Autoverkauf Privat

Peter0806

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Hallo, ich habe ein Auto privat zu privat verkauft und eine Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen. Jetzt ist dem Käufer nach einem Monat aufgefallen, dass der Wagen keinen Katalysator, Ölkühler und Klimakühler besitzt. Er hat wohl auch ein Gutachten mit Bestätigung, dass diese Teile vor dem Kauf demontiert wurden. Ich weiß allerdings nichts von diesen Mängeln und bin vorher 3 Jahre lange so wie ich das Auto gekauft habe gefahren. Wie sieht nun die Rechtslage aus? Muss ich die Teile zur Verfügung stellen? TÜV hatte das Auto zuletzt im August 2018 bekommen ohne diese Mängel.

Danke vorab
 
Was war denn das für ein Auto? Ölkühler gibt's z.B. nicht standardmäßig, ist meistens eher leistungsstärkeren Motoren vorbehalten. Mit Klimakühler müsste der Kondensator gemeint sein - ohne keine funktionierende Klimaanlage. Klingt etwas weit hergeholt... Mängel bei der HU stellt höchsten der fehlende Kat dar. Das andere ist Sonderausstattung.
 
Na das ist ja ein interessantes Gutachten, wenn das bescheinigt, was in der Vergangenheit genau mit dem Auto passiert ist.
Das solltest du dir auf jeden Fall erstmal schicken lassen.

Hat die Klimaanlage beim Verkauf funktioniert?

Falls du die Teile vor Verkauf demontiert und nichts davon erwähnt hast, ist dies m.M. nach ein Mangel, den du auch nicht mit dem pauschalen Ausschluss der Haftung abtun kannst.
 
Ja, die Klimanlage hat funktioniert. Habe keine Teile vor dem Kauf demontiert und wusste auch nichts davon. Die wurden vermutlich vom Vorbesitzer demontiert. Dient der TÜV Bericht dem Käufer als Beweismittel, dass die Teile von mir demontiert worden sind?
 
Wenn die Klimaanlage funktioniert, ist der Klimakühler also verbaut.
Wenn der Wagen 2018 die Hauptuntersuchung bestanden hat, war auch der Kat verbaut.

Da kann der Vorbesitzer also nichts demontiert haben.

Im neuen TÜV-Bericht kann drinstehen, dass der Kat fehlt, von wem dieser entfernt wurde, steht dort sicherlich nicht drin.
 
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Bei einem Gebrauchtwagenkauf ist es praktisch unmöglich im Nachhinein zu beweisen, dass der Verkäufer Mängel verschwiegen hat.
Deswegen sollte auch jeder beim Kauf eines Gebrauchtwagen's (wenn man sich nicht gut auskennt) mit dem Wagen zu einer Werkstatt fahren und checken lassen. Kostet paar Euro, aber so hat man eine Absicherung.

Ich bin der Meinung, dass dir der Käufer nur Angst einjagen will. Gibt genug, die da nachgeben, da der Käufer ja 'Papiere hat die das und das beweisen'...
Wie will man bitteschön nachweisen, zu welchem Zeitpunkt z.B.: der Klimakühler ausgebaut wurde... :volllol:
 
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Ja das frage ich mich auch, habe jetzt erstmal nach dem Gutachten gefragt, mal gespannt was da kommt. Der Käufer hat nicht einmal die Motorhaube beim Kauf aufgemacht und jetzt ist er so Frech und verlangt Teile von mir...
 
Das hört sich sehr merkwürdig an. Selbst wenn dort was fehlt kann man nicht nachweisen das, dass vor dem Kauf schon so war. Wie auch immer ist das einer der Gründe weshalb ich nicht Autos von Privat kaufe.

Ich würde warten ob er den Rechtsweg geht und dann einen Anwalt konsultieren.
 
Ausschluss der Gewährleistungsrechte bei Privatkauf
  • Ein Rückgaberecht können Sie jedoch dann nicht geltend machen, wenn die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden. Einem Händler ist ein solcher Gewährleistungsausschluss nicht möglich, ein Privatverkäufer kann dies jedoch tun.
  • Bei einem privat gekauften Auto haben Sie daher möglicherweise die "Katze im Sack" gekauft. Sie sollten sich das Auto daher vor dem Kauf gründlich ansehen.
  • Sind die Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen, sollten Sie die Frist für deren Geltendmachung beachten. Gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt sie zwei Jahre.
  • Etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen haben sollte. Dann gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, die 30 Jahre beträgt. Im Zweifel müssten Sie das arglistige Verschweigen jedoch nachweisen, was sich in der Praxis oft als schwierig herausstellen dürfte.
Bei einem privaten Autokauf gilt es darauf zu achten, ob die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind oder nicht. Im letzteren Fall sollten Sie den Wagen gründlich unter die Lupe nehmen, bevor Sie sich zum Kauf entschließen.

Punkt 1 und 2 sind ja angeblich schon mal gegeben^^

Wenn alles Sachgemäß war einfach mal entspannen und keinen Kopf machen dann ist das schnell vom Tisch.
 
Dankesehr, das heißt er könnte mir höchstens arglistiges Verschweigen unterstellen (was ja nicht stimmt, da ich selbst nichts davon wusste)
 
Ich sag mal so wer was kauft und alle Gewährleistungsansprüche dabei ausschlägt mit seiner Unterschrift und nichtmal sich anschaut was er da kauft hat einfach Pech gehabt.
 
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Wenn der KAT fehlt, hätte es kein TÜV gegeben, da ASU nicht bestanden.
Und die Klimaanlage funktioniert auch nicht ohne ihren Kühler, hat diese beim Verkauf funktioniert, sind zwei der drei "fehlenden Teile" vorhanden gewesen.

Für mich hört sich das an wie, Tier überfahren und jetzt will der Kollege Kohle abzocken, da er keine Vollkasko hat.
 
das ist aktuell eine beliebte Masche um den Preis im Nachgang zu drücken
den Typ einfach ignorieren bis etwas vom Gericht kommt (was aber nie passieren wird)
 
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Ich hab letztens auch was verkauft. Das Teil funktionierte IMMER lag nur bei mir in der Ecke rum.
Es war mir echt unangenehm, glaube auch bis heute nicht, dass es kaputt ist... aber das "schlechte Gewissen" bleibt. Zumal die Summe nicht gering war.
Naja, ich hab genau wie Du einen privaten Kaufvertrag inkl Ausschluss Sachmängelhaftung und Rückgabe angefertigt.
Unter'm Strich hatte ich nach vielen Mails, in denen ich noch einige Tipps gab und wir uns über Treiber etc unterhalten haben, einfach andere Dinge im Kopf (wie ne schwere Krankheit) und hab dann lange nicht geantwortet. Darauf hin kam auch nie mehr was...
Eigentlich müsste ich ihm mal schreiben, mich zumindest für das Schweigen entschuldigen und alles Gute wünschen.
Und genau so würde ich das auch in deinem Fall machen.... er will Dich über's Ohr hauen.
Und ein Gutachten kostet Geld... hat er das bezahlt, oder hat er nen Bekannten beim TÜV? :D
Alles Fragen die einem da aufkommen...
Es macht wirtschaftlich keinen Sinn diese Teile auszubauen und zu verkaufen... Du hast dann für 200€ Ärger am Hals... das sollte als Argument genügen und ER sollte sich tatsächlich überlegen weiteren Schritte anzugehen, da ER dann auch das Risiko trägt, die Kosten dafür zu tragen...

Mein Rat: lass ihn labern. Gib ihm die Kontaktdaten deines Anwalts oder deiner Rechtschutzversicherung und fertig...
 
Sowas ist eine häufige (und eigentlich bekannte) "Masche": Der Käufer findet nachher "irgendwas" (mal ist es eine Nachlackierung, mal ein Hagelschaden, ein reparierter Unfallschaden oder ein "Motorproblem" was ihn jetzt 1.000 € gekostet hat). Fast immer geht es nur darum, den Verkäufer einzuschüchtern oder unter Druck zu setzen. Gerne wird auch eine "Rechnung" oder ein "Gutachten" präsentiert.

Viele redliche Verkäufer lassen sich dann darauf ein, 200, 500 oder sogar 1.000 € zu erstatten, weil das "ungute Gefühl " bleibt.

XN04113 hat den richtigen Tipp gegeben: nichts machen. Kontakt abbrechen!

 
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Vielleicht wurde der Katalysator geklaut? Sind ja Edelmetalle drin und bei einem BMW schlagen Diebe ja gerne zu.
aber das der Kat fehlt hätte man ja gleich hören können und wenn der Kat durch ein einfaches Rohr ersetzt wurde, hätte ja EPC und ein Fehler Abgas oder ähnlich in der iTafel angezeigt werden müssen
 
Ein ordentliches Gutachten von einem anerkannten Gutachter würde mehrere hundert Euro kosten.

Sehr unwahrscheinlich, dass er das hat.

Ich schließe mich den Meinungen an, dass er dich nur verarschen will.

Allein die Tatsache, dass 3 Dinge und darunter ein Ölkühler fehlen sollen, hört sich nach Märchenstunde an.
 
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Kann man ggf. im Fehlerspeicher auslesen, ab wann ein gewisses Teil nicht mehr ordnungsgemäß gearbeitet hat bzw. gar nicht mehr?

Wenn nein, dann wird es wohl keinen Gutachter auf der Welt geben, der sagen genau sagen kann, wann Teil X ausgebaut wurde...
 
FrankenDoM schrieb:
Kann man ggf. im Fehlerspeicher auslesen, ab wann ein gewisses Teil nicht mehr ordnungsgemäß gearbeitet hat bzw. gar nicht mehr?

Wenn nein, dann wird es wohl keinen Gutachter auf der Welt geben, der sagen genau sagen kann, wann Teil X ausgebaut wurde...
Bei neueren Fahrzeugen eventuell schon, aber ein E46 das ist Technik von vor 20 Jahren, der kennt nur Fehler besteht oder Fehler besteht nicht, sobald die gelöscht sind bzw. man sowas raus codiert hat was heutzutage oft schon per Handyapp geht bei so älteren Fahrzeugen, dann sieht man das nicht mehr.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Käufer solch ein Gutachten gar nicht hat. Die Erstellung allein kostet ca. 500 € und mit dieser Summe müsste der Käufer erstmal in Vorleistung gehen sowie die Summe dann gerichtlich einklagen. Der Kat kostet gebraucht vielleicht 100 €, der Ölkühler dürfte in einer ähnlichen Region liegen und ein neuer Klimakühler kostet ca. auch 80-150 € je nach Hersteller und Qualität. Da wäre das Gutachten ja teurer als die ausgebauten Teile.

Auch müsste er beweisen, dass diese Sachen gefehlt haben, was er nicht kann. Ich würde das ganze ignorieren.
 
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