Katzenflüsterer
Ensign
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Polemik ist auch keine Lösung
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Samurai76 schrieb:Das ist aber nicht das Problem der Geräte oder der Vorschriften. Wenn ich jetzt an den Verteilerkasten rangehe und mir drei Leitungen rausziehe, solte ich da auch keine Tischkreissäge anschliessen. Alle Geräte und Modulhersteller machen Vorgaben für ihre Geräte, wer Diese dann fahrlässig ignoriert oder meint es besser zu Wissen, naja, der wird schon die Rechnung dafür erhalten.
Das Thema hatte ich schon am Anfang des Themas.Samurai76 schrieb:Wenn man sich fahrlässig gegen die Hersteller Vorgaben entscheidet....
Die Frage ist halt, wenn der Eigentümer drum bittet, warum setzt sich ein Mmieter drüber hinweg? So eine einfache Sichtprüfung dürfte auch für einen Blitzer keine 300€ Rechnung sein. Da nehmen sich alle nichts bei.Samurai76 schrieb:ob die Installation noch fit ist, ein 600W Gerät anzuschliessen? auch wenn ich dort ohne Absprache und 'fachmännische Elektroinstallation' eine Sonnenbank mit 3kW betreiben darf? Um es mal extremer auszudrücken, ich kaufe ein BKW mit 2 Modulen und Tragkonstruktion. Hersteller schreibt vor,
Ich hole auch keinen Elektriker zum Leuchtmittel Wechsel oder zum Einstecken eines Heizlüfters. Wenn der Eigentümer 'plötzlich' Angst um seine E-Installation bekommt, warum sollte ich seine Aufgabe übernehmen und zahlen? Er hat doch Bauchschmerzen mit seiner Immoblie, nicht ich als Nutzer. Er vermietet doch das Objekt im Benutzungsfähigem Zustand, oder schreibst du neuerdings in die Mietverträge, keine Geräte über 500W anschliessen? Ich denke mal, so eine Regelung wäre nicht zulässig.P4ge schrieb:So eine einfache Sichtprüfung
Warum bittet er bei der Balkonsteckdose (600W Gerät) und nicht bei Anschaffung eines PC's? Der verbraucht sogar noch mehr und keiner fragt irgendwen und niemand hat ein Problem damit. Aber ein BKW an die Steckdose. Ich finde es sehr interessant, wie einige Eigentümer über so etwas denken. Womöglich soll ich dann auch einen Statiker beauftragen, damit die Tragfähigkeit des Balkons nochmal geprüft wird. Bin der Meinung, wenn der Eigentümer mir verbietet, auf dem Balkon 250KG zu stellen, ist der Balkon in Gänze nicht mehr nutzbar, denn ein Balkon muss in D 400KG/m² tragen können. Dann spare ich halt kein Geld durch das BKW aber durch die Mietminderung Balkon nicht nutzbar.P4ge schrieb:Die Frage ist halt, wenn der Eigentümer drum bittet
Ok lassen wir mal die Polemik und das übertriebene gehabe weg. Ich sagte ja auch schon eingangs, dass es schwarze Schafe gibt die bewusst BKW´s verhindern wollen.Samurai76 schrieb:Er hat doch Bauchschmerzen mit seiner Immoblie, nicht ich als Nutzer. Er vermietet doch das Objekt im Benutzungsfähigem Zustand, oder schreibst du neuerdings in die Mietverträge, keine Geräte über 500W anschliessen? Ich denke mal, so eine Regelung wäre nicht zulässig.
Weil ich bei den anderen Anschaffungen kein Recht per Gesetz habe. Hier hätte ich noch die Möglichkeit. Und wenn wir es nicht bei 600W lassen sondern bei 2000W Modulen und 800W Richter kommt da schon eine ganz andere Rechnung auf uns zu.Samurai76 schrieb:Warum bittet er bei der Balkonsteckdose (600W Gerät) und nicht bei Anschaffung eines PC's?
Der nächste Schritt in dieser Polemik. Dem normalen Eigentümer ist auch das egal. Der würde sich bei 4-6-8-X Wohnung höchstens wünschen das alle gleich aussehen. Der hat ganz andere sorgen als das.Samurai76 schrieb:Ich finde es sehr interessant, wie einige Eigentümer über so etwas denken. Womöglich soll ich dann auch einen Statiker beauftragen, damit die Tragfähigkeit des Balkons nochmal geprüft wird.
Schön das du als "Mieter" dieses Recht für die einforderst, aber hat der Eigentümer nicht auch ein Mitspracherecht an seiner Immobilie?Samurai76 schrieb:Bin der Meinung, wenn der Eigentümer mir verbietet, auf dem Balkon 250KG zu stellen, ist der Balkon in Gänze nicht mehr nutzbar, denn ein Balkon muss in D 400KG/m² tragen können
FunFact: angedacht ist die "Pflichtübernahme" bei Auszug. Als ob Vermieter dann zum Entsorger von E-Schrott werden.Samurai76 schrieb:Dann spare ich halt kein Geld durch das BKW aber durch die Mietminderung Balkon nicht nutzbar.
Das ist wohl die Zukunft unserer Gesellschaft. ICH ICH ICH und mein Recht. Egal was da komme.Samurai76 schrieb:Und falls der Vermieter dann die Mietminderung anfechtet, würde ich noch Nutzungsausfall für das BKW mit einklagen.
Fasse kurz zusammen, Du als Vermieter verbietest mir das aufstellen eines 250KG BKW, weil der Balkon deiner Meinung nach nicht genug trägt, willst dann die Mietminderung nicht akzeptieren und schiebst mir den schwarzen Peter zu? Du hast doch Jahrelang Geld dafür bekommen, den Balkon Instandzuhalten, dass er tragfähig belibt!P4ge schrieb:ICH ICH ICH und mein Recht
Ein BKW mit 4 Schrauben und einem Stecker verbunden/angebaut, soll ich bei Auszug dranlassen? Soweit kommt das noch, das wird bei Auszug mitgenommen.....P4ge schrieb:"Pflichtübernahme" bei Auszug
Verstehe ich nicht, du als Eigentümer bist doch verpflichtet, dass deine Balkone auch die Tragfähigkeit haben, die das Gesetz fordert?P4ge schrieb:Der nächste Schritt in dieser Polemik
Du hast auch bei einem BKW kein Recht, den Anschluss zu untersagen, Einzig die Aussenbefestigung am Balkon kann untersagt werden! Nicht aber der Anschluss.P4ge schrieb:Weil ich bei den anderen Anschaffungen kein Recht per Gesetz habe
Es ist deine Pflicht als Eigentümer, dass die Einrichtungen nach Spezifikation genutzt werden können, Warum soll ich das als Nutzer vor der Benutzung tun und bezahlen, wenn es deine Pflicht ist? Du erhälst für diese Nutzung auch monatlich Geld.P4ge schrieb:vom Fachmann prüfen lassen ob alles passt, warum kann und wird diese Bitte ignoriert.
Es geht doch nicht um 800W, es geht um 800W+3600W. Und das auch nicht für eine Steckdose, sondern einen Stromkreis mit dem gleichen 16A LSS. Sorry, aber bitte beschäftige dich mit der Materie, bevor du versuchst hier mitzudiskutieren.Samurai76 schrieb:Keine Steckdose hat ein Problem mit 800W.
Wo bist du denn jetzt falsch abgebogen?Samurai76 schrieb:Fasse kurz zusammen, Du als Vermieter verbietest mir das aufstellen eines 250KG BKW, weil der Balkon deiner Meinung nach nicht genug trägt, willst dann die Mietminderung nicht akzeptieren und schiebst mir den schwarzen Peter zu? Du hast doch Jahrelang Geld dafür bekommen, den Balkon Instandzuhalten, dass er tragfähig belibt!
Ist ja nicht meine Idee gewesen. Das ist aber auch auf dem gleichen Hügel gewachsen wie die Aussage "Erhöht den Wert der Immobilie"Samurai76 schrieb:Soweit kommt das noch, das wird bei Auszug mitgenommen.....
Du als Forenteilnehmer solltest auch mal genauer lesen was ich schreibe. die Traglast habe ich niemals angezweifelt.Samurai76 schrieb:Verstehe ich nicht, du als Eigentümer bist doch verpflichtet, dass deine Balkone auch die Tragfähigkeit haben, die das Gesetz fordert?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich hatte bis heute noch nie Zugang zur Wohnung(35 Jahre). Und es ist halt in DE so das ich mich nicht dagegen wehren kann. Ich erhalte zwar eine Miete, aber wenn ich Bedenken habe und diese ausspreche und etwas tun möchte. sprich einen Fachmann das anschauen lassen möchte, sollte es auch im Interesse des Mieters sein dies zuzustimmen. Es geht dabei nicht um Fälle, wo die ganze Elektrik dann erneuert werden soll, sondern nur ob der Stand der Technik immer noch passt.Samurai76 schrieb:Warum soll ich das als Nutzer vor der Benutzung tun und bezahlken, wenn es deine Pflicht ist? Du erhälst für diese Nutzung auch monatlich Geld.
ACH jetzt ist es meine Aufgabe. Das ist schön. Du als Mieter forderst eine Mängelfreie Wohnung lässt aber den Einwand des Eigentümers nicht gelten, wenn er potentielle Mängelstellen begutachten möchte und beseitigen will.Samurai76 schrieb:Keine Steckdose hat ein Problem mit 800W. Wenn du dort also Brandgefahr witterst, wäre es evtl deine Aufgabe, den Elektriker da mal drüber schauen zu lassen? Deswegen meine Vorgensweise, fragen nach Anbau und bei Absage einfach aufstellen. Da kann der Eigentümer nichts gegen sagen. Nichts!
schlecht geschlafen? Was hat das damit zutun? gehen dir die Argumente aus?Samurai76 schrieb:Deine Ausführungen lassen andeuten, dass du auch bereit wärst, ein Auto offiziell bei Sixt zu mieten und dann auf deine Kosten erst mal TÜV durchführen lassen....
Das Problem ist das vielfach angesprochene " ICH ICH ICH". Hier sind über Jahre Feindbilder der Vermieter/Eigentümer gewachsen und die muss man halt verteidigen. Der kleine arme Mieter muss doch geschützt werden, er hat doch niemals Rechte und muss auch immer alles hinnehmen. So geht das doch nichtWolledasKnäul schrieb:Es geht doch nicht um 800W, es geht um 800W+3600W. Und das auch nicht für eine Steckdose, sondern einen Stromkreis mit dem gleichen 16A LSS.
Das ist doch völlig praxisfremd. Wenn Du an einer Leitung zwei Klimaanlagen mit je 1600 betreibst, darfst Du natürlich nicht noch 800 Watt einspeisen und dann noch, solange die Sonne scheint, an noch mal der selben Leitung die PS5 mit 400 Watt betreiben. Dann musst Du Deinem Mieter auch verbieten, stundenlang den Wasserkocher laufen zu lassen sowie den Mini-Ofen und den Staubsauger im gleichen Kreislauf zu betreiben, bevor der FI ein Ende macht...WolledasKnäul schrieb:Es geht doch nicht um 800W, es geht um 800W+3600W. Und das auch nicht für eine Steckdose, sondern einen Stromkreis mit dem gleichen 16A LSS. Sorry, aber bitte beschäftige dich mit der Materie, bevor du versuchst hier mitzudiskutieren.
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Das klang bislang anders, ich solle doch prüfen lassen. Nein, wenn du als Eigentümer das machen möchtest, muss nur ein Termin gefunden werden.P4ge schrieb:Einwand des Eigentümers nicht gelten, wenn er potentielle Mängelstellen begutachten möchte
Der FI macht hier nie Ende, der löst nur aus, wenn ein Erdschluss besteht. Und nein, das muss man nicht verbieten, da die Leitung mindestens 16A Dauerlast aushält und wenn sie durch Verbraucher überlastet wird der 16A LSS auslöst. Aber wenn du nochmal ca. 3,5A aus einer STROMQUELLE einspeist, erkennt das der LSS nicht und du kannst die Leitung überlasten.Dr.Death schrieb:Das ist doch völlig praxisfremd. Wenn Du an einer Leitung zwei Klimaanlagen mit je 1600 betreibst, darfst Du natürlich nicht noch 800 Watt einspeisen und dann noch, solange die Sonne scheint, an noch mal der selben Leitung die PS5 mit 400 Watt betreiben. Dann musst Du Deinem Mieter auch verbieten, stundenlang den Wasserkocher laufen zu lassen sowie den Mini-Ofen und den Staubsauger im gleichen Kreislauf zu betreiben, bevor der FI ein Ende macht...
JA, deshalb ja mein Eingangs beschriebene Praxisproblem. Ich habe den Mieter genau darum gebeten. Sogar selbst den Termin zu machen, damit er 100% flexibel planen kann.Samurai76 schrieb:Das klang bislang anders, ich solle doch prüfen lassen. Nein, wenn du als Eigentümer das machen möchtest, muss nur ein Termin gefunden werden.
Nur nicht zu laut sagen. Nachher heißt es sowas soll sogar Pflicht werden. Dann haben wir wieder eine ganz neue Baustelle ^^WolledasKnäul schrieb:Wie schonmal erwähnt, könnte man den LSS auf 13A oder 10A herabsetzen, ein extra Stromkreis für das "Balkonkraftwerk", wie von einem Vermieter hier geschrieben, ist auch eine gute Möglichkeit. Es geht doch auch nicht um das Verbieten, sondern um das Prüfen, ob die bestehende Verdrahtung das aushält. Bei 2,5 mm² sehe ich auch weniger das Problem, aber viele haben noch 1,5 mm².
Ja, ich schliesse ja auch einfach andere Elektrische Verbraucher an, teils mit deutlich mehr Leistung als 600W oder 800W. Ein Problem scheint das aber nur bei Vermietern und BKW zu sein.P4ge schrieb:Sprich du machst das einfach
Allzu viele Rechte hat man ja als Eigentümer und Vermieter nicht mehr. Man muss ja dankbar sein, wenn man überhaupt nicht Geld bekommt.Samurai76 schrieb:Ein Problem scheint das aber nur bei Vermietern und BKW zu sein.
Dann vermiete halt nicht?!?P4ge schrieb:Ich denke da liegt sehr viel halt drin, das man um die letzte paar Hoheiten verbissener Kämpft. In meinen Augen auch zu recht.
Sorry aber was ist das denn für eine a****ale Einstellung?Falc410 schrieb:Dann vermiete halt nicht?!?
Süss Eigentümer einer Eigentumswohnung.Falc410 schrieb:Ich hab da ganz andere Sorgen als Vermieter. Mir geht es nur darum, dass die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben wird und dass die Miete pünktlich kommt. Und jetzt kam gerade ein Schreiben von der Hausverwaltung, dass schon wieder am Dach repariert werden muss (das dritte Mal in 4 Jahren) und ich mehr Ausgaben als Mieteinnahmen habe. Aber das liegt weder an den Gesetzen oder den Mietern sondern einfach an dem Objekt leider.
Es geht hier um Solarstrom, weil die anderen Felder schon alle weg sind. Wo will man denn noch Einspruch erheben, wenn der Mieter potentiell Bockmist machen könnte? Und selbst wenn er es macht, musst du als Eigentümer auf deine Kosten IHM es erstmal nachweisen. Schönen dank auch.Falc410 schrieb:Aber sobald es um Solarstrom geht, ist es alles ganz gefährlich und böse. Deswegen sage ich ja zum wiederholten Male - es ist eine rein politische Einstellung ob ich so etwas verbieten möchte oder nicht.
Da geht es nur darum den Hausfrieden aufrecht zuhalten. Den meisten sind die Boxen und Bikes egal. Aber versuch mal zu erklären das es demnächst 1 Parkplatz weniger gibt, dafür aber eine "Ladezone". "Ich habe da 50 jahre geparkt" niemand nimmt mir meinen Platz". Tja so läuft das heute leider.Falc410 schrieb:Wahrscheinlich versuchen Vermieter auch E-Bikes und E-Autos für Mieter zu verbieten. Ich bin nur nicht in den entsprechenden Foren unterwegs, aber kann mir gut vorstellen, dass die Argumentation da genau so ist wenn ein Mieter eine Wallbox anbringen lassen möchte.
Passiert durchaus, besonders in Kombination mit gemieteten Tiefgaragenstellplätzen die zur Wohnung gehören.Falc410 schrieb:Wahrscheinlich versuchen Vermieter auch E-Bikes und E-Autos für Mieter zu verbieten.
Wie oft muss ich das jetzt noch schreiben, dafür ist der LSS (Leitungsschutzschalter) da, der schützt die Leitung vor zu hohem Strom. Wenn jetzt an dem vorbei, durch eine Stromquelle, die Leitung zusätzlich belastet wird, kann er das nicht mehr.Falc410 schrieb:Genau das ist der Punkt - ich kann anschließen was ich möchte und teilweise haben Leute ja echt höchst fragwürdige Verkabelungen, Mehrfacher und sonst welche Geräte aus China importiert - das interessiert keine Sau. Vor Allem keine Vermieter. Wohnungsbrand? Egal.
Ich sehe nur dass du dich beschwert wie schlimm alles für die Vermieter ist. Ich sehe nirgendwo dass du an das Wohl deiner Mieter denkst. Aber gut das ist ja auch nicht relevant. Wenn dir die Spielregeln nicht gefallen, dann darfst du halt nicht vermieten.P4ge schrieb:Sorry aber was ist das denn für eine a****ale Einstellung?
Wenn man an das Wohl seiner Mieter denkt und sich gefallen lassen muss, man sei doch bitte kein Spion, Halsabschneider, oder sonswas.
Ich weiss nicht was ich da kalkulieren könnte. A) gibt es Mietpreisspiegel B) kannst du nicht kalkulieren wie oft die Dachterasse undicht wird. Ist jetzt schon die dritte Sanierung in 4 Jahren. Auch wenn der Betrag durch alle Parteien im Haus geteilt wird, Übersteigen die Kosten halt die Mieteinnahmen. Ja ich kenne die 2% Regel für Rücklagen aber wenn in 2 Jahren halt wieder das Dach gemacht werden muss, dann flipp ich aus. Aber schön, dass dich die Geschichte freut.P4ge schrieb:Wie kann man mehr Ausgaben als Mieteinnahmen haben, falsch kalkuliert? Scheinst ja kein guter Vermieter zu sein, dass du das nicht berücksichtigt hast
Also d.h. du würdest am liebsten dem Mieter alles andere auch verbieten, aber weil das nicht geht fokussierst du dich auf Solarstrom. Verstehe ich dich da richtig?P4ge schrieb:Es geht hier um Solarstrom, weil die anderen Felder schon alle weg sind. Wo will man denn noch Einspruch erheben, wenn der Mieter potentiell Bockmist machen könnte?
Weiss nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat. Die Parkplätze in der TG bzw. auch Aussenstellplätze gehören zur Wohnung. Da wird niemandem etwas weggenommen.P4ge schrieb:Da geht es nur darum den Hausfrieden aufrecht zuhalten. Den meisten sind die Boxen und Bikes egal. Aber versuch mal zu erklären das es demnächst 1 Parkplatz weniger gibt, dafür aber eine "Ladezone".
Da du Elektriker bist, glaube ich dir erstmal die Aussage bzgl. LSS aber kannst du mir dann bitte erklären warum das in anderen Fällen unmöglich ist?WolledasKnäul schrieb:Wie oft muss ich das jetzt noch schreiben, dafür ist der LSS (Leitungsschutzschalter) da, der schützt die Leitung vor zu hohem Strom. Wenn jetzt an dem vorbei, durch eine Stromquelle, die Leitung zusätzlich belastet wird, kann er das nicht mehr.
Und wenn jemand nicht VDE Konforme Geräte anschließt und dadurch einen Schaden verursacht, dann ist der Verursacher bekannt und kann haftbar gemacht werden. Ihr vergleicht hier Äpfel mit Birnen.
Dein LSS sieht nur was an Strom vom Netz auf deine Leitung kommt, wenn du jetzt mittendrin nochmal zusätzlich was einspeist kann er das nicht erkennen. Man muss hier klar Verbraucher und Stromquelle (BKW) trennen.Falc410 schrieb:Da du Elektriker bist, glaube ich dir erstmal die Aussage bzgl. LSS aber kannst du mir dann bitte erklären warum das in anderen Fällen unmöglich ist?
Und warum ist der Verursacher in einem Fall bekannt und bei einem BKW unbekannt?
Nunja wer einen Avatar mit verbundenen Augen hat, scheint auch im realen Leben blind zu sein.Falc410 schrieb:Ich sehe nur dass du dich beschwert wie schlimm alles für die Vermieter ist. Ich sehe nirgendwo dass du an das Wohl deiner Mieter denkst. Aber gut das ist ja auch nicht relevant. Wenn dir die Spielregeln nicht gefallen, dann darfst du halt nicht vermieten.
Wie gesagt, falsch kalkuliert, solltest in dem Falle verkaufen. Und JA sowas kann man sehr wohl kalkulieren. Spätestens nach der ersten Baumaßnahme sollte der Topf wieder aufgefüllt werden. Nach der 2. ist es Fahrlässigkeit dies nicht getan zu haben.Falc410 schrieb:Ich weiss nicht was ich da kalkulieren könnte. A) gibt es Mietpreisspiegel B) kannst du nicht kalkulieren wie oft die Dachterasse undicht wird. Ist jetzt schon die dritte Sanierung in 4 Jahren. Auch wenn der Betrag durch alle Parteien im Haus geteilt wird, Übersteigen die Kosten halt die Mieteinnahmen.
Du verstehst gar nichts, weil du nicht verstehen willst. Das ist auch typische Übertreibung.Falc410 schrieb:Also d.h. du würdest am liebsten dem Mieter alles andere auch verbieten, aber weil das nicht geht fokussierst du dich auf Solarstrom. Verstehe ich dich da richtig?
Da merkt man halt deine Unwissenheit. Es gibt auch Objekte mit keinen festen Stellplätzen oder der fehlenden Möglichkeit in den Garagen. Da muss es dann semi-öffentlich sein. Das muss man sich mal vorstellen, es gibt sogar Fälle da gibt es keinen Keller für Fahrräder und keine Möglichkeit diese draußen anzuschließen. Unglaublich... oder?Falc410 schrieb:Weiss nicht was das eine mit dem anderen zu tun hat. Die Parkplätze in der TG bzw. auch Aussenstellplätze gehören zur Wohnung. Da wird niemandem etwas weggenommen.
Das kannst du dir als Laie nichtmal vorstellen woran das liegen könnte? Uff sehr naiv.Falc410 schrieb:Und warum ist der Verursacher in einem Fall bekannt und bei einem BKW unbekannt?