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News Aus der Community: Lohnt sich ein Wechsel der Wärmeleitpaste bei Notebooks?
Kassenwart
Lt. Commander
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- Dez. 2012
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- 1.050
Ich habe zwar keine Erfahrungen bei Notebooks aber bei Mini PCs von z.b. HP. Gebraucht gekauft waren die oft recht laut. Nach dem Erneuern der WLP hat sich das stark verbessert.
Als WLP nutzte ich aktuell Arctic MX-6
Als WLP nutzte ich aktuell Arctic MX-6
Flutefox
Lt. Junior Grade
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- 429
Auch wenn es offtopic ist, wieso kaufst du dir eine 11 Jahre alte Kiste, die von Apple nicht mehr unterstützt wird? Ich sehe den USP nicht.ridgero schrieb:Hab mir letzte Woche einen Mac Pro 2013 günstig gekauft. Bei Geekbench hat er underperformed. Wärmeleitpaste waren Wärmeleitbrösel.
MX 6 drauf und um 70 Punkte mehr Single- und 500 Punkte mehr Multiscore gehabt.
@Flutefox https://dortania.github.io/OpenCore-Legacy-Patcher/START.html
Weil ich das Design immer schon schräg, aber geil fand und es ziemlich egal ist, ob er noch untersützt wird, siehe OCLP. Ich nutze den MP 2013 für Logic, läuft tiptop
Weil ich das Design immer schon schräg, aber geil fand und es ziemlich egal ist, ob er noch untersützt wird, siehe OCLP. Ich nutze den MP 2013 für Logic, läuft tiptop
DarkSoul
Commander
- Registriert
- Aug. 2008
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- 2.556
Nein, das sind freiwillige Leistungen, zu den Konditionen, die der Hersteller eben vereinbart.Cool Master schrieb:In Deutschland Nichtig...
Nichtig ist nur, dass man Geräte wie Desktop-PCs nicht aufrüsten darf. Das darf nicht verhindert werden, ich bezweifel stark, dass das Erneuern einer WLP dazu zählt. Aber du darfst das ja gerne mal testen und danach das Gerät zum Hersteller schicken und darauf hinweisen.
Ergänzung ()
Die Beweislastumkehr greift aber nicht mehr, wenn man das Gerät verändert hat. Das wird dir jeder Handwerker lächelnd erzählen, wenn du eine von ihm erbrachte Leistung teilweise zerlegst und wieder zusammengebaut hast und dann das Wasser irgendwo rausläuft. SSDs können bei solchen Arbeiten durch elektrostatische Entladungen schon mal drauf gehen, und ich schätze die großen Firmen haben bessere Anwälte als man selbst.Stramma schrieb:Und wenn du an deinem Gerät bastelst und die Wärmeleitpaste austauscht, dann kann der Hersteller selbstverständlich vor Gericht versuchen den Nachweis zu führen, dass diese Aktion ursächlich für z.B. die Defekte SSD ist. Ob er damit durchkommt ist dann Sache des Gerichts.
Wahrscheinlich werden dennoch viele kulanterweise die SSD tauschen, die CPU aber wahrscheinlich nicht.
@DarkSoul: Der Punkt ist jurisitsch sehr diskutabel.
Und du hast eine Behauptung aufgestellt, also zeige du die Urteile, dass die Gewährleistung dadurch erlischt. Aber ist mir auch zu OT. Deshalb werde ich dazu nichts mehr schreiben.
Übrigens: Lenovo verkauft sogar Ersatzteile für Laptos an Endkunden und stellt Videos und Dokumentation bereit...
So viel zu deiner pauschalen Aussage.
Nicht alles was in Garantiebestimmungen steht ist jurisitisch auch durchsetzbar, freiwillige Leistung hin oder her.DarkSoul schrieb:"6. Einschränkung der Garantie"
"(a) Das Produkt wurde von nicht autorisierten Personen unerlaubt verändert, repariert und/oder modifiziert;"
Und du hast eine Behauptung aufgestellt, also zeige du die Urteile, dass die Gewährleistung dadurch erlischt. Aber ist mir auch zu OT. Deshalb werde ich dazu nichts mehr schreiben.
Übrigens: Lenovo verkauft sogar Ersatzteile für Laptos an Endkunden und stellt Videos und Dokumentation bereit...
So viel zu deiner pauschalen Aussage.
DarkSoul
Commander
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- Aug. 2008
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- 2.556
Dann such halt ein Urteil, wo ein Käufer während der Gewährleistungszeit die WLP getauscht hat... findest nicht? Weil es dazu keine Urteile gibt. Die gibt es erst, wenn jemand klagt. Das beweist nicht, dass der Händler eine defekte CPU nach so einer Aktion auf Gewährleistung getauscht hat und das gleiche gilt auch für Garantiefälle.tollertyp schrieb:Und du hast eine Behauptung aufgestellt, also zeige du die Urteile, dass die Gewährleistung dadurch erlischt.
Stell dir vor: Ersatzteile kann man auch nach der Garantiezeit einbauen und oh wait: Vorher lässt man das den Hersteller machen, um die Gewährleistungs/Garantieansprüche zu erhalten. Wenn man es trotzdem selbst macht und dann der Hersteller/Verkäufer sich weigert, dann hilft eine Klage.tollertyp schrieb:Übrigens: Lenovo verkauft sogar Ersatzteile für Laptos an Endkunden und stellt Videos und Dokumentation bereit...
So viel zu deiner pauschalen Aussage.
Urteile sind in der Regel Einzelurteile. Und wie ich schon schrieb: Man darf z. B. in vorhandenen, freien Slots Karten/Riegel einbauen, das ist das, was ich als Urteil kenne.
Du darfst aber gerne mal erzählen, was du schon für Urteile erwirkt hast, wenn du dich so gut auskennst.
Cool Master
Fleet Admiral
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 38.266
DarkSoul schrieb:Nein, das sind freiwillige Leistungen, zu den Konditionen, die der Hersteller eben vereinbart.
Nein, auch ein Hersteller muss sich an Rechtsprechung halten und ein Repaste ist eine völlig legitime Reparatur und damit ohne Probleme möglich. WLP gilt als Verschleißteil und darf natürlich ausgetauscht werden.
DarkSoul schrieb:Nichtig ist nur, dass man Geräte wie Desktop-PCs nicht aufrüsten darf. Das darf nicht verhindert werden, ich bezweifel stark, dass das Erneuern einer WLP dazu zählt. Aber du darfst das ja gerne mal testen und danach das Gerät zum Hersteller schicken und darauf hinweisen.
Schon öfter gemacht - sogar im B2B und nie Probleme gehabt. Es ist natürlich etwas anderes wenn du etwas beim Repaste beschädigst.
Penaten Wundschutzcremewern001 schrieb:Hat wie die billigsten Pasten ebenfalls Zinkoxid drin.
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