Vollzitate haben ja hier einen SperrungsgrundOnkel Föhn schrieb:Was bitte genau ?
Danke, Föhn.
Dein Post über meiner Antwort
Ergänzung ()
Eigentlich haste recht, aber die Versicherungen sitzen leider, wie immer, am längeren Hebel: wenn irgendwas ist, sei es, dass es mit deinem Balkonkraftwerk überhaupt nichts zu tun hat, dann nehmen die Versicherungen das gerne als Vorwand, nicht zahlen zu müssen. Und der Geschädigte wird dann den Weg des geringsten Widerstandes gehen und sich das Geld bei dir holen.Majestro1337 schrieb:VDE & Co haben keine rechtliche Befugnis. Die können in ihre Richtlinien erstmal schreiben was sie wollen. Solange der Gesetzgeber nicht darauf verweist oder der Netzbetreiber etwas davon fordert (solange es in seinem Kompetenzbereich liegt, wie z.b. einen NA-Schutz, den er fordern kann) ist ne vde Norm wertloses Papier.
Ich wüsste selber nicht, wo gesetzlich beschrieben steht, was erlaubt ist und was nicht.