Das kann ich nicht sagen, ich bin kein Jurist, ich kenne auch vermutlich nicht alle Fakten.
Koppelung von Gewinnspiel an den Erwerb von Waren ist jedenfalls nicht zulässig.
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Kopplung an Kauf von Ware".
Spricht zumindest für unlauteren Wettbewerb, ob noch mehr dazu kommt, ist Aufgabe von Juristen.
Wo und wie er genau gegen geltendes Recht verstoßen hat, sollte in meinen Augen daher ein Gericht klären, denn die haben die nötige Expertise dafür.
Es muss ja nicht darauf hinauslaufen, es gibt ja meist mehrere Optionen, die zwar ähnlich, aber nicht identisch sind.
Wenn man jemanden getötet hat, bedeutet das nicht direkt Mord, es könnte auch fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge sein, das Strafmaß ist bei den Punkten sehr unterschiedlich und diese Unterschiede gilt es herauszustellen.
Kann sein, das man ihm nur auf die Finger haut (da kommt ihm zugute, das es keine Legaldefinition von Gewinnspiel gibt), kann aber auch eine empfindliche Strafe ergeben, je nachdem, wie ein Gericht das auslegt.