Außerordentliche Kündigung Telekom

Darkskater

Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2007
Beiträge
390
Hallo zusammen,

ich habe einen Vertrag für Telefon&Internet bei der Telekom.
Zum 01.09 werde ich zwecks Studium in eine WG ziehen, wo bereits Internet und Telefon vorhanden sind.
Der nächste ordentliche Kündigungstermin für meinen Vertrag wäre 07.2019.
Gibt es eine Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen?

VG
Darkskater
 
Das ist denen relativ Bums, warum du wohin ziehst.. ich tippe fast drauf, dass du schön bis zum Ende zahlen darfst.. ob du es benutzt oder nicht interessiert niemanden..

Weitere Möglichkeit wäre das Umschreiben des Vertrags auf eine andere Person..
 
Anrufen & nach Kulanz fragen. Aber aus Erfahrung ... ;)
 
keine chance, planung ist das halbe leben.
 
Ja, aber das ist an gewisse Umstände gebunden. Alle führen darauf hinaus, dass eine Dienstversorgung seitens der Telekom nicht möglich ist.
Das wäre der Fall, wenn bereits ein Anschluss der Telekom besteht, Telefon und Internet über Kabel kommt, weil keine Telefonleitung liegt oder ähnliches.
Wenn aber lediglich ein Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist in der WG ist, wird es bedeutend schwieriger und du musst wirklich auf Kulanz hoffen.
 
Pauschales Nein ist falsch.

Es hängt davon ab ob die Leitung in deiner alten Wohnung eventuell neu belegt wird und ob in der WG theoretisch ein zweiter Anschluss geliefert werden könnte.
 
ja, es gibt dort das recht auf außerordentliche Kündigung.
Das besteht, wenn einem die lebensumstände dort hinziehen, wo keine mitnahme des telekomvertrags möglich ist.

Soll bedeuten, wenn du schwer krank geworden bist, und in ein Wohnheim ziehen musst oder Krankenhaus, dann müsste nicht weiter gezahlt werden.
Aber auch, wenn du aus Beruflichen Grpnden umziehen musst, und an der neuen Adresse keine Schaltung eines Telekomanschlusses möglich wäre, dann könntest du auch den Vertrag kündigen - natürlich alles plausuibel erklären und notfalls wird um nachweise gebeten.

Die Komponenten des Beruflichen Umzugs ist bei dir gegeben.
Einfach anrufen, alles freundlich schildern - dann sollte das gehen.
 
Das Rechtliche zu dem Thema:
Telekommunkationsgesetz (TKG) §46 Abs. 8 regelt das Sonderkündigungsrecht bei Umzug.
 
Okay, werde es mal versuchen.
Weiß von einem Bekannten der vor 5 Jahren etwa auch mal so ne Kündigung durchbekommen hat.
Habe leider keinen Kontakt mehr sonst hätte ich da mal um Tipps gebeten :-D
 
Tyr43l schrieb:
keine chance, planung ist das halbe leben.
Na klar, man weiß schon vorher, was in den nächsten 24 Monaten passiert und Studiengänge usw. richten sich auch nach Telefonverträgen. Am Besten Leben nach Fünfjahresplan, hatte schon immer gut funktioniert...
 
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Rede doch mal mit deinem Nachmieter ob er nicht dein Vertrag übernimmt, Vlt kommt man sich ja entgegen
 
@leipziger1979 Warum sollte die Telekom @Darkskater nicht alleine aus Kulanz aus dem Vertrag lassen? Jemand der studiert ist
  • in der Regel noch relativ jung
  • hat danach im Regelfall ein gutes Einkommen
  • erinnert sich vermutlich an schlechten Service
Die Telekom dagegen hat eher die Premiumtarife (auch in Verbindung mit T-Mobile). Sollten sie also Interesse daran haben zahlungskräftige Kundschaft am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn für das restliche Leben zu verlieren dann können Sie sich hart aufstellen - mir würden sie nichts mehr verkaufen ;).
 
Und warum sollten sie das trotzdem machen? Das ist ja nicht wie bei einer Bank wo die Firma gut geld verdienen könnte. Es ist ein lächerlicher DSL Vertrag. Vertrag ist Vertrag. Kulanz würde keinen Sinn machen aus Sicht der Telekom, da auch kein trifftiger Grund vorliegt.
 
Ein Kunde der auf 20 Jahre gebunden wird, wie iamunknown gut beschrieben hat.

12 Monate * 60€ * 20 Jahre. Da macht der popelige Entertainvertrag schon mal knapp 15.000€
 
@MrFr33zer40k : Falsch, sie TKG §46 Abs. 8
@leipziger1979 : Sie zwingt ihn nicht umzuziehen, sie hat aber auch nicht das Recht es ihm zu verbieten.
@Kr1ller : Es gibt aber eine gesetzliche Grundlage, daher hat die Telekom keine Wahl. Wenn der Anschluss nicht mit umziehen kann, dann muss das Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
 
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