Betrug auf Kleinanzeigen nach Abholung

Ich ging nicht ran, da ich nichts falsches sagen möchte, da meine Laune nicht gut ist wegen dem Thema, ich warte knapp 2 Monate und wurde nur hingehalten
 
Moin,

die User von CB können dir maximal wage Hinweise geben, denn, um konkrete Ratschläge gar Handlungshinweise geben zu können, benötigt man mehr Informationen wie die komplette Anzeige zum Beispiel.

Eine Rechtschutzversicherung hier einzuschalten muss wohl überlegt sein; einige RSV haben nicht selten eine Selbstbeteiligung in Höhe von mehreren Hundert Euro. Steht dann eventuell nicht im Verhältnis zum Streitwert.

Anzeige bei der Polizei kann helfen, jedoch sollte man viel Geduld und Zeit aufbringen. Und die Wahrscheinlichkeit, dass das Ermittlungsverfahren wegen "Geringfügigkeit" eingestellt wird, ist durchaus gegeben.

Beim Verkäufer selbst vorbei zu fahren und versuchen die Situation zu regeln. Dabei ruhig und sachlich bleiben. Keine Drohungen etc. aussprechen. Kleiner Tipp am Rande: Wird man aufgefordert, das Haus bzw. Grundstück zu verlassen, sollte man das auch tun. Denn tut man das nicht, hat man am Ende selbst eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch".

Ansonsten "die Sache" als Lehrgeld abhacken.

Viel Erfolg.
 
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Und inwiefern hilft Nicht-Reden bei dem Problem?

Um welche SSD handelt es sich konkret? Die günstigste 2 TB Kingston mit PCIe4 kostet ja gerade mal ca 100 Euro neu.
 
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Warum bekommt der Verkäufer überhaupt von Amazon Geld zurück? Ist das ganze etwa noch innerhalb des Rücksendezeitraumes passiert? Der liegt ja mittlerweile nur noch bei 14 Tagen.
Und wenn er Geld bekommen hat, dann kann er davon ja die Festplatte noch mal kaufen und sie dann an den Käufer übergeben.
Alles in allem ein eher merkwürdiger Fall.
Zum Glück ist mir sowas in den mittlerweile 12 Jahren bei den Kleinanzeigen erspart geblieben...
 
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Easy1991 schrieb:
kingston wollte es mir direkt Austausch hätte es aber nach Irland senden müssen ich idiot hav das nicht gemacht.
Das fasst den Thread ganz gut zusammen. Ihr seid beide so Spezialisten. Ist jetzt keine Überraschung, dass es mit deiner Aktion Probleme gibt. So an sich ist drohen mit Anzeige und ggf. hin fahren - vor allem wenn Verkäufer noch bei Eltern wohnt - nicht unbedingt eine schlechte Idee.
 
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@Cyberpunk61: Die können Geld zurückgeben, wenn sie nicht austauschen wollen. Warum sie nicht austauschen wollen, weiß ich nicht.
 
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Easy1991 schrieb:
Wo hat er ganz klar garantie und Rücknahme ausgeschlossen?
In deiner Konversation mit ihm? Zumindest gehe ich davon aus, dass er das auch so in der Anzeige geschrieben hat. Wissen wir halt nicht.
 
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Da würde ich mir eher mal Gedanken darüber machen was du da veranstaltet hast? Erschleichen von fremden Garantie ansprüchen oder sowas?
 
Easy1991 schrieb:
Wo hat er ganz klar garantie und Rücknahme ausgeschlossen?
Du zeigst uns ja das ursprüngliche Angebot nicht
Fujiyama schrieb:
Ich lese immer so sinnlose Sachen wie die Garantie welche Ausgeschlossen wird, man muss aber die Gewährleistung ausschließen, das lese ich so gut wie nie.
Um mal die Kirche im Dorf zu lassen, kaum ein privater Verkäufer ist RA und wenn jemand von Ausschluß der Garantie redet, dann ist klar, was er will. Konkludent sozusagen
 
2x 40km fahren wäre mir für den Aufwand ja schon zu blöd. Zeit, weitere Kosten und eventuell kommt man immer noch nicht weiter.

tollertyp schrieb:
@Cyberpunk61: Die können Geld zurückgeben, wenn sie nicht austauschen wollen. Warum sie nicht austauschen wollen, weiß ich nicht.

Am Ende weiß man ja nicht mal was Amazon gemacht hat. Eventuell hat Amazon ja auch gesagt, dass ein manueller Defekt beigefügt wurde und es kein Ersatz gibt. Eventuell gab es die Festplatte nicht mehr und Geld wurde zurück erstattet. Vielleicht aber auch zu einer Zahlungsquelle der Eltern?

Am Ende hat man den Punkt, dass der Verkäufer wohl weder eine SSD noch Geld bezahlen möchte. Wenn da nach 2 Monaten nichts geht, dann sicherlich auch nicht nach 4 Monaten.
 
@tollertyp
Ah, das wusste ich nicht dass Amazon das auch so macht. Aber es spricht ja nichts dagegen dass der Verkäufer das Geld verwendet um für den Käufer eine neue oder vergleichbare Festplatte zu kaufen. Viel schlauer wäre es natürlich gewesen wenn man von Anfang an die Hersteller-Garantie/Gewährleistung mit auf den Käufer überträgt. Da muss meines Wissens nach dann der Hersteller aber mitspielen.
 
Micha- schrieb:
Um mal die Kirche im Dorf zu lassen, kaum ein privater Verkäufer ist RA und wenn jemand von Ausschluß der Garantie redet, dann ist klar, was er will. Konkludent sozusagen
Unwissendheit mag bei einem Bundeskanzler eine Ausrede sein, aber rechtlich hält das normal nicht stand.
 
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Micha- schrieb:
Um mal die Kirche im Dorf zu lassen, kaum ein privater Verkäufer ist RA und wenn jemand von Ausschluß der Garantie redet, dann ist klar, was er will. Konkludent sozusagen

Ist dann wieder eine Moral Sache. Ich würde es nicht ausnutzen, wenn jemand Garantie anstelle von Gewährleistung geschrieben hat. Aber rechtlich ist das eben ein Angriffspunkt.
 
Punsch schrieb:
Da würde ich mir eher mal Gedanken darüber machen was du da veranstaltet hast? Erschleichen von fremden Garantie ansprüchen oder sowas?
Bitte was? Kingston hatte ich geschrieben das ich sie privat gekauft habe und trotzdem wollten sie die austauschen... und wo ist es illegal den Verkäufer zu fragen ob Er die Abwicklung tätigt ? Er hätte auch nein sagen können.
 
@Cyberpunk61:
Da Gewährleistung eine Leistung zwischen Vertragspartnern ist, machen da nur die wenigsten Händler mit.

Kingston hätte Garantie geleistet, ist bei vielen Firmen im Bereich HDDs/SSDs nicht unüblich, dass sämtliche Garantieansprüche bereits über Seriennummern herstellerseitig geprüft werden können (und ein Kaufbeleg nur nötig wärem wenn laut Hersteller die Seriennunmmer außerhalb des Garantiezeitraums liegt).

@Ayo34: Richtig, ich persönlich würde es auch nicht ausnutzen. Aber aktuell wissen wir ja noch von gar nichts.
Zudem hat der Verkäufer ja das ganze Prozedere bei Amazon in Gang gesetzt, insofern geht es hier auch gar nicht darum.

Aus meiner Sicht geht es eben darum, dass der Verkäufer sich entweder Geld oder eine Austausch-SSD von Amazon auf Kosten des Käufers "erschlichen" haben könnte. Einen Beleg, dass der Support-Vorgang bei Amazon abgeschlossen ist, habe ich bislang aber noch nicht sehen können.
 
tollertyp schrieb:
Aus meiner Sicht geht es eben darum, dass der Verkäufer sich entweder Geld oder eine Austausch-SSD von Amazon auf Kosten des Käufers "erschlichen" haben könnte. Einen Beleg, dass der Support-Vorgang bei Amazon abgeschlossen ist, habe ich bislang aber noch nicht sehen können.

Das haben könnte macht es zusätzlich zu dem Sachverhalt dann nochmals komplizierter.

Wenn ich das ganze Thema nicht als Lehrgeld abhaken wollen würde, dann würde ich wohl einfach einen Brief mit dem Sachverhalt, neutral geschrieben, zu dem Vater schicken. Vielleicht löst sich das Problem dann ohne Aufwand mit einer Briefmarke an Kosten.

Das wäre mein erster Schritt, der genauso viel bringen sollte wie Hinfahren und die Leute überrumpeln. Eltern stellen sich sonst erstmal auch gerne vor die Kinder, was ja auch richtig so ist. Erst dann wäre ein Anwalt eine Option, wobei ich das wohl in diesem Fall nicht machen würde.
 
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Das ist jetzt meine persönliche Meinung dazu.
  1. War der Verkäufer sehr kulant und hat für dich sogar die SSD eingesendet.
  2. Amazon ist heute nicht mehr so kulant wie früher und dann kommt es noch mit darauf an, ob damals die SSD von Amazon oder durch ein Verkäufer auf Amazon gekauft wurde. Denn im zweiten Fall wird Amazon die SSD an den Verkäufer weiterleiten und der wird auch kein Sofortaustausch unternehmen und die SSD an den Hersteller weiterleiten. Das kann sogar um die 6-8 Wochen dauern. Auch Amazon muss die SSD nicht direkt austauschen.
  3. Die Herstellergarantie von 5 Jahren ist meist auch mit einer Klausel versehen, wo ein bestimmter Datensatz nicht beschrieben sein darf, denn dann erlischt die Herstellergarantie.
  4. Du kaufst von privat und der Verkäufer hätte sich gar nicht für dich einsetzen müssen!
  5. Manche Hersteller lehnen die Herstellergarantie von Privatkauf ab, sodass du mit nichts da stehen würdest!
  6. Er ist sogar mehrmals auf dich eingegangen, um eine gemeinsame Lösung zu finden und da er bereits 18 Jahre ist, hast du mit seinen Eltern erst recht nichts zu tun. Er ist laut dem Chat verlauf sogar sehr geduldig mit dir gewesen und hat sich sehr korrekt verhalten.
Ganz ehrlich, ich würde es auf ein Rechtsstreit ankommen lassen, denn deine Rechtsschutzversicherung wird wahrscheinlich die Deckung ehe ablehnen, da sie mit einem Streitwert von 100 Euro keine Kosten im 4-stelligem Bereich übernehmen werden. Denn selbst wenn es unter Gewährleistung fällt, bezieht diese sich nur darauf, da jemand keine defekte Ware verkaufen darf. Nach knapp 3 Monate wird der Defekt erst bei dir entstanden sein und das würde gar nicht mehr unter dem Gewährleistungsanspruch fallen. Erst recht nicht, wenn er sich von dir den Ausschluss dazu unterschreiben lassen hat.
 
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