Aufhebung des Inzestverbotes? § 173 StGB

§ 173 Aufheben?

  • Ja auf jeden Fall

    Stimmen: 7 4,6%
  • Ja, solange es über 18 jährige berifft

    Stimmen: 14 9,2%
  • Mir egal

    Stimmen: 16 10,5%
  • Nein, unter keinen umständen

    Stimmen: 115 75,7%

  • Umfrageteilnehmer
    152
Die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit des § 173 StGB hat sich in diesem Thread auf die Vermeidung von genetischen Schäden der Abkömmlinge aus inzestuösen Beziehungen verengt und wurden in einer ganzen Reihe von Beiträgen als ausschlaggebende Argumentation verwendet; teilweise mit bizarren (Originalton spiro) Meinungen.

Im Gegensatz zu hier hat sich der Gesetzgeber bei der Begründung zum § 173 StGB nicht auf dieses faschistoide Glatteis begeben und will sich nicht dem Vorwurf aussetzen, die „Vermeidung unwerten Lebens durch Strafandrohung“ als Staatsziel auszuweisen.

Zwar bleiben als Strafgrund auch die angeblichen Gefahren eugenischer und genetischer Schäden nicht unerwähnt, das Rechtsgut, das durch dieses Vorschrift zu schützen sei, wäre jedoch das Freisein der engsten Familie von damit für unvereinbar gehaltenen sexuellen Beziehungen und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine noch intakte oder ohnehin schon zerstörte Familie handelt (so die BT-Drs. VI/1552). Auch der BGH sieht Ehe und Familie als die im Vordergrund durch § 173 StGB geschützten Objekte an (BGH 39, 329). Folgerichtig steht dieser Straftatbestand seit dem 4. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23.11.1973 auch in dem Abschnitt 12 des StGB mit der Überschrift „Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie“.

Aber wer sich gedanklich auf diese Zielsetzung einlässt, für den geht der strafrechtliche Eiertanz erst richtig los: Der Gesetzgeber nimmt also eine familienzerstörende Wirkung der „Blutschande“ an. Eine familienzerstörende Wirkung kann laut Gesetz aber nur der Beischlaf, d.h. die Vereinigung der Geschlechtsteile entfalten. Sonstige sexuelle Handlungen werden vom § 173 StGB nicht erfasst, selbst wenn sie beischlafähnlich sind. D.h. z.B. dem Analverkehr zwischen Familienangehörigen wird strafrechtlich keine ehe- und familienbelastende Wirkung zugeschrieben.:rolleyes:

Damit hört der Eiertanz jedoch noch nicht auf. Strafbar ist wegen seiner familienzerstörenden Wirkung nur der Beischlaf zwischen Blutsverwandten. Dagegen bleibt die heile Familienwelt unangetastet, wenn sich Adoptiveltern mit Adoptivkindern oder die Adoptivgeschwister untereinander vergnügen. Auch der Beischlaf zwischen dem Ehemann und der nichtehelich empfangenen Tochter seiner Frau vermag die strafrechtlich geschützte heile Familienwelt nicht zu beeinträchtigen.:freak:

Mir fällt keine andere Gesetzesnorm ein, die sich derart verlogen darstellt, um Moralvorstellungen strafrechtlich sanktionieren zu können. Aber das Abstimmungsergebnis unserer Umfrage gibt der Scheinheiligkeit des Gesetzgebers ja offenbar Recht.
 
Es ist doch egal... solange se keine behinderten Kinder dabei in die Welt setzen, solln die meinetwegen sonstwas machen =) (und natürlich über 18 =) )
 
Fritz Brause schrieb:
(und natürlich über 18 =) )

Nun ein weiteres Paradoxum ist ja, das gerade diese straffrei ausgehen! :freak:

Auszug § 173 StGB schrieb:
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Das Ding ist hinten und vorne eine Farce und abzuschaffen. Und wenn man noch MacII's Fakten mit einbezieht, muss man ja nen Dachschaden haben, immernoch im vollen Umfang dafür zu sein. Sorry für die Ausdrucksweise.
 
Relict schrieb:
Nun ein weiteres Paradoxum ist ja, das gerade diese straffrei ausgehen! :freak:
Ich hatte auf diesen "Umstand" bereits @ # 27 hingewiesen:
Einerseits wird damit zum Ausdruck gebracht, dass Menschen unter 18 für ein Delikt nicht bestraft werden, dessen Tragweite ihnen mangels geistiger Reife (noch) nicht zugänglich ist. Andererseits geht man davon aus, dass "über 18-jährige" diese besitzen; verweigert ihnen aber trotzdem selber darüber zu befinden, ein aus dieser Beziehung entstehendes, möglicher Weise degeneriertes Kind in die Welt zu setzen.
Aber offensichtlich rotzen (auch sorry) hier einige ihre Meinung hin, ohne den Verlauf der Diskussion wirklich verfolgt zu haben...


MacII schrieb:
Mir fällt keine andere Gesetzesnorm ein, die sich derart verlogen darstellt, um Moralvorstellungen strafrechtlich sanktionieren zu können.
Dein Fazit @ #51, sowie diese Ergänzung, entsprechen vollends meiner Sichtweise. :daumen:
 
slow1 werd erst mal erwachsen und schreib nicht solchen Unsinn!

Es heißt hier das bestehende Gesetz sei verlogen, und deshalb sollte Geschwister lieb erlaubt sein.

Stellt sich die Frage Freiheit um jeden Preis, und jeder machts mit jedem wie s Ihm gefällt?

Ich glaube nicht das dass wirklich jemand will, in meinen Augen ist Beischlaf unter Geschwistern unmoralisch und sollte verboten werden, bzw, bleiben, ganz gleich ob aus der Verbindung Kinder entstehen oder nicht.

OMaOle
 
In deinen Augen ist es unmoralisch.Schwul sein galt auch als unmoralisch und siehe da,es ist heute erlaubt.Nur weil es viele nicht gut finden,darf man es den Personen nicht verbieten.
Wie wärs wenn man Dir eine gewisse Verhaltensweise verbieten würde,die eigentlich nur menschlich sind?
Solche erzkonservativen Ansichten gehören ins Mittelalter und nicht in einen modernen,demokratischen Staat.

Und des weiteren frage ich mich:
Kann man Freiheit denn überhaupt noch als Freiheit bezeichnen,wenn sie eingegrenzt ist?

Ich selbst halte auch nicht viel von Inzest aber ich respektiere und toleriere diese ganz normalen Menschen.
"Das Leben ist zu schön, um immer normal zu sein.
"Lebe dein Leben und toleriere das der anderen."
 
Zuletzt bearbeitet:
@spiro
Jupp ich weiss, musste mich ja mit dem Auszug aus meinem vorigen post auch selber zitieren. ;)
Die 80% Zustimmung in dieser Umfrage sind zudem ein weiterer Beweis, wie sehr die breite Masse allgemein zu politischen Gegebenheiten und Entscheidungen steht.
Einfach aus oberflächlichen Bauchgefühl, Herdentrieb oder Schubladendenken heraus irgendwas abstimmen oder gleichgültig billigend in Kauf nehmen, ohne nur ansatzweise mal über den Tellerrand gedacht zu haben, ala "die da oben werden sich schon was dabei gedacht haben, ist ja schliesslich Gesetz und das Konstrukt hier nennt sich ja auch Rechtstaat, also wird schon alles seine Richtigkeit haben. "
Kein Wunder, dass es bei uns immer weiter abwärts geht. Und da wundert sich tatsächlich noch einer? :freak:

Unmoralisch verhält sich hier nur einer, nämlich dieser Paragraph und der diesen geschaffene Gesetzgeber. Beischlaf zwischen Geschwistern ist genausowenig verboten, wie zwischen Vater und Tochter, sofern diese nicht blutsverwand sind, und unter 18 wirds sogar gebilligt, da diese vom § ausgenommen. Also selbst für die Moralapostel und Konservativen unter euch ist dieser § völlig daneben. ^^
 
Ich stimme da eigentlich eher OMaOle zu, ich finde es auch moralisch eher fragwürdig.

Ich würde eher mal sagen, dass die 80% ein Beweis sind, dass die meisten so denken.
Und ich behaupt jetzt einfach, dass bei einer Volksbefragung zu diesem Thema ein ähnliches Ergebnis herauskommen würde.

Ich würde eher sagen, es geht mit meiner Gesellschaft bergab, in der man im Namen der Freiheit alles erlaubt. Absolute Freiheit ist einfach illusorisch und in meinen Augen auch nicht wünschenswert.
Es sollte wenigstens ein Minimum geben an Grenzen, die man einhalten muss.
 
soulpain schrieb:
Nur weil es viele nicht gut finden,darf man es den Personen nicht verbieten. [...] Solche erzkonservativen Ansichten gehören ins Mittelalter und nicht in einen modernen,demokratischen Staat.
Werter Herr, Sie widersprechen sich.
Wie wärs wenn man Dir eine gewisse Verhaltensweise verbieten würde,die eigentlich nur menschlich sind?
Die Menschlichkeit des Inzest scheint mir von Tiu (#5) eindeutig wiederlegt worden zu sein.
Kann man Freiheit denn überhaupt noch als Freiheit bezeichnen,wenn sie eingegrenzt ist?
Wir lassen jeden machen, was er will, dann passt das schon.
Ihre Argumentation bewegt sich langsam in anarchische Ideologien.

Meine Damen & Herren,
es wird hier von undemokratischen Zuständen gesprochen, während 80% gegen die Aufhebung stimmen.
Man verlangt Beweise dafür, dass Inzest zu Behinderungen der Nachkommen führen; sind wir schon so verkorkst in dieser Konsumgesellschaft, dass wir von der Natur so sehr distanziert sind?
b-runner schrieb:
Jeder Meerschweinchenzüchter weiß doch, welche fatalen Folgen Inzest hat.
Jeder Aquarianer weiß das, jeder Landwirt weiß das, aber die Internetjunkies anscheinend nicht.
Dann wird hier Inzest mit dem Verzehr von Tieren verglichen, welcher mindestens so schlimm wäre. Der nächste Schritt wäre dann, auch die Gefühle von Pflanzen denen des Menschen gleichzusetzen und sich von Steinen zu ernähren.

Ich habe fertig.
 
Werter Herr Sentenza,
sie dürfen mich gerne duzen.Es ist ja nicht schlimm Grenzen setzen zu wollen aber dann darf man nicht von Freiheit sprechen.Übrigens hast Du das Fragezeichen übersehen,denn es war keine Aussage sondern eine Frage im Bezug auf Freiheit.
Üble Vorurteile ich wäre einem bestimmten Idealismus verfallen,sind unpassend.

Willst Du mich etwa diskriminieren weil ich Vegetarier bin?Ich persönlich finde das Konsumieren von Tieren nicht in Ordnung.Und ich muss es mir nicht gefallen lassen,so behandelt zu werden.Es ist meine subjektive Meinung zum Thema SChlachtung und vielleicht wäre etwas weniger Sarkasmus nett.

Wenn Inzest unmenschlich wäre,würde es nicht bei Menschen vorkommen.

Außerdem ist diese Umfrage nicht repräsentativ.
 
Zuletzt bearbeitet:
soulpain schrieb:
Wenn Inzest unmenschlich wäre,würde es nicht bei Menschen vorkommen.

.

Wenn das stimmt, wiso gibt es dann Kriege, um nur ein Beispiel zunennen.

Weil die Menschen Grenzen brauchen gibt es Gesetze, die übrigens auch von Menschen gemacht werden.
Der Paragraph173 StGB ist ja nicht das einzige Gesetz, dass vielleicht überarbeitet werden muß, viele andere sind über 100 Jahre alt und werden nicht in Frage gestellt, warum gerade dass?

Unmoralisch bleibt Inzest, da könnt Ihr sagen was Ihr wollt.
Eine Überarbeitung des Paragraphen ist sicher notwendig um Unsicherheiten im Umgang mit Inzest zubeseitigen. Eine Aufhebung des Verbotes sollte aber nicht die Folge sein.

OMaOle
 
OMaOle schrieb:
Der Paragraph173 StGB ist ja nicht das einzige Gesetz, dass vielleicht überarbeitet werden muß, viele andere sind über 100 Jahre alt und werden nicht in Frage gestellt, warum gerade dass?

Diese Weisheit hast du schon in einem anderen Thread verbreitet. Du solltest endlich einmal damit herüber kommen, um welche Vorschriften es sich da handelt. Im Strafgesetzbuch wirst du keine Norm finden, die bereits 100 Jahre alt ist.

OMaOle schrieb:
Unmoralisch bleibt Inzest, da könnt Ihr sagen was Ihr wollt.

Veranstaltest du jetzt Schattenboxen? Wer hat auch nur ansatzweise geschrieben, daß er Inzest gut fände?
Das Strafrecht schützt überwiegend allgemeine und teilweise auch individuelle Rechtsgüter.
Ich möchte von den Befürwortern des § 173 StGB liebend gern wissen, welches Rechtsgut durch diese Norm geschützt werden soll. Kleiner Tipp: Moral ist kein Rechtsgut.
 
Gern, du schreibst Inzest würde bei Menschen nicht vorkommen, wenn er (es, sie) unmenschlich wäre.

Kriege, Mord und Todschlag, Folter, Vergewaltigung... sind aber unmenschliche Dinge und die kommen bei Menschen durchaus vor.
 
@Sentenza
Ich widerspreche Ihnen in allen Punkten! Begründungen sind bitte vorangegangenen Posts (nicht nur von mir) zu entnehmen. :)

"Die Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses ist kein Ziel des Staates!" Punkt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest

Was bewirkt dieser Paragraph? Richtig, genau das Gegenteil.
Nur noch mal zur Erinnerung: Es geht hier um den Straftatbestand des vaginalen Beischlafes unter Blutsverwandten über 18. Kinder sind da noch lange nicht da.
Klar man würde ja auch bei direkter Fixierung - sprich "Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses" im Widerspruch zur eigenen Rechtssauffassung und anderen Paragraphen und Rechten stehen. Wie mans auch dreht, das Ding ist vorne und hinten widersprüchlich und verlogen.

"Es ist aber in jedem Fall notwendig, alle Inzestwilligen über diese Risiken und ihre Vermeidung (mittels Empfängnisverhütung) aufzuklären."

Besteht staatsseitig durch diesen § überhaupt ein gesonderter Anlass dafür? Nein, der Staat verbietet pauschal und bestraft, das wars. A la sollen sies doch treiben mit wem und was sie wollen, hauptsache nicht mit blutsverwandten. :rolleyes:

Zum Volksentscheid:
Ich wette, wenn ein gewiefter Politiker die allgemeine Einführung der Todestrafe mit Totschlagsargumenten und emotionalen Themen nur übel genug ausmalt. wie zb. Kinderpornographie und dies damit rechtfertigt, dass es da auch 80% Zustimmung gäbe.
Verhielte sich ähnlich wie die zunehmende Aufweichung unserer Rechte bzgl. Datenschutz und Überwachung, Stichwort böse Terroristen und Raubkopierer.
Soviel dazu.
 
MarcII du hast vollkommen recht, im StGB gibt es vielleicht keine so alten Gesetze, ich gebe zu ich habs nicht 100% gelesen, bin auch kein studierter Jurist.

Im Immobilienrecht gibts das aber schon, hat mich 45000€ gekostet das sollte wohl Weisheit genug sein, aber das ist ein anderes Thema.

Und nein ich kann nicht boxen und für mich ist die Erhaltung der Art durchaus ein Rechtsgut das es zuschützen gilt. Die Art sollte auch die Möglichkeit haben so gesund wie möglich zubleiben.

Sicher gibt es auch andere Risikofakturen für das entstehen von Mißbildungen bei Menschen. Risikogruppen die erkannt werden , sind schon angehalten auf Kinder zuverzichten, verboten ist es ihnen nicht.

Wissentlich das Risiko einzugehen behinderte Kinder auf die Welt zubringen finde ich einfach verantwortungslos
 
Also ich spreche mich gegen eine Legalisierung von Inzest aus, da ich es für moralisch bedenklich halte, wenn man innerhalb der Familie sexuelle Beziehungen hat... Und es ist ja auch schon recht "normal" in der Bevölkerung, dass man das nicht tut
 
OMaOle schrieb:
Kriege, Mord und Todschlag, Folter, Vergewaltigung... sind aber unmenschliche Dinge und die kommen bei Menschen durchaus vor.

Auch wenn ich es nicht genau weiß vermute ich,dass Gewalt auch in diesem Formen menschlich ist.Folterung und dergleichen sind nur Steigerungen von natürlicher Gewalt,was den Menschen zu etwas besonderem macht.Denn Tiere foltern soweit ich weiß nicht.

Trotzdem muss es im Kern menschlich sein und Gewalt ist definitiv menschlich.

Und selbst wenn Inzest eine Fehlfunktion ist,ist es menschlich.Den Mutationen oder Abnormalitäten sind nur natürlich.Nicht der "Norm" entsprechend heißt nicht unbedingt unmenschlich.
Wahrscheinlich verstehst Du unter menschlich= "richtig" handeln,oder?


P.S.: Du weist sich immerhin einigermaßen respektvoll auszudrücken und bist auf meine Frage eingegangen.Das ist schon mal viel wert.
 
Zuletzt bearbeitet:
soulpain schrieb:
Es ist ja nicht schlimm Grenzen setzen zu wollen aber dann darf man nicht von Freiheit sprechen.
Auf Mord steht Freiheitsstrafe. Darf man da auch nicht von Freiheit sprechen?
Üble Vorurteile ich wäre einem bestimmten Idealismus verfallen,sind unpassend.
Die wurden so auch nicht genannt.
Willst Du mich etwa diskriminieren weil ich Vegetarier bin?Ich persönlich finde das Konsumieren von Tieren nicht in Ordnung.Und ich muss es mir nicht gefallen lassen,so behandelt zu werden.Es ist meine subjektive Meinung zum Thema SChlachtung und vielleicht wäre etwas weniger Sarkasmus nett.
Ich will dich überhaupt nicht diskriminieren, aber der Koch wird es müssen :D.
Wenn du der Auffassung bist, Fleisch ablehnen zu müssen, habe ich damit in keinster Weise ein Problem. Geäußert wurde von dir aber der Vergleich von Inzest und "Tiermord", und nichts anderes als das habe ich kritisiert.
 
Ich denke zuviel Freiheit schadet mehr als das sie nutzt.
Meinem Gefühl nach haben wir ja eine Gesellschaft in der es nur noch sehr wenige Grenzen gibt. Und ich finde dies nicht sonderlich gut, wenn ich mir mal anschauen was für eine Gesellschaft hier in Deutschland entsteht.

Ich verstehe allerdings nicht, wieso man dann unbedingt Kinder kriegen muss. Wenn man eine inzestuösen Beziehung muss man doch nicht unbedingt Kinder haben wollen. Wenn einem klar ist, dass das Risiko hoch ist ein behindertes Kind zu kriegen soll man doch einfach verzichten.
Sollen sie doch verhüten, dann hat das ganze wenigstens keine Folgen.
Aber wer dann unbedingt, trotz des Risikos, ein Kind will, der ist in meinen Augen einfach schwachsinnig.
 
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