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Wie das oberste neuseeländische Berufungsgericht entschieden hat, darf der Internet-Entrepreneur Kim Dotcom alias Kim Schmitz an die USA ausgeliefert werden – das Gericht hatte den Berufungsantrag von Kim Dotcom gegen die Auslieferung an die USA abgewiesen.
Zur News: Berufung abgelehnt: Kim Dotcom darf an die USA ausgeliefert werden
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