Tiu
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2001
- Beiträge
- 5.560
Ein Geschwisterpaar klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den § 173, also für die Aufhebung des Verbotes von Inzest.
Was meint Ihr dazu?
Die Befürworter haben 2 Argumente:
1.) Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
2.) Auch behindertes Leben ist lebenswert
Mutter Natur hat es so eingerichtet, dass "normalerweise" Geschwister/Verwandte ersten Grades sich sexuell untereinander abstoßen um die genetische Vielfalt zu erhalten. Daher liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Inzestkinder körperlich und/oder geistigbehindert auf die Welt kommen bei 50%.
Meine Meinung:
Sexuelle Selbstbestimmung schön und gut, aber mit welchen Folgen?
Das Großeltern, Eltern oder ältere Geschwister jüngeren bzw. pupertierenden Kinder (Schutzbefohlenen) manipulieren um ihren eigenen Sexualtrieb zu befriedigen?
Ja, auch behindertes Leben ist lebenswert, aber, muß man es von vorneherein darauf ankommen lassen behindertes Leben in die Welt zusetzen?
Was meint Ihr dazu?
Die Befürworter haben 2 Argumente:
1.) Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
2.) Auch behindertes Leben ist lebenswert
Mutter Natur hat es so eingerichtet, dass "normalerweise" Geschwister/Verwandte ersten Grades sich sexuell untereinander abstoßen um die genetische Vielfalt zu erhalten. Daher liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Inzestkinder körperlich und/oder geistigbehindert auf die Welt kommen bei 50%.
Meine Meinung:
Sexuelle Selbstbestimmung schön und gut, aber mit welchen Folgen?
Das Großeltern, Eltern oder ältere Geschwister jüngeren bzw. pupertierenden Kinder (Schutzbefohlenen) manipulieren um ihren eigenen Sexualtrieb zu befriedigen?
Ja, auch behindertes Leben ist lebenswert, aber, muß man es von vorneherein darauf ankommen lassen behindertes Leben in die Welt zusetzen?