News Aus der Community: Lohnt sich ein Wechsel der Wärmeleitpaste bei Notebooks?

Hab mir letzte Woche einen Mac Pro 2013 günstig gekauft. Bei Geekbench hat er underperformed. Wärmeleitpaste waren Wärmeleitbrösel.

MX 6 drauf und um 70 Punkte mehr Single- und 500 Punkte mehr Multiscore gehabt.
 
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Ich habe zwar keine Erfahrungen bei Notebooks aber bei Mini PCs von z.b. HP. Gebraucht gekauft waren die oft recht laut. Nach dem Erneuern der WLP hat sich das stark verbessert.

Als WLP nutzte ich aktuell Arctic MX-6
 
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ridgero schrieb:
Hab mir letzte Woche einen Mac Pro 2013 günstig gekauft. Bei Geekbench hat er underperformed. Wärmeleitpaste waren Wärmeleitbrösel.

MX 6 drauf und um 70 Punkte mehr Single- und 500 Punkte mehr Multiscore gehabt.
Auch wenn es offtopic ist, wieso kaufst du dir eine 11 Jahre alte Kiste, die von Apple nicht mehr unterstützt wird? Ich sehe den USP nicht.
 
Generell jedes Jahr mal den PC oder Laptop entstauben ist die halbe Miete. Alle 2, 3 Jahre kann man schon die WLP erneuern.
 
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Cool Master schrieb:
In Deutschland Nichtig...
Nein, das sind freiwillige Leistungen, zu den Konditionen, die der Hersteller eben vereinbart.
Nichtig ist nur, dass man Geräte wie Desktop-PCs nicht aufrüsten darf. Das darf nicht verhindert werden, ich bezweifel stark, dass das Erneuern einer WLP dazu zählt. Aber du darfst das ja gerne mal testen und danach das Gerät zum Hersteller schicken und darauf hinweisen.
Ergänzung ()

Stramma schrieb:
Und wenn du an deinem Gerät bastelst und die Wärmeleitpaste austauscht, dann kann der Hersteller selbstverständlich vor Gericht versuchen den Nachweis zu führen, dass diese Aktion ursächlich für z.B. die Defekte SSD ist. Ob er damit durchkommt ist dann Sache des Gerichts.
Die Beweislastumkehr greift aber nicht mehr, wenn man das Gerät verändert hat. Das wird dir jeder Handwerker lächelnd erzählen, wenn du eine von ihm erbrachte Leistung teilweise zerlegst und wieder zusammengebaut hast und dann das Wasser irgendwo rausläuft. SSDs können bei solchen Arbeiten durch elektrostatische Entladungen schon mal drauf gehen, und ich schätze die großen Firmen haben bessere Anwälte als man selbst.

Wahrscheinlich werden dennoch viele kulanterweise die SSD tauschen, die CPU aber wahrscheinlich nicht.
 
Was würdet ihr für die Notebook-CPU & -GPU (i7-9750H + Quadro T1000 in einer Lenovo P53) empfehlen?

Paste, PCM-Pad, LM-Pad?

An Paste müsste ich noch eine kleine Tube Noctua-Zeugs haben.
 
@DarkSoul: Der Punkt ist jurisitsch sehr diskutabel.
DarkSoul schrieb:
"6. Einschränkung der Garantie"
"(a) Das Produkt wurde von nicht autorisierten Personen unerlaubt verändert, repariert und/oder modifiziert;"
Nicht alles was in Garantiebestimmungen steht ist jurisitisch auch durchsetzbar, freiwillige Leistung hin oder her.

Und du hast eine Behauptung aufgestellt, also zeige du die Urteile, dass die Gewährleistung dadurch erlischt. Aber ist mir auch zu OT. Deshalb werde ich dazu nichts mehr schreiben.
Übrigens: Lenovo verkauft sogar Ersatzteile für Laptos an Endkunden und stellt Videos und Dokumentation bereit...

So viel zu deiner pauschalen Aussage.
 
tollertyp schrieb:
Und du hast eine Behauptung aufgestellt, also zeige du die Urteile, dass die Gewährleistung dadurch erlischt.
Dann such halt ein Urteil, wo ein Käufer während der Gewährleistungszeit die WLP getauscht hat... findest nicht? Weil es dazu keine Urteile gibt. Die gibt es erst, wenn jemand klagt. Das beweist nicht, dass der Händler eine defekte CPU nach so einer Aktion auf Gewährleistung getauscht hat und das gleiche gilt auch für Garantiefälle.
tollertyp schrieb:
Übrigens: Lenovo verkauft sogar Ersatzteile für Laptos an Endkunden und stellt Videos und Dokumentation bereit...

So viel zu deiner pauschalen Aussage.
Stell dir vor: Ersatzteile kann man auch nach der Garantiezeit einbauen und oh wait: Vorher lässt man das den Hersteller machen, um die Gewährleistungs/Garantieansprüche zu erhalten. Wenn man es trotzdem selbst macht und dann der Hersteller/Verkäufer sich weigert, dann hilft eine Klage.

Urteile sind in der Regel Einzelurteile. Und wie ich schon schrieb: Man darf z. B. in vorhandenen, freien Slots Karten/Riegel einbauen, das ist das, was ich als Urteil kenne.

Du darfst aber gerne mal erzählen, was du schon für Urteile erwirkt hast, wenn du dich so gut auskennst.
 
DarkSoul schrieb:
Nein, das sind freiwillige Leistungen, zu den Konditionen, die der Hersteller eben vereinbart.

Nein, auch ein Hersteller muss sich an Rechtsprechung halten und ein Repaste ist eine völlig legitime Reparatur und damit ohne Probleme möglich. WLP gilt als Verschleißteil und darf natürlich ausgetauscht werden.

DarkSoul schrieb:
Nichtig ist nur, dass man Geräte wie Desktop-PCs nicht aufrüsten darf. Das darf nicht verhindert werden, ich bezweifel stark, dass das Erneuern einer WLP dazu zählt. Aber du darfst das ja gerne mal testen und danach das Gerät zum Hersteller schicken und darauf hinweisen.

Schon öfter gemacht - sogar im B2B und nie Probleme gehabt. Es ist natürlich etwas anderes wenn du etwas beim Repaste beschädigst.
 
Bei der Erneuerung in einem Thinkpad T495 mit Ryzen 3700U nach über vier Jahren gab es einen um mehrere hundert Megahertz höheren Boost bei gleichzeitig gesenkten Temperaturen, hat sich also definitiv gelohnt.
 
Hat sich bei meinem Medionteil damals super gelohnt.
 
DarkSoul schrieb:
Die Beweislastumkehr greift aber nicht mehr, wenn man das Gerät verändert hat. Das wird dir jeder Handwerker lächelnd erzählen...
Handwerk ist üblicherweise Werkvertrag, im Bau mitunter nach HOAI, und eben kein Kaufvertrag. Zudem erzählt der Handwerker viel, auch mal viel Mist (und in der fachfremden Juristerei wohl das wohl mit Sicherheit Richtung Mist tendieren). Mir ist z.B. dieses Jahr erzählt worden, dass Erntemaschinen stärkerer Belastung ausgesetzt sind weil Schaltjahr ist. Einer der 'Handwerker' meine Schaltjahr in Bezug auf Trockenheit, der Andere Schaltjahr im Zusammenhang mit Nässe.

An sich gilt dir Beweislastumkehr immer. Der Kunde muss nichts nachweisen, der Verkäufer eben, dass der Mangel nicht beim Gefahrenübergang existierte.
Das andere Gesülze sind Argumente der Parteien, denen der Richter folgen kann oder auch nicht.

Repariere ich (IT Hintergrund) nach Stand der Technik den mangelhaften Auftrag einer Wärmeleitpaste und der Verkäufer behauptet, das ist ursächlich für die aufgebende SSD, dann könnte das schwierig für ihn werden.

Das Problem ist nicht das Recht. Das Problem sind die Kosten, die Zeit und die Nerven, die man läßt. Für ein 1000€ Notebook das Prozessrisiko einzugehen (zwei Instanzen mit Gutachten; da sind 5-8k ruck zuck weg) wird man wohl nicht einfach so eingehen wollen. Stattdessen schickt man das Teil einfach zurück und verzichtet auf eigenes Rumgeschraube.
 
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Hab liquid metall bei meinem Lappi mit ner 1070 und 8750h verwendet und dabei fast die GPU geschrottet. Das Zeug ist von der GPU auf den VRAM gelaufen und hat Grafikfehler verursacht, obwohl ich gar nicht viel aufgetragen hab. Da man den Laptop ja in einem Rucksack herumträgt, muss man sehr viel vorsichtiger sein und wirklich nur einen winzigen Hauch auftragen. Hat sich nach dem Schock, trotzdem gelohnt. Beides um die 10Grad kühler =)
 
Die Notebookkühlung hat sich seit 20 Jahren nicht geändert, immer diese kleine Lüfter.
100° CPU Throttling bezeichnet man als Normal
 
3ristokrat schrieb:
Ist wahrscheinlich aber auch ein ziemlich spezieller Fall bei mir gewesen.
Nein, das ist ein ziemlich normaler Fall. Zumindest bei solch älteren Geräten.
Ich hatte schon so einige Notebooks unter den Fingern, bei denen nach ein paar Jahren die Kühlung verdreckt und die WLP eingetrocknet war.
Ohne eine entsprechende Wartung gehts eben auch bei diesen Geräten nicht.
Deshalb ist es auch ein absolutes Unding, dann manches Modell so krank verbastelt ist, dass man die Kühlung gar nicht gescheit warten kann, ohne das halbe Gerät zerlegen zu müssen.
 
Habe das bei meinen beiden Fujitsu mit 8365U 15W gemacht und hat sich gelohnt. Kühler und weniger laut. Dauert doch auch keine halbe Stunde. Also wozu viel überlegen, einfach machen.
 
Stefan234 schrieb:
Dauert doch auch keine halbe Stunde. Also wozu viel überlegen, einfach machen.
Wenn das Gerät so aufgebaut ist, dass man simpel an die Kühlung rankommt, mag das stimmen.
Gibt aber auch Geräte, die so verbaut sind, dass man sie erstmal halb zerlegen muss um da überhaupt an die WLP zu kommen.
Das kann zuweilen schon ne ziemlich zeitintensive Aktion sein.
 
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