Aufhebungsvertrag

@ mschrak:

Kündigung stehen lassen.
Dem alten Chef sagen, dass Du ein Zeugnis willst.
Wenn er es Dir nicht sofort gibt, dann sagen, dass Du auch nix mehr tust, bis Du ein super Zeugnis hast.
Wenn er es Dir dann ausgestellt hat, trotzdem nix mehr tun und ihm sagen, es sei üblich, dass man in der Kündigungsfrist freigestellt würde. (Ist es auch).

das also ist für dich Verhandlungsgeschick? Der Chef könnte dem AN sofort fristlos kündigen bei Arbeitsverweigerung. Und das Zeugnis gestaltet noch immer der AG, das sollte man nicht vergessen. Deswegen bekommt man auch in den meisten Fällen dieses erst nach dem Austritt aus dem Unternehmen (die Gründe unteranderem dafür wären um sich vor so tollen Ideen wie deinen zu schützen).

"Arbeitsverweigerung" ist per se ebenfalls nichts verwerfliches, Angestellte sind doch keine Sklaven. Der Arbeitsvertrag ist ein "Vertrag". Einzige Folgen von Nichteinhaltung von Verträgen könnte ein Schadensersatzanspruch sein, aber ich habe ja auch nicht empfohlen, die Arbeit zu verweigern, sondern lediglich darauf hinzuweisen, dass wenn das Zeugnis nicht ausgestellt wird, die Motivation, bei der Arbeit alles richtig zu machen, deutlich sinkt.

doch genau das hast du empfohlen. Wie bereits gesagt nicht nur Schadensersatz sonder auch die fristlose Kündigung kann eine Folge sein, welche sich sicherlich gut macht.

Man sollte vielleicht Dinge vorschlagen die man auch bereit ist selbst zu machen.
 
wie ich Leute liebe die sich in zwei Sätzen widersprechen. Angekündigte Arbeitsverweigerung kann sehr wohl als Nötigung angesehen werden, gerade in kleinen Betrieben ist es eben ein empfindliches Übel, wenn ich die Fortsetzung meiner arbeit an Bedinungen knüpfe und meinem Chef ggf. Umsatz verloren geht.
Du verwechselst Arbeitsverweigerung mit der Weigerung Arbeiten zu verrichten, die wider der guten Sitten sind.
 
@Haudrauff
AA kann man auch anrufen.
Um was zu machen? Persönliches Erscheinen ist angesagt.
Wichtiger Hinweis: Steht das Ende Ihrer Beschäftigung bereits konkret fest und möchten Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld sichern, sind Sie unter Einhaltung von Fristen dazu verpflichtet, sich zusätzlich persönlich arbeitsuchend in Ihrer Agentur für Arbeit zu melden.
Du kannst allerdings bereits im Vorfeld online einige Sachen klären:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_262...lgemein/Arbeitssuchend-Meldung-Jobboerse.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Jungs...
Hat sich eh erledigt,
muss noch bis zum Ende hier bleiben :(


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