Aufhebung des Inzestverbotes? § 173 StGB

§ 173 Aufheben?

  • Ja auf jeden Fall

    Stimmen: 7 4,6%
  • Ja, solange es über 18 jährige berifft

    Stimmen: 14 9,2%
  • Mir egal

    Stimmen: 16 10,5%
  • Nein, unter keinen umständen

    Stimmen: 115 75,7%

  • Umfrageteilnehmer
    152

Tiu

Rear Admiral
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Sep. 2001
Beiträge
5.560
Ein Geschwisterpaar klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den § 173, also für die Aufhebung des Verbotes von Inzest.
Was meint Ihr dazu?

Die Befürworter haben 2 Argumente:

1.) Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
2.) Auch behindertes Leben ist lebenswert

Mutter Natur hat es so eingerichtet, dass "normalerweise" Geschwister/Verwandte ersten Grades sich sexuell untereinander abstoßen um die genetische Vielfalt zu erhalten. Daher liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Inzestkinder körperlich und/oder geistigbehindert auf die Welt kommen bei 50%.

Meine Meinung:
Sexuelle Selbstbestimmung schön und gut, aber mit welchen Folgen?
Das Großeltern, Eltern oder ältere Geschwister jüngeren bzw. pupertierenden Kinder (Schutzbefohlenen) manipulieren um ihren eigenen Sexualtrieb zu befriedigen?
Ja, auch behindertes Leben ist lebenswert, aber, muß man es von vorneherein darauf ankommen lassen behindertes Leben in die Welt zusetzen?
 
Die Diskussion über die sexuelle Selbstbestimmung ist ja schon beinahe als "running gag" zu bezeichnen. Grundsätzlich leuchtet mir nicht ein, warum eine Aufhebung des Straftatbestands überhaupt notwendig erscheint. Natürlich kann und darf jede erwachsene Person mit jeder anderen, ebenfalls erwachsenen Person poppen bis der Arzt kommt. Wenn beide sich darüber einig bzw. einverstanden sind habe ich damit keine Probleme. Allerdings habe ich ein Problem damit, wenn man billigend in Kauf nimmt, ein behindertes Kind auf diese Weise zu zeugen, denn das hat nichts mehr mit Selbstbestimmung zu tun. Zudem stimme ich zu, dass zwar auch behindertes Leben lebenswert sein kann. Jedoch sollte jedem verantwortungsvoll handelnden Erwachsenen klar sein, dass die Wahrscheinlichkeit der Zeugung eines behinderten Kindes durch inzestuöse Beziehungen immens steigt. Und ich kann mir vorstellen, dass selbst das behinderte Kind ein Problem damit hätte, würde es erfahren, dass die eigenen Eltern die eigene Behinderung ursächlich zu verantworten haben. Und das ist meines Erachtens kein verantwortungsvolles und damit auch kein erwachsenes Verhalten. Womit sich die Frage nach einem Recht auf Inzest durch die ach so erwachsenen Personen meiner Meinung nach auch erübrigt.
 
ein klares nein zur lagalisierung von geschwisterliebe von mir.

es gibt sittliche und moralische dinge, die sollte man einfach als gegeben akzeptieren und sich nicht dagegen auflehnen.
 
Tiu schrieb:
Mutter Natur hat es so eingerichtet, dass "normalerweise" Geschwister/Verwandte ersten Grades sich sexuell untereinander abstoßen um die genetische Vielfalt zu erhalten. Daher liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Inzestkinder körperlich und/oder geistigbehindert auf die Welt kommen bei 50%.

Wo hast du denn den Quatsch her?


@Topic: ein klares NEIN von mir.
 
kisser schrieb:
Wo hast du denn den Quatsch her?

Quatsch? :freak:
Hegst du von Naturaus eine sexuelle Begierde deine Schwester oder Mutter zu poppen?
Nein? Wieso nicht? Sind doch alles weibchen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Biologische_Aspekte

Zitat:"In der Natur sind bisweilen Strategien zur Inzestvermeidung zu finden. Bei Pflanzen sind das etwa Blüten, die erst nur Pollen produzieren und danach zur Bestäubung geeignet sind oder umgekehrt. Bei Tieren und Menschen ist es der Geruchssinn, der genetisch nahe Verwandte in einer Weise riechen lässt, die keine sexuellen Gefühle aufkommen lassen soll und folglich Sex zwischen nahen Verwandten vermeiden hilft. Kinder, die bis zum sechsten Lebensjahr gemeinsam aufwachsen, entwickeln eine instinktive Inzesthemmung, und auch wenn sie nicht verwandt sind, werden sie im Erwachsenenalter höchstwahrscheinlich nicht miteinander sexuell aktiv."
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mich recht entsinne, dann gehen Bereiche der Psychoanalyse davon aus, dass Geschwister eher eine natürliche, sexuelle Begierde zueinander haben, die gesellschaftlich unterdrückt wird. Ausdruck dieser gesellschaftlichen Norm ist die Strafbarkeit von Inzest. Allerdings ist die sexuelle Selbstbestimmung genau die andere Norm, die hier dem Inzest gegenüber gestellt wird. Die Frage ist nur, welcher Norm Vorrang gegeben wird. Die Abscheu vor Geschwisterliebe kann ja prinzipiell nichts vererbtes sein, da sich die Menschheit ja sonst nie entwickelt hätte, oder!?
 
Steht doch in Tius verlinken Wikiartikel:rolleyes:
[...]
Wie hoch genau die Wahrscheinlichkeit einer Erbkrankheit infolge Inzestes tatsächlich ist, ist in der Forschung wohl strittig, manchmal wird ein Risiko von 30% angegeben, während andere Studien von einem 50% Risiko sprechen.
[...]
Wo der Autor selbst die Infos her hat weiss ich auch nicht, sind keine Links zu den Studien vorhaben. Ob das nun Quatsch ist oder nicht kann ich auch nicht sagen, hab von Genetik keine Ahnung. Jedenfalls steht es da;)
 
kisser schrieb:
Und nochmal: wo hast du den Quatsch her?

Bevor Du Dinge lediglich als Quatsch bezeichnest, wäre es hilfreicher für *alle*wenn Du den Gegenbeweis antreten würdest, ansonsten ist das was du postest reiner Quatsch. :rolleyes:
 
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Man sollte vllt. unterscheiden zwischen generellem Beischlafsverbot (wie aktuell) und Kinder gebären. Schliesslich sind auch andere alternative Lebens- und Eheformen mittlerweile erlaubt. Stichwort Homosexualitität. Inzest ist im Prinzip nix anderes, wird aber immernoch anders behandelt, teils aus gesellschaftl. Hintergründen, teils aus biologischen, weil eben daraus Kinder entstehen können, zumindest bei den heterogeschlechtlichen Inzestbeziehungen, was aber im § nicht unterschieden wird.

Von daher muss ja nicht unbedingt gleich der Paragraph komplett abgeschafft werden, aber wenigstens ne Abmilderung, Änderung, Anpassung an heutige Verhältnisse wäre wünschenswert.
Zb. schonmal keine Strafbarkeit mehr.
Man muss auch nicht jede Minderheit immer gleich in Gesetzesform verankern. Wir sind schon viel zu sehr gesetzlich überreguliert und wo es wirklich drauf ankommt meist nur sehr dehnbar und schwammig oder unverhältnismässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Relict schrieb:
Von daher muss ja nicht unbedingt gleich der Paragraph komplett abgeschafft werden, aber wenigstens ne Abmilderung, Änderung, Anpassung an heutige Verhältnisse wäre wünschenswert.
Zb. schonmal keine Strafbarkeit mehr.

Hatte ich mir zunächst auch überlegt. Sollen Erwachsene doch sexuell machen was sie wollen, solange sie es "freiwillig" tun und kein Zwang dahintersteckt.
Nur, wenn die Schranke der Strafbarkeit fällt, fällt eine Hemmschwelle gleich mit!
Was hält den Vater denn dann noch davon ab, seine 14 jährige Tochter zu manipulieren bzw. darauf hinzuwirken das es zum Inzest kommt? Oder den 18 jährigen Bruder zu seiner jüngeren Schwester und umgekehrt?
 
Stichwort Homosexualitität. Inzest ist im Prinzip nix anderes, wird aber immernoch anders behandelt,
Sorry, aber den Satz erkläre mir mal bitte. Ich denke, das ist wohl was anderes!


@Topic: Grotesk, diese Klage. Jeder Meerschweinchenzüchter weiß doch, welche fatalen Folgen Inzest hat. Ich kann nur hoffen, dass diese Freaks mit ihrer bizarren Forderung scheitern.

Und bitte was soll die Argumentation von wegen "2.) Auch behindertes Leben ist lebenswert"? Klar ist es das, aber was hat das mit der Klage zu tun?
 
@Tiu
Wie sehr gesetzl. Verbote abschrecken, sehen wir ja in anderen Ländern an der Todesstrafe, aber auch bei uns an jedem kleineren Delikt. ;) Zum Zeitpunkt der Tat denkt da keiner dran, dass er auch wirklich dran ist. Der gesunde Menschenverstand und Aufklärung sollten abhalten. Oder hält Dich nur die gesetzl. Strafbarkeit für Vergewaltigung vor selbiger ab?

Es ist ja auch im Gegensatz zur Vergewaltigung ne freiwillige Sache. Ansonsten greifen da ja auch noch andere Paragraphen. Ist ja nicht so, das wir dann völlig gesetzlos dastehen würden. Davon haben wir schon noch genug im Repertoire. ^^
Wir sollten endlich in solchen Sachen etwas offener und toleranter werden, als angeblich offene und freie Gesellschaft.

@b-runner
Was ist daran gross anders. Es ist ne sexuelle Neigung. Ich stehe nicht auf meine Geschwister, andere scheinbar doch. Wo halt die Liebe hinfällt. ;)
 
b-runner schrieb:
Und bitte was soll die Argumentation von wegen "2.) Auch behindertes Leben ist lebenswert"? Klar ist es das, aber was hat das mit der Klage zu tun?

Die Folgen des Inzestes sind damit gemeint.
Die Befürworter versuchen damit das Argument der Gegner auszuhebeln.

@Relict
Ein Gesetz oder eine Strafe verhindert zunächst einmal rein gar nichts.
Es bedeutet aber für jeden potenziellen Täter eine Hemmschwelle die erst einmal überwunden werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tiu schrieb:
Was hält den Vater denn dann noch davon ab, seine 14 jährige Tochter zu manipulieren bzw. darauf hinzuwirken das es zum Inzest kommt? Oder den 18 jährigen Bruder zu seiner jüngeren Schwester und umgekehrt?

Naja, das bleibt aufgrund des Alters ja strafbar.
 
Leider ist die natürliche Auslese schon lange ad absurdum geführt worden:

- es gibt Brillen und Hörgeräte, womit diese 'Behinderten' gleiche Chancen haben ihre degenerierten Gene weiterzugeben, damit in der nächsten Generation Fielman und Laserchirurgen noch mehr verdienen.

- und wer als Pascha schon lange keinen mehr hochbekommt, holt sich einfach ein paar Pillen aus der Apotheke
 
Tankred schrieb:
Naja, das bleibt aufgrund des Alters ja strafbar.

Die Manipulation aber nicht. Kann ja warten bis das die Tochter dann endlich 18 ist und ich somit straffrei ausgehe! Die Manipulation selbst würde ja schon vor dem 18. Lebensjahr beginnen.
 
@Tiu
Naja Hemmschwellen sind eher Einstellungs,- Erziehungs- und Umgangssachen, weniger Gesetzesgeschichten. Gesetze lösen das Problem nach einer erfolgten Tat, weniger vorher. Präventiv gibts auch viele andere Lösungsansätze. Und wenn ich was verzapfen will, dann denke ich zuletzt ans Gesetz oder das ich erwischt werde, je nachdem eben (siehe oben). Und gerade bei Triebsachen ists noch etwas anders.

Edit:
Achso und zu sowas gehören ja immernoch 2. Wenn die Tochter das nicht will, ists auch nach dem 18. eine Vergewaltigung und/oder Nötigung. Du stellst ja mal wieder die Töchter als total naiv, unmündig, geistes- und willenlos hin. :)

@all
Wo @luhri das grade breitfächert: Wie steht der Paragraph eigentlich zum Antidiskriminierungsgesetz? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
luhri schrieb:
Leider ist die natürliche Auslese schon lange ad absurdum geführt worden:

- es gibt Brillen und Hörgeräte, womit diese 'Behinderten' gleiche Chancen haben ihre degenerierten Gene weiterzugeben, damit in der nächsten Generation Fielman und Laserchirurgen noch mehr verdienen.
Meinst du das "Leider" etwas wirklich ernst? Und das "degeneriert" auch? Du weist schon, dass alleine 63% der Deutschen eine Sehhilfe haben? Sollen die nun nach deiner Vorstellung alle keine Kinder mehr kriegen dürfen? Erinnert mich irgendwie an die Zeiten des Nationalsozialismus. Mir fehlt jegliches Verständnis für deine Aussage.
 
Wieso sollte er das nicht ernst meinen?
Seine Aussage ist doch nur, dass die natuerliche Auslese beim Menschen nicht funktioniert (durch technische Errungenschaften) und damit hat er Recht.
 
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