Aufhebungsvertrag

Baya

Fleet Admiral Pro
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Sep. 2007
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20.433
Hallo!

Kurz und knapp:

Ich habe zum 15. März gekündigt.
Meine neue Stelle fange ich am 16. März an.

Ich habe auch nach einem Aufhebungsvertrag gebeten,
welcher wahrscheinlich dann ab 5. März greift.

Darf ich die Zeit vom 5. - 16. also einfach zu Hause bleiben
oder muss man da wieder etwas beachten?!
 
Arbeitslosmelden für die Zeit, damit du keine Lücken für die Rente hast?

Denke ich mir mal..... würde mich aber auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden.

Gruß,
boersianer
 
Ja NICHT arbeitslos melden, da viel zu kurzfristig. Hab ich auch mal gemacht, gab dann 10 Tage Geld, aber sollte ich nochmal arbeitslos sein, gibts für Monate n Abzug.
 
Äh.... den anteiligen Jahresurlaub nehmen?

Oder halt ganz einfach freistellen lassen.
 
Jahresurlaub ist schon weg, Freistellen = Aufhebungsvertrag?!
 
Freistellen = Aufhebungsvertrag

NEIN

Du hast fristgerecht gekündigt - zum 15.03.2012 - soweit so gut
Wozu dann noch einen Aufhebungsvertrag? Weil du ab sofort (oder einen bestimmten Terin) nicht mehr arbeiten willst?
Dann besteht die Möglichkeit dich vom AG freistellen zu lassen heisst
du gehts nicht zur Arbeit bekommst aber auch keine Entgelt mehr.

Nachteil: wenn du dich nicht arbeitslos meldest (für die Zeit) (egal ob du vom AL-Geld bekommst oder nicht)
bist du nicht krankenversichtert, die Zeiten fehlen dir später in der Rente etc.
 
Ja und sind die zwei Wochen die fehlen denn schlimm?! (Für die Rente) Denke mal nicht, also ist es quasi Wurscht oder?!
 
das kann dir keiner sagen - ob's für dich mal relevant wird
wenn dir in 30 Jahren einer sagt - du hast nur 39 Jahre und 50 Wochen Beitragszeit
daher kannst du erst in 3 Monaten deine Rente beantragen
und dir dann bewusst wird - hm das waren die 2 Wochen damals
 
Unbedingt arbeitssuchend melden.
Geld gibts sowieso keins, da du gekündigt hast.
Es geht primär nur um die Krankenversicherung.

Wenn du dir in dieser Zeit ein Bein brichst oder gar eine Operation brauchst geht das dann mal schnell in die 10k €, welche du selbst tragen mußt, weil du nicht versichert bist.

Aber ich würde es auch mit einer Freistellung versuchen.
Warum willst du eigentlich noch einen Aufhebungsvertrag?
Willst du unbedingt frei haben?
Wenn für 2 Wochen der Lohn fehlt macht sich das schon im Geldbeutel bemerkbar.
 
Warum machst Du denn nicht den Aufhebungsvertrag dann zum 15.? Bzw. warum machst Du überhaupt einen Aufhebungsvertrag? Wenn Du eh gekündigt hast, hast Du doch noch einen Lohnanspruch bis zum 15. Was soll Dir denn der Vertrag bringen? Er schneidet Dir das Gehalt für 10 Tage ab und Du bekommst doch nix dafür...

Ist zwar jetzt arschig, aber ich würde es wie folgt machen:

Kündigung stehen lassen.
Dem alten Chef sagen, dass Du ein Zeugnis willst.
Wenn er es Dir nicht sofort gibt, dann sagen, dass Du auch nix mehr tust, bis Du ein super Zeugnis hast.
Wenn er es Dir dann ausgestellt hat, trotzdem nix mehr tun und ihm sagen, es sei üblich, dass man in der Kündigungsfrist freigestellt würde. (Ist es auch).

Punkt.

Ach ja: Eine eigene Kündigung sieht im Lebenslauf meiner Meinung nach besser aus, als ein Aufhebungsvertrag.
Arbeistlösigkeit wäre für mich kein Thema.
 
Gelber Schein? (sofern du schon ein Arbeitszeugnis hast)
 
danke Haudrauff...
Wenn der TE sich für die Zeit nicht arbeitssuchend meldet hat er keinen Krankenversicherungsschutz!!!
@mschrak: So viel Bullshit auf einmal ist unglaublich. Du bist bis Vertragsende verpflichtet zu arbeiten. Deine Aussagen gehen in Richtung Nötigung und Arbeitsverweigerung, Nötigung, strafbare Handlung, macht sich super im Arbeits- und Führungszeugnis, Arbeitsverweigerung fristlose Kündigung, macht sich auch super im Arbeitszeugnis und kann ggf sogar Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers nach sich ziehen.
Der Arbeitgeber hat eine Frist von 6 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisse dir ein Arbeitszeugnis aus zustellen.
Lieber TE, wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, arbeitssuchend melden.
Gelber Schein ist auch grenz wertig, bei einem großen Arbeitgeber eventuell moralisch noch vertretbar, bei kleinen ist es einfach asozial.
Aber wieso fragst du nach nem Aufhebungsvertrag, wenn du eh gekündigt hast?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte einfach so schnell wie möglich raus aus der Firma und dann auch eher bei der anderen Firma anfangen.
Evtl. klappts ja und ich kann gleich am 5. in der neuen Firma anfangen, wenn es aber nicht klappen sollte, wäre ich halt knapp 2 Wochen daheim, was aber auch mal gut wäre ;)
Ums fehlende Geld für die knapp zwei Wochen geht's mir nicht....!
 
ok, das kann ich nach vollziehen, war bei mir damals ähnlich. Wie geschrieben, sofort nach der Unterschrift zum Amt, damit Versicherungsschutz besteht.
 
Okay, hab's geschnallt.
Werde also sehen das ich ab 5. beim neuen Arbeitgeber sofort anfangen kann, wenn nicht, dann eben die Zeit noch absitzen. AA tu ich mir nicht an ;)
 
Du kannst das auch selbst aus der eigenen Tasche bezahlen. Am besten sprichst du dich ab mit deiner Versicherung.
 
AA kann man auch anrufen.
Ja, da gibts Telefon! Boah!
 
Nee, den Stress spar ich mir lieber. Also entweder gleich anfangen oder durchhalten.
 
@methadron: Bevor Du andere Aussagen in dieser Form kritisierst, solltest Du Dich vielleicht erst mal informieren.

Nötigung (als strafbare Handlung) erfordert "Gewalt" oder die Drohung mit einem (rechtswidrigen und verwerflichen) empfindlichen Übel. Wenn das hier schon gegeben wäre, dann wären 100% aller Teilnehmer am Geschäftsleben sowie alle Politiker permanent wegen Nötigung dran. So etwas geht aber (zum Glück) problemlos als "Verhandlungsgeschick" durch.

"Arbeitsverweigerung" ist per se ebenfalls nichts verwerfliches, Angestellte sind doch keine Sklaven. Der Arbeitsvertrag ist ein "Vertrag". Einzige Folgen von Nichteinhaltung von Verträgen könnte ein Schadensersatzanspruch sein, aber ich habe ja auch nicht empfohlen, die Arbeit zu verweigern, sondern lediglich darauf hinzuweisen, dass wenn das Zeugnis nicht ausgestellt wird, die Motivation, bei der Arbeit alles richtig zu machen, deutlich sinkt.

Moralisch empfinde ich es ebenfalls nicht als verwerflich. Wenn der AG das Zeugnis nicht frühzeitig ausstellen will, hat er kein mildes Vorgehen verdient. Ausserdem ist Freistellung in der Kündigungsfrist durchaus üblich.

Und noch was: In Deutschland hat keiner mehr "keinen Krankenversicherungsschutz". Dieser Zustand wurde rechtlich ausgeschlossen und ist nicht mehr möglich. Man wird dann zwangsweise freiwillig nachversichert.
 
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