Gorasuhl
Commander
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von 2010-2017 war das in der Tat so, dass man keine Kopien der Ausweisdokumente anfertigen durfte und sich dann strafbar gemacht hat.Idon schrieb:Man macht sich also strafbar, wenn man seine eigenen Daten weiter gibt?
Die Paragraphen wurden mitte 17 angepasst, allerdings sollte man halt trotzdem nicht fahrlässig handeln und wild irgendwelche Kopien anfertigen und wenn sollte man auf jedenfall daran denken diese gut erkennbar als Kopie zu Kennzeichnen.
Der Fall ist so auch nicht wirklich vorgesehen. Laut Gesetzt sind die wichtigen Punkte gegenüber dem Betroffenen die Abschnitte zu "Transparenz" und "Zweckbindung". Das heißt, dass der Person der Zweck und Umfang der zu erhebenden Daten offenzulegen ist. Dem gesteckten Rahmen kann diese dann zustimmen oder nicht. In dem Gesetztestext gibt es halt nicht explizit den Fall, dass "Transparenz" und "Zweckbindung" ignoriert wird und die Person trotzdem einwilligt. Strafbar wird das ganze spätestend dann, wenn nachweißbar ist, dass man nicht nur fahrlässig sondern vorsätzlich gehandelt hat. Da ist aber, wie genannt, jeder Fall einzeln zu Bewerten.gymfan schrieb:Von der Strafbarkeit desjenigen, der seine persönlichen Daten ohne passende Aufklärung über die Nutzung weiter gibt, habe ich da auch nichts gelesen.
Explizit wird im Gesetz bisher nur festgelegt, dass die Kopien eindeutig und dauerhaft als solche zu kennzeichnen sind (Bußgeld bis zu 3k €).
Vielleicht wird sowas im laufe noch ergänzt oder, wie beim Großteil des Steuerrechts, einfach durch Urteile ergänzt.
Nehmen wir mal den GAU an, ich bekomme einen neuen Perso und zeige den voller stolz gut sichtbar mit Vorder- und Rückseite auf Twitch. Dann ist ein ganz netter Zuschauer dabei der sich denkt "Ich mache damit mal Unfug, eröffne ein Bankkonto mit Kreditkarte". Bis ich dann als Geschädigter etwas bekmerke ist das schon zu spät, es gibt erhebliche Forderungen und es kommen dann noch Einträge bei der Schufa dazu.
Selbst, wenn das aufgeklärt wird, die permanenten, negativen Auswirkungen der gelöschten Schufa Einträge bekommt man sein restliches Leben lang nicht mehr weg. Die Haftungsfrage richtet sich dann danach, ob die Daten grob Fahrlässig weitergegeben wurden. Falls ja kann die Bank auf die komplette vorderung bestehen und ansonsten wird nur eine kleine Pauschale fällig.
Zu Identitätsdiebstahl gibt's im Ersten und Zweiten jede Menge Dokus zu.
EDIT: Macht euch nicht, wie ich, eine riesen Platte über alles. Denkt einfach kurz in Ruhe nach bevor man etwas unterschreibt oder kopiert und wenn man unsicher ist besser 1 mal zu viel als zu wenig nachfragen.
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