Aufhebung des Inzestverbotes? § 173 StGB

§ 173 Aufheben?

  • Ja auf jeden Fall

    Stimmen: 7 4,6%
  • Ja, solange es über 18 jährige berifft

    Stimmen: 14 9,2%
  • Mir egal

    Stimmen: 16 10,5%
  • Nein, unter keinen umständen

    Stimmen: 115 75,7%

  • Umfrageteilnehmer
    152
Relict schrieb:
Achso und zu sowas gehören ja immernoch 2. Wenn die Tochter das nicht will, ists auch nach dem 18. eine Vergewaltigung und/oder Nötigung. Du stellst ja mal wieder die Töchter als total naiv, unmündig, geistes- und willenlos hin. :)

Relict, dass hat nix mit Blödheit zu tun.
Ich als Vater habe doch dann die Möglichkeit meine Tochter 18 Jahrelang dahingehend zu manipulieren, oder? Ob die Manipulation dann erfolgreich ist oder nicht, ist doch ersteinmal bloß dahingestellt.
Gesetze haben auch einen gewissen präventiven Charakter, zumindest bei Menschen die noch irgendwo halbwegs sauber ticken. Bevor ich eine Straftat begehe, muss ich mir über die Konsequenzen meines Handelns bewußt sein, und da liegt die Hemmschwelle.
Daher ist ja auch die Frage die sich mir dabei stellt, ob dieser "gewisse" Schutzmechanismus der "meiner" Meinung nach durch die Strafbarkeit gegeben ist nicht abgebaut wird wenn man ihn erst einmal fallen gelassen hat.
 
Zwei Anmerkungen:

1. Finde ich die Frage von Kisser durchaus berechtigt - auch wenn sie eher an den Ersteller des Artikels gehen sollte. Die im Wiki Artikel angegebenen 30-50% sind für mich nicht greifbar.
Woher kommen diese Zahlen - aus Mengeles Tagebuch?
Empirische Belege für diese nebulöse Behauptung habe ich im Netz jedenfalls nicht gefunden...

2.
Relict schrieb:
Man sollte vllt. unterscheiden zwischen generellem Beischlafsverbot (wie aktuell) und Kinder gebären...
...,was aber im § nicht unterschieden wird.
Die juristische Terminologie von Beischlaf liest sich wie folgt:
Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist im juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr.

So steht es auch schon im von Tiu verlinkten Artikel: "§ 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt nur den (vaginalen) Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe."

Daraus kann man ableiten, dass Inzest unter Gleichgeschlechtlichen weder verboten, noch strafbewehrt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
spiro schrieb:
1. Finde ich die Frage von Kisser durchaus berechtigt - auch wenn sie eher an den Ersteller des Artikels gehen sollte. Die im Wiki Artikel angegebenen 30-50% sind für mich nicht greifbar.

Als das mit diesem Paar das letzte Mal groß in den Medien war hatten se auf N-TV (afair) eine Arzt/Genetiker im Interview der meinte, dass es nach einigen neueren Studien keinerlei Hinweise gäbe, dass Inzest beim Menschen in mehr Fällen zu Behinderungen der Kinder führt als "normale" Fortpflanzung und das diese Ablehnung in erster Linie auf moralische ethische Bedenken zurückgeht aber medizinisch nicht zu halten ist.
Wenn das stimmt sehe ich keine Grund den §173 nicht abzuschaffen.
 
@spiro
Oh danke, das wusste ich nicht. So genau hab ich mich mit dem Thema Beischlaf noch net beschäftigt, zumindest nicht juristisch. ;)
Aber das wirft ja dann wiederum ne ganz andere Frage auf, nämlich die Benachteiligung von Heteropaaren ggü. Homopaaren. Macht das ganze ja dann noch absurder, oder wie siehst Du das? Heiligt da wirklich ganz einfach der Zweck (pure Verhinderung des Gebärens) diese Mittel?

@Tiu
Naja wenns danach geht, kann man Manipulation von wem auch immer nie ganz 100% ausschliessen, zumal das ja auch schwierig nachweisbar ist. Und es muss ja dann immernoch auch zur eigentlichen Tat kommen, damit dieser Paragraph überhaupt greift und nicht ein anderer.
Ich denke jahrelange Manipulation kann man unter Einzelfällen abhaken, da bisher weder-noch bewiesen und noch isser ja nicht ganz abgeschafft.
Abgesehen von möglicher vorausgegangener Manipulation, verbietet man auch alle freiwilligen "Protagonisten" und schert somit alle über einen Kamm, kriminalisiert sie also für ihre Neigung.

Genausogut könnten wir auch aus jedem anderen Paragraphen ein 15-bändiges Pamphlet draus machen, um alle Eventualitäten, möglichen Taten und Einzelfälle abzudecken. Damit wirklich niemand durchs gesetzliche Raster fällt und es allen recht gemacht wurde. Das kanns eigentlich auch nicht sein.

Ich finde jedenfalls, so wie der Paragraph bislang ist, ist er mächtig verstaubt und überarbeitungswürdig. SO sollte er jedenfalls nicht länger stehen bleiben. Zeiten und Werte ändern sich nunmal. Beim Abtreibungs-§ und vielen anderen wars ja auch mal ursprünglich ganz anders.

Und wie gesagt wir haben genug andere Paragraphen, gegen Deine besagte Gewalt und Missbrauch. Rein aus diesem Gesichtspunkt betracht ist er sogar überflüssig.
 
Zuletzt bearbeitet:
spiro schrieb:
Woher kommen diese Zahlen - aus Mengeles Tagebuch?
nein, hab ich direkt aus "Mein Kampf" abgeschrieben :rolleyes:

Wieso setzt die Natur hier eine Barriere? Zum Spaß?
Wieso sind 2 der 4 Kinder des besagten Inzestpaares behindert?
Wieso kann man das auch bei anderen Inzestpaaren beobachten?
Wieso steigt die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Erbkrankheiten je näher das Verwandtschaftsverhältnis?
bsw. Königshäuser, Island-Effekt, Inzucht etc.
 
Jeder Erwachsene hat das Recht auf "sexuelle Selbstbestimmung" und deshalb ist es unfair,dennen das zu verbieten und es ist gegen das Grundgesetz.Man könnte diese Paare ja irgendwie zwingen zu verhüten,damit nicht so viele köperlich behinderte Kinder auf die Welt kommen.
Es mag vielleicht merkwürdig erscheinen,aber früher galt Homosexualität auch als merkwürdig (damit meine ich nicht die Antike,wo dies sogar üblich war,sondern in den Zeitaltern dannach)und heute ist es legal.die Gesellschaft wird sich daran gewöhnen müssen.
Niemand hat das Recht es ihnen zu verbieten.
 
Relict schrieb:
Aber das wirft ja dann wiederum ne ganz andere Frage auf, nämlich die Benachteiligung von Heteropaaren ggü. Homopaaren. Macht das ganze ja dann noch absurder, oder wie siehst Du das? Heiligt da wirklich ganz einfach der Zweck (pure Verhinderung des Gebärens) diese Mittel?
In der Tat reduziert die einschränkende Definition des BGH in Sachen Beischlaf den Straftatbestand des Inzests auf heterosexuelle Blutsverwandte ersten Grades. Daraus ließe sich imo folgern, dass der § 173 auf ethischen/moralischen Vorstellungen beruht und darauf abzielt, präventiv potentielle Degenerationen auszuschließen.

Völlig unverständlich ist für mich dieser Zusatz: (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Einerseits wird damit zum Ausdruck gebracht, dass Menschen unter 18 für ein Delikt nicht bestraft werden, dessen Tragweite ihnen mangels geistiger Reife (noch) nicht zugänglich ist. Andererseits geht man davon aus, dass "über 18-jährige" diese besitzen; verweigert ihnen aber trotzdem selber darüber zu befinden, ein aus dieser Beziehung entstehendes, möglicher Weise degeneriertes Kind in die Welt zu setzen.

Tiu schrieb:
nein, hab ich direkt aus "Mein Kampf" abgeschrieben :rolleyes:
Ich weiß gar nicht, warum Du Dich persönlich angegriffen fühlst:
1. Finde ich die Frage von Kisser durchaus berechtigt - auch wenn sie eher an den Ersteller des Artikels gehen sollte. Die im Wiki Artikel angegebenen 30-50% sind für mich nicht greifbar.

Tiu schrieb:
Wieso setzt die Natur hier eine Barriere? Zum Spaß?
Epigenetische Regeln gegen S. Freud - wer Recht hat, wird sich noch herausstellen...
Tiu schrieb:
Wieso sind 2 der 4 Kinder des besagten Inzestpaares behindert?
K.A. - aber was wäre, wenn sie 4 "gesunde" zur Welt gebracht hätten?
Tiu schrieb:
Wieso kann man das auch bei anderen Inzestpaaren beobachten?
Gegenfrage: Wieso kann das auch in "normalen" Beziehungen auftreten?
Tiu schrieb:
Wieso steigt die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Erbkrankheiten je näher das Verwandtschaftsverhältnis?
bsw. Königshäuser, Island-Effekt, Inzucht etc.
Waren alle Pharaonen degeneriert - und lassen sich mit letzter Sicherheit andere Umstände ausschließen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso steigt die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Erbkrankheiten je näher das Verwandtschaftsverhältnis?

Ich versuch mal eine Erklärung:

Das liegt daran, dass die meisten Erbkrankheiten rezessiv vererbt werden (und solche Anlagen trägt jeder in sich). Diese Anlagen kommen aber nicht zum Tragen, wenn im dominant-rezessiven Erbgang diese Anlage nicht vorliegt.
Die Wahrscheinlichkeit der gleichen Veranlagung - und damit der Manifestation der Krankheit - ist also sehr viel geringer wenn sich "fremde" Gene mischen, als bei Menschen die schon gleiche/ähnliche Erbanlagen in sich tragen und untereinander weitergeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
spiro schrieb:
Ich weiß gar nicht, warum Du Dich persönlich angegriffen fühlst:
Sorry, aber Deine Anspielung auf Josef Mengele war genauso unangebracht.
ich denke nicht das ich mich hier auf CB als Ariosoph zu erkennen gegeben habe, oder?

K.A. - aber was wäre, wenn sie 4 "gesunde" zur Welt gebracht hätten?
Würde das irgendetwas an der Wahrscheinlichkeit selbst ändern?

Gegenfrage: Wieso kann das auch in "normalen" Beziehungen auftreten?
Das so etwas "auch" in einer "normalen" Beziehung auftreten "kann" war und ist schon immer eine Laune der Natur gewesen. Aber, wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit das ein Kind mit einer geistig/körperlichen Behinderung zur Welt kommt bei "normalen" Beziehungen und einer Inzestbeziehung? Bei normalen Beziehungen dürften die wohl eher im Promillebereich anzusiedeln sein.

Waren alle Pharaonen degeneriert - und lassen sich mit letzter Sicherheit andere Umstände ausschließen?

Sind alle 4 Kinder des Inzestpaares degeneriert? :freak:
Ich weiß jetzt nicht wie die ollen Ägypter mit Behinderten umgegangen sind, aber in vielen Kulturen waren die damit nicht gerade zimperlich.
 
luhri schrieb:
Leider ist die natürliche Auslese schon lange ad absurdum geführt worden:

- es gibt Brillen und Hörgeräte, womit diese 'Behinderten' gleiche Chancen haben ihre degenerierten Gene weiterzugeben, damit in der nächsten Generation Fielman und Laserchirurgen noch mehr verdienen.

Das ist natürlich Unsinn. Ist der Mensch ein "behinderter Affe" weil er kein Fell mehr hat und deswegen Klamotten braucht wenn es kalt wird? Vermutlich wird hier die Antwort "nein" sein. Nicht anders verhält es sich mit "Fehl"sichtigkeiten. Deren Existenz stellt in der momentanen Lebensumgebung der meisten Menschen eben keinen großen Nachteil mehr da und kann ggf. durch Hilfmittel ausgeglichen werden. In anderen Bereichen gibt es natürlich weiterhin eine "Auslese", allerdings geschieht dies natürlich nur in größeren zeitlichen Zusammenhängen, so daß man nur vermuten kann, welche Eigenschaften von der "Natur" (zu der natürlich auch die von Menschen geschaffenen Lebenräume gehören) "bevorzugt" werden.

@Topic

Das Inzestverbot ist meines Erachtens gut begründet, zumal der Staat ja nicht zur Zwangsverhütung oder gar Sterilisation schreiten darf. Generell glaube ich, daß das Inzestverbot tatsächlich im wesentlichen wegen des erhöhten Risiko von Behinderung eventuell resultierender Kinder besteht, und weniger aus "moralischen" Gründen, denn jede/r darf es straflos mit seinem Schäferhund treiben, was wohl bei einem "moralisch" begründeten Strafrecht mindestens ebenso verboten wäre (und natürlich früher auch war) wie Inzest.
 
Ein klares nein. Nicht weil ich den Leuten nicht gönne miteinander Sex zu haben, sondern weil es den menschlichen Genpool versaut. Das Ergebnis sind behinderte Nachkommen, die ihre Gene evtl weitergeben und das Risiko weiterer Gendefekte erhöht.

Meinetwegen sollen sich beiden (einer von Ihnen) freiwillig Sterilisieren lassen, dann dürften sie meinetwegen poppen (freie Welt), aber nicht wenn dabei Kinder entstehen können (Schaden anderer Personen).
 
ich finds irgendwie krank - vor allem wenns direkte verwandtschaft ersten grades ist..
kann mir nicht helfen.. bei aller toleranz der welt, finde ich den gedanken daran schon abstossend. okay, ich mein, soll jeder machen wie er will, wenn er damit glücklich ist und so.. aber mir fällt kein wirklich einziger positiv klingender kommentar zu dem thema ein.

wenn es jetzt "nicht-blutsverwandte" betreffen würde, oder so um tausend ecken miteinander verwandt das man auf den ersten blick nichtmal wissen könnte das man miteinander verwandt ist, wäre das ja vielleicht noch "im grünen bereich".. aber alles andere... sorry, da kommt nur ein kindisch klingendes "bäh" in den sinn..:freak:
 
Ich bin ebenfalls für ein klares Nein.

Die Gründe wurde im Prinzip schon von anderen genannt.
Vorrangig bin ich wegen der häufigen behindeten Nachkommen dagegen.


Freiheit für alle, doch jede Freiheit hat ihre Grenzen.
 
Bei aller Liebe zur Freiheit, dem Liberalismus und den JuLis: Ich bin dagegen!
Einerseits bin ich auch doch für eine Entschärfung: Man könnte beispielsweise den Paragraph oder die Ausführungsbestimmungen des Paragraphen so ändern, dass eine strafrechtliche Relevanz nur dann besteht, wenn es tatsächlich zur Geburt eines Kindes oder gar eines behinderten Kindes kommt.

Stellt euch doch mal die gesellschaftlichen Folgen für die Kinder vor! Das ist doch grausam, so ein Risiko einzugehen, dass man schon damit rechnen muss, dass man ein behindertes Kind bekommt(die Wahrscheinlichkeit ist ja schon bei nichtgeradlinigen Verwandten relativ hoch). Gerade in Deutschland, wo es Behinderte nicht leicht haben!

Die Argumentation, seitens eines Linkspartei-Politkers, man würde ja Frauen über 40 auch nicht verbieten, Kinder zu bekommen, ist lächerlich - die Wahrscheinlichkeit ist hier deutlich geringer und liegt gerade mal zwischen 1 und 2 %.
 
Ich bin dagegen.
Zur evolution: die natürliche Auslese gilt beim Menschen tatsächlich kaum noch weil der gesellschaftliche Aspekte eine zu große Rolle bei der Partnerwahl spielt. Aber andererseits: zwar hat eine null mehr auf dem Konto keine Aussagekraft in der freien Wildbahn oder über die Gene aber beim "Überleben" (darum geht es eh schon lange nicht mehr) in der Westlichen Welt macht diese Null einiges aus.
Und die Natur hat es so eingerichtet, dass wir uns nicht mit nahen Verwandten Paaren. Ansonsten würde man das auch häuftig bei Tieren beobachten. Inzest stellt eine sexuelle Abnormalität dar wohingegen Homosexualität ihren Stellenwert auch bei Tieren hat und nahezu jede höher entwickelte Säugetierart weist homosexuelle Tiere in nicht zu kleiner Zahl auf.
 
Bin auch strikt dagegen! Wenn sowas erlaubt wärde, würde es auch sicherlich, wie bereits diskutiert, viele Kinder von Inzest Paaren geben. Und das sind dann die Geschädigten. Ist in etwa so wie bei der Homo-Ehe mit Kindern. Nur das die Kinder dann halt nicht in der Schule auf Klappe bekommen, es sind dann einfach stroh dumme und degenerierte Vollidioten. :hammer_alt: :jumpin:
 
floschman schrieb:
Ist in etwa so wie bei der Homo-Ehe mit Kindern. Nur das die Kinder dann halt nicht in der Schule auf Klappe bekommen

Das liegt dann aber wiederum nicht an der Homo-Ehe oder diesen Kindern, sondern an der Gesellschaft bzw. den anderen fehlerzogenen Kindern und Eltern. ;)
 
HighNoon schrieb:
Aha, und wieso dass denn bitte?:rolleyes:
Ist das dein Ernst ? Weist du was dabei für Kinder raus kommen, wenn zwei Menschen, die schon aus dem selben Gen-Pool stammen sich paaren? Die Kinder sind in Regel geistig zurückgeblieben.
 
floschman schrieb:
Ist das dein Ernst ? Weist du was dabei für Kinder raus kommen, wenn zwei Menschen, die schon aus dem selben Gen-Pool stammen sich paaren? Die Kinder sind in Regel geistig zurückgeblieben.

Seit wann können sich zwei Männer bzw. Frauen denn paaren?
 
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