@ThomasK_7
Dann willst Du also ernsthaft bestreiten, dass die Daten Diebesgut sind, welche zum Zweck der persönlichen Bereicherung des Diebes angeboten werden?
Und es soll bei uns plötzlich rechtlich vertretbar sein, einen Dieb aus Steuermitteln zu bezahlen und dadurch weitere Diebstähle zu fördern?
Ist da nicht Deine Wahrnehmung eher "subjektiv"?
Wenn man wie Du denkt und Diebstahl, aus welchen Beweggründen auch immer, kein Verbrechen ist und das Versetzen des Diebesgutes zur persönlichen Bereicherung auch nicht, nur weil es über Staatsgrenzen hinweg erfolgt und einem vermeindlich höherem Zweck dient, dann ist Deine Logik einleuchtend.
Dann ist auch derjenige sauber raus, der diesen Verbrecher dazu angestiftet hat bzw. bezahlt.
Frei nach dem Motto: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Der Staat macht sich sozusagen zu einem modernen Robin Hood.
Wenn wir noch im wilden Westen leben würden, dann mögen solche zweifelhaften Mittel noch legitim gewesen sein. Wir bezeichnen uns aber hochmütig als Rechtstaat.
Solange Du keine Beweise und Zahlen dafür liefern kannst, dass die letzte Rechtsbeugung bzw. Datenankaufsaktion erfolgreich war und ausgenommen der Selbstanzeigen einen veritablen Wert hatte,
spielst Du da, genau wie die Regierung, ein gefährliches Spiel.
Und hier nochmal die Fragen, die zur Beantwortung offenstehen:
Wer garantiert bei Geschäften mit diesem Dieb, dass dieser die Daten nach Zahlung wirklich liefert?
Wer sagt, dass er den Staat nicht mit wenigen, stimmigen Datensätzen ködert und die Restdaten unverwertbar sind?
Wieso geht die Bundesregierung davon aus, dass der Dieb "integer" ist und nicht versucht, den Staat über den Tisch zu ziehen?
Wie sieht es mit der Wirkung auf Trittbrettfahrer aus?
Was passiert mit den Datensätzen, die "sauber" sind? Die werden ja auch durch die Mengel gedreht.
Gibt es da keine Datenschutzrechtlichen Bedenken bzw. eine Einmischung in die Privatsphäre, wenn man sich bei gesetzestreuen Bürgern detailiert Einsicht verschafft? Oder gilt da auch der Grundsatz:"Wer nichts zu verbergen hat..."
Verstößt die Beschaffung da nicht gegen das Gesetz der informationellen Selbstbestimmung?
Wird nicht die Unschuldsvermutung dabei ausgehebelt?
Gibt es einen konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung, nur weil man ein Konto in der Schweiz hat?
Wer kommt für den Schaden auf, wenn man keine verwertbaren Daten erhält? Soll der Staat jetzt das tun, was man den Banken vorwirft?- Nämlich mit Steuergeldern zocken?