig schminken, aussehen als wären sie 18.
rfcy schrieb:Die Gutscheinkarten wurden wie bereits vermutet gestückelt gekauft, jedoch einer davon mit 5 x 50€ Karten, also insgesamt 250,00€ auf einem Kassenbon. Er ist 15 Jahre alt und hat das Geld selbst von seinem Sparkonto abgehoben.
Denke ich nicht, denn er hatte das Geld selbst zur Verfügung - ohne, dass es für einen Zweck gebunden war.hallo7 schrieb:dürfte das ein Problem für den Händler darstellen.
Selbst in der Lehre könnte er alleine damit verbundene Ausgaben ohne schwebende Unwirksamkeit tätigen. Alles was damit nicht verbunden ist, fällt auch nicht unter diese Generalfreigabe.hallo7 schrieb:...Mit 15 Jahren, sofern er noch nicht Erwerbstätig ist (sprich Lehre macht und selber Geld verdient), dürfte das ein Problem für den Händler darstellen...
Es ging hier um Pappkarten... nicht um Alk oder ähnlichem... man verlangt auch nicht den Ausweis, wenn man Kinderschokolade kauftFrankenDoM schrieb:Sollte der Händler diese Kids dann nach den Ausweis fragen wenn sie Alkohol und Kippen kaufen oder reicht Dir hier auch schon die Körpergröße als Legitimation aus?
SpookyFBI schrieb:Es ging hier um Pappkarten... nicht um Alk oder ähnlichem... man verlangt auch nicht den Ausweis, wenn man Kinderschokolade kauft
Die können die Fuffis auch in den (Tigerenten-)Club schmeißen wenn sie wollen, nur einkaufen wird eben schwierig.SpookyFBI schrieb:ich habe noch nie gesehen, dass die besser betuchten Kinder nach Liste ihr Taschengeld bekommen haben.
die haben schon teilweise mit 14 mit 50.- DM Scheinen gewedelt.
Kassenzettel.HyperSnap schrieb:Wie will man den nachweisen das der Händler die Gutscheine an einen Minderjährigen verkauft hat?
Nein, Kinderschokolade unterliegt auch nicht dem Jugendschutz.SpookyFBI schrieb:man verlangt auch nicht den Ausweis, wenn man Kinderschokolade kauft
Bei dem Betrag muss ein Händler inzwischen einen Käufernachweis wegen eventuellem Steuerbetrug führen bei solchen Guthabenkarten. Also auch von der Seite für den Händler eine Fallgrube.HyperSnap schrieb:"Kassenzettel.
Alternativ ist es denkbar, dass man über den Code Rückschlüsse auf den Händler ziehen kann."
Wusste garnicht das da drauf steht "Kunde war Minderjährig und hat mit Bargeld gezahlt"^^
Richtig. Wenn er Bar bezahlt hat, steht das da. Noch nie nen Kassenzettel gesehen?HyperSnap schrieb:Wusste garnicht das da drauf steht "Kunde war Minderjährig und hat mit Bargeld gezahlt"^^
Echt? Interessant.Silverangel schrieb:Ich frag mich, ob ich in die Runde einwerfen sollte, dass die Eltern ihm scheinbar freien Zugang zum Sparbuch gegeben haben. Somit also eine Einwilligung stattgefunden hat, über das Geld frei verfügen zu können.
Schließlich dürfen Minderjährige auch Geld ansparen und auf einmal ausgeben.