Bankdatenskandal - Darf sich der Staat dabei über geltendes Recht hinwegsetzen?

Ist doch egal. Ich glaube es ist sowieso nur eine moralische Frage. Ich glaube nicht, dass sich die Opposition und sonstige selbsternannte Rechtswächter es sich entgehen lassen würden die Regierung wegen irgendeinem Gesetzesbruch zu verklagen. Also wird es wohl legal sein.

Die Regierung wird sich schon vor dem kauf mit ein paar cleveren Fachanwälten abgesichert haben. Die haben das bestimmt nicht aus dem Bauch heraus nach 10 Bier entschieden sondern haben die Rechtslage genau geprüft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Elitekiller schrieb:
Die Schweiz hat keins.

Sehr wohl hat sie eines. Das Bankgeheimnis (die feine Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung) selbst wackelt unter dem Druck aus dem Ausland, praktisch ist es wohl inexistent. Einige Landesvertreter klammern sich daran als ob es der Grundpfeiler eidgenössischer Qualitäten wäre anstatt das heimische Bankenwesen überarbeiten zu wollen. Die Lobby der Banken ist in der Landesvertretung gut vertreten - anscheinend bemerken die Banken das Imageproblem nicht und besinnen sich nicht auf ihre eigentlichen Qualitäten.

lufkin schrieb:
Das die Schweizer jetzt rum heulen ist imho ziemlich heuchlerisch, die habe sich ja auch jahrelang nicht daran gestört das sie wissentlich (was anderes kann mir keiner erzählen) der Steuerhinterziehung Vorschub geleistet haben.

Es "heulen" nicht alle Schweizer sondern gewisse politische Lager. Die Kritik am Bankgeheimnis gibt es seit einiger Zeit auch im Land, schliesslich ist die Differenzierung zwischen Betrug und "Nichtdeklaration" nicht mehr zeitgemäss und streitbar.
Wieso "heulst" du dass einige Schweizer Banken jahrzehntelang Geld aus dem Ausland angenommen haben welches anscheinend nicht versteuert war? Ist es Sache der Schweiz Steuerflucht zu verhindern, den Nachweis der Versteuerung zu erbringen und für ausländische Fiskusse Steuern einzuziehen (was die mit der Zinsbesteuerung ohnehin schon tut, jährlich um die 550 Mrd. CHF für die EU)? Wieso hat man im Ausland seit Existenz des Bankgeheimnises (!) nicht hingeschaut und von Schweizer Seite Restriktionen diesbezüglich gefordert? Wieso fliesst überhaupt derart viel Geld aus gewissen Ländern ab?

Erst als es kriselt, die Regierungen mit Geld das sie nicht haben um sich werfen haben lenken gewisse Regierungsvertreter für vergleichsweise geringe Beträge (die man ohnehin schon lange hätte aufdecken können und gar nicht erst zustande gekommen wären) ihr Augenmerk auf die Schweiz. Anstelle die gemachten Fehler auf eigener Seite auszumerzen ist die Schweiz nun die Hauptschuldige, auch wenn ihr Rechtswesen und ihre Interpretation von Steuerpolitik die Verantwortung dem Eigentümer des Geldes in die eigene Hand drückt und einige Bankiers dem einen oder anderen auch die Klinke zur Steuerhinterziehung in die Hand gedrückt haben.

Nicht dass ihr mich falsch versteht, eure Bürger sollen ihre Steuern bezahlen - die Schweizer Banken sowie die Regierung soll dies gefälligst unterstützen. Die Schweiz soll aber nicht Fiskus für die halbe EU spielen und der freie Datenaustausch hat hier auch nichts verloren. Unsere Steuerpraxis hier ist eine andere als in den meisten Staaten, der Bürger deklariert seine Steuern und, falls die Steuererklärung korrekt war, bezahlt sie danach. Der Bürger ist keine Milchkuh die es mit allen Mitteln zu schröpfen gilt sondern hat eine Eigenverantwortung und ein Recht auf Privatsphäre. Schliesslich ist der Staat für den Bürger da und nicht umgekehrt.
Die Schuld für die Steuerhinterziehung alleine der Schweiz zuzuschanzen (anstelle der Steuerflüchtigen) erscheint mir genauso scheinheilig wie die Vorwürfe einiger Stimmen aus der Schweiz, die deutsche Regierung wird zum "Hehler" und fördert so den Datenklau hierzulande. Den Kauf der Daten verstehe ich zwar, allerdings habe ich kein Recht diesen zu beurteilen und inwiefern sich der deutsche Staatsapparat damit über deutsches Recht hinwegsetzt.

Just my two cents
 
Chiefcore schrieb:
Lese ich gerade das falsche Gesetz oder warum sehe ich darin keine passende Rechtfertigung für den Kauf der "illegalen" Daten?

Kann das einer eventuell etwas näher erläutern und am Besten das Gesetz dazu posten?

Natürlich. Für diejenigen, die massive Probleme mit der Benutzung von Suchmaschinen haben, tue ich doch alles.

http://dejure.org/gesetze/StPO/161.html

Und bezüglich des Ankaufs der Daten.

http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html
 
Zuletzt bearbeitet:
17 UWG dürfe wenn dann nur für den Verkäufer einschlägig sein und selbst das wage ich nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck der Vorschrift zu bezweifeln.
 
Nö. Der Steuerzahler ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Einkünfte verpflichtet. Alle Finanzbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen Kontodaten und sogar Kontobewegungen von den Banken abrufen, sie http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93b.html . Die Vermögensverhältnisse jener Anleger, die ordnungsgemäß versteuern, kennt der Staat also ohnehin schon. Jedenfalls jener, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Es findet kein unbefugter Datenankauf nach § 17 Abs. 2 statt, ergo gibt es auch keine Probleme.

Die Finanzbehörden haben den Fall bereits geprüft, Daten werden gekauft, da kein rechtlichen Hindernisse, Fall erledigt!
 
Rechtlich ist es doch "klar", wie es halt bei Richterentscheidungen ist. Letztes mal haben die Richter ihr Okay gegeben, und diesmal auch keine Zweifel angekündigt. Dass diese Entscheidungen jedoch nicht unbedingt richtig sind, und Richter auch nur Menschen, zeigt sich darin, dass bei verschiedenen Themen verschiedene Gerichte unterschiedlich entscheiden.

Ich finde es nur einfach falsch, dass bei so einer Moralfrage, ob man denn brav seine Steuern zahlt oder nicht, der Staat eben nicht moralisch handelt und Kriminelle mit Millionen belohnt. Da fehlt mir dann die Konsequenz. Das Ziel muss sein das Problem auf legale Weise zu lösen, z.B. durch bessere Kooperation mit der Schweiz.
 
Stefan_Sch schrieb:
Nö. Der Steuerzahler ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Einkünfte verpflichtet. Alle Finanzbehörden können unter bestimmten Voraussetzungen Kontodaten und sogar Kontobewegungen von den Banken abrufen, sie http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93b.html . Die Vermögensverhältnisse jener Anleger, die ordnungsgemäß versteuern, kennt der Staat also ohnehin schon. Jedenfalls jener, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Es findet kein unbefugter Datenankauf nach § 17 Abs. 2 statt, ergo gibt es auch keine Probleme.

Die Finanzbehörden haben den Fall bereits geprüft, Daten werden gekauft, da kein rechtlichen Hindernisse, Fall erledigt!

Ich verstehe immernoch nicht, wie man von der Schuld des Anbieters und dem Recht des Staats auf Daten zuzugreifen darauf schließen kann, dass es beim Ankauf der Daten mit rechten Dingen zugeht.

Ich kann daraus höchstens schließen, dass es legal wäre, die Daten als Beweise zu verwenden. Nicht aber, dass es legal/legitim/gerecht ist, die CD/Daten zu kaufen (es geht ja hier um den Akt des Kaufens, nicht einfach um die Existenz von Daten als Beweismittel).
 
Man schliesst nicht darauf, es gibt schlichtweg kein Gesetz das dies verbietet! So einfach ist die Rechtslage.
Das einzigste Gesetz dagegen könnte derzeit das UWG (§17) sein. Nur vertreten viele Rechtsgelehrte eben auch die Auffassung, dass Daten aus Straftaten (Steuerhinterziehung) gar nicht schützenswürdige Betriebsgeheimnisse sind (Analogbeispiele lassen sich finden).

Die geltende Rechtslage gibt es einfach her, "das es mit rechten Dingen zugeht."

Wer nach wie vor etwas anderes behauptet, einfach her mit den entsprechenden Gesetzesverweisen! Alle Gegenargumente bauen doch bislang nur auf allg. Gesprächsfloskeln auf (Hehlerware, unmoralisch usw.). Daten sind nun einmal keine Waren im gesetzlichen Sinne. Es gibt halt auch noch Gesetze, die einmal gegen die Lobbyisten/Steuerflüchtlinge ausgelegt werden können. Ich sehe das als ausgleichende Gerechtigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gesetzes-Pamphlets und Moral hin oder her.
Ich finde es zwar prinzipiell auch richtig, dass der Staat es nicht tun sollte und seine Vorbildfunktion wahren sollte.

Allerdings kommt es eh nicht mehr darauf an und würde den Braten nicht mehr fett machen. Das Vertrauen ist sowieso schon lange weg und würde nun durch Nichtankauf der Daten auch nicht wirklich zurück kommen. Geschweige denn, dass dadurch plötzlich ein moralischer Ruck durch die gesamte Gesellschaft zöge. Zudem trifft es mal zur Abwechslung keine Armen, somit besteht wieder Chancengleichheit. ;)
 
@TE
Ich kann keine Bedenken entkräften, die rein subjektive Wahrnehmungen als allgemein rechtsverbindliches Gut darstellen.
Deine Ansichten fallen unter "allgemeine Floskeln", wie zum Bsp. "Die Sparguthaben der deutschen Bürger sind sicher" bei zeitgleicher Nennung von "Diese Aussage ist juristisch aber nicht belastbar." Wenn die Regierung angeblich so offensichtlich und massiv gegen Gesetze verstossen sollte, dürfte es doch wirklich nicht so schwer sein, einmal genau diese Gestze zu benennen!
Siehe Dir einmal Deine Threadüberschrift und Deine Ausführungen genau an! Warum soll ich mir weitere Arbeit machen, wenn Du/Andere nicht einmal das kleine 1x1 der Argumentation erfüllen - den Nachweis des Gesetzesverstosses!
 
@ThomasK_7
Dann willst Du also ernsthaft bestreiten, dass die Daten Diebesgut sind, welche zum Zweck der persönlichen Bereicherung des Diebes angeboten werden?
Und es soll bei uns plötzlich rechtlich vertretbar sein, einen Dieb aus Steuermitteln zu bezahlen und dadurch weitere Diebstähle zu fördern?
Ist da nicht Deine Wahrnehmung eher "subjektiv"? ;)

Wenn man wie Du denkt und Diebstahl, aus welchen Beweggründen auch immer, kein Verbrechen ist und das Versetzen des Diebesgutes zur persönlichen Bereicherung auch nicht, nur weil es über Staatsgrenzen hinweg erfolgt und einem vermeindlich höherem Zweck dient, dann ist Deine Logik einleuchtend.
Dann ist auch derjenige sauber raus, der diesen Verbrecher dazu angestiftet hat bzw. bezahlt.
Frei nach dem Motto: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Der Staat macht sich sozusagen zu einem modernen Robin Hood.

Wenn wir noch im wilden Westen leben würden, dann mögen solche zweifelhaften Mittel noch legitim gewesen sein. Wir bezeichnen uns aber hochmütig als Rechtstaat.
Solange Du keine Beweise und Zahlen dafür liefern kannst, dass die letzte Rechtsbeugung bzw. Datenankaufsaktion erfolgreich war und ausgenommen der Selbstanzeigen einen veritablen Wert hatte,
spielst Du da, genau wie die Regierung, ein gefährliches Spiel.

Und hier nochmal die Fragen, die zur Beantwortung offenstehen:
Wer garantiert bei Geschäften mit diesem Dieb, dass dieser die Daten nach Zahlung wirklich liefert?
Wer sagt, dass er den Staat nicht mit wenigen, stimmigen Datensätzen ködert und die Restdaten unverwertbar sind?
Wieso geht die Bundesregierung davon aus, dass der Dieb "integer" ist und nicht versucht, den Staat über den Tisch zu ziehen?
Wie sieht es mit der Wirkung auf Trittbrettfahrer aus?

Was passiert mit den Datensätzen, die "sauber" sind? Die werden ja auch durch die Mengel gedreht.
Gibt es da keine Datenschutzrechtlichen Bedenken bzw. eine Einmischung in die Privatsphäre, wenn man sich bei gesetzestreuen Bürgern detailiert Einsicht verschafft? Oder gilt da auch der Grundsatz:"Wer nichts zu verbergen hat..."
Verstößt die Beschaffung da nicht gegen das Gesetz der informationellen Selbstbestimmung?
Wird nicht die Unschuldsvermutung dabei ausgehebelt?

Gibt es einen konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung, nur weil man ein Konto in der Schweiz hat?
Wer kommt für den Schaden auf, wenn man keine verwertbaren Daten erhält? Soll der Staat jetzt das tun, was man den Banken vorwirft?- Nämlich mit Steuergeldern zocken?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine jetzt gestellten Fragen weichen sachlich erheblich zu den Fragen im Eingangspost ab!
Ich vermisse immer noch den Nachweis des/der Gesetzesverstosse!
Es gibt kein Gesetz welches dem Staat verbietet Daten-Diebesgut zu erwerben (weil es in diesem Spezialfall keine Hehlerei ist), um damit Straftaten zu ahnden! Kapiere das einfach einmal! Ich und andere haben die entsprechenden relevanten Gesetze zitiert. Von Dir kam bislang Null Komma Nichts in dieser Richtung!
 
@ThomasK_7
Es gab auch kein Gesetz, was den Befehlshabern in der DDR verboten hat, Flüchtlinge zu erschiessen.
Im Gegenteil- Dort war es "Recht".
Machts das deswegen besser?

Nur weil jetzt der Staat per definitionem Unrecht als Recht deklariert, ist es also plötzlich in Ordnung?
Nur weil Daten für den Staat wichtig sind, werden diese einfach mal "EINSEITIG" von D als nicht schützenswert erachtet? Hat die Schweiz, von der ja eigentlich eine Strafverfolgung folgen müsste, da nicht auch ein Wörtchen mitzureden?
Ist es rechtens einem souveränen Staat unsere Rechtsbeugung aufzudrücken?

Du kannst Dich winden, wie Du willst. Der Ankauf EGAL welcher gestohlenen Wahre (auch DATEN) ist verboten! Die Datensätze gehören uns nicht. Sie wurden aus der Bank entwendet.
Das vielleicht dahinter stehende unversteuerte Kapital dagegen schon.

Die Schweizer haben bestimmt aus Zeiten des Krieges noch viel mehr, was dem deutschen Staat zusteht.
Lasst uns Diebe bezahlen, die das alles zurückholen!
 
Zuletzt bearbeitet:
ZeroZerp schrieb:
Nur weil jetzt der Staat per definitionem Unrecht als Recht deklariert, ist es also plötzlich in Ordnung?
Nur weil Daten für den Staat wichtig sind, werden diese einfach mal "EINSEITIG" von D als nicht schützenswert erachtet?

Blablabla, deine Argumentation ist derart trivial und schmalspurig das es sich fast schon nicht mehr lohnt darauf zu antworten. :rolleyes:

1. Die Schweiz hat einfach mal "EINSEITIG" entschieden das sie Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschiedlich ahndet, weil sie das für ihre Banken als "schützenswert erachtet". Nur weil ein paar Milliarden für die Schweiz wichtig sind, schädigt sie damit andere Staaten. Was sagst du nun Kleiner?

2. Der Kauf der Daten ist laut deutschem Recht kein Unrecht! Es ist sogar normal, wie man anhand der V-Männer sieht, die tagtäglich Informationen aus dem Drogenmillieu etc. beziehen.

3. Werf mal einen Blick auf die Entscheidung eines Schweizer Gerichts. Schweizer Steuerbehörden kauften im Jahr 2000 selbst gestohlene Daten aus Liechtenstein.
 
@Stefan_Sch + ThomasK_7

Nur weil Ihr es gebetsmühlenartig wiederholt, wird die Sache deswegen nicht richtiger.
Bis jetzt kann NIEMAND wissen, was für Daten da angeboten werden. Es MUSS nach unseren rechtstaatlichen Prinzipien die Unschuldsvermutung gelten!
Damit ist grundsätzlich erstmal davon auszugehen, dass die Gelder die bei den Banken lagern ordnungsgemäß versteuert sind.
Diese Unschuldsvermutung wird bewusst ausgehebelt und ein unberechtigter Generalverdacht gehegt.

Wir haben es also hier grundsätzlich mit sauberen Geschäftsdaten zu tun, die unrechtmäßig entwendet wurden. Davon MUSS man ausgehen, wenn man sich Rechtstaat nennen will. Da hilft kein Schütteln und kein Rühren.
Was passiert denn, wenn trotz des Ankaufs der Daten und das Bezahlen eines Verbrechers kein einziger Steuersünder vor Gericht gezerrt werden kann?
Wer trägt dafür die Verantwortung?

Zu den Definitionen:

§ 259
Hehlerei.(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was ist daran nicht zu verstehen?
1. Der Dieb macht sich strafbar, weil er gestohlen hat.
2. Er verwendet die Daten gegen fremdes Vermögen.
3. Der Ankauf ist strafbar.
4. Ein dritter wird dadurch bereichert.
5. Der Staat ist mit seinen Handlungen an das Grundgesetz gebunden.

Durch eine einfache Deklaration, dass Daten keine Sache seien, wähnt sich die Bundesregierung in Rechtssicherheit. <- Mir ist schon klar, dass Ihr darauf rauswollt.

Doch selbst dann gilt:
§ 202a Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Und auch hier gilt wieder: Jemand wird für eine begangene Straftat bezahlt. Und weiter - durch den vorhergehenden Ankauf von Daten wurde diese sogar gefördert.

Das UWG (§17) spricht zudem eine deutliche Sprache.

Über sämtliche andere fragwürdige Momente meiner Postings schweift Ihr zudem geflissentlich hinweg.
Ich muss also davon ausgehen, dass Euch diesbezüglich einfach selbst brauchbare Argumente fehlen, um diese unangenehmen Fragen zum Fall, in die für Euch gewünschte Richtung "Datenankauf um jeden Preis" zu drehen.

Ich verteidige hier in gar keinem Fall irgendwelche Steuersünder. Ich habe auch keine Konten in der Schweiz. Mein natürliches Rechtsempfinden stimmt einfach nur damit überein, dass man für gestohlene Ware eines Diebes nicht bezahlen darf.

Die Indizienlage spricht hier auch eine eindeutige Sprache. Die Winkeladvokaten unternehmen natürlich sämtliche rechtliche Klimmzüge um es anders darzustellen. Nur wie oft wurden Dinge, die von der Bundesregierung als absolut Rechtssicher eingestuft wurden, wieder kassiert? (z.B. Pendlerpauschale, verdachtsunabhängiges Kennzeichenscannen)

Es ist in diesem Falle nicht angebracht, diese Argumentation als "trivial" oder "schmalspurig" abzutun und sich selber dabei auf dünnstem Eis zu bewegen.
Wenn der Fall so eindeutig läge, wie es hier teilweise dargestellt wird, dann müsste die Bundesregierung nicht X Rechtsgutachten einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ZeroZerp schrieb:
Nur weil Ihr es gebetsmühlenartig wiederholt, wird die Sache deswegen nicht richtiger.

Wie ironisch, du bis es, der hier gebetsmühlenartig falsche Aussagen wiederholt!

ZeroZerp schrieb:
Bis jetzt kann NIEMAND wissen, was für Daten da angeboten werden. Es MUSS nach unseren rechtstaatlichen Prinzipien die Unschuldsvermutung gelten!

Lol, die Unschuldsvermutung. Du schreibst hier völlig kontextlosen Käse. Hehlerei nach § 259 Abs. 1 StGB, d.h. der Handel mit gestohlenen Sachen, kommt nicht in Betracht, weil die Verwirklichung des Tatbestandes voraussetzt, dass eine „Sache“ rechtswidrig erlangt wurde. Kopierte Daten aber sind keine „Sachen“, keine körperlichen Gegenstände. Hehlerei wäre es nur dann, wenn der Beamte genau jenen Datenträger annimmt, den der Informant aus der Bank entwendet hat.

ZeroZerp schrieb:
Durch eine einfache Deklaration, dass Daten keine Sache seien, wähnt sich die Bundesregierung in Rechtssicherheit. <- Mir ist schon klar, dass Ihr darauf rauswollt.

Doch selbst dann gilt:

Falsch! Die Hilfeleistung muss objektiv der Vorteilssicherung dienen und der Täter der Vortat muss sich nach BGH 3 StR 458/93, zum Zeitpunkt der Begünstigungshandlung "noch im Genuss des durch Tat erlangten Vorteils" befinden. Daran scheitert die Strafbarkeit hier: Der eigentliche Vorteil des Informanten entsteht durch den Ankauf. Er wird nicht dadurch gesichert. Dementsprechend sagt der BGH (4 StR 148/08), dass Erlöse aus einer Verwertung des durch die Vortat Erlangten nicht mehr "die’ Vorteile der Tat" sind. Das bedeutet das keine Strafbarkeit wegen Begünstigung existiert. Die Straftat ist abgeschlossen.

ZeroZerp schrieb:
Über sämtliche andere fragwürdige Momente meiner Postings schweift Ihr zudem geflissentlich hinweg.

Wenn hier jemand über alles geflissentlich hinwegschweift, dann du. Auf Punkt 1 und 3 bist du nämlich überhaupt nicht eingegangen und Punkt 2 hast du nicht auflösen können. Du kannst dich gerne weiterhin hier profilieren, es ändert an der Realität nichts, ergo soll es mir egal sein. Ende der Diskussion!
 
Wow!
Wenn man das so liest sind einige mit ihrer Denkweise echt 70 Jahre zu spät dran.
 
Stefan_Sch schrieb:
Hehlerei wäre es nur dann, wenn der Beamte genau jenen Datenträger annimmt, den der Informant aus der Bank entwendet hat.
Woher weißt du, dass es nicht im Zweifelsfall genau der Datenträger ist?
Für die Gesetzesauslegung ist es relevant; für eine persönliche Beurteilung der Sache jedoch Haarspalterei.

Selbst wenn es nach bestimmter Auslegung des Gesetzes nun Hehlerei oder keine Hehlerei ist, kann man trotzdem gegen einen Kauf sein, da es gegen persönliche Prinzipien verstößt.
Und wenn man denkt, für wie lange man selbst ins Gefängnis käme, würde man im Internet Musik verkaufen, die einem nicht "gehört". Wäre bestimmt nicht strafbar, da man ja keine "Sache" klaut oder mit Sachen handelt...!!1

Zusätzlich steht hinter dem Steuerzahlen eine moralische Frage, und gerade deshalb ist es mehr als fragwürdig, ob man als Staat (Vorbildfunktion!) so etwas wirklich machen sollte...

Man kann also schon begründet gegen den Kauf sein, selbst wenn der Staat sich nach eigener Interpretation im "Recht" befindet.


http://www.antibuerokratieteam.net/2010/02/07/ist-die-cdu-die-eigentliche-piratenpartei/
:D
 
Elitekiller schrieb:
Zusätzlich steht hinter dem Steuerzahlen eine moralische Frage, und gerade deshalb ist es mehr als fragwürdig, ob man als Staat (Vorbildfunktion!) so etwas wirklich machen sollte...
Was für eine moralische Frage soll hinter dem Steuerzahlen stehen? Die hat jeder zu zahlen, damit der Staat überhaupt funktioniert. Mit Moral hat das herzlich wenig zu tun.

Und insbesondere dein Link zeigt, dass einige von den Herrschaften, die den Kauf der CD anprangern, herzlich wenig mit Moral zu tun haben:
Länder mit freundlich gestalteten Steuersystemen hätten ein Interesse die Informationsversorgung oppressiver Steuerregimes über ihre Bürger aktiv zu stören, um für Steuerzahler attraktiver zu werden, die ihr Vermögen vor fremdem Zugriff schützen möchten.

"Oppressiver Steuerregimes", "ihr Vermögen vor fremden Zugriff schützen", das ich nicht lache. Manche sollten mal genau darüber nachdenken, wie sie ihr Vermögen überhaupt bekommen hätten, wenn der Staat nicht wäre. Zudem muss der Staat eben Leistungen erbringen, die kosten, also werden wir ohne dieses fiese Steuerregime wohl leider nicht auskommen.

Die fadenscheinige Argumentation und das moralische Rumgedruckse sind für mich aber 'nen klares Anzeichen, dass es wohl wirklich Zeit wurde, dass der Staat mal hart durchgreift. Einige scheinen wohl immer noch zu glauben, bei Steuerhinterziehung handelt es sich um ein Kavalliersdelikt.
 
Zurück
Oben