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knoxxi
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Das ist nicht korrekt, seit dem ich eigenes Geld verdiene und in einem eigenes Hausstand lebte, musste mein Vater die 0,25% wieder abführen._killy_ schrieb:Zählt auch bei erwachsenden Kindern.
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Das ist nicht korrekt, seit dem ich eigenes Geld verdiene und in einem eigenes Hausstand lebte, musste mein Vater die 0,25% wieder abführen._killy_ schrieb:Zählt auch bei erwachsenden Kindern.
Nicht benötigte Angaben die das Missbrauchspotential fördern sind natürlich zu schwärzen. Überraschend dass das doch einige anders sehen in einem Forum, wo sich regelmäßig über (fehlenden) Datenschutz und Co. ausgetauscht und aufgeregt wird.Einfallslos2021 schrieb:Würde man sich denn unbeliebt machen wenn man die Ausweisnummer auf der Kopie schwärzt oder einfach mal Vertrauen schenken?
Gorasuhl schrieb:§8 Abs.2 des GwG verpflichtet die Banken und Kreditinstitute zur Aufbewahrung des kopierten Dokuments.
Zitat aus dem Gesetztestext §8 Abs.2:BeBur schrieb:Soweit ich weiß ergibt sich daraus keine Pflicht, eine Kopie aufzubewahren. Ich weiß darüber hinaus, dass in meinem Umfeld jemand vor Ort erwirkt hat, dass eine Abschrift des Persos erfolgt ist und keine Kopie erstellt wurde. In aller Regel werden Banken bzw. die Bearbeiter das aber nicht mitmachen, Online-Banken sowieso nicht.
heißt, dass die Institute zur Aufzeichnung verpflichtet sind und auch erstmal das Recht haben Kopien von den Ausweisdokumenten ihrer Nutzer zu verlangen.....haben die Verpflichteten das Recht und die Pflicht, Kopien dieser Dokumente oder Unterlagen anzufertigen oder sie optisch digitalisiert zu erfassen...
Die Aufzeichnungen und sonstigen Belege nach den Absätzen 1 bis 3 sind fünf Jahre aufzubewahren
Kommt für mich auf die Größe des Unternehmens an.BeBur schrieb:Natürlich findet die HR das seltsam und störend...
Ich denke, dass sich der 'Verlust' auf den Steuervorteil für Kinder bezieht. Der Vorteil fällt weg, wenn das Kind nicht mehr Kindergeldberechtigt ist. Genauso wie das alternative mtl. Kindergeld.Einfallslos2021 schrieb:danke eher der Arbeitgeber deines Vaters ist da bissl ahnungslos
Woran hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse? Ausweisnummer, biometrisches Verbrecherbild, Geburtsort? Selbst bei Augenfarbe und Größe (zum Zeitpunkt der Ausweisausstellung) dürfte nur selten ein berechtigtes Interesse bestehen._killy_ schrieb:Mach die Kopie - gib sie bei deinem Arbeitgeber ab. Wo ist das Problem? Dein Arbeitgeber hat ja wirklich ein berechtigtes Interesse deine Daten aufzunehmen ... die wollen sogar deine Kontoverbindung haben ... wirklich wahr.
U.U. bin ich ja noch viel naiver. Wenn ich meinem Arbeitgeber nicht traue, dass er mit den von mir übermittelten Daten DSGVO konform umgeht, dann es es für mich der falsche Arbeitgeber.BeBur schrieb:Nicht benötigte Angaben die das Missbrauchspotential fördern sind natürlich zu schwärzen. Überraschend dass das doch einige anders sehen in einem Forum, wo sich regelmäßig über (fehlenden) Datenschutz und Co. ausgetauscht und aufgeregt wird.
wenn datenschutz so wichtig ist, warum telefoniert dann gefühlt jeder draussen auf der straße als fußgänger per freisprecheinrichtung? das telefon ist dabei meist eh schon 10cm vom kopf weg aber hauptsache jeder hört alles mit.BeBur schrieb:Überraschend dass das doch einige anders sehen in einem Forum, wo sich regelmäßig über (fehlenden) Datenschutz und Co. ausgetauscht und aufgeregt wird.
Man kann wohl (ebay-) Shops damit erstellen als Betrüger, die Rechnung bekommt man dann zugeschickt in Form einre Anzeige Link Link2 Link3.gymfan schrieb:Mir fällt noch nicht einmal ein echtes Missbauchspotential ohne geschwärzte Daten ein. Es wurde nur eine Kopie verlangt, das kann immer noch eine S/W Kopie sein, sogar eine in abweichender Größe. Akzeptiert ein Videoident-Dienst so eine S/W Kopie?
Vertrauen hat nicht direkt was mit Datensparsamkeit zu tun, ein Datenleak kann immer und überall auftreten, das haben die letzten 20 Jahre eindrucksvoll belegt.gymfan schrieb:U.U. bin ich ja noch viel naiver. Wenn ich meinem Arbeitgeber nicht traue, dass er mit den von mir übermittelten Daten DSGVO konform umgeht, dann es es für mich der falsche Arbeitgeber.
Whatabout! Wieso denkt denn niemand an die Kinder! Wir sollten uns lieber um die Flutopfer kümmern!DarkInterceptor schrieb:wenn datenschutz so wichtig ist, warum telefoniert dann gefühlt jeder draussen auf der straße als fußgänger per freisprecheinrichtung?
Es geht hier nicht um naivität, sondern um die Tatsache, dass der Verantwortliche, in dem Fall der Arbeitgeber, rechtlich verpflichtet ist den Umfang und Zweck anzugeben. Das gilt für jegliche Kopien der Persönlichen Dokumente (Perso, Führerschein, Reisepass, Impfpass, usw.).gymfan schrieb:U.U. bin ich ja noch viel naiver. Wenn ich meinem Arbeitgeber nicht traue, dass er mit den von mir übermittelten Daten DSGVO konform umgeht, dann es es für mich der falsche Arbeitgeber.
Weil viele einfach keine Lust haben sich damit mal auseinanderzusetzen. Da muss eine Situation erst Eskalieren (Datendiebstahl durch hackerangriff mit anschließendem Missbrauch der Daten bspw.) oder man wird von einer Maßnahme betroffen (Stichwort: Section Control der B6).DarkInterceptor schrieb:wenn datenschutz so wichtig ist, warum telefoniert dann gefühlt jeder draussen auf der straße als fußgänger per freisprecheinrichtung?
Inwiefern "beide"?Gorasuhl schrieb:(...)Wenn der ahnungslose Arbeitnehmer einfach blind vertraut und mitmacht, machen sich beide Seiten strafbar.(...)
Das steht im selben Absatz.Binalog schrieb:Inwiefern "beide"?
In welchem Absatz genau?BeBur schrieb:Das steht im selben Absatz.
Binalog schrieb:In welchem Absatz genau?
Gorasuhl schrieb:Wenn der ahnungslose Arbeitnehmer einfach blind vertraut und mitmacht, machen sich beide Seiten strafbar. [...] Ebenfalls wird geprüft wieso der Betroffene da nicht nachgefragt hat wofür und ob die Daten so überhaupt benötigt werden
Mir ist nur der Spruch "Keine Strafe ohne Gesetz." geläufig. Und weder der DSVGO noch dem PAuswG kann ich eine drohende Strafe für die Person, welche ihre Daten weitergibt, entnehmen. Aber ich bin kein Jurist, mich hat es nur stutzig gemacht.Gorasuhl schrieb:(...)Das ist vergleichbar mit der Frage wer bei einem Auffahrunfall Schuld hat.
Interessant, dass man aus dem TextGorasuhl schrieb:Kann man einfach aus der DSGVO ableiten (Art.7 Abs.1).
ableiten kann, dass ICH (als betroffene Person) mich starfbar mache, wenn ich die Daten in Form einer Ausweiskopie (oder in jeglicher anderen Form, da steht nur etwas zu den Daten, nichts zur Form der Einwilligung) weiter gebe.DSGVO Art. 7 Abs. 1 schrieb:Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat
Ich frage mich immer nocht, wo in der DSGVO überhaupt etwas zur Art der Datenweitergabe (also Unterscheidung Ausweiskopie oder Abschreiben der Daten) steht. Von der Strafbarkeit desjenigen, der seine persönlichen Daten ohne passende Aufklärung über die Nutzung weiter gibt, habe ich da auch nichts gelesen.BeBur schrieb:Das steht im selben Absatz.