Betrogen worden mittels Paypal Käuferschutz

Ich akzeptiere schon seit Jahren kein PayPal mehr als Verkäufer und fahre sehr gut damit. Denn ja, ein Käufer muss nur behaupten, sein PayPal-Konto wäre gehackt worden, und schon erhält er sein Geld zurück.

Ich hatte nämlich mal genau so einen fast schon kuriosen Fall: Ich habe einen digitalen Gutschein bei eBay verkauft und der Käufer hat diesen per PayPal bezahlt. Doch anstatt den Gutschein per E-Mail an den Käufer zu schicken, habe ich Ihn an die hinterlegte Postadresse per Einschreiben geschickt. Wie ich befürchtet hatte, hat der Käufer einige Tage später bei PayPal gemeldet, sein PayPal-Konto sei gehackt worden. Dafür hatte er keine Beweise, aber die Meldung genügt, damit PayPal dem stattgibt und das Geld zurück transferiert.
Mein Einwand, dass ich die postalische Zustellung dank Einschreiben bei genau diesem Typen beweisen konnte, wurde leider vollkommen ignoriert. Das fand ich damals reichlich absurd, aber so ist das halt. Daher wirklich nie nie wieder PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren. Das geht schief, weil es für Betrüger Tür und Tor öffnet.
 
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Fu Manchu schrieb:
Ich glaube nicht, das Paypal so einfach zu hintergehen ist, zumal ein Hack dort erst mal angemeldet werden muss und dem werden die mit Sicherheit nachgehen.
Es geht nicht darum das jemand die Server von PP hackt, sondern darum das jemand behauptet von seinem Konto wäre einen unberechtigte Überweisung ausgeführt worden, weil wohl jemand sein Passwort gehäckt habe. Dies hatten wir hier im Forum auch schon und da glaubt PP dem Kunden dies offenbar blind und prüft gar nichts. Daher ist auch PP F&F kein Schutz vor Betrügern, zumal man damit eine Funktion für etwas missbraucht wofür es gar nicht gedacht ist.

Wenn nicht Bargeld bei Abholung, dann Überweisung mit aussagekräftigem Verwendungszweck, den der Betrüger bei Dreiecksbetrug nicht an seinen "Kunden" weitergeben würde bzw. bei dem er misstrauisch werden muss, wie eben die Auktions- bzw. Anzeigennummer und die Lieferadresse. Dann auch nur verschicken wenn die Daten stimmen. Wenn dann jemand auf einen Betrüger reinfällt der seinem Kunden die Kontodaten der Verkäufers des Produktes weiterreicht an dem er sich bereichern möchte und da eine falsche Nummer und Lieferadresse einträgt, dann würde ich ihm unterstellen mit dem Betrüger unter einer Decke zu stecken.
 
PayPal hat sich schon immer über die Gesetze gestellt oder Gott gleich entschieden.
 
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Wegen dem Mahnbescheid kommt die Post aber vom Gericht, die sollte man daher immer öffnen und unberechtigen Forderungen widersprechen, was dazu führt das die Gegenseite die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen muss. Widerspricht man nicht, so bekommt die andere Seite den Titel, auch wenn er nicht gerechtfertigt ist und gegen einen solche Titel kommt man kaum an, selbst wenn z.B. eine Verwechselung der Person zugrunde liegt.
 
Holt schrieb:
was dazu führt das die Gegenseite die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen muss.

Und genau das wir PayPal nicht gelingen. Denn nur weil PayPal der Meinung ist dass der Käufer immer recht hat, ist das vor Gericht noch lange nicht so. Dass weiß auch PayPal und wenn man in diversen Foren liest die sich mehr mit dem Thema auseinandersetzen, wird man schnell feststellen das PayPal zu 99% nicht vor Gericht zieht sondern nach dem "Inkasso-Versuch" aufhört.

Das PayPal Konto wird natürlich gesperrt aber zumindest das Geld ist sicher. Darum wird bei mir immer sofort das PayPal Konto geplündert sobald etwas verkauft wurde.
 
mariozankl schrieb:
wird man schnell feststellen das PayPal zu 99% nicht vor Gericht zieht
Gab es wirklich mal einen solche Fall wo sie vor Gericht gezogen sind? Bin kein Kunde von PP und lese daher nur etwas dazu, wenn es mal hier im Forum einen Beitrag darüber gibt. Auch wenn man natürlich wohl in 99% der Fälle argumentieren könnte das der Betrag so gering ist das sie deswegen den Aufwand scheuen, vermuten andere das sie einfach nicht möchten das ein Gericht ihre Geschäftspraxis überprüft, schließlich ist der Käuferschutz ja ein zentrales Argument für die Nutzung von PP. Es wäre für PP alles andere als hilfreich wenn dann ein Gericht entscheiden würde, dass es ihnen nicht zusteht darüber zu entscheiden wer recht hat und ggf. einfach dem Verkäufer das Geld wieder abzuziehen, denn dann müssten sie die Käufer aus eigener Tasche entschädigen.
 
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