Aufhebung des Inzestverbotes? § 173 StGB

§ 173 Aufheben?

  • Ja auf jeden Fall

    Stimmen: 7 4,6%
  • Ja, solange es über 18 jährige berifft

    Stimmen: 14 9,2%
  • Mir egal

    Stimmen: 16 10,5%
  • Nein, unter keinen umständen

    Stimmen: 115 75,7%

  • Umfrageteilnehmer
    152
@Bassi85
Der Geschlechtsverkehr als solcher ist nach § 173 StGB bereits strafbar und das trotz "Pille", Kondom oder sonstigen Verhütungsmaßnahmen. Ich begreife deine Stellungnahme jetzt nicht ganz.
 
Zuletzt bearbeitet:
OMaOle schrieb:
Sicher gibt es auch andere Risikofakturen für das entstehen von Mißbildungen bei Menschen. Risikogruppen die erkannt werden , sind schon angehalten auf Kinder zuverzichten, verboten ist es ihnen nicht.

Genau das ist der springende Punkt. Warum reicht bei Inzestpaaren keine Empfehlung und ausgiebige Aufklärung, sondern droht eine mehrjährige Haftstrafe, egal ob mit oder ohne tatsächlichen Nachwuchs?
Warum traut man nur oder gerade Inzestpaaren kein Verantwortungsbewusstsein zu, auch nicht in Verhütungsangelegenheiten, allen anderen Risikogruppen/ -personen aber schon?
Warum gilt Beischlaf unter Blutsverwandten als gesetzlich und moralisch scheinbar geächteter, während zb. der Stiefvater mit seiner 18 jährigen Stieftochter im selben Haus auf freiwilliger Basis völlig legitim und straffrei rund um die Uhr schlafen darf, nicht unter dieses Beischlafsverbot fällt? Da gilts maximal als Ehebruch oder Vergewaltigung. Was ja nicht zwangsläufig vorliegen muss.

OMaOle schrieb:
Wissentlich das Risiko einzugehen behinderte Kinder auf die Welt zubringen finde ich einfach verantwortungslos
Warum dürfen dies dann Kleinwüchsige oder stark Behinderte? Gerade letzterer Gruppe könnte man eine Unzurechnungsfähigkeit doch durchaus zutrauen? Oder zählt das, wie bei den unter 18-jährigen dann unter Kollateralschaden?

Es geht auch schon lange nicht mehr bei diesem Paragraphen und auch dieser Diskussion um den Nachwuchs, sondern um das prinzipielle Beischlafsverbot unter Strafe, auch ohne Kinder. Selbst wenn beide unfruchtbar, aber blutsverwand sind, dürfen sie es laut diesem Paragraphen unter schwerer Strafandrohung nicht ! Und NUR diese Gruppe (blutsverwandte) nicht!


Für alle neuen hier zur Erinnerung nochmal der Paragraph:
https://www.computerbase.de/forum/threads/aufhebung-des-inzestverbotes-173-stgb.265179/#post-2591951
 
Auf die Gefahr hin einen Proteststurm auszulösen, vielleicht sollte bei der Überarbeitung des Paragraphen vieles noch strenger gehandhabt werden. Denn mal abgesehen von dem schwierigen Leben Behinderter und deren Angehörigen, wer bezahlt die Betreuung dieser Leute zum großen Teil, der Steuerzahler.
Die Behinderten selbst oder ihre Familien können das nie finanzieren, und wer wollte sie doppelt für ihr Unglück bestrafen. Ich jedenfalls nicht.

All is fair in Love and War funktioniert hier nicht, nur strengere Gesetze.
 
Master-Jule schrieb:
Also ich spreche mich gegen eine Legalisierung von Inzest aus, da ich es für moralisch bedenklich halte, wenn man innerhalb der Familie sexuelle Beziehungen hat...
Anders herum würde auch ein Schuh daraus: Ich spreche mich für die Abschaffung des § 173 StGB aus, obwohl man moralische Bedenken haben könnte.

Denn unter den Voraussetzungen, dass "Moral kein Rechtsgut ", das Ziel eines solchen Verbots unklar, da die Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses kein Ziel des Staates ist; sowie der Vermutung, dass Mutter Natur Vorsorge (Geruchssinn) getroffen hat, sollte man imo die moralische Bewertung den "höheren Instanzen" respektive den kognitiven Fähigkeiten des Individiums überlassen.

OMaOle schrieb:
Denn mal abgesehen von dem schwierigen Leben Behinderter und deren Angehörigen, wer bezahlt die Betreuung dieser Leute zum großen Teil, der Steuerzahler.
Endlich mal, neben dem hier immer wieder vorgetragenen moralischen Aspekt, etwas "Greifbares".

Abgesehen davon, dass ich den Anteil der durch inzestuöse Beziehung geborenen Behinderten in Bezug auf deren Gesamtheit im marginalen Bereich vermute, sehe ich hier sehr wohl die Gesellschaft gefordert - und das hat imo auch etwas mit Moral zu tun.

Wenn Du nun aufgrund des (nicht näher bezifferten) Risikos, das eine inzestuöse Beziehung mit sich bringen könnte, die finanzielle Belastung der Steuerzahler in den Vordergrund rückst und deswegen strengere Maßnahmen einfordertst, frage ich Dich, wie Du mit anderen risikobehafteten Mitmenschen [Suchtkranken (Alkoholikern, Rauchern), Extremsportlern etc.], die durch ihre Obsessionen einen zig-mal größeren gesamtwirtschaftlichen Schaden verursachen, umzugehen gedenkst?
 
Ich will die Frage noch mal allgemein stellen:
Glaubt ihr wirklich, das ein entsprechender Inzest-Paragraph jemanden von soetwas abhält, wenn sie es wirklich wollen würden? Ich persönlich denke aber auch, dass Inzest ein psychologisches und umweltbedingtes Problem ist, ganz im Gegensatz zur Homosexualität, mit der Inzest hier ja gerne gleichgestellt wird. Schon allein das innige Verwandtschaftsverhältnis schließt jeglichen Vergleich (soziologisch) aus.
 
Nun Spiro das ist garnicht mal so leicht zubeantworten.

Raucher fallen weg, die kosten den Steuerzahler nichts, weil die erstens Tabaksteuer zahlen, auf die die Regierung nicht verzichten will und weil sie eher sterben und damit weniger Rente beziehen. Nagel mich jetzt bitte nicht mit Quellen fest, hab ich im Fernsehen gesehen, die Kosten-Nutzenrechnung brachte ca. 2Mill. € Überschuß im Jahr, ich such noch mal danach.

Extremsportler könnten ihr erhöhtes Risiko durch entsprechende Versicherungen abfangen.

Die anderen Suchtkranken stellen allerdings ein Problem dar, für das ich im Moment keinen richtigen Lösungsvorschlag habe, schon allein deshalb weil die Ursachen sehr unterschiedlich sind. Da sind sicher auch in der Gesellschaft tiefgreifende Veränderungen notwendig.

Der Inzestparagraph stellt in meinen Augen zumindest eine Möglichkeit dar, Kosten zusparen, mal ganz abgesehen von den moralischen Bedenken.

Ich weis auch, das nichts im Leben ohne Risiko ist, muß deshalb aber ein unnötiges eingegangen werden?

OMaOle
 
OMaOle schrieb:
Auf die Gefahr hin einen Proteststurm auszulösen, vielleicht sollte bei der Überarbeitung des Paragraphen vieles noch strenger gehandhabt werden. Denn mal abgesehen von dem schwierigen Leben Behinderter und deren Angehörigen, wer bezahlt die Betreuung dieser Leute zum großen Teil, der Steuerzahler.
Die Behinderten selbst oder ihre Familien können das nie finanzieren, und wer wollte sie doppelt für ihr Unglück bestrafen. Ich jedenfalls nicht.
Das sehe ich auch so, hier in Deutschland existiert immer sehr viel falsche Toleranz alles und jedem gegenüber. Ich denke in vielen Fällen sollte man aber einfach mal streng rational denken. Die Opfer sind ausschließlich die Kinder und diejenigen die für Sie sorgen müssen.
 
Zurück
Oben