Ausbildungsbetrieb hält sich nicht an die Arbeitszeiten

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wie mach ich das am besten? Anrufen oder persönlich vorbei fahren?
 
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Einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes innerhalb des gleichen Ausbildungsberufes kannst Du nur im Verein mit der IHK/HK/HwK machen. Insofern musst Du sowieso zuerst bei denen vorstellig werden und Deine Gründe für den Wechsel darlegen.
 
als Grund gebe ich an: hält sich nicht an die im Vertrag geregelten Arbeitszeiten und werde als billige Arbeitskraft ausgenutzt was leider so ist.
Wird die Handelskammer Kontakt mit meinem Betrieb aufnehmen also während ich da noch bin das will ich nicht das ist besser für mich.
 
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Die werden auf alle Fälle Deine Angaben prüfen. Eventuell steckt ja Methode dahinter (Ausbeutung) und dann werden die den Teufel tun, diesen Betrieb weiterhin ausbilden lassen.
 
Also ich hab jetzt mal versucht mir einen Durchblick in diesem Thread zu verschaffen.

Alles was hängen geblieben ist war, du bist Hafenarbeiter, musst im Sommer länger arbeiten und im Winter dafür weniger.
Der technische Assistent droht dir mit Kündigung bzw. Abmahnung.

Den Rest hier habe ich nur überflogen, da hauptsächlich (meiner Meinung nach) polarisierende und wenig sachliche Kommentare kamen.


1) Meiner Meinung nach darf dein Arbeitgeber dich in der Sommerzeit sehr wohl darum bitten Überstunden zu tätigen, bzw. dir mehr Arbeit
auftragen. Immerhin bist du ja in der Winterzeit dafür weniger da, sodass sich das dann ausgleicht. Ist in vielen anderen Branchen Standard
und das ist etwas, dass du bei deiner Bewerbung ehrlich gesagt auch auf dem Schirm hättest haben sollen.

2) Das sich der technische Assistent darüber aufregt, dass du zu spät kommst ist ein Stück weit verständlich. Das er dabei völlig überzogen
reagiert sollte aber auch klar sein und dich auch nicht so extrem kümmern. Sei einfach pünktlich dann entgehst du dieser Situation auch.
Pünktlichkeit sollte sowieso die erste Disziplin sein, mal so nebenbei.

3) Ich bezweifele, dass der Assistent dir überhaupt eine Abmahnung aussprechen darf.

4) Wende dich an deine entsprechende Handelskammer, denen schilderst du sachlich die Problematik und deinen Wünsche. Die helfen einen
weiter.

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5) An all die anderen hier, die sofort den Arbeitgeber vor Gericht ziehen würden: Denkt vielleicht mal nach ob es für einen Auszubildenden der
etwas über 18 Jahre alt ist sinnvoll ist, seinen Ausbildungsbetrieb direkt mal zu verklagen. Weltfremde Leute gibt es hier...
 
ja absolute Pünktlichkeit kriege ich hin rechtzeitig aufstehen essen einpacken usw. bin im schnitt auch eig. Pünktlich ist ja nicht so das ich immer zu spät komme.

nein im nächsten Winter gibt es wohl genug Arbeit wovon ich ausgehe das ich anders eingeteilt werde ,da werde ich auch Überstunden machen = 12-14 std Arbeitszeit das ist sicher.
Die anderen 3 Azubis hatten letzten Winter mehr als genug Arbeit in der Werkstatt, Schiffe malen usw 9-17 uhr.

Ich hatte einfach nur Pech mit der Einteilung da sieht man wie unfähig der Chef ist.
Betriebswechsel ist das einzige was Sinn macht nur so komme ich um die 11/12/13/14/15 std. schichten.
 
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MurphsValentine schrieb:
Ist in vielen anderen Branchen Standard

Dennoch bedarf es einer Regelung in Form eine Betriebsvereinbarung oder einer tariflichen Regelung, die nicht nur die Überstunden, sondern auch die Ausgleichszeiträume umfasst. "Haben wir immer schon so gemacht" gereicht dem rechtlichen Anspruch nicht.

MurphsValentine schrieb:
3) Ich bezweifele, dass der Assistent dir überhaupt eine Abmahnung aussprechen darf.

Darf er auch nicht, dies darf nur der disziplinarische Vorgesetzte. Wobei hier von einem mündlichen Verweis und einer schriftlichen Abmahnung zu unterscheiden ist: Einen mündlichen Verweis bei Fehlverhalten darf auch ein mit einem Teil der Ausbildung Beauftragter aussprechen, was jedoch recht wenig arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

MurphsValentine schrieb:
5) An all die anderen hier, die sofort den Arbeitgeber vor Gericht ziehen würden: Denkt vielleicht mal nach ob es für einen Auszubildenden der
etwas über 18 Jahre alt ist sinnvoll ist, seinen Ausbildungsbetrieb direkt mal zu verklagen.

Das erste, was der Richter überprüft, ist sowieso, ob alle sinnvollen Schritte zur gütlichen Einigung ergriffen wurden. Hat er sich z.B. nicht an die HK/HwK/IHK gewandt oder noch nicht einmal das Gespräch mit seinem Ausbilder/disziplinarischen Vorgesetzten gesucht, wird er recht wenig Aussicht auf Erfolg haben. Der Gang vor's Arbeitsgericht ist der letztmögliche Schritt, wenn alles andere fehlgeschlagen ist.

Die Schittkette sollte immer sein: Ausbilder -> HK/HwK/IHK -> BG -> Gewerbeaufsichtsamt -> Arbeitsgericht.
Wobei ich persönlich hier davon ausgegangen bin, daß der Schritt "Ausbilder" bereits erfolglos war und auch der Betrieb sich nicht an die formellen Anforderungen (siehe oben) hielt.
 
Mich wundert, dass noch niemand auf deine anderen Threads verwiesen hat. Anhand dieser würde ich nämlich mal langsam anfangen das Problem bei mir selber zu suchen. Ich bezweifel, dass immer die anderen Schuld sind. Das mag in Einzelfällen so sein und unter Umständen musst du wirklich mal Überstunden machen, aber ich bin davon überzeugt, dass es nicht so dramatisch ist, wie es hier dargestellt wird ;)

Ausnutzen lassen muss sich niemand. Das wird hier auch niemand in Frage stellen, aber das Leben ist kein Ponyhof. Und so oft wie du in solche fragwürdigen Situationen gerätst, zweifel ich sehr stark an der Glaubwürdigkeit.

Wende dich an die IHK, schilder denen alles (mit Beweisen versteht sich), und schaue was dir vorgeschlagen wird. Wenn ein Wechselt möglich ist, würde ich diesen in Betracht ziehen. Bedenke aber bitte, dass dort auch Sachen passieren können, die nicht in dein Weltbild passen.
 
Naja in dieser Branche sind Überstunden leider nicht selten.
Alle Möglichkeiten wurden dir bereits vorgeschlagen, du musst dich nun entscheiden ;)

mfg,
Max
 
loveherati schrieb:
Und 1-2mal 2min zu spät kommen ist nun wirklich nicht schlimm.

Wenn diese zwei Mal innerhalb eines Jahres vorkommen, ja.
Innerhalb einer Woche ist das absolut inakzeptabel.

Nimm nen Bus eher !
 
Habe gestern und heute mit der Handelskammer gesprochen.

Und der Mann heute hat gute Infos abgegeben:

zwei Möglichkeiten gibt es Betriebswechsel mit Anrechnung:

: Kündigung aus wichtigem Grund
und Aufhebungsvertrag beidseitig mit dem Arbeitgeber


Aufhebungsvertrag wird der niemals zustimmen
und Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich


Kenne zwei betriebe wo ein wechsel aufjedenfall sinn machen würde
Ergänzung ()

weiß einer ob ich nach der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nachdem ich die abgeschickt habe noch weiter im Betrieb arbeiten muss oder sofort im neuem Betrieb anfangen kann?
 
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Irgendwann würde ich Dir auch mal wünschen, daß Du etwas zu Ende bringst...
 
14-15h schichten ? oO

wirklich ?

ich frag mich grad warum ihr auf den 2min zu spät kommen rumreitet und "fehler bei sich selber suchen" und nicht auf den enormen schichtenlängen.

und im session gewerbe (bzw "bau" usw) lässt man die leute auch nicht immer 3 monate überstunden abbummeln.
ich komme quasi vom bau und da kenne ich das maximal von maurern und vielleicht noch dachdeckern, aber das gibt es quasi kaum noch(mir ist jedenfalls kaum jemand bekannt bei dem es so ist).

es werden auch im tiefsten winter häuser gebaut (wird halt eine heizung reingestellt)
ich hab schon auch bei -15°C gegipst (ist halt nicht wirklich fest geworden ^^)

also alles über 10h schichten - ständig (!!) - ist unhaltbar für einen lehrling. inwieweit sich meine meinung rechtlich wiederspiegelt ist ne andere sache.
wenn ich hier ins arbeitszeitgesetz reinschaue steht da jedenfalls nicht 6h pennen, rest arbeit...
 
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Laut ArbZG ist die normal zulässige Arbeitszeit pro Tag 8 Stunden und darf auf maximal 10 verlängert werden, wenn innerhalb eines 6-Monats-Zeitraums die Arbeitszeit wieder auf 8 Stunden zurückgeht. Dauerhaft 10 Stunden sind nicht erlaubt. Alles darüber hinaus sowieso nicht. Ausnahmen hiervon sind lediglich Bereitschaftsdienste etc.

Das sollte inzwischen jedem bekannt sein und an offizielle 15h Schichten, die der TE erwähnt glaube ich spontan mal gar nicht. Eher an offiziell 8-10, der Rest schwarz bezahlt und nirgends notiert (sowas hat der TE ja bereits angedeutet - Nachtrag: wurde wieder entfernt, TE hat wohl gemerkt dass das eher schlecht ist sowas reinzuschreiben). Wenn er da mitmacht, selbst schuld. Aber da lockt eben wieder das Geld und alle Regeln werden gerne ignoriert, solange es dem eigenen Vorteil dient. Wehe es passiert da ein Arbeitsunfall....


Wir "reiten" auf den 2 min herum, weil wie immer die TE nur an den Fehlern der anderen (AG, Kollegen, etc) interessiert sind, die eigenen Pflichten aber sehr entspannt betrachtet werden. Wenn ich aber meine Rechte anerkannt haben will, muss ich auch zuerst mal meine Pflichten akzeptieren.
Aus der Art des TE unterstelle ich mal hier auch ganz frech, dass er seine Pflichten auch eher freizügig auslegt.

Ich habe hier auch einen Azubi, der z.B. das Handyverbot während der Arbeitszeit mit einem grinsenden "Mach dich mal locker Alter" quittierte und seinen Arbeitsbeginn auch eher als "so gegen 6" interpretiert als Punkt 6 Uhr. 2 Abmahnungen später hat er es dann hoffentlich kapiert was ich meine.
 
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Ich hab mir den TE mal genauer angesehen, anscheinend ist das hier wieder nur ein Beruf mit weiteren Problemen für Ihn.

Bisher war es ja, zu weit, das Knie tat weh, es gab keine Esspausen usw. Diesmal ist die Verfehlung wohl beim Betrieb, und das kommt ihm gerade recht, er sucht auch also hier wieder "Absoluation" für seine Kündigung.

Und ob das für die IHK ein "wichtiger Grund" ist, kann hier niemand wissen. Auf jeden Fall müßen vorher Gespräche mit dem Chef stattgefunden habe, und man sollte nachweisen, das man den Mangel versucht hat anzusprechen.

Ein Ausbildungsverhältnis kann eigentlich nur beendet werden wenn man die Ausbildung aufgeben will, oder eine andere beginnen will. Ein Wechsel ist schwierig und nicht die Regel.

Auch wenn das mit den Überstunden nicht die Regel ist 13 h kann ich mr auch nicht vorstellen.
Klar kann man immer aufs Gesetz pochen und seine Recht durchprügeln, aber ob das immer Sinn macht? Ein Kollege von mir hat seinen Job verloren weil er während der Arbeitszeit zur Feuerwehreinsätzen ging (ich tat das nicht). Nun wohnt er im H4 Sumpf.

Abgesehen davon:
Und wenn ich früher gehe ruft die kassenkraft die Chefin an.

Einfach gehen ohne den Chef zu fragen?

Mit dem Training gym läufts auch nicht 2x die woche in zu wenig.
Das ist deine Privatsache.

Zudem hätte man sich auch denken können das in der Branche der Hafenrundfahrten, nicht immer pünktlich Feierabend ist.
Und falls ein Wechsel klappt wäre ich vorsichtig, gerade in übersichtlichen Branchen, reden die Chefs gerne miteinander, Datenschutz hin oder her, das ist gelebte Praxis.

Der TE kommt mir langsam vor, wie diejenigen Leute die ich in Maßnahmen der Agentur erlebt habe:

"Ich bin motiviert und mache jeden Job egal was hauptasche Arbeiten".

Kamen dann konkrete Vorschläge wurden ausreden gesucht: "Ich kann das und dies nicht", "Das mache ich nicht" usw.

Der TE wird wenn er Pech hat auf der Straße sitzen und dann wieder hier regelmäßig aufschlagen mit allen Berufen die unser Land so bietet und jede Zusage annehmen.

Ich empfehle eher einen Besuch bei der Berufsberatung, die haben auch Maßnahmen mit pyscholgischen Tests.
 
Das hat nichts mit Kein Bock zu tun. Ich lass mir das auf jeden Fall nicht gefallen, das ist einfach nur Krank.
Bei uns gibt es sowas wie Rest auf Schwarz nicht..
Ab dem 2.ten Lehrjahr jeden bzw jeden 2.ten tag mindestens 11-14 Std schichten das ist Standard in der Saison!
Im Winter ist zwar weniger los aber auch da gibt es 11-14 std Schichten zwar nicht so oft aber trotzdem kommt das vor. Eine 15 std schicht hatte ich bisher zum glück noch nie aber irg. wirds mich auch erwischen.
Bin doch kein Knecht, das ich mir das geben muss.
 
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cruse schrieb:
also alles über 10h schichten - ständig (!!) - ist unhaltbar für einen lehrling. inwieweit sich meine meinung rechtlich wiederspiegelt ist ne andere sache.
wenn ich hier ins arbeitszeitgesetz reinschaue steht da jedenfalls nicht 6h pennen, rest arbeit...

Alles über 8h ist Dauerhaft unhaltbar - alles über 10h ist kriminell.
 
1. Lehrlinge unter 18 dürfen gar nicht Schichten.
2. das mit dem kündigen "aus wichtigem Grund" gilt nur vom AG zum Lehrling. Du kannst immer kündigen mit Einhaltung der 4 Wochen.

Recht haben und recht bekommen sind aber zweierlei. Wenn fragen sind frag mich ruhig. Aber Faulenzer unterstütze ich nicht. Lehrjahre sind nunmal total bescheuert und machen nur ganz wenigen Menschen "Spaß"
 
Fristlose Kündigung wg. Pflichtverletzung

Die Ausbildungsinhalte werden kaum vermittelt.

Beweis: Berichtsheft
 
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Hast du fristlos gekündigt?
 
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