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Relict schrieb:Achso und zu sowas gehören ja immernoch 2. Wenn die Tochter das nicht will, ists auch nach dem 18. eine Vergewaltigung und/oder Nötigung. Du stellst ja mal wieder die Töchter als total naiv, unmündig, geistes- und willenlos hin.![]()
Relict, dass hat nix mit Blödheit zu tun.
Ich als Vater habe doch dann die Möglichkeit meine Tochter 18 Jahrelang dahingehend zu manipulieren, oder? Ob die Manipulation dann erfolgreich ist oder nicht, ist doch ersteinmal bloß dahingestellt.
Gesetze haben auch einen gewissen präventiven Charakter, zumindest bei Menschen die noch irgendwo halbwegs sauber ticken. Bevor ich eine Straftat begehe, muss ich mir über die Konsequenzen meines Handelns bewußt sein, und da liegt die Hemmschwelle.
Daher ist ja auch die Frage die sich mir dabei stellt, ob dieser "gewisse" Schutzmechanismus der "meiner" Meinung nach durch die Strafbarkeit gegeben ist nicht abgebaut wird wenn man ihn erst einmal fallen gelassen hat.