Ausbildungsbetrieb verlangt zum ersten Tag eine Asuweiskopie

Einfallslos2021 schrieb:
Würde man sich denn unbeliebt machen wenn man die Ausweisnummer auf der Kopie schwärzt oder einfach mal Vertrauen schenken?
Nicht benötigte Angaben die das Missbrauchspotential fördern sind natürlich zu schwärzen. Überraschend dass das doch einige anders sehen in einem Forum, wo sich regelmäßig über (fehlenden) Datenschutz und Co. ausgetauscht und aufgeregt wird.
Natürlich findet die HR das seltsam und störend, was meinst du wie störend sie die DSGVO fanden und überhaupt findet eine Verwaltung alles störend, was sie sich nicht selber ausgedacht haben. Gesetze und Regeln sind quasi per Definition dazu da, Personen (, Unternehmen, ...) zu stören, sonst bräuchte es die schließlich nicht.

Zusätzlich kannst du den Verwendungszweck quer über die Kopie schreiben, solange noch alles wichtige zu erkennen ist ist das kein Problem.
Grundsätzlich geht die Welt nicht unter, wenn dir sowas egal ist. Oder wenn du Twitter deine Telefonnummer gibst, weil 'was kann schon passieren'. Oder nachdem die Twitter-Telefonnummern gestohlen wurden kannst du dir denken 'davon geht die Welt jetzt auch nicht unter' und das stimmt natürlich. Menschen nutzen Whatsapp und Facebook und Amazon und deren Welt geht bisher nicht unter, nur weil Großkonzerne mehr über sie wissen als sie selber. Datensparsamkeit ist trotzdem prinzipiell sinnvoll.

Gorasuhl schrieb:
§8 Abs.2 des GwG verpflichtet die Banken und Kreditinstitute zur Aufbewahrung des kopierten Dokuments.

Soweit ich weiß ergibt sich daraus keine Pflicht, eine Kopie aufzubewahren. Ich weiß darüber hinaus, dass in meinem Umfeld jemand vor Ort erwirkt hat, dass eine Abschrift des Persos erfolgt ist und keine Kopie erstellt wurde. In aller Regel werden Banken bzw. die Bearbeiter das aber nicht mitmachen, Online-Banken sowieso nicht.
 
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BeBur schrieb:
Soweit ich weiß ergibt sich daraus keine Pflicht, eine Kopie aufzubewahren. Ich weiß darüber hinaus, dass in meinem Umfeld jemand vor Ort erwirkt hat, dass eine Abschrift des Persos erfolgt ist und keine Kopie erstellt wurde. In aller Regel werden Banken bzw. die Bearbeiter das aber nicht mitmachen, Online-Banken sowieso nicht.
Zitat aus dem Gesetztestext §8 Abs.2:
....haben die Verpflichteten das Recht und die Pflicht, Kopien dieser Dokumente oder Unterlagen anzufertigen oder sie optisch digitalisiert zu erfassen...
heißt, dass die Institute zur Aufzeichnung verpflichtet sind und auch erstmal das Recht haben Kopien von den Ausweisdokumenten ihrer Nutzer zu verlangen.

Zudem gilt auch eine Pflicht zur Aufbewahrung. Zitat aus dem Gesetzestext §8 Abs.4:
Die Aufzeichnungen und sonstigen Belege nach den Absätzen 1 bis 3 sind fünf Jahre aufzubewahren

BeBur schrieb:
Natürlich findet die HR das seltsam und störend...
Kommt für mich auf die Größe des Unternehmens an.
Wenn ich, wie zu meiner ausbildungszeit, in einem kleinen Familienbetrieb arbeite, kann ich mit der Person der Verwaltung oder dem Chef über das was und wofür irgendwelche persönlichen Daten benötigt werden in aller Ruhe reden. Da habe ich auch mehr Verständnis, wenn die zuständige Person nicht immer über alles genau bescheid weiß, weil da vielleicht alle 3-4 Jahre mal ein neuer Azubi kommt oder ein neuer Geselle eingestellt wird.

Bei einem größeren Betrieb, wie bspw. bei meiner Praxisphase, mit meheren hundert Arbeitern und einer richtigen Abteilung für HR erwarte ich, dass die zuständigen Personen da auf dem Laufenden sind und entsprechend ihre Formulare aktuell halten. Die DSGVO ist nichts neues mehr und mir braucht da niemand erzählen er/sie hatte innerhalb der letzten 4 Jahren keine 15 Minuten Zeit um die Formulare anzupassen (die müssen nur ergänzen welche Daten benötigt werden und zu welchem Zweck).
Da kann die HR dann meine Nachfragen störend empfinden wie Sie möchten, wenn die Mitarbeiter gewissenhaft arbeiten und ihre Formulare anpassen würden gäbe es keine Nachfrage.
Ich habe keine Lust mich strafbar zu machen, nur weil der/die Mirarbeiter des HR seinen/ihren Job nicht vernünftig ausübt/en. Würde sich nur die Firma Strafbar machen wäre mir das egal. Man muss berechtigterweise zwar sagen, dass ich, weder bei mir, noch bei Bekannten oder Verwandten, was mitbekommen habe, dass sowas mal kontrolliert wurde. Falls das hingegen doch mal passiert und man bei sowas negativ auffällt kann man, je nach dem wo man evtl. mal arbeiten möchte, Probleme bekommen.
Sobald man sich zukünftig vielleicht mal umorientieren will und im öffentlichen Dienst arbeiten möchte (z.B. quereinstieg als BBS Lehrkraft) fällt einem sowas immer wieder auf die Füße.
Ein Bekannter musste 1/2 Jahr auf seine Zulassung zum Referendariat warten, weil er als Jugendlicher auf einer LAN eines Schulfreundes war und da eine Person dabei war die jede Menge Raubkopien besaß. Es wurden damals die Computer aller Beteiligten von der Polizei beschlagnahmt. Er hatte keine illegalen Kopien und bekam den PC wieder zurück, aber ein Eintrag im Führungszeugnis hatte er trotzdem. Der wurde zwar 5 Jahre danach eigentlich gelöscht, jedoch ist das beim Antrag zum Ref. negativ aufgefallen (woher auch immer die das erfahren haben) und die strengere Prüfung der Zulassung hat ein halbes Jahr gedauert (hatte Glück, gibt einige die darauf 1-2 Jahre warten dürfen).
 
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@Gorasuhl Danke für die Ausführung.
Ich habe nochmal in meiner Erinnerung gekramt, ich meine es war so, dass der von dir zitierte Gesetzestext im direkten Widerspruch zum Datenschutz steht. So stand es jedenfalls irgendwo mal fachlich ausgeführt.
Ist ja aber auch nicht das Thema hier.

Deine restlichen Ausführungen: Volle Zustimmung, wenn ich auch keine direkten zukünftigen Probleme vermuten würde, wenn z.B. der TE nun eine Kopie des Persos abgibt und das aber gar nicht durfte.
 
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Einfallslos2021 schrieb:
danke eher der Arbeitgeber deines Vaters ist da bissl ahnungslos
Ich denke, dass sich der 'Verlust' auf den Steuervorteil für Kinder bezieht. Der Vorteil fällt weg, wenn das Kind nicht mehr Kindergeldberechtigt ist. Genauso wie das alternative mtl. Kindergeld.
 
_killy_ schrieb:
Mach die Kopie - gib sie bei deinem Arbeitgeber ab. Wo ist das Problem? Dein Arbeitgeber hat ja wirklich ein berechtigtes Interesse deine Daten aufzunehmen ... die wollen sogar deine Kontoverbindung haben ... wirklich wahr. ;)
Woran hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse? Ausweisnummer, biometrisches Verbrecherbild, Geburtsort? Selbst bei Augenfarbe und Größe (zum Zeitpunkt der Ausweisausstellung) dürfte nur selten ein berechtigtes Interesse bestehen.

BeBur schrieb:
Nicht benötigte Angaben die das Missbrauchspotential fördern sind natürlich zu schwärzen. Überraschend dass das doch einige anders sehen in einem Forum, wo sich regelmäßig über (fehlenden) Datenschutz und Co. ausgetauscht und aufgeregt wird.
U.U. bin ich ja noch viel naiver. Wenn ich meinem Arbeitgeber nicht traue, dass er mit den von mir übermittelten Daten DSGVO konform umgeht, dann es es für mich der falsche Arbeitgeber.

Mir fällt noch nicht einmal ein echtes Missbauchspotential ohne geschwärzte Daten ein. Es wurde nur eine Kopie verlangt, das kann immer noch eine S/W Kopie sein, sogar eine in abweichender Größe. Akzeptiert ein Videoident-Dienst so eine S/W Kopie?
 
BeBur schrieb:
Überraschend dass das doch einige anders sehen in einem Forum, wo sich regelmäßig über (fehlenden) Datenschutz und Co. ausgetauscht und aufgeregt wird.
wenn datenschutz so wichtig ist, warum telefoniert dann gefühlt jeder draussen auf der straße als fußgänger per freisprecheinrichtung? das telefon ist dabei meist eh schon 10cm vom kopf weg aber hauptsache jeder hört alles mit.
warum? ignoranz? dummheit? beides?
 
gymfan schrieb:
Mir fällt noch nicht einmal ein echtes Missbauchspotential ohne geschwärzte Daten ein. Es wurde nur eine Kopie verlangt, das kann immer noch eine S/W Kopie sein, sogar eine in abweichender Größe. Akzeptiert ein Videoident-Dienst so eine S/W Kopie?
Man kann wohl (ebay-) Shops damit erstellen als Betrüger, die Rechnung bekommt man dann zugeschickt in Form einre Anzeige Link Link2 Link3.

gymfan schrieb:
U.U. bin ich ja noch viel naiver. Wenn ich meinem Arbeitgeber nicht traue, dass er mit den von mir übermittelten Daten DSGVO konform umgeht, dann es es für mich der falsche Arbeitgeber.
Vertrauen hat nicht direkt was mit Datensparsamkeit zu tun, ein Datenleak kann immer und überall auftreten, das haben die letzten 20 Jahre eindrucksvoll belegt.

DarkInterceptor schrieb:
wenn datenschutz so wichtig ist, warum telefoniert dann gefühlt jeder draussen auf der straße als fußgänger per freisprecheinrichtung?
Whatabout! Wieso denkt denn niemand an die Kinder! Wir sollten uns lieber um die Flutopfer kümmern!
Oder wir bleiben stattdessen beim Thema, keine Ahnung was du da für einen seltsamen Film abspulst.
 
gymfan schrieb:
U.U. bin ich ja noch viel naiver. Wenn ich meinem Arbeitgeber nicht traue, dass er mit den von mir übermittelten Daten DSGVO konform umgeht, dann es es für mich der falsche Arbeitgeber.
Es geht hier nicht um naivität, sondern um die Tatsache, dass der Verantwortliche, in dem Fall der Arbeitgeber, rechtlich verpflichtet ist den Umfang und Zweck anzugeben. Das gilt für jegliche Kopien der Persönlichen Dokumente (Perso, Führerschein, Reisepass, Impfpass, usw.).
Wenn der ahnungslose Arbeitnehmer einfach blind vertraut und mitmacht, machen sich beide Seiten strafbar.
Wer das wie wo und wann Kontrolliert ist eine andere Sache. Aber spätestens wenn bei einem unerwünschten eindringen in das System von Außerhalb empfindliche Daten kopiert und damit auch noch unfug betrieben wurde, wird geprüft wieso der Verantwortliche diese Menge an Daten überhaupt besitzt. Ebenfalls wird geprüft wieso der Betroffene da nicht nachgefragt hat wofür und ob die Daten so überhaupt benötigt werden (gemäß Art.5 Abs.1c DSGVO, Stichwort Datenminimierung). Unwissenheit schützt den Betroffenen nicht vor Strafen.

Fakt ist, dass persönliche Daten ein begehrtes Handelsgut sind. Ein wichtiger Teil der DSGVO ist der genannte Abschnitt zur Datenminimierung. Wenn man fahrlässig mit den Daten umgeht und ein Schaden entsteht würde es mich nicht wundern, wenn Versicherungen ggf. nichts oder nur einen Teil der Kosten erstattet, weil es ja mit einfachen Mitteln verhindert hätte verhindert werden können.

DarkInterceptor schrieb:
wenn datenschutz so wichtig ist, warum telefoniert dann gefühlt jeder draussen auf der straße als fußgänger per freisprecheinrichtung?
Weil viele einfach keine Lust haben sich damit mal auseinanderzusetzen. Da muss eine Situation erst Eskalieren (Datendiebstahl durch hackerangriff mit anschließendem Missbrauch der Daten bspw.) oder man wird von einer Maßnahme betroffen (Stichwort: Section Control der B6).
Es muss jeder selber entscheiden was er wem an Daten überlässt. Nur wenn man halt grob Fahrlässig mit seinen Daten umgeht und etwas passiert, braucht man nachher nicht rumjammern, falls niemand für die Schäden haften will und u.U. sogar noch ein Verfahren gegen einen selber eröffnet wird.
 
Kann man einfach aus der DSGVO ableiten (Art.7 Abs.1). Der Verantwortliche muss mitteilen welche Daten er genau braucht und für welchen Zweck (Art.5 ). Das muss eindeutig in einer Art und Weise verfasst sein, sodass die betroffene Person das auch nachvollziehen/verstehen kann.
Die betroffene Person kann dann entscheiden (es gibt, wie schon gennant, jedoch ein paar Ausnahmen) ob sie die Daten zur Verfügung stellen mag oder nicht. Wenn sie einwilligt ist davon auszugehen, dass sie aufgeklärt wurde und das ganze verstanden hat.
Wenn es zu einer Situation kommt sollte die Hauptlast beim Verantwortlichen liegen. Es ist aber auch zu prüfen inwiefern die betroffene Person an dem Umstand beteiligt ist und ob das schon bei der Einwillugung hätte verhindert werden können. Das ist vergleichbar mit der Frage wer bei einem Auffahrunfall Schuld hat.
 
Gorasuhl schrieb:
(...)Das ist vergleichbar mit der Frage wer bei einem Auffahrunfall Schuld hat.
Mir ist nur der Spruch "Keine Strafe ohne Gesetz." geläufig. Und weder der DSVGO noch dem PAuswG kann ich eine drohende Strafe für die Person, welche ihre Daten weitergibt, entnehmen. Aber ich bin kein Jurist, mich hat es nur stutzig gemacht.
 
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Gorasuhl schrieb:
Kann man einfach aus der DSGVO ableiten (Art.7 Abs.1).
Interessant, dass man aus dem Text
DSGVO Art. 7 Abs. 1 schrieb:
Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat
ableiten kann, dass ICH (als betroffene Person) mich starfbar mache, wenn ich die Daten in Form einer Ausweiskopie (oder in jeglicher anderen Form, da steht nur etwas zu den Daten, nichts zur Form der Einwilligung) weiter gebe.

U.U. zählt ja die Nummer meines Persos zu Fremddaten, deren Recht auf Weitergabe in der Hoheit des Staates liegt, weshalb ich mich mit bei Weitergabe der Nummer ohne Einwilligung des Staates strafbar mache. Alles übrige auf meinem Perso sind (u.U. nach meinem Empfinden schützenswerte) Daten, über deren Weiergabe ich selber bestimmen kann.

BeBur schrieb:
Das steht im selben Absatz.
Ich frage mich immer nocht, wo in der DSGVO überhaupt etwas zur Art der Datenweitergabe (also Unterscheidung Ausweiskopie oder Abschreiben der Daten) steht. Von der Strafbarkeit desjenigen, der seine persönlichen Daten ohne passende Aufklärung über die Nutzung weiter gibt, habe ich da auch nichts gelesen.

U.U. handele ich bei freiwilliger Weitergabe der Ausweiskopie (oder aller darin enthaltenen Daten) fahrlässing, und wenn dann der Datenempfänger selbiges tut, jemand meine (im meinem Beispiel S/W) Kopie entwendet und ein dritter auch noch so extrem fahrlässig ist, diese S/W Kopie als valides Dokument zur Identifizierung zu akzeptiert, dann bin ich vermutlich erst mal mit dran.
 
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