@Sasi Black
Meine Frau hatte mal ein hübsches Foto bekommen, weil sie bei Rot über eine größere Ampel gefahren ist - es war zum Glück erst knapp eine Sekunde Rot (darüber hinaus wirds ja richtig bitter inkl. Fahrverbot).
Auf dem Foto sah man auch noch, dass sich kurz hinter ihr ein zweites Fahrzeug befand. Sie wusste zwar nicht mehr, ob dieser auch noch über die rote Ampel fuhr, konnte aber bestätigen, dass sich eben jenes Fahrzeug sehr dicht und mit gleichhoher Geschwindigkeit hinter ihr befand.
Mit dieser Begründung haben wir das Bußgeld angefochten, eben dass Auffahr/Unfallgefahr bestanden hätte, wenn meine Frau da stark abgebremst hätte.
Was hat's gebracht? Nichts - das Antwortschreiben sinngemäß "Abgelehnt! Zahl gefälligst, du Schwerverbrecher!" kam etwa ein bis zwei Wochen später in's Haus geflattert.
Die Frage ist in deinem Fall also: macht es Sinn, sich wegen 98,50 € verrückt zu machen oder zahlt man einfach, lernt draus und fördert zukünftig wieder die Bremsteil-Industrie durch erhöhtes Bremsaufkommen und stört einfach gleichzeitig die Ortschaften indem bergauf wieder vollgas raufbeschleunigt wird?
Ich seh's grundsätzlich genauso wie du, bestes Beispiel: A 5 zur A 4 -> Kirchheim, wo's herrlich bergab geht. Was ist da? Begrenzung auf 100. Was ist das Resultat? Alle bremsen sich gegenseitig wie die Irren aus. Wenn dort stattdessen 120 oder Richtgeschwindigkeit 130 gelten würde, wäre das vermutlich nicht nur besser für die Umwelt, sondern auch mit weniger Staus und Unfällen verbunden.
Die betroffenen Organe jedoch zum Umdenken und Neubwerten diverser Verkehrsbereiche zu bewegen, ist in etwa genauso aussichtsvoll, wie einem Ochs in's Horn zu petzen.
Abschließend fällt mir noch ein: mach dich mal schlau, in welchem Abstand zum Ortsschild bzw. Geschwindigkeitsbegrenzung die Messung durchgeführt wurde (also, wo sich dein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung befand). Ich meine, da gab es mal die Regelung, dass du 50 Meter "Freizone" hast. Das bedeutet, dass du zwar durchaus ab dem jeweiligen Schild dessen Angaben zu befolgen hast, ABER: innerhalb dieser 50 Meter darf nicht geblitzt werden. So jedenfalls war es früher mal.