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Autoverkauf Privat an Privat - Mängel nach Kauf
- Ersteller snickii
- Erstellt am
- Status
- Für weitere Antworten geschlossen.
Es geht hier vielmehr um die unerwünschte Kontaktaufnahme, kein Mensch muss mir irgendwelche Briefe in den Postkasten werfen. Was kommt als nächstes? Besuch mit Freunden?
Da muss man direkt eine deutliche Grenze ziehen und zeigen, dass dieses Vorgehen gar nicht geht.
Da muss man direkt eine deutliche Grenze ziehen und zeigen, dass dieses Vorgehen gar nicht geht.
- Registriert
- Aug. 2014
- Beiträge
- 15.391
Ich bin auch absolut kein Typ der Stress sucht. Nur wenn ich ihm Antworte wird noch mehr kommen und darauf habe ich keine Lust.
Mag mich gar nicht sinnlos damit beschäftigen. Führt doch ohnehin zu nichts.
Man selber hat aber nicht solche Ausdruckskraft wie evt. Anwalt oder Polizei.
Allerdings warten wir einfach mal ab. Ich beschäftige mich erst damit wenn ich es muss.
Und dann gehe ich definitiv zum Anwalt oder zur Polizei. Zumindest wenn er es noch weiter treibt.
Wenn nur Briefe kommen, antworte ich auch ggf. selbst, aber er wird ja irgendwie weiter kommen wollen wenn er merkt das Briefe nichts bewirken.
Ich hebe einfach alles auf was ich geschickt bekomme.
Mag mich gar nicht sinnlos damit beschäftigen. Führt doch ohnehin zu nichts.
Man selber hat aber nicht solche Ausdruckskraft wie evt. Anwalt oder Polizei.
Allerdings warten wir einfach mal ab. Ich beschäftige mich erst damit wenn ich es muss.
Und dann gehe ich definitiv zum Anwalt oder zur Polizei. Zumindest wenn er es noch weiter treibt.
Wenn nur Briefe kommen, antworte ich auch ggf. selbst, aber er wird ja irgendwie weiter kommen wollen wenn er merkt das Briefe nichts bewirken.
Ich hebe einfach alles auf was ich geschickt bekomme.
Was hast du ihm denn generell geantwortet?
Hast du ihm den Hinweis gekauft wie gesehen, als auch Abschnitt II in dem von ihm unterschriebenen Kaufvertrag gegeben? Damit ist eigentlich alles klar. Nicht ohne Grund treiben sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt so viele "Gestalten" rum, bzw. verkaufen viele Händler "in privatem Auftrag" um genau keine Gewährleistung geben zu müssen.
Hast du ihm den Hinweis gekauft wie gesehen, als auch Abschnitt II in dem von ihm unterschriebenen Kaufvertrag gegeben? Damit ist eigentlich alles klar. Nicht ohne Grund treiben sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt so viele "Gestalten" rum, bzw. verkaufen viele Händler "in privatem Auftrag" um genau keine Gewährleistung geben zu müssen.
Eben. Das kam für mich aus der bisherigen Diskussion auch nicht so raus. Wenn du nichts antwortest denkt er vielleicht er könne mit mehr Druck was erreichen.
Zumindest Rückmelden:
- Gekauft wie gesehen
- Abschnitt II des Kaufvertrags
- Du wirst seine Forderungen somit nicht erfüllen
Das sollte rechtlich einwandfrei sein und auf mehr musst du dich nicht einlassen.
Zumindest Rückmelden:
- Gekauft wie gesehen
- Abschnitt II des Kaufvertrags
- Du wirst seine Forderungen somit nicht erfüllen
Das sollte rechtlich einwandfrei sein und auf mehr musst du dich nicht einlassen.
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- 15.391
Ich werde ihm demnächst mal schreiben und auf die Punkte im Vertrag hinweisen.
Allerdings bin ich mir sicher das er dann gar nicht mehr nachlässt und mir total auf die Nerven geht, weil er eben so einer ist der alles sofort geklärt haben muss. Das hat man einfach während des Kaufprozesses schon gemerkt.
Allerdings bin ich mir sicher das er dann gar nicht mehr nachlässt und mir total auf die Nerven geht, weil er eben so einer ist der alles sofort geklärt haben muss. Das hat man einfach während des Kaufprozesses schon gemerkt.
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Nein, rechtlich drohen werde ich nicht. Bin eher der Typ der dann zum Anwalt geht wenns so weit ist, ohne es vorher anzukündigen.
Er weiß sicherlich selber das er keine Chance hat, sonst wäre er doch schon zum Anwalt gegangen.
Er weiß sicherlich selber das er keine Chance hat, sonst wäre er doch schon zum Anwalt gegangen.
Meine Güte, Leute, bis zu einer Nötigung ist der Weg echt super weit. Wo ist hier denn die Rechtswidrigkeit? Die Gewalt? Oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel?
Am Ende gönnt man sich unter Umständen damit noch eine falsche Verdächtigung.
Eine Rechtschutz macht so einen Spaß auch nicht ewig lang mit, warum also früher als notwendig aktiv werden?
Wohnst du in Eigentum? Miete? Mehrfamilienhaus? Je nachdem ist das extrem einfach und unkompliziert jemandem den Zutritt zu verwehren.
Am Ende gönnt man sich unter Umständen damit noch eine falsche Verdächtigung.
Eine Rechtschutz macht so einen Spaß auch nicht ewig lang mit, warum also früher als notwendig aktiv werden?
Wohnst du in Eigentum? Miete? Mehrfamilienhaus? Je nachdem ist das extrem einfach und unkompliziert jemandem den Zutritt zu verwehren.
so ist das Forum halt... da lässt einer nen pups von sich und alle schreien se sofort Polizei, Anwalt, HILFEEEEEE
Aktuell klärst du aber nichts, du stellst dich tot.
Klär die Sache doch einfach!
Schreib dem Kerl was Sache ist.
Sachlich, kurz und knapp, siehe swoptrok
eben, er will es geklärt haben.snickii schrieb:... weil er eben so einer ist der alles sofort geklärt haben muss...
Aktuell klärst du aber nichts, du stellst dich tot.
Klär die Sache doch einfach!
Schreib dem Kerl was Sache ist.
Sachlich, kurz und knapp, siehe swoptrok
Zuletzt bearbeitet:
das kommt doch wohl auf den Inhalt des Antwortschreiben an.
Wenn er schreibt:
Leider kann ich ihnen nicht weiterhelfen.
Unter Punkt 2 des Kaufvertrags wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Daher bin ich nicht für die Beseitigung der Sachmängel Verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Netter Verkäufer
Dafür brauch ich keinen Anwalt.
Das kann man in 30 Sekunden verfassen.
Der Käufer weiß, dass er ohne weiteres nichts mehr erreichen wird.
Somit ist alles paletti.
komplett Nötigungsfrei
Wenn er schreibt:
Leider kann ich ihnen nicht weiterhelfen.
Unter Punkt 2 des Kaufvertrags wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
Daher bin ich nicht für die Beseitigung der Sachmängel Verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Netter Verkäufer
Dafür brauch ich keinen Anwalt.
Das kann man in 30 Sekunden verfassen.
Der Käufer weiß, dass er ohne weiteres nichts mehr erreichen wird.
Somit ist alles paletti.
komplett Nötigungsfrei
Zuletzt bearbeitet:
Er könnte dazu noch erwähnen das er kein Fachmann ist und so nicht die Kompetenz hat, die angeblichen Mängel zu erkennen, so das hier nicht von arglistiger Täuschung ausgegangen werden kann, zumal der Käufer die Mängel bei der Probefahrt ebenfalls nicht erkannt hat. Somit sind die Vertragsbedingungen einwandfrei
- Registriert
- Mai 2009
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- 3.677
Ich zitiere meinen Beitrag zu dem Thema vom 09.03. einfach mal selbst.
So bist du nach einem guten Monat keinen Schritt weiter. Hättest du gehandelt wie empfohlen hätte zum jetzigen Zeitpunkt wohl schon seinen Anwalt angerufen und du hättest die Sache ruhigen Gewissens an deine Rechtschutz übergeben können. So machste dir weiter unnötig Gedanken und somit Stress.
Gar nicht antworten halte ich für einen Fehler. Verweiße ihn freundlich auf den Inhalt des Kaufvertrags den er unterschrieben hat und das du die Angelegenheit als erledigt betrachtest. Weitere Anfragen zu dem Thema wirst du nicht beantworten. Dann kann er sich entscheiden was er macht und weiß woran er ist.
Keine Antwort könnte dir zum Nachteil ausgelegt werden.
So bist du nach einem guten Monat keinen Schritt weiter. Hättest du gehandelt wie empfohlen hätte zum jetzigen Zeitpunkt wohl schon seinen Anwalt angerufen und du hättest die Sache ruhigen Gewissens an deine Rechtschutz übergeben können. So machste dir weiter unnötig Gedanken und somit Stress.
- Registriert
- Aug. 2014
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- 15.391
Ich mache mir keine Gedanken und auch keinen Stress. Ich denke nichtmal dran, erst wieder wenn ein Brief von ihm kommt.
Werd mir das mal mit der Antwort überlegen, Angriffsfläche werde ich ihm definitiv nicht bieten.
Wenn dann verweise ich nur auf den Vertrag.
Werd mir das mal mit der Antwort überlegen, Angriffsfläche werde ich ihm definitiv nicht bieten.
Wenn dann verweise ich nur auf den Vertrag.
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